Die Entdeckung...
... und ihre Folgen
Das Interesse an römischen Baudenkmälern
Entdeckungen im Zuge der "Industrialisierung" Regensburgs
Die Wiederentdeckung der Porta Praetoria
Das Ringen um Rekonstruktion und Restaurierung
Kosten und Verzögerungen
Der Dengler-Plan
Der Dahlem-Plan
Entscheidungen und Kompromisse
Fazit
Am 17. Mai 1885 berichtet das Regensburger Morgenblatt voller Begeisterung, daß Regensburg "durch einen sehr interessanten archäologischen Fund bereichert worden sei, und wenn es möglich ist, die noch bestehenden Reste dieses Römertores zu erhalten, dann besäßen wir in Süddeutschland den einzigen noch erhaltenen Hochbau des Tores eines römischen Castrums."
Was man im Mai 1885, genauer gesagt am 16. Mai 1885 entdeckt hatte, war das ehemalige Nordtor des römischen Legionslagers im Donaubogen, das Tor also, das wir heute als die Porta Praetoria kennen, Hauptsehenswürdigkeit des römischen Regensburg und, abgesehen von der Porta Nigra in Trier, der einzige noch erhaltene römische Torbau nördlich der Alpen.
Vier Tage nach der Entdeckung, am 20. Mai 1885, berief der Historische Verein für Oberpfalz und Regensburg eine außerordentliche beratende Versammlung ein, in der voller Freude festgestellt wurde, "daß alle anderen großen Städte Deutschlands wie Mainz und dgl. keine römischen Hochbauten besitzen und daß dieser archäologische Fund um so mehr die Wichtigkeit von Regensburg als der ersten römischen Festung von Basel bis Wien zeige." Man sprach den Wunsch aus, "daß dieser kostbare Fund für die Stadt Regensburg als ein wichtiges Denkmal ihrer uralten Geschichte erhalten bleibe". (Protokollbuch)
Auch von außerhalb der Stadt wurde die Bedeutung dieser Entdeckung erkannt, wie der sofort einsetzende und andauernde Besucherstrom zeigt, der u.a. bereits im September 1885 den deutschen Kronprinzen Friedrich zur Porta Praetoria führte.
Wie konnte es nun bei all dieser Begeisterung und den vielseitigen lauten Bekundungen, sich des Wertes dieses Fundes bewußt zu sein und die aus diesem Erbe erwachsende Verpflichtung übernehmen zu wollen, dazu kommen, daß wir vier Jahre später, im Oktober 1889 in einem Artikel wiederum aus dem Regensburger Morgenblatt folgendes lesen können:
"Einheimische und Fremde schütteln den Kopf über den Zustand, der hier geschaffen wurde, um allen Passanten so recht augenfällig zu zeigen, wessen ein gewisser historischer Wahn fähig ist." Und weiter, mit einer Anspielung auf eine vom damaligen Bürgermeister von Stobäus bereits ein Jahr vorher gemachten Äußerung (Magistratssitzung 27.3.1888): "Andere äußerten den Wunsch, daß das Thor erst in hundert Jahren hätte entdeckt werden sollen! Das große Publikum fragt angesichts der neugegrabenen Höhlen, ob man hier etwa "Beinlstiererei in größerem Maßstabe treiben wolle".
Bevor wir uns dieser Frage zuwenden, gilt es zunächst sich darüber klar zu werden, wie der Bestand an römischen Bodendenkmälern und davon abgeleitet, das Wissen um das Regensburger Legionslager vor der Freilegung der Porta Praetoria aussah?
Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, daß sich auf dem Areal des Legionslagers im Laufe des Mittelalters die Stadt Regensburg entwickelte, d.h. daß die materiellen Hinterlassenschaften der Römerzeit weiter- bzw. wiedergenutzt wurden, wobei es hier und jetzt egal ist, wie diese Nutzungskontinuität aussah ob Übernahme von Baulichkeiten oder nur Materialausbeutung in Form von Steinbrüchen.
Nach der bisher vorherrschenden Interpretation der bekannten Passage aus der Emmeramsvita des Arbeo von Freising (8. Jahrhundert) diente wohl die weitgehend intakte Umfassungsmauer des Legionslagers als Stadtumwehrung der inzwischen mittelalterlichen Metropole des baierischen Herzogtums: "Die Stadt ist unvergleichlich, aus Quadersteinen erbaut, von hohen Türmen überragt und reich an Brunnen." Dieses Bild entspricht durchaus den Befunden der modernen Stadtarchäologie. Zwar verloren große Bereiche der sogenannten Römermauer infolge von mehreren Stadterweiterungen ihre Schutzfunktion, allerdings wurden sie auch dann in der Regel nicht vollständig beseitigt, sondern in die Bebauung mit einbezogen. Insgesamt blieben also beträchtliche Teile der römischen Ummauerung in unterschiedlicher Form erhalten.
Das seit dem 18. Jahrhundert verstärkt und in durchaus wissenschaftlich zu nennender Form einsetzende Interesse an der römischen Vergangenheit der Stadt führte dazu, daß man sich auch mit dem Umriß des Lagers beschäftigte und erste Planzeichnungen von Castra Regina entstanden. Der erste, der einen solchen Versuch wagte, war der Regensburger Stadtsyndikus und "Hobbyhistoriker" Georg Gottlieb Plato-Wild (1710-1777). Grundlage für seine Zeichnung bildeten vor allem mittelalterliche Textquellen. Bis auf ein Stück der Lagersüdmauer, das 1760 in seinem Beisein im Garten des Klosters Obermünster abgerissen wurde, konnte er sich auf keine sichtbaren Überreste stützen, die zur Feststellung des Mauerverlaufs hatten dienen können (dennoch weitgehend richtige Rekonstruktion!).
Der nächste, ernstzunehmende Versuch, den Umriß von Castra Regina zeichnerisch festzuhalten, erfolgte erst ca. 100 Jahre später, nämlich 1869 durch Hugo Graf von Walderdorff in der 1. Auflage seines Buches "Regensburg in seiner Vergangenheit und Gegenwart". Walderdorff, dessen Plan auf der Zeichnung Plato-Wilds aufbaute, hatte seine Kenntnisse von Verlauf der Lagermauer durch zahlreiche Mauerreste, die er in Kellern und Gärten sowie bei zahlreichen Umbaumaßnahmen entdeckte, vermehrt.
Zu den Toren wußte Walderdorff damals mit einer einzigen Ausnahme, auf die ich gleich noch zu sprechen komme noch nicht allzuviel zu sagen. Allerdings sollte sich der Kenntnisstand hierzu in den nächsten Jahren (nach 1869) entscheidend ändern. In den folgenden 16 Jahren also bis 1885 vermehrte sich nämlich aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen v.a. in den Außenbezirken der in ihren mittelalterlichen Grenzen noch weitgehend gefangenen Stadt Regensburg das Wissen über das römische Regensburg so, daß 1893 ein Redakteur des Regensburger Morgenblattes feststellte: "In den zwei letzten Dezennien trat uns die römische Geschichte der Stadt bei zufälligen oder absichtlichen Tiefgrabungen in einer Weise vor die Augen, wie kaum in einer anderen Stadt Deutschlands". (12. Oktober 1893).
Die Entdeckungen begannen mit dem Anschluß Regensburgs an das Eisenbahnnetz in den 70er Jahren. Dabei legte man große Teile des zentralen Gräberfeldes im Süden des Lagers frei.
1873 entdeckte man beim Neubau der Karmelitenbrauerei am Ostende der Drei-Kronen-Gasse die Fundamente der Porta Principalis Dextra (Osttor), in denen Säulenschäfte, Kapitelle, Gesimsstücke, Quadersteine und nicht zuletzt die bekannten Fragmente der Torinschrift aus dem Jahre 179 vermauert waren.
Fast zeitgleich damit fanden sich in Regensburg-Kumpfmühl im Süden der Stadt am Behnerkeller (Bierkeller) beim Neubau einer Gaststätte Reste von römischen Holz- und Steinbauten frei, die ersten Spuren einer vorlegionslagerzeitlichen römischen Siedlung.
1881 traten schließlich bei Bauarbeiten im Bereich des 1875 abgebrochenen Weih-St. Peters-Tores Fundamente der römischen Porta Decumana (Südtor) zutage.
Seit der Walderdorffschen Erstauflage 1869 war damit mit Ausnahme der Westmauer, die bereits bei der ersten Stadterweiterung am Beginn des 10. Jahrhunderts unter Herzog Arnulf (um 920) außer Funktion geraten war und deren ursprünglicher Verlauf heute noch ein Forschungsproblem darstellt, der Umriß des Legionslagers bestätigt und die Lage von immerhin zwei Toren (Ost-, Süd-) erkannt worden. Allerdings glaubte Walderdorff bereits 1869, aufgrund seiner akribischen Forschungen auch die Lage des Nordtores, also der Porta Praetoria, fixieren zu können, und brachte in völlig richtiger Art und Weise einen weithin sichtbaren Turm in der Schwibbogenstraße mit der römischen Porta Praetoria in Verbindung. Erstaunlicherweise scheinen seine Überlegungen von der römischen Lokalgeschichtsforschung praktisch nicht zur Kenntnis genommen worden zu sein, wie ein Zeitungsartikel deutlich macht, der am 26. Mai, also wenige Tage nach der "wirklichen" Entdeckung der Porta Praetoria, erschien:
"Unter der Einwohnerschaft von Regensburg aber lebte keine Ahnung mehr, daß der gewaltige halbrunde Thurm, welcher halb in die Brauerei des Bischofshofes hineinragt, zum kleinen Theil auf der Straße steht, römischen Ursprungs sei, und daß derselbe ein Bestandtheil eines gewaltigen römischen Thorbaues bildet."
Erst die Aufdeckung Torbogens am 16. Mai 1885 im Zuge von Bauarbeiten brachten die Beschreibung Walderdorffs in Erinnerung.
Wie gesagt, am 16. Mai 1885 war also bei Bauarbeiten ein aus dreizehn umfänglichen Quadern bestehender Bogen entdeckt worden, den wohl bereits der von den Arbeitern alarmierte bischöfliche Administrator Ebenhöch als Teile eines römischen Tores erkannte.
Der Bogen befand sich in der Nordwand des Bischofshofes, die an dieser Stelle von einem zur Straße Unter den Schwibbögen hin vorgebauten, zweistöckigen Gebäude verdeckt wurde. Im oberen Stockwerk dieses Gebäudes waren die Wohnräume der Brauburschen der bischöflichen Brauerei untergebracht, das Erdgeschoß beherbergte eine Faßbinderei. Der Vorbau hatte eine Länge von ca. 28 m und eine Breite von ca. 4,5 m. Der heutige Verlauf des Gehsteigs dürfte in etwa die Größe des Gebäudes nachzeichnen. Im Anschluß an den Vorbau, also innerhalb des Bischofshofes, hinter der Wand, die den römischen Bogen einfaßte, befanden sich der Gärkeller sowie die Eismaschine der Brauerei. Östlich schloß an den Vorbau der von außen nicht als solcher erkennbare, da verputzte römische Flankenturm an, der wie Darstellungen (Stadtplan) zeigen, deutlich sichtbar das Gebäude überragte. Das Bischöfliche Brauhaus selbst, das 1649, also nach dem 30jährigen Krieg, errichtet worden war, befand sich östlich an den Turm anschließend. Es nahm die Fläche des heute freien Platzes mit der Zufahrt zum Innenhof des Bischofshofes ein (heute "Römerhof") und wurde erst 1910 abgebrochen.
Nach einer schmalen Hofeinfahrt, noch auf dem Platz des Römerhofs, schloß sich weiter in Richtung Osten (St. Georgenplatz) das Lagerhaus des Kolonialwarenhändlers Hüttinger an. Es spielt später noch eine wichtige Rolle, da es die Bischöfliche Administration als Ersatz für den Vorbau vor der Porta Praetoria kaufte und 1886 in ein Wohnhaus, das heute noch existiert, umbaute.
Kehren wir zum Torbogen zurück. Soweit wir das heute nachvollziehen können, war die Porta Praetoria Mitte des 15. Jahrhunderts (Wappen 1454 an der Fassade) bei Errichtung des Nordflügels des Bischofshofes in den heutigen Baukomplex eingeschlossen worden; ob bereits damals der Torbogen vermauert wurde oder erst später (Renaissance-Arkaden im Innenhof), ist mir zumindest nicht ganz klar.
Spätestens bei der Errichtung des angesprochenen Vorbaus dürfte der Torbogen der Porta Praetoria entschwand die Porta Praetoria den Augen und bald danach auch dem Gedächtnis der Regensburger. Es stellt sich also die Frage, wann der Vorbau entstand. Allgemein hat sich hierfür das Datum 1649, der Zeitpunkt der Errichtung des Brauhauses, eingebürgert. Dazu scheint auch zu passen, daß er auf einer Zeichnung aus dem Jahre 1651 erkennbar ist. Allerdings zeigt eine Stadtansicht im Historischen Museum Regensburg, die 1614 datiert, bereits den Vorbau vor dem Torbogen, was auf eine frühere Fertigstellung schließen läßt. Dieser Frage gilt es also noch intensiver nachzugehen.
Das römische Tor hatte zwar die Antike überdauert und taucht in einer mittelalterlichen Quellen für das Jahr 981 mit der Bezeichnung Porta Aquarum (Wassertor) als Stadtzugang auf, allerdings muß sie schon im frühen 11. Jahrhundert ihre verkehrstechnische Bedeutung verloren haben, als nämlich die der römischen via praetoria folgende Straße in die Stadt infolge einer Westerweiterung des karolingischen Doms überbaut worden war. Wie man 1885 feststellen konnte, war der Torbogen dann irgendwann mit Ziegeln vermauert worden. Nachdem man die Vorsprünge an den Quadern z.T. abgeschlagen hatte, war das Ganze verputzt worden und somit auch der Vergessenheit anheim gefallen.
Nach der Entdeckung ging man sofort daran, den Bogen freizulegen. Nach drei Tagen war bereits die Zwischendecke des Anbaus entfernt und der Schutt heraus geräumt, die Umrisse des Bogens waren zur Gänze sichtbar. Die Breite des Tores wurde mit 4 m, die Höhe des Bogens mit 2,5 m, der Abstand zum Fußboden mit 1,4 m angegeben. Westlich des Bogens hatte man weitere Quadersteine freigelegt.
In den nächsten Tagen führte die bischöfliche Administration bereits Probegrabungen an der Basis des Tores durch, von denen das Regensburger Tagblatt am 2. Juni berichtet. Man glaubte, die römische Straße, die durch das Tor führte, in 1,7 m Tiefe unter dem damaligen Straßenniveau entdeckt zu haben. Die Pflasterung sei deutlich erkennbar. Verengungen an beiden Seiten des Tores durch vorspringende Quader interpretierte man als Reste von Gehsteigen bzw. als Hinweise auf noch in römischer Zeit vorgenommene Fahrbahnerhöhungen. In Verbindung mit dem erhaltenen östlichen Flankenturm sowie den Quadern westlich des Torbogens rekonstruierte man eine Toranlage mit zwei Türmen von insgesamt 30 m Breite, indem man von einem mittigen Tor ausging. Die Höhe des Tordurchgangs wurde mit 7,70 m angegeben.
Von Anfang an bestand ein breiter Konsens aller, die in die Sache involviert waren, daß die Porta Praetoria zur Gänze freigelegt und erhalten werden müsse. Allerdings waren die Vorstellungen von der Art und Weise, wie sich dieses für die Geschichte Regensburgs so wichtige Monument in Zukunft präsentieren sollte, sehr unterschiedlich.
Die Geschichtsbegeisterten sahen wohl im Geiste die Porta Nigra in Trier vor sich, die Anfang des Jahrhunderts von ihren mittelalterlichen An- und Vorbauten befreit von einer Klosterkirche zum freistehenden römischen Stadttor geworden war. Vielleicht dachte mancher auch an die Saalburg im Taunus, ein Limeskastell, dessen Wiederaufbau nach exakter archäologischer Ergrabung gerade in diesen Jahren diskutiert wurde und den der deutsche Kaiser Wilhelm II. am 18. Oktober 1898 offiziell verkünden sollte.
Für einen anderen Teil der Beteiligten war der Forderung nach Erhalt und Freilegung wohl schon mit der sparsamen Abnahme des Verputzes und der Säuberung der bisher zutage getretenen Quader Genüge getan; dieser Ansicht neigte, was nicht verwundert, die bischöfliche Administration, Besitzerin des Objekts, zu. Sie sah v.a. finanziellen Aufwand und Nutzungsverlust mit dem Erhalt des Denkmals gekoppelt und versuchte, dies zu minimieren.
Der sich hier anbahnende Interessenskonflikt wurde aber nirgends klar ausgesprochen und so sollte es, sobald die erste Euphorie über die Entdeckung verflogen war, zu einem zähen Ringen um die Art und Weise des Umgangs mit dem wiedergefundenen Römertor kommen. Es entspann sich ein etliche Jahre sich hinziehender komplexer und komplizierter Prozeß, dessen Handlungsstränge sehr verworren sind und nur sehr schwierig nachgezeichnet werden können. Zumindest die wichtigsten Leitlinien des Ablaufs sollen im Folgenden herausgearbeitet werden.
Die beiden grundsätzlichen Interessensrichtungen habe ich schon angedeutet, auch, daß die eine der Eigentümerseite entsprach. Auf der anderen Seite stand die öffentliche Hand in Form der Staatsregierung bzw., ihr untergeordnet, der Kreisregierung und Stadt Regensburg. Bereits 1827 hatte König Ludwig I. durch ein Kabinettsreskript [Villa Colombella] deutlich gemacht, daß die Pflege und der Erhalt der Denkmäler eine staatliche Aufgabe sei. In der Präambel dieses Reskripts formulierte er: "Da wir schon mehrmals bemerkt haben, daß den in unserem Reich zerstreuten architektonischen, plastischen und anderen Denkmälern der Vorzeit von Seite der öffentlichen Behörden nicht die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet wird " ..."Wir aber die Erhaltung solcher Denkmale zur Belebung des Nationalgeistes ... für vorzüglich wichtig erachten ", werden die Kreis-Regierungen angewiesen, selbst für die Erhaltung und Bewahrung der schon bekannten oder noch zu entdeckenden historischen Denkmale zu sorgen."
Ganz in diesem Sinne wies das Ministerium des Inneren für Schul- und Kirchenangelegenheiten (= Kultusministerium) bereits am 21. Mai 1885 die Regierung der Oberpfalz an "wenn nötig alles aufzubieten, daß die aufgefundene Porta Praetoria erhalten und sichtbar bleibt". Diese Weisung wurde von der Kreisregierung unverzüglich an den Magistrat der Stadt Regensburg weitergegeben, mit der Anmerkung, "daß wohl unschwer aus der Fassung der höchsten Ministerial-Entschließung die Anschauung der höchsten Stelle zu entnehmen sein wird, der Magistrat der Stadt habe nicht etwa bloß seinerzeit über die Betheiligung an der Deckung der betr. Kosten sich schlüssig zu machen, sondern schon vorher in jeder zuverlässigen Weise dahin mitzuwirken, daß das angestrebte Ziel der Erhaltung des aufgefundenen Denkmals aus der Römerzeit erreicht wird".
Neben den öffentlichen Behörden war noch eine weitere Einrichtung von Anfang an in die ganze Sache involviert, der Historische Verein für Oberpfalz und Regensburg (HV). Seit seiner Gründung 1830 hatte der HV einen bedeutsamen Anteil an den Fortschritten der Regensburger Römerforschung. Er war die maßgebende Kraft bei praktisch allen oben angeführten Entdeckungen. Zum Zeitpunkt der Aufdeckung der Porta Praetoria war er gerade mit den Grabungen in Regensburg-Kumpfmühl beschäftigt. Die maßgebliche Person im Hinblick auf die Römerforschung im HV war der um 1870 nach Regensburg gekommene, aus Aschaffenburg stammende frühpensionierte Pfarrer Joseph Dahlem. Er war zwar, was Geschichte und Archäologie betraf, Autodidakt, hatte sich aber beachtliche Kenntnisse angeeignet und seine Durchsetzungskraft und seinen Sachverstand v.a. bei der Grabung am Großen Gräberfeld bewiesen. Allerdings war er innerhalb des Vereins keineswegs unumstritten, vielmehr schien mancher ihm seine Kenntnisse zu neiden, wie teilweise sehr bissige Bemerkungen in der Auseinandersetzung um die Porta Praetoria zeigen.
Der HV, der in der Folgezeit v.a. als beratendes Gremium für die Staats- bzw. Kreisregierung in die Sache Porta Praetoria involviert wurde, hatte sein Interesse und seine Verantwortung hierfür bereits unmittelbar nach der Entdeckung klar formuliert, allerdings auch eingesehen, daß die ihm zur Verfügung stehenden materiellen Ressourcen keinesfalls für eine eigene Durchführung der Freilegung ausreichten.
Aber wieder zurück zur Porta Praetoria und zum Gang der Ereignisse.Klar war von der Staatsregierung die Forderung formuliert worden, daß die Porta erhalten, sichtbar bleiben und wie der HV wie auch die Regensburger Presse mit Hinweis auf die touristische Bedeutung des Denkmals verlangten - frei zugänglich sein müsse.
Grundsätzlich war die bischöfliche Administration durchaus mit diesen Vorstellungen einverstanden; allerdings bedeuteten sie einen Verzicht auf die Nutzung des Vorbaus. Dazu jedoch war die Administration nur dann bereit, wenn sie ein Ersatzgebäude bekommen würde (Stadel des Kaufmanns Hüttinger F 119, östlich des Brauhauses gelegen). Die für den Ankauf dieses Gebäudes benötigten 20.000 Mark wurden nach etlichem Hin und Her von der öffentlichen Hand (5.000 Mark Stadt Regensburg, 15.000 Mark Staatsministerium) getragen, so daß der Vorbau schließlich im November/Dezember 1886 abgetragen werden konnte und das römische Mauerwerk des Torbogens und des Flankenturmes mit Ausnahme von dessen Ostseite (Brauhaus) freigelegt wurde. Die Regensburger waren begeistert. Der pensionierter Lehrer, Organist und Chorregent Sebastian Friedrich aus Stadtamhof komponierte sogar einen "Regensburger Praetoria-Freilegungsmarsch, den er dem Regierungspräsidenten Maximilian von Pracher widmete (leider verschollen!).
Am 14. Dezember lesen wir im Regensburger Tagblatt: "Die nunmehr zum Theil blosgelegte Porta Praetoria dahier zeigt uns ein Mauerwerk wie selbes in Rom nur mehr vereinzelt zu Tage tritt, so z.B. am Thore zunächst des Tempels des Mars Ultor ...
Der Zeitungsartikel formuliert zum Schluß noch - kommende Schwierigkeiten vorausahnend einen Wunsch: "Möge es den competenten Stellen gelingen, das so ehrwürdige Baudenkmal vollständig klar zu stellen und instruktiv sichtbar zu machen."
Hier war sozusagen "des Pudels Kern" angesprochen: Gegenleistung der bischöflichen Administration für den von der öffentlichen Hand finanzierten Ankauf des Hüttingerhauses war nur der Abbruch des Vorbaus und die Wegnahme des Verputzes gewesen, so daß Torbogen und Turm für die Allgemeinheit sichtbar waren. Nach den Vorstellungen des Besitzers waren damit alle Forderungen der Behörden erfüllt. Die Vertreter des Denkmalgedankens sahen dies allerdings anders, sie glaubten ihre Forderung nach Freilegung, mit der sich die bischöfliche Administration einverstanden erklärt hatte, in den bisherigen Maßnahmen keineswegs ausreichend verwirklicht. Das Problem war, daß der Begriff "Freilegung" nirgends konkretisiert worden war. Und genau hieran entzündete sich auch der die nächsten Jahre füllende Streit.
Im Laufe eines längeren Prozesses reiften schließlich zwei Versionen vom Umgehen mit der Porta Praetoria, die ich gegenüberstellen möchte, um so die kontroversen Punkte deutlich zu machen.
Die erste ist der sogenannte Dengler-Plan, der die Vorstellungen der bischöflichen Administration (Besitzer) formuliert. Die zweite Version nennen wir den Dahlem-Plan.
Zuerst zum sogenannten Dengler-Plan. Wie wir bereits gesehen haben, wollte der Besitzer zwar einerseits die geforderten Ansprüche der Öffentlichkeit Sichtbarkeit, Zugänglichkeit erfüllen, andererseits dies aber mit möglichst geringen Kostenaufwand, d.h. durch geringe bauliche Veränderungen und bei einer möglichst wenig beeinträchtigten Nutzung der hinter der Porta liegenden Räumlichkeiten erreichen ("Minimallösung"). Eine dahingehende Planung wurde vom damaligen Domvikar Georg Dengler, einem engen Vertrauten des Bischofs, vorbereitet. Denglers war zwar als Kunsthistoriker angesehen, archäologische Erfahrungen besaß er allerdings nicht.
Nach Denglers Vorschlag sollten nur die bisher freigelegten römischen Quader am Tor und am östlichen Flankenturm restauriert werden. Der Bereich westlich des Torbogens sollte nicht mit einbezogen werden. Die Frage des ursprünglichen Ausmaßes der Anlage blieb also unberücksichtigt.
Eine Freilegung bis zum römischen Niveau, das Dengler aufgrund der bisherigen Grabungen in einer Tiefe von 1,8 m unter der Straße annahm, eine der Hauptforderungen des HV - , lehnte er ab, da sie wegen der Enge der Schwibbogenstraße nur in einer Grabenbreite von 2-2,5 m geschehen könne und darüber hinaus auch, "weil es nie von der Sonne beschienen, eine stets feuchte Unrathgrube bilden [würde], ein gefährlicher Tummelplatz für Kinder, der unten geführten Gas- und Wasserleitungen zur Winterszeit schädlich wegen Gefahr des Einfrierens".
Dengler schlug deswegen vor, nur im Bereich des Tordurchgangs bis zum ursprünglichen Niveau zu graben, diese Aufgrabung mit Seitenwänden zu versehen und die Öffnung mit einem Eisendeckel zu verschließen, den man im Bedarfsfall bei Besichtigungen entfernen könne. Was die Gestaltung der freigelegten Quader am Turm und am Torbogen betrifft, so möchte Dengler die Fugen, nachdem man die Reste von Verputz und Ziegelstückchen entfernt habe, mit dunklem Zement zu füllen. Den Wandbereich zwischen Tor und Turm, in dem sich noch einige römische Quader befänden, solle man mit neuen, rauh behauenen Quadern aus Kalkstein ergänzen. Er schlug weiter vor, das noch vorhandene Bandgesims am Flankenturm auch entlang der Wand bis zum Tor fortzusetzen.
Am Flankenturm sollte die vermauerten Innenflächen der fünf vorhandenen Bogenfenster 40 Zentimeter zurückversetzt und mit dunklem Verputz zu versehen. Außerdem sollte ein oberes Abschlußgesims, von dem ein halber Meter vorhanden sei, komplett ergänzt werden. Der römische Tordurchgang selbst sollte vermauert bleiben und nur durch eine eisenbeschlagene Tür durchschritten werden können.
Obwohl dieser Vorschlag bei einer internen Begutachtung durch den Vertreter der Staatsregierung, Staatsrat Friedrich von Ziegler, heftig kritisiert wurde, übergab die bischöfliche Administration das "Dengler-Programm" offiziell am 25. April 1887 dem Magistrat der Stadt Regensburg.
Einige Tage nach Eingang dieses Vorschlags beschloß der Magistrat der Stadt überraschend, daß er gegen die Ausführung des Dengler-Planes keine Einwände habe und sandte die Angelegenheit an die Regierung der Oberpfalz. Diese wiederum war verständlicherweise mit dem Dengler-Plan nicht einverstanden denken Sie an die Ablehnung durch die Staatsregierung und reagierte am 7. Juni 1887 mit einem Obertechnischen Gutachten, das dem Dengler-Plan einen eigenen Restaurierungsvorschlag entgegenhielt. Kern der Kritik war die unvollständige Freilegung der Porta Praetoria, "durch die der Bau nicht richtig und zur vollen Erscheinung käme. Das Gutachten enthielt demgemäß einen detailliert ausgearbeiteten Vorschlag, wie die gesamte Anlage vom Turm bis zum Tor, einschließlich des Torinnenbereichs (!), bis zum römischen Niveau freizulegen sei. Der Graben, der dadurch entstehen würde, sollte zur Straßenseite hin mit einer Stützmauer und einem Geländer versehen werden und von Osten über eine Treppe begehbar sein. Damit man von der Schwibbogenstraße auch durch das Tor in den Innenhof des Bischofshofgeländes gehen konnte, sollte der Graben in der Mitte des Tores mit einem eisernen, 1,60 Meter breiten Steg überbrückt werden, der jedoch so hoch verlaufen sollte, daß unter diesem Steg also in dem längs verlaufenden und durch Treppen erschlossenen Graben "eine größere Person mit Kopfbedeckung noch gut hindurchzugehen vermag". Das Einsetzen von roh behauenen Kalkquadern im Mauerbereich zwischen Turm und Tor wurde abgelehnt.
Aufgrund dieses Obertechnischen Gutachtens wurde die bischöfliche Administration nun vom Magistrat der Stadt, der hier seinem eigenen Beschluß Genehmigung des Dengler-Planes zuwider handeln mußte, gebeten, eine neue Planung vorzulegen. Diese lehnte allerdings in einem Schreiben vom 10. August 1887 mit folgender lapidarer Bemerkung ab: der Bischof habe bereits am 29. Januar 1886 in einem Schreiben erklärt: "Es genügt, daß das fragliche Thor durch Entfernung des Vorbaus sichtbar gemacht und in seinem Bestand erhalten bleibe". Von weitergehenden Ausgrabungen sei nie die Rede gewesen.
Angesichts dieser verfahrenen Situation bat nun der Magistrat der Stadt im September 1887 Pfarrer Joseph Dahlem um einen ausgearbeiteten Restaurierungsvorschlag. Damit war Dahlem offiziell im Spiel, in Wirklichkeit wirkte er jedoch schon längere Zeit hinter den Kulissen. Er war wohl der Ideengeber für das erwähnte Obertechnische Gutachten, das weitgehende Übereinstimmung mit seinem späteren Restaurierungsvorschlag aufweist.
Das Wirken Dahlems im Hintergrund wird auch aus einem Schreiben des Staatsministeriums vom 21. Juli 1887 (also 2 Monate vor der offiziellen Einschaltung Dahlems) klar, in dem es heißt: "wird die königliche Regierung angewiesen, sich bei der weiteren Verfolgung der Freilegung der Porta Praetoria vor allem des Rates des Pfarrers Dahlem zu bedienen, dessen Autorität in solchen Dingen eine anerkannte ist."
Auch die bischöfliche Administration wußte wohl, wer hinter den von Behördenseite vorgebrachten Kritikpunkten stand. Sie schrieb nämlich, sie werde sich nie verpflichten lassen, "alles dasjenige auszuführen, was Pfarrer Dahlem, der sich für den einzigen Kenner der römischen Altertümer in Regensburg hält, zur Freilegung der Porta als notwendig erklärt."
Wir können also davon ausgehen, daß Dahlem hinter der gesamten Kampagne gegen die von Dengler formulierte und der bischöflichen Administration entsprechende Planung stand. Bekannt geworden war Dahlem mit Denglers Vorstellungen bereits im HV, wo Dengler seine Überlegungen zuallererst vorgestellt hatte. Dort war das Dengler-Programm wohl gegen den Willen Dahlems - zwar unter Auflage einiger Abänderungen, aber insgesamt gebilligt worden. Es ist anzunehmen, daß Dahlem deswegen versuchte, seine Kritik auf anderem Wege durchzubringen. Dengler seinerseits hatte sich über die Auflagen des HV hinweggesetzt und sein Programm unverändert der bischöflichen Administration zur Verfügung gestellt. Diese inneren Streitigkeiten führten dazu, daß der HV in sich gespalten und mehr oder weniger gelähmt war, wie seine völlige Passivität im weiteren Verlauf der Porta Praetoria Restaurierung ahnen läßt.
Nun zu Dahlems eigenem Gegenvorschlag. Dahlem setzt sich in seinen Ausführungen zuerst ausführlich mit dem Dengler-Programm vom April 1887 auseinander. In seinem wesentlichen Element, nämlich der Art der Freilegung, sei der Entwurf völlig unsachgemäß. Darüber hinaus bemängelt Dahlem auch den teilweisen Verschluß des Torbogens mit einer zurückgesetzten Vermauerung und einer viereckigen Türöffnung. Dadurch würde die "imponierende Wirkung dieses römischen Quaderthores äußerst beeinträchtigt, fast geradezu vernichtet". Auch die vorgeschlagene stellenweise Einmauerung von römischen Quadern zwischen Tor und Turm sowie die vorgeschlagene Fortführung der angeblich römischen Gesimse lehnt Dahlem ab, da er diese Verzierungen für nichtrömisch halte. Zusammenfassend schlägt Dahlem vor, daß man den Oberbau der Porta Praetoria so belassen könne, wie er sich zur Zeit darstelle. Die römischen Quader in dem Bereich des Turms, der im Brauhaus stehe, müßten freigelegt werden. Einer nur teilweisen Freilegung des Tores und einer Abdeckung mittels Falltür könne er sich allerdings nicht anschließen. Dahlem propagiert also eine Freilegung der Porta in vollem Umfang [Dia]. Wo immer es geht, würde eine vollständige Freilegung antiker Bauten stattfinden, dies sei allgemeiner Grundsatz, in Rom und an der Porta Nigra in Trier. "Nur wenn die Umstände absolut eine Tiefergrabung verbieten, muß das Mögliche, Mangelhafte genügen."
Dahlem stellt dar, daß die Toranlage in Regensburg etwas mehr gewesen sei, als nur ein Durchgang durch eine Mauer. Sie sei, regelmäßig wie andere Anlagen mit zwei Flankentürmen versehen, vor allem Schutz gegen feindliche Angriffe gewesen und müsse sich deshalb dem Betrachter als Gesamtbild einer sehr gut erhaltenen Toranlage präsentieren. Nur durch eine Ausgrabung würde zum Beispiel das Verhältnis Turm und Tor und die Zusammengehörigkeit beider in richtiger Weise zur Geltung kommen. Man sei im Gegensatz zu anderen antiken Bauten in der günstigen Lage, nur ein Meter tief freilegen zu müssen, da das römische Niveau in dieser Tiefe läge anders Dengler. Falls ein Verschluß des Tores erforderlich sei, so solle er nur durch ein nach hinten verschobenes leichtes Eisengitter erfolgen, das die Durchsicht nicht verändere.
Vergleichen wir die beiden Hauptrestaurierungsvorschläge (Dengler Dahlem), so werden zwei grundsätzlich verschiedene Ansätze vom Umgang mit Baudenkmälern deutlich. Dengler scheut sich nicht, architektonische Details zu ergänzen, Quadermauerwerk zu komplettieren, Versatzstücke einzufügen, um ein optisch seinen Vorstellungen eines römischen Bauwerks entsprechendes Ergebnis zu erhalten. Er nimmt allerdings auch weitgehende Rücksicht auf v.a. finanzielle Interessen seines Dienstherrn, die Kirche, und will nur eine äußere Torfassade schaffen.
Dahlem dagegen möchte unter allen Umständen die ursprüngliche Gestalt der Porta erkennbar machen: er läßt alles weg, was nicht als echt abzusichern ist. Also eine relativ moderne Vorgehensweise. Eher negativ zu bewerten ist dabei, daß er seinen Forscherdrang, was die ursprüngliche Gestalt der Porta betrifft, wie ich glaube über die Frage nach dem zukünftigen Erhalt stellt. Vorrangig ist für ihn die Grabung, egal welche Folgen sich daraus ergeben.
Allerdings gilt es hier zu fragen, inwieweit wirklich redliche wissenschaftliche Ansätze bei beiden entscheidend waren, oder ob nicht persönliche Animositäten bzw. zumindest beim Domvikar Dengler Verpflichtungen seinem Arbeitgeber gegenüber die Art der Vorschläge beherrschten.
Am 9. März 1888 erfolgte die Stellungnahme der bischöflichen Administration zu Dahlems Plan. Man war zwar mit der Restaurierung des Oberbaus der Porta Praetoria einverstanden, lehnte aber die vollständige Ausgrabung weiterhin ab. Trotzdem wurde drei Wochen später der Dahlem-Vorschlag vom Magistrat der Stadt befürwortet.
Die Situation war also durch das Hinzuziehen von Dahlem keineswegs besser geworden. Ansätze zu einem Kompromiß waren nicht erkennbar. Der Magistrat der Stadt schob die ganze Sache daraufhin der Kreisregierung zu, die daraufhin die Erstellung eines Rechtsgutachtens durch ihre Finanzkammer veranlaßte, ob denn das Dahlem-Programm mit Rechtsmitteln durchzusetzen sei. Nachdem dieses Gutachten allerdings feststellte, daß die bischöfliche Administration als Eigentümer des Objekts dieses auch nach eigenem Ermessen restaurieren könne, kam es zu einer völligen Stagnation der Aktivitäten von Seiten der öffentlichen Hand. Vom Juli 1888 bis Juni 1889 existieren keine Schriftstücke, keine Magistratsprotokolle, keine Vermerke oder Zeitungsartikel zur weiteren Entwicklung der Porta Praetoria. Auch von Seiten des HV sind keinerlei Versuche einer Kompromißfindung erkennbar.
Der Zustand der Agonie wurde erst im Juli 1889 durch das überraschende Angebot der Kreisregierung beendet, alle weiteren Restaurierungskosten zu übernehmen, falls die Administration einverstanden wäre, die Porta Praetoria vollständig freizulegen. Der neue Vorstoß hing wohl mit der Person des Regierungspräsidenten zusammen. Im September 1888 hatte nämlich der ehemalige Staatsrat im Ministerium des Inneren, Friedrich von Ziegler, der die Porta Praetoria-Freilegung ja von Anfang an mit großem persönlichem Impetus begleitete, dieses Amt übernommen.
Nur 10 Tage später kam bereits die Antwort auf den Vorschlag der Regierung: "Die bischöfliche Administration will der Restaurierung und Freilegung der Porta Praetoria nach dem Pfarrer Dahlem'schen Programm, da die Kosten vom Kreisfonds übernommen sind, nicht weiter hinderlich in den Weg treten, obwohl die Bedenken gegen die Tiefergrabung nicht als völlig behoben erachtet werden können".
Sollte es also 4 Jahre nach der Entdeckung doch noch zur vollständigen Freilegung der Porta Praetoria kommen? Leider sah es nur kurze Zeit so aus. Mitte August 1889 begann man mit Probegrabungen am Turm, am Tordurchgang und weiter westlich. Bereits wenige Tage später wurden sie allerdings wieder eingestellt, da es mit den Fundamenten "theilweise sehr schlecht bestellt sei, so daß eine Fortsetzung dieser Arbeiten eine große Gefahr für das Gebäude des Bischofshofes herbeiführen würde." Überall dort, schreibt Ziegler, wo sich über dem derzeitigen Boden römische Quader zeigen, würde sich das antike Fundament auch im Boden und dort in ausreichendem Maß für die Stabilität fortsetzen. An den Stellen aber, an denen die Mauer über dem derzeitigen Boden gemischtes Mauerwerk aus Ziegelsteinen und Bruchsteinen aufweist, befänden sich auch im bisher aufgegrabenen Fundament-Mauerwerk keine römischen Quader. An einer Stelle hätte man nicht tiefer als 1,30 Meter aufgraben können, ohne die Mauer zu gefährden. In welcher Tiefe sich die tatsächlichen Fundamente der Porta Praetoria befänden, könne man nur durch eine wesentlich tiefere Ausgrabung nachweisen. Eine solche Grabung ließe sich aber nur am Flankenturm ohne Gefahr für das ganze Gebäude durchführen, sei aber derzeit wegen der Störung und Gefährdung des Verkehrs in der Schwibbogenstraße und wegen der Gas- und Wasserleitungen nicht möglich.
Die Frustration bei den Verfechtern der totalen Freilegung dürfte groß gewesen sein. Die Baustelle an der Porta Praetoria blieb offen. Sozusagen in diese offene Wunde platzte am 19. Oktober ein Zeitungsartikel des Regensburger Morgenblattes:
"Wie lange noch sollen die Schmutzhügel und Abgründe zu beiden Seiten des römischen Thores in der Schwibbogenstraße fortbestehen? ... Man wundert sich über den Bischofshof, welchem die Rolle zugedacht war, gemüthlich zuzusehen, wie einer Schrulle zu Lieb sogar die Fundamente seines Baues untergraben werden. Die Holzstreben an der Nordseite des Bischofshofes sind der Beweis dafür, aber zugleich auch das Wahrzeichen einer verkehrten Forschung, welche nach etlichen römischen Steinen in der Tiefe sucht, während der Oberbau den Forschern über dem Kopf zusammen fällt. Wer gibt denn dieser seltsamen Forschung das Recht, fremde Gebäude zu unterwühlen? Wird der Bischofshof nicht im Interesse der Fort-Existenz seines gewaltigen Baues der Historie ein Ende machen und auf die schleunigste Wiederherstellung des status quo ante dringen, nachdem die Grundmauer in Frage steht? Man wundert sich über die Schönheits- und Sanitätspolizei, welche noch immer zuwartet, die Beseitigung der Kothügel und Pfützen an einer frequenten Straße mit allem nöthigen Nachdruck zu fordern. Das glauben wir ja mit Zuversicht voraussetzen zu dürfen, daß die Sanitätspolizei niemals gestatten wird, beim Eingang zur Porta praetoria eine Versitzgrube voll ekelhaften Inhalts anlegen zu lassen; diese würde aber unzweifelhaft entstehen, wollte man den hier unter dem Strassenpflaster gelegenen Unterbau des genannten Thores ausgraben. Den Zustand, welcher in dieser Höhle entstehen müßte, wollen wir zunächst nicht schildern; die ganze Nachbarschaft muß protestiren gegen die künstliche Anlage eines Typhusherdes. Haben wir noch nicht genug an übelriechenden Kanälen?!"
Der polemisch und ohne große Sachkenntnis argumentierende Artikel dürfte meiner Meinung nach von Kreisen lanciert worden sein, die an einer Freilegung nicht interessiert waren; er gibt aber andererseits durchaus auch die Stimmung in der Bevölkerung wider, die sicherlich die bisherigen Verzögerungen, all das Hick-Hack nicht verstand.
Drei Monate später, Januar 1890, entschied das Staatsministerium, daß aufgrund der technischen Untersuchungen die völlige Freilegung der Porta Praetoria vorerst nicht weiter verfolgt werde. Noch einmal acht Monate später, im August 1890, war dann der Platz vor der Porta Praetoria gepflastert, die Arbeiten damit vorläufig abgeschlossen.
Wenn wir zusammenfassend die Entwicklung in den Jahren 1885 bis 1890 betrachten wollen, so können wir feststellen, daß
1. das sich uns heute bietende Aussehen der Porta Praetoria einen Kompromiß widerstreitender Interessen darstellt. Zwar wurde der Tordurchgang, der Forderung Dahlems entsprechend, geöffnet, andererseits wurde nicht einmal, wie im Dengler-Plan vorgesehen, die ganze Breite des Tordurchgangs bis zu den Fundamenten freigelegt und mit Eisenplatten abgedeckt, sondern nur eine Öffnung von 2 x 2 m geschaffen (verschließbar). Dies vermag sicherlich unsere Erwartungen nicht völlig zu befriedigen. Stellt man aber die Zeit und die Umstände in Rechnung, so ist die Lösung durchaus anerkennenswert.
2. die Klärung verschiedener immer noch offener Fragen wurde damals versäumt bzw. verhindert, verhindert dadurch, daß eine exakte archäologische und bauhistorische Untersuchung aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen wie wohl auch fehlender Erfahrung nicht möglich war. So wurde weder die gesamte Anlage bis zum römischen Niveau ergraben, noch dachte man überhaupt daran, sich mit dem Inneren der Toranlage zu beschäftigen. Hier wurden durch die streitbare Vertretung eigener Interessen durch den Besitzer von Anfang an unüberwindbare Grenzen gesetzt. Grenzen, die auch in den anschließenden 100 Jahren bis heute noch nicht überwunden wurden.
3. zeigen sich bei der genaueren Betrachtung des Aktenmaterials ich kann dies hier nur andeuten, eine differenziertere Sichtweise wird aus der laufenden Arbeit deutlich werden -, die Rollen der verschiedenen Interessensgruppen. Der Eigentümer bischöfliche Administration vertrat von Anfang an seine Interessen mit allem Nachdruck, war dabei aber durchaus bei entsprechender Entschädigung - zu Zugeständnissen und Kompromissen in Richtung Pflege des historischen Erbes bereit. Hinsichtlich des Verhaltens der Behörden genügt ein Wort: Bürokratie par excellence mit z.T. mangelnder gegenseitiger Abstimmung der verschiedenen Instanzen.
Daß es überhaupt zu einer Lösung kam, die auch historische Interessen berücksichtigte, ist wohl v.a. dem persönlichen Engagement des königlichen Beamten Konrad von Ziegler zu verdanken. Er setzte sich sowohl als zuständiger Mann im Ministerium in München wie dann auch als Regierungspräsident der Oberpfalz unermüdlich für die Porta Praetoria ein und versuchte, verfahrene Situationen zu klären. Dabei bemühte er sich redlich, dem kulturellen Erbe und seiner Erforschung weitmöglichst zu genügen.
Problematisch ist sicherlich die Rolle des Historischen Vereins. Zwar waren am Fortgang der Freilegung und schließlich am Ergebnis mit den Herren Dahlem und Dengler zwei Mitglieder des Vereins ganz entscheidend beteiligt. Allerdings war ihre Vereinsmitgliedschaft hier nur Nebensache. Der HV als Organ konnte seiner von ihm anfänglich selbst angestrebten und postulierten Rolle als Vordenker und Initiator keineswegs gerecht werden. Vielmehr wurde er durch persönliche innere Querelen mehr oder weniger paralysiert und so mehr zum inaktiven Beobachter als aktiven Kämpfer. Hier zeigen sich deutlich die Grenzen der Möglichkeiten des Historischen Vereins so verdienstvoll seine Rolle bei vielen anderen Projekten der Römerforschung in dieser Zeit auch war . In seiner Zusammensetzung ist er ein Spiegel der innerstädtischen Gesellschaft. Seine Mitglieder sind gemäß ihrer sozialen Einbindungen verschiedenen Interessen unterworfen. Demgemäß richten sie auch ihre Aktivitäten aus.
Was die Beurteilung der Rolle der Beteiligten betrifft, so ist hierzu sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen und die exakte Auswertung des Aktenmaterials wird hier sicherlich noch interessante Details ergeben.
PS: Mein dank gilt Herrn Rainer Brunner, der mir für meine Ausführungen die Ergebnisse seiner Magisterarbeit "Die Kontroverse um die Gestaltung der 1885 wiederentdeckten Porta Praetoria (Universität Regensburg, 1999, Betreuer: PD Dr. Gerhard Waldherr) in großzügiger Weise zur Verfügung stellte.
Stand: IV 99