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Universität Regensburg  
 
  
 
 

 
 
 
Bewerbungsfristen und Eignungsfeststellungsverfahren für den Masterstudiengang

Bewerbung
Entsprechend den Vorgaben der Prüfungsordnung für konsekutive Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg vom 11. Januar 2006 führt das Institut für Musikwissenschaft ab Wintersemester 2007/08 ein Eignungsfeststellungsverfahren durch.

Anträge auf Zulassung zum Feststellungsverfahren sind zu richten an folgende Adresse:
Universität Regensburg
Institut für Musikwissenschaft
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg

Bewerbungsfristen
Wintersemester: jeweils bis 15. Juli
Sommersemester: jeweils bis 15. Januar

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis eines ersten Studienabschlusses mit überdurchschnittlicher Note (mindestens "gut"). Kann zum Zeitpunkt der Immatrikulation das Abschlusszeugnis nicht vorgelegt werden, ist ein lückenloser beglaubigter Nachweis über die bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 150 LP (von insgesamt 180 LP) vorzulegen. Die Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgt in diesem Fall vorläufig. Das Abschlusszeugniss ist bis spätestens zum jeweiligen Rückmeldetermin für das zweite Fachsemester vorzulegen. (Neuregelugung laut der 11. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für konsekutive Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg vom 14. April 2011)
  • Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen einen Nachweis über ihre Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen (Kenntnisstand auf dem Niveau der DSH-Prüfung bzw. Prognose auf Erreichen dieses Kenntnisstandes nach einem Semester)
  • Nachweis der Eignung und Motivation für den Studiengang durch eine Darstellung des Lebenslaufs, des bisherigen Studienverlaufs und der Berufspläne des Bewerbers unter Berücksichtigung von Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können; geeignete Belege (Studienzeugnisse, Empfehlungsschreiben, Nachweise über Praktika und ähnliches) sind beizufügen
  • Nachweis von Lateinkenntnissen (durch ein gymnasiales Zeugnis oder durch erfolgreichen Besuch des Latinumsvorbereitungskurses an einer Universität)

Eignungsfeststellungsverfahren
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen entscheidet eine Auswahlkommission des Instituts für Musikwissenschaft über die Aufnahme in den Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft". In Zweifelsfällen kann die Kommission den Bewerber vorladen und ihr Urteil von dem Ergebnis eines Gesprächs von mindestens 20 Minuten Dauer abhängig machen. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Bewerber, die den Nachweis der Eignung für den Masterstudiengang nicht erbracht haben, können sich zum Termin des folgenden Jahres erneut zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich.


 
  Stand: 7.10.2011