Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung ist ein Studium im
Bachelorstudiengang Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung oder einem gleichwertigen Studiengang in
einem
verwandten Fach mit kunstwissenschaftlichen und künstlerisch-praktischen Anteilen sowie das Bestehen
einer Eignungsprüfung vor Studienbeginn Voraussetzung.
Zweck des Eigungsverfahrens ist es festzustellen, ob der Bewerber über ausgeprägte bildnerische Fähigkeiten
und die notwendige fachliche Eignung verfügt, die einen erfolgreichen Studienabschluss im Masterstudiengang
„Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung“ an der Universität Regensburg erwarten lassen.
Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung für das kommende Wintersemester sind bis zum 30. Juni
an
das Institut für Kunsterziehung zu stellen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Eine Auswahl bildnerischer Arbeiten (Mappe) sowie
Lebenslauf, Nachweise über alle Studienleistungen, die die
Qualifikation für das Masterstudium belegen.
Gliederung des Eignungsverfahrens
1. Bildnerische Arbeiten/ Mappe
2. Bildnerisch- praktische Prüfung
3. Mündliche Prüfung
1.Bildnerische Arbeiten/ Mappe (ca. 25 Bilder und Zeichnungen)
Abgabetermin für die Mappe ist: 30. Juni für den Studienbeginn im Wintersemester
Abgabeort : Sekretariat des Instituts für Kunsterziehung
(Sammelgebäude 1. Stock, Zi. 135-K) Montag - Freitag von 8.30 - 11.30 Uhr, Tel. 0941/943-3236.
Die Mappe ist mit Namen und Anschrift (Benachrichtigungsadresse) zu versehen. Alle Arbeiten sind mit dem
Namen zu kennzeichnen.
In der Mappe hat der Bewerber mindestens 25 eigene bildnerische Arbeiten einzureichen, die die Beurteilung
seiner bildnerischen Fähigkeiten und fachlichen Eignung ermöglichen. Mindestens drei der bildnerischen Gattungen
Grafik, Malerei, dreidimensionales und mediales Gestalten müssen enthalten sein.
Zeichnungen und Malereien
müssen als Originale vorgelegt werden, von großformatigen Bildern und
dreidimensionalen Werken sind Fotografien
mit Größenangaben in nicht- digitaler Form beizufügen.
Mit der Vorlage
ist eine Erklärung einzureichen, dass die
Arbeiten selbständig angefertigt wurden.
Von plastischen bzw.
dreidimensionalen Werken können Fotografien mit
Kurzbeschreibung und Größenangaben
beigefügt werden.
Auswahl, Zusammenstellung und Präsentationsform sind dem Bewerber freigestellt.
Zur Vorklärung der Eignung können die Sprechzeiten der Fachstudienberater oder des Lehrstuhlinhabers
wahrgenommen werden. Die Termine finden Sie bei den Seiten zu den Personen des Instituts.
Die Prüfungskommission bewertet die Qualität der bildnerischen Arbeiten, die eine intensive und eigenständige
Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen aufweisen soll.
Erfüllt die Mappe alle Anforderungen, ist die Eignungsprüfung bestanden.
Bewerber, deren Mappe nicht überzeugen konnte, haben sich einer weiteren, aus einem bildnerisch-praktischen
Teil sowie einem mündlichen Teil bestehenden Prüfung zu unterziehen.
Ergebnisse und Termine werden rechtzeitig
bekannt gegeben.
2. Bildnerisch- praktische Prüfung
In der bildnerisch- praktische Prüfung (Arbeitszeit 4 Stunden) soll eine Arbeit gefertigt werden, deren Thema
von der Prüfungskommission gestellt wird.
3. Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung (Dauer 15 Minuten) findet als Einzelprüfung statt und es sollen Fähigkeiten festgestellt
werden, eigene bildnerische Arbeiten kritisch zu analysieren und zu reflektieren, spezifisches Fachwissen und
Kenntnisse über Bedingungen künstlerischen Visualisierens bei Problemstellungen anzuwenden und differenzierte
Aussagen über die Zielsetzungen des Faches zu treffen.
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