Siegel: auf der Rückseite aufgedrücktes
Abtsiegel
mit der Umschrift "MAVRVS ABBA [...] NBVRGI"
Format: Folio (32,5 x 21 cm)
Material: Papier, auf der Vorderseite oben links mit dem
bayerischen Siegel
gestempelt
Zustand: Urkunde mehrfach gefaltet, wohl deshalb rechts unten vertikal eingerissen, Riss mit
Faden
zusammengenäht; in der Mitte horizontal fast durchgerissen, mit Klebestreifen zusammengeklebt
Inhalt:Lehenbrief des Klosters Weltenburg über zwei Äcker für Johann Daglmayr von Oberndorf.
Abt Maurus (
Maurus Kammermaier
, 1699 - 1777, Abt 1744 - 1777) von
Kloster Weltenburg
, regierender Hofmarks- und Lehenherr zu Affecking und Weltenburg, erklärt für sich und seine Nachfolger, dass er den Johann Daglmayr von Oberndorf nach dem Tod des vorherigen Abtes Maurus
(
Maurus Bächel
, 1668 - 1749, Abt 1713 - 1743) erneut mit zwei Äckern, die im Lehenbuch des Klosters auf Blatt 22 aufgeführt sind, belehnt hat: mit einem Acker mit 10 Pifang, der sich zwischen den Äckern von Martin Hausman aus Oberndorf und Hans Paul Winter von Poikam befindet, und mit einem Acker mit 4 Pifang auf der "Gstätten" (d.h. am Donauufer oder auf einer Donauinsel), der zwischen den Gründen der Oberndorfer Peter Bömb, Martin Hausman und Michael Schmidt liegt. Für die beiden Äcker muß Daglmayr jährlich 4 Kreutzer und 1 Heller als Stift bezahlen. Daglmayr hat dafür Lehenpflicht geleistet, d.h. er hat versprochen, seine Verpflichtungen als Lehensmann bzw. Vasall einzuhalten. Demnach soll er die Äcker innehaben, nutzen und gebrauchen können. Er soll sie mit Wissen und Zustimmung des Klosters auch zerteilen, verkaufen oder sonst verändern können. Dabei soll das Kloster aber ein Vorkaufsrecht besitzen. Weiter muß er sich verpflichten, dem Kloster verborgene Lehen zu melden, den Nutzen des Klosters zu fördern und Schaden von ihm abzuwenden und alles zu tun, was einem getreuen Vasallen zu tun obliegt. Andererseits würde er sein Lehenrecht verwirken. Daglmayr erhält dafür mit der Versicherung, dass die Urkunde keine böse Absicht enthalte, als Beweis den vorliegenden Lehenbrief, der mit dem Abtsiegel ausgefertigt wurde. Dies geschah im Kloster Weltenburg am 11. Mai 1750.
Transkription:Der Text wurde buchstabengetreu übernommen, auch die Groß- und Kleinschreibung, wobei Groß- und Kleinbuchstaben nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind. Die Zeichensetzung wurde den heutigen Regeln angepasst. Der Schrägstrich / kennzeichnet jeweils das Zeilenende. Vorderseite[
Bayerisches Siegel
] /
Wür Maurus Auß /
Gottes Vorßechung Abbte deß Exempten /
Stüfft und Clossters Weltenburg derzeit Regierenter /
Hofmarchs- und Lechen herr zu Affegging, auch Welten- /
burg, Bekhennen hiemit für uns und unsere /
Nachkomen, daß Wür auf absterben dess Hochwürdig /
in Gott HochEdlgebohrnen herrn, herrn Mauri obig /
Stüfft und Clossters frey Resignierten Abbten und /
Gewesten Lechen herrn Wohlsee. dem Johan Daglmayr /
zu Oberndorf den uns und unsern Closster Welten- /
burg zu Lechen Riehrent- in haubt lechen fahlbuech fol. /
22 etr. findigen agger mit 10 Pifang, so zwischen /
Martin hausmans aldorth und Hans Paulusen /
Wüntters Paurns zu Po[ikh]hamb agger entlegen, /
Item Aus 8 die helffte per 4 Pifang, so uf der /
Gstätten zwischen Peter Bömbs, Martin hausmans /
und Michaeln Schmidts alle 3 zu gedachten Obern- /
dorf gründen ligt, Aus welch beeden stukhen all /
Jähr. zur Stüfft 4 x. 1 h. geraicht werden /
miessen, Von Neuen widerumben zu Lechen /
Verlichen haben, worauf er uns gebührente lechn /
Pflicht nebst der gebühr gelaistet hat. Ver- /
leichen demnach ihme Daglmayr dise stukh dergestalten /
zu lechen, daß er solche inhaben, nutzen und Ge- /
brauchen, auch dise iedoch mit unsern vorwissen /
und Consens ferners verkrinern, verkauffn /
Rückseite
verendern, uns aber zuuor anfaillen und, wan Wür /
solche zukauffen verlangeten, gegen einen /
leident. preis anlassen, Da er verborgene Lechen /
wuste, uns andeutten, sodan unsern Nutzen be- /
fördern und schaden abwenden, mithin all daß ienige /
thuen solle, was einen Gethreuen Lechen Vasallen /
Zethuen obliget, Und zwar all dises bey Ver- /
worchung seiner Lechengerechtigkeit. Ge- /
threulich ohne Geuerde dess zu Wahren Vr- /
khundt Geben Wür leztgedachten Daglmayr disen /
Lechen Brief, welcher mit unsern Gewohn. Abbtey /
Jnsigl (doch deme in all anderweeg ohne schaden) /
Verferttigt worden. So geschechen in Vnsern /
Closster Weltenburg den ailfften Monnaths tage /
May Jm Ain Tausent Siben Hundert Vnd /
Fünffzigisten Jahr. /