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Bewerbung
Der Bachelor-Studiengang „Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung“ sowie die Lehramtsstudiengänge
„Kunsterziehung“ im Unterrichtsfach für Grund, Haupt und Realschulen können sowohl im Sommersemester als
auch im Wintersemester begonnen werden.
Für die Aufnahme in die Studiengänge ist eine allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife und das
Bestehen einer
Eignungsprüfung vor Studienbeginn Voraussetzung.
1. Teil der Eignungsprüfung: Mappe
Mindestens 25 eigenständige bildnerische Arbeiten (keine Keilrahmen oder Abbildungen in digitaler Form).
Zeichnungen und
Malereien sind als Originale vorzulegen, von dreidimensionalen Werken sind Fotografien
mit Größenangaben in analoger Form
beizufügen. Die Mappe sowie alle Arbeiten sind mit dem Namen
zu kennzeichnen.
2. Teil der Eignungsprüfung: Bildnerisch-praktische und mündliche Prüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einer bildnerisch-praktischen Arbeit (Arbeitszeit 4 Stunden) und einem
Prüfungsgespräch
(ca. 15 Minuten). In der mündlichen Prüfung werden Fähigkeiten zu reflektierten
Aussagen über ästhetische Bildlösungen,
Kenntnisse über Ziele des Faches und kunstgeschichtliches
Grundwissen festgestellt.
Abgabetermine für die Mappe sind:
30. Juni für den Studienbeginn im Wintersemester
31. Januar für den
Studienbeginn
im Sommersemester.
Abgabeort:
Sekretariat des Instituts für Kunsterziehung (Sammelgebäude 1. Stock, Zi. 135-K)
Montag - Freitag von 8.30 - 11.30 Uhr,
Tel. 0941/943-3236.
Die Mappe ist mit Namen und Anschrift (Benachrichtigungsadresse) zu versehen. Alle Arbeiten sind mit
dem
Namen zu kennzeichnen. Eine Erklärung, die die eigenständige Fertigung aller Arbeiten versichert,
ist beizufügen; ebenso der Nachweis über den Erwerb der
Hochschulreife.
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Bewerbung
Der Masterstudiengang „Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung“ kann immer im Wintersemester
begonnen werden und ist in erster Linie für Studierende konzipiert, die den Bachelorstudiengang in
einem entsprechenden Fach abgeschlossen haben. Möglich ist aber auch die Aufnahme Studierender
nah verwandter Studiengänge mit kunstwissenschaftlichen und mit künstlerisch-praktischen Anteilen.
Spezifische Zulassungsvoraussetzung ist jedoch der Nachweis überdurchschnittlicher bildnerischer
Fähigkeiten durch eine Eignungsprüfung.
1. Teil der Eignungsprüfung: Mappe
Mindestens 25 eigene bildnerische Arbeiten, die eine intensive und eigenständige Auseinandersetzung
mit selbst gewählten Themen belegen (keine Keilrahmen oder Abbildungen in digitaler Form). Zeichnungen
und Malereien sind als Originale vorzulegen, von großen und dreidimensionalen Werken sind Fotografien
mit Größenangaben in nicht digitaler Form beizufügen. Die Mappe sowie alle Arbeiten sind mit dem Namen
zu kennzeichnen.
Die Prüfungskommission wird in gesonderten Fällen, in denen die Mappe nicht überzeugt,
den Bewerber anschließend zum zweiten Teil der Eignungsprüfung einladen.
2. Teil der Eignungsprüfung: Bildnerisch-praktische und mündliche Prüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus
einer bildnerisch-praktischen Arbeit und einem Prüfungsgespräch.
In der mündlichen Prüfung muss der Bewerber fundierte Fähigkeiten zur Reflexion und kritischen Analyse eigener
bildnerischer Arbeiten vorweisen, relevantes Fachwissen und Bedingungen künstlerischen Visualisierens bei
Problemstellungen anwenden und zu differenzierten Aussagen über Zielsetzungen des Faches fähig sein.
Abgabetermine für die Mappe sind:
30. Juni für den Studienbeginn im Wintersemester
Abgabeort: Sekretariat des Instituts für Kunsterziehung (Sammelgebäude 1. Stock, Zi. 135-K)
Montag - Freitag von 8.30 - 11.30 Uhr,
Tel. 0941/943-3236.
Die Mappe ist mit Namen und Anschrift (Benachrichtigungsadresse) zu versehen. Alle Arbeiten sind mit dem
Namen zu kennzeichnen. Eine Erklärung, die die eigenständige Fertigung aller Arbeiten versichert, ist beizufügen,
ebenso ein Lebenslauf und Nachweise über alle Studienleistungen, die die
Qualifikation für das Masterstudium belegen.
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Mit der neuen Prüfungsordnung LPO I § 36, Abs. (1), Nr. 4 vom 13. März 2008 ist für alle Lehramtsstudierenden
der Grundschule im Fach Kunsterziehung der Nachweis einer fachspezifischen Basisqualifikation festgelegt
(eine Lehrveranstaltung mit 3 SWS/ 3 LP).Alternativ dazu kann Kunst im Rahmen der Didaktik der Grundschule
gemäß § 35 Abs. (3) gewählt werden.
Da uns die Qualität des Kunstunterrichts in der Grund- und Hauptschule besonders wichtig erscheint,
sind wir um eine optimale fachliche Ausbildung der Studierenden bemüht. Die relativ geringe Anzahl
der im Didaktikfach zu erbringenden Studiennachweise erfordert besonders im bildnerischen Bereich
bereits entsprechende Studienvoraussetzungen, um darauf speziell didaktische und methodische
Inhalte aufbauen zu können.
Erforderliche Studiennachweise im Studium für das Lehramt an der
GS: Modul 1: 5 Lehrveranstaltungen 11 LP
HS Module 1+2: 8 Lehrveranstaltungen 19 LP
Das Ergebnis des Einstufungstests gibt Ihnen Aufschluss über den Stand Ihrer bildnerischen
Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wenn der Einstufungstest negativ ausfällt, ist von der Wahl
„Kunst als Didaktikfach“ deutlich abzuraten.
Der Einstufungstest für Didaktikstudierende beinhaltet eine zweiteilige bildnerische Arbeit im Bereich Zeichnen.
Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten.
Beachten Sie bitte die Anmeldefristen und den Termin für den Einstufungstest laut Aushang bzw. Homepage.
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