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Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für das grundständige Studium des Faches Musikwissenschaft ist die allgemeine Hochschulreife. Für die Studiengänge Bachelor und Magister gibt es derzeit weder Zulassungsbeschränkungen, noch muß eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Grundkenntnisse in Musiktheorie und Klavierspiel können in speziellen Übungen innerhalb der ersten vier Semester erworben und vertieft werden (Harmonielehre, Kontrapunkt usw.).
Fremdsprachenkenntnisse
Für den Umgang mit historischen Quellen und aktueller Forschungsliteratur sind Kenntnisse der englischen, französischen, italienischen und lateinischen Sprache von erheblicher Bedeutung. Wer keine ausreichenden Kenntnisse mitbringt, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, die entsprechenden Sprachkurse an der Universität zu besuchen (Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung – SFA: siehe Vorlesungsverzeichnis, Geschäftsstelle: Tel. 943–2319).
Latinum bzw. Lateinkenntnisse
Studierende mit Studienbeginn ab WS 2008/09 müssen, sofern sie Musikwissenschaft als Bachelorfach (1. hauptfach) gewählt haben, bis spätestens zur Anmeldung der Bachelorarbeit Lateinkenntnisse nachweisen.
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach Musikwissenschaft wird der Nachweis des Latinums, für die Zulassung zur Masterprüfung der Nachweis von Lateinkenntnissen (durch ein gymnasiales Zeugnis oder durch erfolgreichen Besuch des Latinumsvorbereitungskurses an einer Universität) verlangt. Die entsprechenden Kenntnisse können auch noch während des Studiums erworben werden. Lateinkurse werden jeweils im Wintersemester vom Institut für Klassische Philologie angeboten (Information: Sekretariat des Instituts für Klassische Philologie, Tel. 943–3390). Diese Kurse sind sehr arbeits- und zeitintensiv. Wer sie zu Beginn des Studiums absolviert, erhält zugleich eine gute Einführung in das Arbeiten und Lernen an der Universität. Eine Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester kann mit Nachweis des Latinums beantragt werden.
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