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Kirchliche Bevollmächtigung (Vocatio)
Als Voraussetzung dafür gilt eine im Rahmen eines Praktikums eigenständig vorbereitete und gehaltene Unterrichtsstunde im Fach Evangelische Religion.
Zur Beantragung der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung Evangelischen Religionsunterrichts in Bayern (Vocatio) ist das Absolvieren des Vocatiomoduls (in Höhe von 5 LP) notwendig.
Studierende mit Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre absolvieren dieses Modul im Rahmen des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (Modul EVR UF – M 11). Die Anmeldung erfolgt über das Praktikumsamt.
Bei Studierenden mit Didaktikfach Evangelische Religion handelt es sich im Bereich Grundschule um EVR – GS DD – M 15 und im Bereich Hauptschule um EVR – HS DD – M 19.
Die Anrechnung der 5 LP erfolgt im EWS Modul – Bereich Gesellschaftswissenschaften (siehe EVR – EWS – M 20), welches Studierende, die Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder der Didaktik der Hauptschule studieren, im Bereich Evangelische Theologie/Religionspädagogik absolvieren müssen.
Studierende mit Didaktikfach Evangelische Religion sollen das Vocatiomodul im 5.-7. Semester absolvieren (auf jeden Fall nach dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum). Dazu werden Kenntnisse des Moduls EVR – GS DD – M 14 (Grundschule) bzw. EVR – HS DD – M 17 (Hauptschule) vorausgesetzt.
Die Neuregelung tritt mit Beginn des SS 2012 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die bis Ende des WS 11/12 noch keine Lehrveranstaltungen im EWS Modul – Bereich Gesellschaftswissenschaften (EVR – EWS – M 20) absolviert haben. Die Anmeldung erfolgt über das Praktikumsamt. Man meldet sich dort zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum Evangelische Religionslehre an mit dem Vermerk „Didaktikfach Evangelische Religionslehre – Vocatiomodul“.
Für Studierende, die das EWS Modul – Bereich Gesellschaftswissenschaften (EVR – EWS – M 20) bereits ganz oder teilweise absolviert haben, gilt diese Regelung nicht. Für sie gibt es weiterhin die Verpflichtung, die Vocatio-Stunde individuell abzuleisten (einschließlich Bericht).
Die Bevollmächtigung wird für das Referendariat nach der ersten Staatsprüfung benötigt. Sie sollte allerdings einige Zeit vor dem Staatsexamen beantragt werden. Das Antragsformular ist in den Sekretariaten der beiden Lehrstühle des Instituts erhältlich.
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Das Kirchengesetz über die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht stellt den rechtlichen Rahmen dieser Sonderregelung vom Kirchenrecht dar.
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Den Antrag auf die befristete Bevollmächtigung (1 Seite) können Sie hier abrufen. Bringen Sie das Formular bitte ausgefüllt zum Vocatio-Gespräch mit. Ausdrucke gibt es auch im Sekretariat PT 4.2.67.
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Die Verpflichtungserklärung (2 Seiten), die dem Antrag beigefügt werden muss, erhalten Sie ebenfalls hier oder im Sekretariat PT 4.2.67.

Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern
Der Auftrag des Religionsunterrichts in Bayern
1971 trafen sich Lehrer und Lehrerinnen aus allen Schulstufen und formulierten Leitlinien, das den Religionsunterricht und seine Aufgaben insgesamt umschreibt. Es ist seitdem fester Bestandteil eines jeden bayerischen Lehrplans. 1986 wurden diese Leitlinien von der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern noch einmal bekräftigt, 2004 erneut überarbeitet und unter dem Titel - Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern neu von der Landessynode beschlossen.
Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern
1.
Der Evangelische Religionsunterricht hat im Fächerkanon der Schule die Aufgabe, der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler mit der christlichen Tradition in der gegenwärtigen Welt zu dienen. Mit dem Religionsunterricht nimmt die Kirche Bildungsverantwortung in der pluralen Gesellschaft am Ort der Schule wahr. Sie tut dies in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit. Der Religionsunterricht geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet.
2.
Aus dieser Aufgabe ergeben sich folgende Ziele:
- Der Religionsunterricht informiert und orientiert über die christliche Tradition und ihre jüdischen Wurzeln, über die Kirche in Geschichte und Gegenwart, über Fragen der Ökumene und des interreligiösen Dialogs sowie über philosophische und außerchristliche Deutungen von Mensch und Welt. Er will den Schülerinnen und Schülern Wege zu einem lebensbezogenen Umgang mit der biblischen Überlieferung eröffnen.
- Der Religionsunterricht bringt Fragen und Herausforderungen unserer Zeit zur Sprache, die Schülerinnen und Schüler zur Auseinandersetzung mit christlichem Glauben und Handeln anregen und sie ermutigen, vom Evangelium her Perspektiven für die eigene Orientierung zu entwickeln. Bei den damit verbundenen Lernprozessen sind die religiöse Entwicklung und Sozialisation der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
- Der Religionsunterricht fördert die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler; er will sie hinführen zu einem vor Gott verantwortlichen achtsamen Umgang mit Mensch und Welt. Er bietet den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulischen Möglichkeiten Lebenshilfe und Begleitung an. Dazu gehört auch, im Leben der Schule Raum zu schaffen für Innehalten und Feiern, für Gebet und Gottesdienst. Der Religionsunterricht unterstützt von seinem christlichen Menschenbild her soziales und kommunikatives Lernen; er fördert Toleranz und Empathie.
- Der Religionsunterricht bringt die biblische Botschaft nicht nur als historisch Gegebenes zur Sprache, sondern will zugleich offen sein für die persönliche Anrede Gottes an den Menschen. Er will Wege zum Glauben eröffnen und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, ihren Ort in der Gemeinschaft der Christen zu bestimmen. Die Schülerinnen und Schüler sollen, auch im Umgang mit bedrückenden Lebenserfahrungen, zu einem Leben aus der Hoffnung des christlichen Glaubens ermutigt werden.
3.
Der Religionsunterricht ist heute geprägt von einer Vielfalt an Konzeptionen und Methoden. Seiner Aufgabe entspricht ein mehrdimensionales Lernen und Lehren. In der spannungsvollen Einheit von Wirklichkeitserfahrung und Glaubensauslegung begegnen sich im Unterricht Lernende und Lehrende als Personen mit einer je eigenen Geschichte. Dass der Religionsunterricht im Vertrauen auf Gott geschehen kann, schließt die Bejahung der menschlichen Grenzen allen Lehrens und Lernens ebenso ein wie die Möglichkeit, immer wieder neu anzufangen.
Quelle: Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern, in: Amtsblatt für die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Nr. 5 vom 01.05.2004, 106f.