Wer an einer Schule in Bayern das Fach Evangelische Religionslehre unterrichten will, bedarf einer kirchlichen Bevollmächtigung durch den Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche.
Als Voraussetzung dafür gilt eine im Rahmen eines Praktikums eigenständig vorbereitete und gehaltene Unterrichtsstunde im Fach Evangelische Religion.
Studierende, die Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder der Didaktik der Hauptschule studieren, müssen darüber hinaus im Erziehungswissenschaftlichen Studium Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik statt Philosophie wählen.
Die Bevollmächtigung wird für das Referendariat nach der ersten Staatsprüfung benötigt. Sie sollte allerdings einige Zeit vor dem Staatsexamen beantragt werden. Das Antragsformular ist in den Sekretariaten der beiden Lehrstühle des Instituts erhältlich.
Das Kirchengesetz über die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht stellt den rechtlichen Rahmen dieser Sonderregelung vom Kirchenrecht dar. Die Richtlinien (Stand Oktober 2006, seither keine Änderung) für die Bevollmächtigung zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts können Sie hier abrufen.

1971 trafen sich Lehrer und Lehrerinnen aus allen Schulstufen und formulierten Leitlinien, das den Religionsunterricht und seine Aufgaben insgesamt umschreibt. Es ist seitdem fester Bestandteil eines jeden bayerischen Lehrplans. 1986 wurden diese Leitlinien von der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern noch einmal bekräftigt, 2004 erneut überarbeitet und unter dem Titel - Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern neu von der Landessynode beschlossen.
Der Evangelische Religionsunterricht hat im Fächerkanon der Schule die Aufgabe, der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler mit der christlichen Tradition in der gegenwärtigen Welt zu dienen. Mit dem Religionsunterricht nimmt die Kirche Bildungsverantwortung in der pluralen Gesellschaft am Ort der Schule wahr. Sie tut dies in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit. Der Religionsunterricht geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet.
Aus dieser Aufgabe ergeben sich folgende Ziele:
Der Religionsunterricht ist heute geprägt von einer Vielfalt an Konzeptionen und Methoden. Seiner Aufgabe entspricht ein mehrdimensionales Lernen und Lehren. In der spannungsvollen Einheit von Wirklichkeitserfahrung und Glaubensauslegung begegnen sich im Unterricht Lernende und Lehrende als Personen mit einer je eigenen Geschichte. Dass der Religionsunterricht im Vertrauen auf Gott geschehen kann, schließt die Bejahung der menschlichen Grenzen allen Lehrens und Lernens ebenso ein wie die Möglichkeit, immer wieder neu anzufangen.
Quelle: Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern, in: Amtsblatt für die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Nr. 5 vom 01.05.2004, 106f.