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Bachelorstudiengang (für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2008/09)
Bachelorstudiengang (für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2008/09)
- Informationen zum Studienaufbau
- Module (Grund- und Hauptstudium)
Für Studierende im HF Musikwissenschaft Studienbeginn zwischen WS 2006/07 und SS 2008 gelten folgende Regelungen bzgl. der Module M01 und M03:
• M01: Nach Absolvierung aller Modulbestandteile findet eine benotete mündliche Modulendprüfung statt (Dauer: 30 Minuten).
• M03: Eine der aufgelisteten Übungen kann durch eine Übung nach Wahl ersetzt werden.
Für Studierende im NF Musikwissenschaft mit Studienbeginn zwischen WS 2006/07 und SS 2008 gilt folgende Regelung bzgl. des Moduls M07:Eine der aufgelisteten Übungen kann durch eine Übung nach Wahl ersetzt werden.
- Zwischenprüfungsordnung (Fassung vom 20.12.2005) in Verbindung mit der 13. Satzung zur Änderung der ZPO vom 20.7.2006) (Musikwissenschaft: § 39)
- Bakkalaureusprüfungsordnung (Fassung vom 21.9.2006; Musikwissenschaft: § 30, (9))
Konsekutiver Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" (für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2012/13)
Konsekutiver Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" (für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2012/13)
Magisterstudiengang (Aufnahme nur möglich für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2007/08!)
- Informationen zum Studienaufbau
- Module (Grundstudium)
Für Studierende im HF Musikwissenschaft mit Studienbeginn zwischen WS 2006/07 und SS 2008 gelten folgende Regelungen bzgl. der Module M01 und M03:
• M01: Nach Absolvierung aller Modulbestandteile findet eine benotete mündliche Modulendprüfung statt (Dauer: 30 Minuten).
• M03: Eine der aufgelisteten Übungen kann durch eine Übung nach Wahl ersetzt werden.
Für Studierende im NF Musikwissenschaft mit Studienbeginn zwischen WS 2006/07 und SS 2008 gilt folgende Regelung bzgl. des Moduls M07: Eine der aufgelisteten Übungen kann durch eine Übung nach Wahl ersetzt werden.
- Zwischenprüfungsordnung (Fassung vom 20.12.2005) in Verbindung mit der 13. Satzung zur Änderung der ZPO vom 20.7.2006) (Musikwissenschaft: § 39)
- Magisterprüfungsordnung (Fassung vom 20.12.2005; (Musikwissenschaft: § 40)
Promotion
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