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Allgemeine Informationen
Die Bachelorprüfungs-und Studienordnung der Universität Regensburg (Fassung vom 21.7.2008) sieht die Kombination von zwei Hauptfächern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den Fächern der vier philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden. Auf Antrag sind auch andere Kombinationen möglich (z. B. mit Teilfächern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ab WS 2008/09 ihr Studium aufnehmen.
| Studiendauer |
Regelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester; Abschluss mit Bachelorprüfung (teilweise studienbegleitend) bis spätestens zum Ende des 6. Semesters (§ 4 der BPO) |
| Lateinkenntnisse |
Nachweis von Lateinkenntnissen spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit (nur wenn Musikwissenschaft Bachelorfach = 1. Hauptfach ist ) |
| Grundlagen- und Orientierungsprüfung |
für HF und NF spätestens bis zum Ende des 2. Semesters gemäß § 27 der BPO
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Erwerb von 20 Leistungspunkten (HF) bzw. 10 Leistungspunkten (NF) nachgewiesen werden kann. |
| Bachelorprüfung |
1. Nachweis studienbegleitender Leistungen im Umfang von 170 LP, darunter:
- 91 LP aus dem Bachelorfach Musikwissenschaft
- mindestens 60 LP aus dem 2. Hauptfach bzw.
mindestens jeweils 30 LP aus den beiden Nebenfächern
- freie Leistungspunkte aus dem von den Philosophischen
Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten
2. Bachelorarbeit |
Studienleistungen bis zur Bachelorprüfung mit Musikwissenschaft als B.A.-Fach
Folgende Nachweise sind spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit vorzulegen:
– Lateinkenntnisse!
– Basismodul Musikgeschichte M01 mit insgesamt 16 LP, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)
– Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken M02 mit 24 LP, benotet
– Basismodul Werk- und Partiturkunde M03 mit 9 LP, unbenotet
– Basismodul Musiktheorie M04 mit 12 LP, benotet
– Aufbaumodul Musikgeschichte M11 mit 14 LP, benotetes Seminar
– Aufbaumodul Musiktheorie/Berufspraxis M12 mit 14 LP, benotetes Seminar
Die Fachnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der Module MUWI-M01, MUWI-M02 und MUWI-M 04 sowie den Noten der Seminare aus den Modulen MUWI-M11 und MUWI-M12 errechnet. Die Endnote aus Modul MUWI-M 01 wird zweifach, diejenige aus MUWI-M02 vierfach, diejenige aus MUWI-M04 einfach und die Noten aus den beiden Seminaren der Module MUWI-M11 und MUWI-M12 werden jeweils eineinhalbfach gewichtet.
Studienleistungen bis zur Bachelorprüfung mit Musikwissenschaft als 2. Hauptfach
Folgende Nachweise sind spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit vorzulegen:
– Basismodul Musikgeschichte M01 mit insgesamt 16 LP, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)
– Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken M02 mit 24 LP, benotet
– Basismodul Werk- und Partiturkunde M03 mit 9 LP, unbenotet
– Basismodul Musiktheorie M04 mit 12 LP, benotet
Die Fachnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der Module MUWI-M01, MUWI-M02 und MUWI-M04 errechnet. Die Endnote aus Modul MUWI-M01 wird zweifach, diejenige aus MUWI-M02 vierfach, diejenige aus MUWI-M04 einfach gewichtet.
Studienleistungen bis zur Bachelorprüfung mit Musikwissenschaft als Nebenfach
Folgende Nachweise sind sind spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit vorzulegen:
– Basismodul Musikgeschichte M05 mit insgesamt 8 LP, unbenotet
– Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken M06 mit 12 LP, benotet
– Basismodul Werk- und Partiturkunde M07 mit 6 LP, unbenotet
– Basismodul Musiktheorie M08 mit 6 LP, benotet
Die Fachnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der Module MUWI-M06 und MUWI-M08 errechnet. Die Endnote aus Modul MUWI-M 06 wird zweifach, diejenige aus MUWI-M08 einfach gewichtet
Berechnung der Gesamtnote
Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
- Fachnote des Bachelorfaches: 50 Prozent
- Fachnote des 2. Hauptfachs
oder Fachnoten der beiden Nebenfächer: 30 Prozent bzw. je 15 Prozent
- Note der
Bachelorarbeit: 20 Prozent.
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