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Bewerbung
Entsprechend den Vorgaben der Prüfungs- und Studienordnung des Faches Historische Musikwissenschaft an der Universität Regensburg vom 5. Juli 2012 gelten folgende
Bewerbungsfristen
Wintersemester: jeweils bis 15. Juli
Sommersemester: jeweils bis 15. Januar
Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang Historische Musikwisseenschaft sind an folgende Adresse zu richten:
Universität Regensburg
Institut für Musikwissenschaft
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
Zulassungsvoraussetzungen
Entsprechend § 4 der Prüfungs- und Studienordnung für
den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft setzt die Aufnahme in diesen Studiengang
den Nachweis folgender Qualifikationen voraus:
- Nachweis eines erfolgreich absolvierten Hochschulstudiums mit mindestens sechs Semestern
Regelstudienzeit und mindestens der Note „gut“ (2,5) nach 150 LP; das entsprechende Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzureichen
- Nachweis musikwissenschaftlicher Anteile aus dem grundständigen Studium im Umfang
von mindestens 60 LP
- Der Nachweis der Qualifikation für den Masterstudiengang
kann auch durch ein erfolgreich
abgeschlossenes Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Musik in Verbindung mit
einer mit mindestens „gut“ (2,5) bewerteten Zulassungsarbeit im Fach Musik erbracht
werden
- Kenntnisse der lateinischen Sprache auf dem Niveau A 2 GER (Gemeinsamer europäischer
Referenzrahmen), nachweisbar bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters
- Ausländische Bewerber müssen bis zum Ende des ersten Semesters Deutschkenntnisse
auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer
Studienbewerber (DSH) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung nachweisen
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss des Instituts für Musikwissenschaft über die Aufnahme in den Masterstudiengang. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.
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