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Kirchliche Bevollmächtigung

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Wer an einer Schule in Bayern das Fach Evangelische Religionslehre unterrichten will, bedarf einer kirchlichen Bevollmächtigung durch den Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Als Voraussetzung dafür gilt eine im Rahmen eines Praktikums eigenständig vorbereitete und gehaltene Unterrichtsstunde im Fach Evangelische Religion.

Studierende, die Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder der Didaktik der Hauptschule studieren, müssen darüber hinaus im Erziehungswissenschaftlichen Studium Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik statt Philosophie wählen.

Die Bevollmächtigung wird für das Referendariat nach der ersten Staatsprüfung benötigt. Sie sollte allerdings einige Zeit vor dem Staatsexamen beantragt werden. Das Antragsformular ist im Sekretariat des Lehrstuhls Prof. Fricke erhältlich.

Das Kirchengesetz über die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht stellt den rechtlichen Rahmen dieser Sonderregelung vom Kirchenrecht dar.

 
Letzte Änderung: 19.09.2012 von Webmaster