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Universität Regensburg  
 
  
 
 

 
 
 
Zwischenprüfung (HF) Zwischenprüfung (NF)

Bakkalaureusprüfung (HF)

Die Bakkalaureusprüfungsordnung der Universität Regensburg (Fassung vom 21.9.2006) sieht die Kombination von zwei Hauptfächern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den Fächern der vier philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden. Auf Antrag sind auch andere Kombinationen möglich (z. B. mit Teilfächern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ab WS 2003/04 ihr Grundstudium oder ihr Hauptstudium begonnen haben.

Studiendauer Regelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester
Lateinkenntnisse keine
Grundstudium - i. d. R. vier Semester
- modularisiert mit Leistungspunkten
- Abschluss mit studienbegleitender Zwischenprüfung (spätestens zu Beginn des 6. Semesters nach § 2 der ZPO)
Hauptstudium - i. d. R. zwei Semester
- modularisiert mit Leistungspunkten
- Abschluss mit Bakkalaureusprüfung (teilweise studienbegleitend) bis spätestens zum Ende des 6. Semesters (§ 5 der BPO)

Zulassungsvoraussetzungen für die studienbegleitende Zwischenprüfung (Hauptfach)

Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung ist der Erwerb von mindestens 60 LP aus Modulen des Faches Musikwissenschaft nachzuweisen, darunter der erfolgreiche Abschluss folgender Module:

  • Basismodul Musikgeschichte (M01),
  • Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken (M02),
  • Basismodul Werk- und Partiturkunde (M03),
  • Basismodul Musiktheorie (M04).
  • Studierende mit Studienbeginn vor WS 2006/07 müssen darüber hinaus die Bestätigung über ein Orientierungsgespräch mit einem prüfungsberechtigten Mitglied des Lehrkörpers vorlegen.

    Fachnote:
    1. für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2006/07: Die erbrachten Leistungen ergeben die Zwischenprüfung. Die Fachnote errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der nachgewiesenen Module M01, M02 und M04. Die Noten aus M01 und M 02 werden je vierfach, die Note aus M04 zweifach gewichtet.
    2. für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2006/07: Die erbrachten Leistungen ergeben die Zwischenprüfung. Die Fachnote errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der nachgewiesenen Module M02 und M04. Die Note aus M 02 wird dreifach, die Note aus M04 einfach gewichtet.

    - Zwischenprüfung im Fach Musikwissenschaft
    - 30 LP aus dem Hauptstudium des Faches mit Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender Module

    • Aufbaumodul Musikgeschichte (M11, 14 LP)
    • Aufbaumodul Musiktheorie/Berufspraxis (M12, 16 LP)

    - weitere 20 LP aus dem B.A.-Fach, dem zweiten Hauptfach oder den Nebenfächern der gewählten Kombination
    - B.A.-Arbeit als Abschlussprüfung (10 LP), Bearbeitungszeit: zwei Monate

    Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung ist der Erwerb von mindestens 30 LP aus Modulen des Faches Musikwissenschaft nachzuweisen, darunter der erfolgreiche Abschluss folgender Module:

  • Basismodul Musikgeschichte (M05),
  • Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken (M06),
  • Basismodul Werk- und Partiturkunde (M07),
  • Basismodul Musiktheorie (M08).
  • Fachnote:
    Die Fachnote errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der nachgewiesenen Module M 06 und M 08. Die Note aus M 06 wird dreifach, die Note aus M 08 einfach gewichtet.

    Gesamtnote:
    Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
    - Note der B.A.-Arbeit: 1/3,
    - zwei Fachnoten der Zwischenprüfung: je 1/3.


     
      Stand: 8.10.2008