Pragmatisch-linguistische Explikationen der Lüge
Inhaltsverzeichnis
I. Obskure Sprache? – Nur im Gebrauch wirft die Sprache einen Schatten
II. Pragmatisch-linguistische Explikationen der Lüge
1. Lüge und Pragmatik
1.1. Etappen und Ziele – ein Reisebericht
1.2. Das universelle Interesse an der Lüge
1.3. Das pragmalinguistische Interesse an der Lüge
1.3.1. Sprachwissenschaftliche Fragestellungen zur Lüge
1.3.2. Anmerkungen zum Pragmatikverständnis
1.3.3. Literatur zur Pragmatik der Lüge
2. Die pragmatisch-linguistische Theorie der Lüge
2.1. Forderungen an die Analyse und Bestimmung des Untersuchungsgegenstands
2.2. Notwendige und hinreichende Merkmale der Lügenhandlung
2.2.1. Die grundlegende Entzweiung von Sprachhandlung und Bewusstsein des Sprechers
2.2.2. Die Bestimmung des Äußerungsaktes der Lüge
2.2.2.1. Lüge und sprachliches Handeln
2.2.2.2. Einen lügenhaften Satz “sagen”
2.2.2.3. Sind implizite Lügen möglich?
2.2.2.3.1. Konversationale Implikatur
2.2.2.3.2. Propositionsvoraussetzungen
2.2.2.4. Sind Lügen Behauptungen?
2.2.3. Propositionale Einstellungen des Lügenden
2.2.3.1. Die kognitive Einstellung
2.2.3.2. Die konativen Einstellungen
2.2.3.2.1. Intention I: Mitteilungsabsicht
2.2.3.2.2. Intention II: Täuschungsabsicht
2.3. Zusammenfassende Bestimmung der Lügenhandlung
3. Lüge und Lebenswirklichkeit – Zur Beschreibung der Lüge
als Sprachspiel
3.1. Ludwig Wittgensteins Spätphilosophie als Grundlage für die pragmalinguistische
Lügenforschung
3.2. Grundlagen: Ludwig Wittgensteins Sprachphilosophie und das Konzept vom
Gebrauch der Sprache als “Sprachspiele”
3.2.1. Die Bedeutung der Wende im Denken Wittgensteins
3.2.2. Die Tractatus-Philosophie: Von der inneren Logik der Welt, der Gedanken
und der Sprache
3.2.3. Beschreiben statt Erklären!
3.2.4. Das Konzept des Sprachspiels und die Gebrauchstheorie der Bedeutung
3.2.4.1. Sprachliche Handlungen als Sprachspiele
3.2.4.2. Die Gebrauchstheorie der Sprache
3.3. Die Identifikation der Lüge als Sprachspiel
3.3.1. Sprachgebrauch als das Befolgen von Regeln
3.3.1.1. Das Sprachspiel und seine Regeln
3.3.1.2. Regeln beherrschen
3.3.1.3. Zu den Spielregeln des Lügens
3.3.2. Die Unmöglichkeit privater Erlebnisse vs. die Absicht des Lügners
3.3.2.1. Expressiver Sprachgebrauch
3.3.2.2. So tun als ob: Fake von Sprachspielen
3.3.2.3. Absicht und Heimlichkeit der Lüge
3.3.3. Zur Beschreibung der Lüge als Sprachspiels
3.4. Die Forderung nach empirischer Beschreibung der Lüge
III. Ergebnisse und Ausblick
Literaturverzeichnis
I. OBSKURE SPRACHE? – NUR IM GEBRAUCH WIRFT DIE SPRACHE EINEN SCHATTEN
Wir geben Versprechen, die wir nicht gewillt sind einzuhalten, berichten von
Begebenheiten und sind uns gleichzeitig bewusst, dass diese nicht den Tatsachen
entsprechen; durch Schilderung unserer Pläne versuchen wir unseren Gesprächspartner
für uns und unsere Sache zu gewinnen und verfolgen doch gleichzeitig andere,
dahinter liegende Interessen. Die Sprache ist nicht immer Kleid unserer Gedanken
– im Falle der Lüge jedenfalls ist sie deren Verkleidung. Da sich
der Lügner der Sprache bedient, um sein Werk zu verrichten, ist das Anliegen
des Sprachwissenschaftlers gerechtfertigt, sich mit Lüge und sprachlicher
Täuschung zu beschäftigen. Gegenstand dieser Studie ist demnach nicht
der lügende Mensch oder eine Psychologie der Arglist – wenn auch
bei der Definition der Lüge über Täuschungsabsichten gesprochen
werden muss. Es geht um die lingua obscura, um die Sprache als Mittel der Täuschung,
um die Sprache, mit deren Hilfe es uns gelingt, unsere Mitmenschen hinters Licht
zu führen. Sprache wird dabei nicht als autonomes, von ihrer Verwendung
unabhängiges System betrachtet. Ein kurzes Beispiel verdeutlicht, warum
ein solches Verständnis ins Leere greift (nach Giese 1992, 2) : Die Sekretärin
von Herrn Magnus belügt einmal einen Anrufer, indem sie sagt: (1) “Herr
Magnus ist gerade in einer Besprechung” und bei einem anderen Telefongespräch
informiert sie ihn aufrichtig und zutreffend: (2) “Herr Magnus ist gerade
in einer Besprechung.” Unter strukturellen Aspekten weichen die beiden
Sätze nicht voneinander ab. Und doch treffen wir im ersten Falle die Lüge
an.
Ludwig Wittgenstein führt in seiner Metapher von der verkleidenden Sprache
weiter aus, “dass man nach der äußeren Form des Kleides nicht
auf die Form des bekleideten Gedankens schließen kann; weil die äußere
Form des Kleides nach anderen Zwecken gebildet ist als danach, die Form des
Körpers erkennen zu lassen” (Wittgenstein 1921, 4.002). Welchen Zweck
erfüllt die Sprache, wenn nicht die getreue Abbildung unserer Gedanken?
“Worte sind auch Taten” (Wittgenstein 1949, §546), schreibt
derselbe Philosoph Jahre später, der in vielerlei Hinsicht nicht mehr der
Gleiche ist (dazu später). Sprache kann unter dem Gesichtspunkt menschlichen
Handelns, also hinsichtlich ihrer Verwendung betrachtet werden. Unter diesem
Vorzeichen lassen sich vielfältige Zwecke entdecken, denen unsere Sprache
dient: Mit Wörtern und Sätzen tauschen wir uns über Begebenheiten
und Erlebnisse aus, treffen private und berufliche Absprachen; auch das gesellschaftliche
Leben ist vom Sprachgebrauch in Gesetzen, Berichterstattung in den Medien oder
öffentlicher Diskussion durchdrungen und wird dadurch erst konstituiert.
Durch sprachlichen Austausch knüpfen und pflegen wir Beziehungen zu anderen,
in der akademischen Welt werden Forschungsergebnisse vorgestellt und diskutiert,
mit Hilfe von Sprache werden Positionen Einzelner oder ganzer Gruppen bestimmt
und formuliert; in unterschiedlichsten Aushandlungsprozessen wird mit sprachlichen
Mitteln zwischen divergierenden Positionen vermittelt – vor Gericht, in
Ausschüssen, bei Tarifgesprächen, Verhandlungen innerhalb von und
zwischen Unternehmen usw. Nicht zuletzt erfreuen, erfüllen und bereichern
sprachliche Handlungen unser Denken und Fühlen, sei es in Form von Gesprächen,
Geschichten, Gedichten, Essays, als Gedankenaustausch, in Briefen oder mittels
einer der unzähligen weiteren Formen der Mitteilung. Es wäre also
voreilig, von der Metapher der verkleidenden Sprache auf ausschließlich
obskure Zwecke zu schließen. Dennoch können Sprachhandlungen dazu
dienen. Die Sprache wirft im Gebrauch einen Schatten, in dem wir unsere Gedanken,
Absichten, Pläne und Interessen verstecken können.
Es ist fraglich, ob vom normativen Standpunkt aus gesehen diese Möglichkeit
des Verheimlichens bzw. Geheimhaltens, die uns die Sprache als lingua obscura
bietet, als verwerflich und destruktiv verurteilt werden soll – denn dies
ist eine Frage der Ethik. Diese Untersuchung der sprachlichen Lügenhandlung
folgt dagegen einem deskriptiven Ansatz, wonach grundlegend festzustellen ist:
Die Möglichkeit, mittels Sprache Gedanken und Absichten zum Zwecke der
Täuschung zu verbergen, ist gegeben und es wird davon Gebrauch gemacht.
Ein zentrales Phänomen der sprachlichen Täuschung ist die Lüge.
Für den Sprachforscher ist die Lüge geradezu Sinnbild der lingua obscura,
ihr gehört im Folgenden unsere Aufmerksamkeit. Aspekte der Sprachverwendung
stehen dabei im Vordergrund; ich folge damit Ansätzen, wie sie in Philosophie
und Sprachwissenschaft von der Pragmatik bzw. Pragmalinguistik erarbeitet wurden
und noch in Entstehung sind. Daher leitet sich das pragmatisch-linguistische
Interesse an der Lüge ab.
1. Lüge und Pragmatik
In der Einleitung wurde die Frage der Abgrenzungen des pragmatischen Interesses an der Lüge zu fachfremden, wenngleich verwandten Fragestellungen wie etwa ethischen Aspekten angedeutet. Dies gilt es im ersten Kapitel zu vertiefen, ehe wir das Thema enger fassen. Anschließend erfolgt eine erste Annäherung an den linguistischen Lügenbegriff, wie er sich in der einschlägigen Literatur zur pragmatisch-linguistischen Lügenforschung widerspiegelt. Zunächst aber bringt uns ein Reisebericht mit Schilderung der drei vor uns liegenden Etappen und Ziele auf den Weg.
1.1. Etappen und Ziele – ein Reisebericht
In der Hauptsache geht es uns darum, die beiden zentralen pragmatisch-linguistischen
Herangehensweisen an die Lüge aufzuzeigen. Das ist zum einen die pragmatische
Theorie der Lüge, zum anderen die pragmalinguistische Beschreibung ihrer
alltagssprachlichen Wirklichkeit. Doch ist das Thema Lüge zu interessant
und vielgestaltig, um uns aufs Geratewohl einen Weg durch ihr Territorium zu
bahnen. So zeigen wir im ersten Kapitel die Vielfalt der Ansichten auf, die
das universelle Interesse an der Lüge hervorgebracht hat. Die vielen Disziplinen
und ihre Autoren, die sich mit Lüge beschäftigt haben – und
wir können bei weitem nicht alle zitieren –, durchschreiten auf unterschiedlichsten
Wegen das Gebiet der Lüge. Von divergierenden Karten geleitet folgen sie
der Spur menschlichen Handels und skizzieren dabei jede für sich ein Portrait
der Lüge, welches, neben die anderen gehalten, Einzigartigkeit beanspruchen
muss. Angesichts der schillernden Vielfalt des Themas müssen wir uns dazu
zwingen, uns auf den pragmatisch-linguistischen Blickwinkel festzulegen –
ansonsten besteht Gefahr, dass wir dem Anspruch erliegen, das Wesen der Lüge
erschöpfen zu wollen. Und das hieße, wie der Kriminalpsychologe Gross
1898 bemerkt hat, eine Naturgeschichte des Menschen zu verfassen (zitiert nach
Falkenberg 1982, 13).
Im zweiten Kapitel gehen wir den Weg der Theorie. Er führt uns weg vom
Einzelfall des alltäglichen Lebens und den Berg hinauf, hin zu einer allgemeinen
Bestimmung der Lüge, die den Anspruch erheben kann, unzählige Fälle
von Lügenhandlungen zu umfassen. Während des Aufstiegs beschäftigen
uns die Abstrahierung von Lügenmerkmalen und die Prüfung dafür
adäquater Begriffe. Der Gipfel gewährt uns dafür Übersicht
über jenen Teil des Lügenterritoriums, den der pragmatische Blickwinkel
zu erfassen vermag. Doch bleibt auch oben angelangt die Aussicht nicht ganz
unverstellt. In mancher Richtung stehen Felsvorsprünge und Nebengipfel
ungereimt im Weg. Eine Route, auf der auch diese zu erkunden wären, zeichnet
sich ab, und vielleicht führte sie uns noch weiter hinauf. Doch wir verweilen
und werfen in die Weite einen Blick, der sich nicht reibt an den bunten Details
der alltäglichen Sprachverwendungen. Ein Verweilen nicht ohne Anflug von
Schwindelgefühl, wenn wir gewahr werden, wie hoch wir uns über die
Lebenswirklichkeit mit ihrer Vielfalt von persönlich und situativ konkreten
Lügenhandlungen erhoben haben. Dorthin “Zurück auf den rauhen
Boden!” weist uns im dritten Kapitel Ludwig Wittgenstein den Weg (Wittgenstein
1949, §107). Wir folgen seiner späten Sprachphilosophie und deren
Verständnis von der Mannigfaltigkeit der Sprachspiele. Dabei ringen wir
dem Philosophen vereinzelte Bemerkungen zum Sprachspiel Lüge ab. Eine umfassende
Beschreibung dieses Spiels gibt er jedoch nicht, und will er nicht geben, denn
es geht ihm vorrangig darum, die Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten, die
unsere Sprach- und Lebensgewohnheiten zeitigen, hervorzuheben. Und so liegt
der Gewinn des Abstieges darin, den Blick zu schärfen für den Reichtum
an sprachlichen Handlungen und kommunikativen Vorgängen, von denen viele
auch mit dem Sprachspiel Lüge verwoben sind. Was bleibt, ist die Forderung,
kleine Ausschnitte unserer vielschichtigen Sprachgewohnheiten mit ihren komplexen
Kontextbezügen ins Visier zu nehmen und dort die Ausprägungen des
Sprachspiels Lüge zu sondieren.
1.2. Das universelle Interesse an der Lüge
Sowohl in Theater, Literatur, Kunst und Gesetz als auch in der alltäglichen
Lebenswirklichkeit der Menschen ist die Lüge zu allen Zeiten Thema und
Gegenstand im Erfahrungshorizont des Menschen; in Politik und Diplomatie geschieht
sie sogar berufsbedingt und ist selbst zur Kunst erhoben (Weinrich 1966, 9).
Naturgemäß hat sie in den wissenschaftlichen Disziplinen einer jeden
Zeit die akademischen Gemüter bewegt. Dabei variiert das Verständnis
der Lüge sowohl historisch als auch methodisch.
Detaillierte Studien über die Lüge haben bereits Demokrit, Sokrates,
Platon und Aristoteles vorgelegt. Trotz der umfassenden Reflexion des Themas
liegen Irrtum, Lüge, Fiktion und Schein in der Lexik des Griechischen sehr
eng beieinander, da sich weite Teile des Wortfeldes – anders als im Lateinischen
(error, mendacium vs. veritas, veracitus) – unter Formen des Stammes ?????
vereinen (Falkenberg 1982, 68f.). Mit Hermes steht die Lüge in jener Zeit
unter göttlichem Patronat, was bis in die Alltagskommunikation hineinspielt.
So galt bei den Griechen der Spruch “Hermes zieht vorbei”, wenn
ein Gespräch unterbrochen wurde oder plötzliche Stille eintrat (Dönninghaus
1999, 16f.). Dem Zeitgeist des alten Griechenlands galt Odysseus als Meister
der List und Tücke. Im Türkischen wird er deshalb bis in die Gegenwart
“der verlogene Odysseus” genannt (ebd.) und im XXVI. Gesang von
Dantes Göttlicher Komödie schmort er dafür auf ewig in eine Flamme
eingehüllt in der Hölle – eine für die Sagengestalt unbegründete
Qual; bleibt doch dem vorchristlichen Helden die Vorstellung jenseitiger Sühne
verschlossen (Vgl. Kommentar zu Dante Alighieri 1963, 316f.).
Maßgeblich für jenes christliche Weltbild des abendländischen
Mittelalters waren nicht zuletzt die Lehren des Aurelius Augustinus. Im umfangreichen
Werk des Kirchenlehrers finden sich auch die ersten, uns erhalten gebliebenen
monographischen Darstellungen des Themas: “Über die Lüge”
(395) und “Gegen die Lüge” (420). Darin lautet die vielzitierte
Definition der Lüge: mendacium est enuntiatio cum voluntate falsum enuntiandi
(Augustinus 395, 7). Diese Beschreibung der Lüge ist im Wesentlichen auf
die Intention des Sprechers, Falsches auszusagen, abgestellt. Dem unaufgelösten
Subjektivismus dieser Definition entgehen dabei Fälle, in denen der Sprecher
einen Sachverhalt schildert, in dem Bewusstsein, dass dieser nicht den Tatsachen
entspricht, aber genau in diesem Punkt irrt; oder der Fall eines Versprechens,
morgen wiederzukommen, ohne im selben Augenblick dazu entschlossen zu sein,
und dann ändert sich die Motivationslage des Betreffenden und er hält
sich doch an seine Zusicherung. Im Kontext mittelalterlicher Theologie erweist
sich die Augustinische Definition jedoch als tragfähig: Auch die geschilderten
Fälle sind unter den Augen eines allwissenden Gottes Lüge (Sick/Pfeifer
2001, 8). Inwieweit sich diese in der zwischenmenschlichen Interaktion durch
Lügensignale niederschlägt oder hinsichtlich der Weltbezüge anhand
von Indizien erfahrbar wird, ist gegenüber dem Verhältnis des Menschen
zu Gott nachrangig. Dieser “dyadische Extremismus gegen alle Formen des
triangulierenden Weltaufbaus,” wie es Peter Sloterdijk vollmundig formuliert
(1993, 92), spricht aus einem Dialog des jungen Augustinus mit der personifizierten
Vernunft aus dem Winter 386/387 (zitiert nach ebd. 93):
DIE VERNUNFT: Was also willst du wissen?
AUGUSTINUS: All das, worum ich bete.
DIE VERNUNFT: Fass es kurz zusammen.
AUGUSTINUS: Gott und die Seele erkennen: das ist mein Wunsch.
DIE VERNUNFT: Weiter nichts?
AUGUSTINUS: Nein, sonst überhaupt nichts.
Mit dieser Augustinischen Deum-et-animam-Formel ist auch zu erklären, warum
sich das christlich-philosophische Erkenntnisinteresse auch bzgl. der Lüge
auf die “weltreduzierende Innenraum-Ontologie” (ebd.) konzentriert.
Doch beschränken sich die Ausführungen des Augustinus nicht allein
darauf und es wird später (in Kapitel 2) nochmals auf seine Erörterung
der Lüge zurückzukommen sein.
Ebenso vehement wie Augustinus übt Immanuel Kant Kritik an der Lüge,
in der er gleichermaßen die Perversion des menschlichen Daseins erblickt;
nicht wie Augustinus in Relation zu Gott, sondern als Vertreter der kritischen
Philosophie in Relation zur Vernunft (Baruzzi 1996, 45). “Die Auffassung,
dass auch das Lügen ein besonderes menschliches Vermögen der Mitteilung
von Gedanken darstellt; vor allem aber, dass die Sprache vielen möglichen
Zwecken dienen kann (...), war Kant offenbar ebenso fremd wie Augustinus, Thomas
von Aquin oder Hugo Grotius,” resümiert die Philosophin Simone Dietz
(2000, 145). In der Tat werden auch bei Kant den verschiedenen graduellen Ausprägungen
der Lüge und Notlüge keine positiven Seiten gelassen. Denn, so Kant,
es handelt sich bei der Pflicht, die Wahrheit zu sagen, um einen Grundsatz,
der keine Ausnahmen zulässt (Kant 1797, 430). Solche Ausnahmen “vernichteten
die Allgemeinheit”, da es – der Logik des kategorischen Imperativs
folgend – keinen wesentlichen Unterschied von individueller Tat und allgemeinem
Handlungskodex gibt. Obgleich ich im Einzelfall, etwa wenn ich einen Mörder
bzgl. des Aufenthaltsortes seines Opfers belöge, mit der Lüge kein
Unrecht beginge (materialiter), so verbietet sich nach Kant dennoch eine solche
Tat, da die Verletzung des Rechtsprinzips (formaliter) ungleich schwerer wiegt
(ebd. 429).
Der Lüge im außermoralischen Sinn hat Friedrich Nietzsche einen Essay
gewidmet. Darin spricht er dem Menschen generell die Fähigkeit ab, wesentliche
Einsichten über sich zu gewinnen. Der Mensch sei in ein “stolzes
gauklerisches Bewusstsein gebannt und eingeschlossen” (Nietzsche 1873,
11). Die Natur selbst warf den Schlüssel weg, damit er nicht daraus entrinne.
So sind auch die Konventionen der Sprache keine Erzeugnisse der Erkenntnis oder
des Wahrheitssinnes (ebd. 12). Das “Ding an sich”, womit Nietzsche
die reine folgenlose Wahrheit bezeichnet (ebd. 13), befindet sich in einer der
Sprache unzugänglichen Sphäre. Nietzsche vergleicht den epistemologischen
Zugriff der Sprache auf die Dinge mit einem tauben Menschen, der nie eine Empfindung
des Tones und der Musik gehabt hat, und der die Ursache des Tones im Erzittern
der Saite findet und nun darauf schwört zu wissen, was die hörenden
Menschen einen Ton nennen. Wir besitzen “doch nichts als Metaphern der
Dinge, die den ursprünglichen Wesenheiten ganz und gar nicht entsprechen”
(ebd. 14). Dass der Mensch darum nicht weiß, schützt ihn bei Nietzsche
vor der Lüge nicht: Er “lügt also in der bezeichneten Weise
unbewusst und nach hundertjährigen Gewöhnungen” (ebd. 16). In
der gesellschaftlichen Verpflichtung, wahrhaft zu sein, erblickt Nietzsche lediglich
die Verpflichtung “die usuellen Metaphern zu gebrauchen (...), nach einer
festen Convention zu lügen, scharenweise in einem für alle verbindlichen
Stile zu lügen” (ebd.). Wahrheiten seien dagegen nichts als Illusionen,
von denen man vergessen hat, dass sie welche sind (ebd.). Mehr noch, das Erkennen
selbst sei eine Erfindung des “klugen Tieres”, die sich in der “hochmütigsten
und verlogensten Minute der ‚Weltgeschichte‘” (ebd. 9) vollzogen
hat; geschah sie doch nicht um der Einsicht willen, sondern nur zum Zwecke der
Selbsterhaltung, dass nämlich das Individuum sich gegenüber anderen
Individuen erhalten will (Dietzsch 1998, 70).
Zuletzt sei die evolutions- und soziobiologische Perspektive genannt, die die
Lüge zur Selbst- und Arterhaltung von ihrer Warte aus fokussiert und dabei
die Frage miteinschließt, ob Tiere lügen können. Die rezenten
Diskussionen in den betreffenden Disziplinen finden Widerhall und neuerliche
Anregung in Volker Sommers “Lob der Lüge” (1992). Entgegen
der in der klassischen vergleichenden Verhaltensforschung vorherrschenden Meinung,
Täuschung gebe es nur im Kontext der Auseinandersetzung zwischen den Arten
– z. B. bei Jäger-Beute-Interaktionen –, spüren neuere
Erkenntnisse auch Täuschungsmechanismen innerhalb der Art zum Erhalt des
Individuums nach (Dönninghaus 1999, 27). Bei Primaten wurden Formen taktischer
Täuschung beobachtet, zu denen ‚Verbergen‘, ‚Ablenken
auf Dritte hin‘ und sogar ‚Kontern einer Täuschung‘ zählen.
Dass “die Sprache das gerissenste Werkzeug der Lüge” (Sommer
1993, 173) ist, verlängert den Ansatz bis hin zur menschlichen Kultur und
widerspricht dem Gedanken, dass Zivilisationsprozesse das menschliche Zusammenleben
einer naturbelassenen Sozialisation enthoben hätten.
1.3. Das pragmatisch-linguistische Interesse an der Lüge
1.3.1. Sprachwissenschaftliche Fragestellungen zur Lüge
Sprachwissenschaftliches Interesse an der Lüge besteht aus unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich divergierender Fragestellungen: Entsprechen sprachliche Äußerungen der außersprachlichen Wirklichkeit? Mit welchen Lexemen und Phraseologismen werden Täuschungsphänomene versprachlicht? Wie wird mittels Sprache eine Lügenhandlung vollzogen? In diesen Fragen klingen semantische, aussagenlogische, lexikalische und pragmatische Aspekte an. Unsere Untersuchung der lingua obscura beschränkt sich auf die jeweils letztgenannte Gruppe, auf die pragmatische und pragmalinguistische Dimension der Lüge. Dazu sind bereits einschlägige Beiträge und Monographien aus Philosophie und germanistischer Sprachwissenschaft erschienen, die bei dieser Studie berücksichtigt werden. Ehe jedoch über den Literaturstand des Themas Bericht erstattet wird, zunächst einige Bemerkungen zum zugrunde liegenden Pragmatikverständnis.
1.3.2. Anmerkungen zum Pragmatikverständnis
Es wurde bislang nicht zwischen “pragmatischem”, “pragmatisch-linguistischem”
und “pragmalinguistischem” Erkenntnisinteresse unterschieden. Da
es uns um unterschiedliche Herangehensweisen an die Explikation der Lüge
geht, kann der Untersuchung nicht ein durchgängiges Pragmatikverständnis
zugrunde gelegt werden. Ehe wir es für die einzelnen Kapitel bestimmen,
einige allgemeine Bemerkungen zum Begriff der Pragmatik.
Innerhalb eines dreidimensionalen linguistischen Diasystems steht die pragmatische
Auffassung von Sprache als Instrument menschlichen Handelns dem Sprachverständnis
von Saussures bilateralem Zeichenmodell, das Sprache als Zeichensystem begreift,
und dem der generativen Grammatik, die sich mit Sprache als Grammatikorgan befasst,
gegenüber (Feilke 1996, 15ff.).
Als linguistische Handlungstheorie hat sich die Pragmatik erst im Laufe des
20. Jahrhunderts ausgeprägt und steht neben anderen pragmatischen Traditionen.
Der Begriff Pragmatik in seiner heutigen Verwendung stammt ursprünglich
von Karl Morris, wo er in seiner Zeichentheorie (Semiotik) Verwendung findet.
Demnach ist die Pragmatik die Erforschung der Beziehung der Zeichen zu den Interpretanten.
Die Pragmatik steht dabei neben der Syntax als der Beschreibung der Beziehung
der Zeichen untereinander und der Semantik als der Erforschung der Beziehung
der Zeichen zu den Gegenständen, auf die die Zeichen referieren (Designata)
(Levinson 1983, 1ff.). Damit greift Morris die triadische Zeichenlehre von Charles
Sanders Peirce auf (ausführlicher zu Peirce und Morris: Schlieben-Lange
1975, 10ff.). Noch Carnap steht in der semiotischen Tradition. Die Pragmatik
als umfassende Relation beherbergt für den Neopositivisten auch die Linguistik,
nämlich als deskriptive Semiotik (Schlieben-Lange 1975, 28ff. / Levinson
1983, 3).
Bis in die Gegenwart sind die philosophische Pragmatik und ihre jüngere
Schwester, die linguistische Pragmatik, in der Frage der Pragmatik aufeinander
angewiesen: “Es ist zwar Philosophie zu sagen, dass der Mensch ein symbolisches
Wesen sei, und aus welchen Gründen er kommuniziert; will man hingegen wissen,
auf welche Weise er kommuniziert und in welcher Weise die Designationsbezeichnungen
funktionieren, so ist das nicht Philosophie, sondern Linguistik” (Eco
1973, 20). Die Pragmatik als gemeinsames Anliegen mussten Sprachphilosophie
und Linguistik jedoch erst neu entdecken, “fand doch während der
ersten Jahrhunderthälfte nur ein sehr bescheidener und wenig fruchtbarer
Gedankenaustausch zwischen den beiden Disziplinen statt” (Searle 1973,
113). Das Schweigen darüber nahm erst mit den Forschungen von John L. Austin
und anderer über Sprechhandlungen ein Ende. Die Ansätze der philosophischen
Pragmatik fanden Widerhall in der Linguistik – in der germanistische Sprachwissenschaft
v.a. durch Wunderlich und Schlieben-Lange. Die linguistische Pragmatik (bzw.
pragmatische Linguistik) hat sich dort als Teildisziplin in Sinne des eingangs
genannten Diasystems etabliert.
So stehen heute philosophische und linguistische Pragmatik als eigenständige
Disziplinen nebeneinander. Ihre Arbeitsweisen “unterscheiden sich natürlich
gemäß den traditionell vorgegebenen Zielsetzungen dieser beiden Disziplinen,
ohne sich aber zu widersprechen” – in diesem Sinne ist auch unsere
häufige Verwendung des Attributs “pragmatisch-linguistisch”
zu verstehen; “vielmehr ergänzen sie einander” (ebd. 114) –
in diesem Sinne wurde diese Arbeit verfasst.
Unser gesamtes Erkenntnisinteresse bezieht sich auf Lügenhandlungen in
der alltäglichen Sprachverwendung. Es liegt dabei die pragmatische Sprachhandlungstheorie
zugrunde. In spezifischer Weise sind die Sprechakttheorie, Konversationsanalyse
und die Theorie der konversationalen Implikatur Ausprägungen davon.
Die “Pragmalinguistik” hat sich innerhalb der pragmatischen Linguistik
als stark soziologisch orientierter Forschungsansatz, der Äußerungen
auf die situativen Gegebenheiten bezieht, etabliert. Sie beruft sich dabei auf
die Philosophie Ludwig Wittgensteins. Stand Wittgensteins frühe Philosophie
noch Pate für die Entwicklung des logischen Positivismus (Wiener Kreis),
so wandte er sich später der Betrachtung der Alltagssprache zu. In seinem
Spätwerk, den “Philosophischen Untersuchungen”, entwickelte
er einen radikal neuen Bedeutungsbegriff, den er ganz auf die gesprochene Sprache
mit ihren konkreten Kontextbezügen abstellte. Die Pragmalinguistik hat
darin ihren Anstoß gefunden. Eine Wittgenstein-Rezeption, die die Eigenständigkeit
seines philosophischen Schaffens anerkennt und versucht, daraus linguistisch
relevante Begriffe zu gewinnen, ist jedoch ein Desiderat der Sprachwissenschaft
geblieben. Zwar gibt es eine “Flut von Wittgensteinzitaten in linguistischer
Literatur zu pragmatischen und semantischen Themen”, so Gisela Harras
(1983, 96), doch ist der Erkenntniswert einzelner Bemerkungen im Zusammenhang
anderer Theorien mehr als zweifelhaft: “Wenn man (...) ihren Stellenwert
im jeweiligen Zusammenhang etwas näher prüft, stellt man fest, dass
sie meist nicht mehr sind als eine manchmal sehr illustrative Garnierung; jedenfalls
dienen die Zitate kaum dazu, Bausteine zu einer bestimmten Theorie zu liefern.”
Eine ausführliche Begründung für die Wittgenstein-Rezeption in
Kapitel 3 gibt die betreffende Kapiteleinleitung.
1.3.3. Literatur zur Pragmatik der Lüge
Was für eine sprachliche Handlung ist das Lügen? Wie konstituiert
sich die Lügenhandlung? Welche Bedingungen sind notwendig und hinreichend,
damit von einer Lüge gesprochen werden kann? Wie werden Lügenhandlungen
vollzogen? Gibt es unterschiedliche Typen solcher Handlungen? Wie verhält
sich die Lüge zu anderen Sprachhandlungen? Das sind Fragen, anhand derer
die Sprachhandlungstheorie das Phänomen der Lüge zu untersuchen hat.
In der Literatur haben diese Fragen z.T. Widerhall gefunden.
In der umfangreichen Anthologie zu “Die Lüge in psychologischer,
philosophischer, juristischer, pädagogischer, historischer, soziologischer,
sprach- und literaturwissenschaftlicher und entwicklungsgeschichtlicher Betrachtung”,
heraus-gegeben von Otto Lipmann und Paul Plaut (1927), wird die (vorpragmatische)
linguistische Perspektive von Friedrich Kainz in “Lügenerscheinungen
im Sprachleben” berücksichtigt. Darin werden verschiedene Formen
sprachlicher Täuschung – darunter auch die Lüge – aufgeführt,
ohne jedoch differenziert oder handlungstheoretisch begründet zu werden.
In den 30-er/40-er Jahren ging das Interesse an der Lüge in Deutschland
verloren. “Wo die Lüge zum System wurde, war für die Analyse
der Lüge kein Platz mehr”, schreibt Gabriel Falkenberg (1982, 12).
In Harald Weinrichs “Linguistik der Lüge” (1966), einer essayistischen
Antwort auf die Preisfrage der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
“Kann Sprache die Gedanken verbergen?”, wird der Frage nach der
Lüge erneut Aufmerksamkeit geschenkt. Weinrichs Bestimmung der Lüge:
“wenn hinter dem (gesagten) Lügensatz ein (ungesagter) Wahrheitssatz
steht, der von jenem kontradiktorisch, d.h. um das Assertionsmorphem ja/-nein,
abweicht” (Weinrich 1966, 41), wird von ihm bewusst in Gegensatz zur Definition
des Augustinus gesetzt. Dass nicht duplex cogitatio, sondern duplex oratio,
wie er Augustinus verbessert, das Signum der Lüge sei (ebd. 41), hat Weinrichs
Begriffsbestimmung den gleichen Vorwurf, nämlich den der Einseitigkeit,
eingebracht. Eine Bestimmung der Lüge, ohne explizit die Intentionalität
des Sprechers zu berücksichtigen, erweist sich als unhaltbar (Falkenberg
1982, 31; Giese 1992, 90). Man denke an Fälle, wo einer im Schlaf spricht,
ein Märchen erzählt oder als Darsteller auf der Bühne steht.
Zudem ermöglicht erst die Auseinandersetzung mit der Sprechintention die
Abgrenzung von Lüge und Irrtum. Weinrichs Lügenexplikation und die
Kritik führe ich in Kapitel 2 aus. Abgesehen davon bleibt Weinrichs Einschränkung
auf den mündlichen Sprachgebrauch unverständlich.
Gabriel Falkenberg hat mit “Lügen” (1982) eine konsequent pragmatische
Theorie der Lüge vorgelegt. Ziel seiner Arbeit ist es, die notwendigen
und hinreichenden Bedingungen zu bestimmen, die den Lügenakt determinieren.
Das Verdienst dieser Veröffentlichung ist es, eine entschiedene Begriffsbestimmung
der Lüge anzubieten, die nachfolgenden Arbeiten als Diskussionsgrundlage
zu dienen vermag.
In den “Untersuchungen zur sprachlichen Täuschung” (1992) hat
Bettina Giese eine Typologie sprachlicher Täuschungen entworfen. Sie orientiert
sich dabei an einem von ihr vorgestellten, allgemeinen Modell sprachlicher Handlung,
das sich an den Teilakten der komplexen Sprachhandlung orientiert, wie sie die
Sprechakttheorie differenziert hat. Wenngleich ihr Thema nicht explizit auf
die Lüge eingeschränkt ist, so greift die Lüge doch Platz in
ihrer Systematisierung sprachlicher Täuschungshandlungen.
Neben diesen beiden Monographien aus der germanistischen Fachliteratur erweist
sich die Habilitationsschrift “Der Wert der Lüge” von Simone
Dietz (2000) als einschlägig für unser Bemühen um ein Verständnis
der lingua obscura. Der Philosophin geht es zwar letztlich um eine Bestimmung
des Verhältnisses von Sprache und Moral. Im allgemeinen Teil ihrer Schrift
reflektiert sie jedoch den Sprechakt des Lügens, nimmt also ebenfalls Bezug
auf die Sprechakttheorie und auf die Sprachphilosophie Wittgensteins.
Die genannten Titel sind die Hauptwerke der bisher erschienen, themenspezifischen
Literatur. Daneben gibt es einige kleinere Veröffentlichungen und Texte
aus Monographien, die sich mit der Pragmatik der Lüge beschäftigen.
Diese werden an den betreffenden Stellen angegeben und ggf. kommentiert. Exemplarisch
seien hier lediglich die Ausführungen zur Täuschung aus soziokultureller
und sprachwissenschaftlicher Perspektive genannt, die bei Sabine Dönninghaus
(1999) zum eigentlichen Thema, “Sprache und Täuschung – ein
Beitrag zur lexikalischen Semantik des Russischen”, hinführen.
2. Die pragmatisch-linguistische Theorie der Lüge
Schon einleitend wurde festgestellt, dass sich lügenhafter und wahrhafter
Satz in struktureller Hinsicht nicht unterscheiden. Ob mit dem Satz “Herr
Magnus ist gerade in einer Besprechung” die Sekretärin S von Herrn
Magnus lügt, hängt von den Gegebenheiten zum Äußerungszeitpunkt
ab. Diesbezüglich ist fraglich, ob Herr Magnus tatsächlich an einer
Besprechung teilnimmt und ob seine Sekretärin weiß oder glaubt, dass
Herr Magnus das tut, welche Absicht S mit der Äußerung des Satzes
verfolgt und ob der gewählte Satz adäquat ist angesichts des Anliegens
des Anrufers. Ob eine Äußerung eine Lüge ist, hängt bzgl.
des zuletzt genannten Momentes vielleicht stärker noch von den Mutmaßungen
des Sprechers über die Anliegen und Erwartungen des Gesprächspartners
ab als von dessen tatsächlichem Begehr.
Diese und weitere mutmaßliche Spezifika gilt es in der folgenden Theorie
der Lüge zu sondieren. Als Leitfrage dient dazu: Welche Merkmale konstituieren
wie sprachliche Lügenhandlungen? Es werden dabei verschiedene Definitionen
der Lüge in Betracht gezogen und diskutiert. Aufgrund dieser Analyse wird
schließlich der Versuch unternommen, die bestimmenden Merkmale der Lügenhandlung
zu einer Definition zu bündeln – freilich nicht, ohne die Grenzen
der Gültigkeit und Anwendbarkeit der Definition aufzuzeigen.
Dafür sind zunächst die Statuten der Analyse festzusetzen und das
Studienobjekt näher zu bestimmen. Anschließend werden die fraglichen
Merkmale der Lügenhandlung einzeln diskutiert und bestimmt. Daneben werden
mögliche sprachliche Realisierungsformen der Lügenhandlung differenziert.
2.1. Forderungen an die Analyse und Bestimmung des Untersuchungsgegenstands
Als theoretisch gilt jede explizite oder implizite Auffassung von Lügen,
sofern sie Darlegungs- oder Erklärungscharakter hat. Demnach konkurrieren
wissenschaftliche Theorien mit alltagstheoretischen Erklärungen der Lüge.
Wissenschaftliche Analysen zeichnen sich durch einen höheren Grad an Explizitheit
und Kohärenz aus. Dies wiederum erfordert, Begriffe zu klären und
zu definieren. Dabei ist darauf zu achten, dass sich begriffliche Explikationen
weitgehend mit dem Alltagsverständnis der betreffenden Worte oder Wortfolgen
(Ausdrücke) decken. Jenes umgangssprachliche Begriffsverständnis kann
durch Darlegung der Verwendungsmöglichkeiten gewonnen werden. Das ist der
eine Weg, den es bei der Gewinnung von Termini zu gehen gilt – ich werde
dabei jedoch nicht alle möglichen Verwendungsoptionen referieren, was ohne
geschlossenes Textkorpus auch gar nicht möglich ist, sondern mich auf die
zentralen beschränken. Welches die zentralen Fälle des Sprachgebrauches
sind, darauf verweisen unsere Intuition und unser Sprachgefühl, der zweite
Wegweiser bei der Lügenbestimmung. Dabei tun sich oftmals widersprüchliche
und unspezifische Verwendungsgewohnheiten im umgangssprachlichen Gebrauch von
Begriffen auf, die deshalb konkretisiert und beschnitten werden müssen.
Als Mindestanforderung bleibt jedoch, dass definitorische Begriffsbestimmungen
unserem Sprachgefühl nicht widersprechen dürfen. Andernfalls laufen
wir Gefahr, zu einer unplausiblen Theorie der Lüge zu gelangen. Eine Bestimmung
der Lüge darf somit auch unserem Sprachverständnis bzgl. der Verwendung
der Wörter “lügen”, “Lüge”, “lügenhaft”
usw. nicht widersprechen. Daneben und an manchen Stellen konträr dazu beziehe
ich mich auf die Terminologie und die damit verbundenen Erklärungsansätze
der Sprachphilosophie, insbesondere der Sprechakttheorie.
Als “Priorität der Umgangssprache” (Falkenberg 1982, 3) stellt
Falkenberg unter anderem auch diese Forderung seiner Theorie der Lüge voran.
Ich werde zeigen, dass er an entscheidenden Stellen zugunsten definitorischer
Aussagen davon abweicht. Dennoch kann uns seine Theorie der Lüge als Diskussionsgrundlage
dienen. Sie ist konsequent pragmatisch, da er die “allgemeine Annahme”
zu Grunde legt, “dass Lügen sprachliche Handlungen sind” (ebd.
1 und 14). Falkenbergs Beschreibung des Gegenstands der Analyse, die sprachliche
Lügenhandlung, kann deshalb übernommen werden (ähnlich bei Meid
1976, 121).
Der Lügenhandlung liegen fünf Variablen zu Grunde. Sie sind
(1) personal, d.h. es ist immer jemand, der lügt,
(2) sozial, damit sind die Selbst- und Lebenslüge aus den Betrachtungen
ausgeschlossen,
(3) temporal und somit datierbar,
(4) intentional, sie geschehen also absichtlich,
(5) verbal, also laut- oder schriftsprachlich; ggf. können nonverbale Äußerungen
adäquat durch eine sprachliche Äußerung ersetzt werden. (Falkenberg
1982, 14ff.).
Diese Klärung des Analysandums zeugt von paradigmatischen Differenzen zwischen
unserem pragmatisch-linguistischen Erkenntnisinteresse und dem eines Augustinus,
die noch in der Gegenwart Bestand haben. So bezeichnet Arno Baruzzi Augustinus´
Erklärung als “die beste Definition der Lüge” (Baruzzi
1996, 45). Der Kern der Lüge nach Augustinus sei dabei, dass sich der Lügner
der göttlichen Ordnung widersetzt, indem er Gott leugnet – eine Haltung,
für die der Teufel Pate stand (ebd. 49) –, und letztlich sogar “Gottesmord”
(ebd. 51). Die gottleugnende Haltung des Menschen als wesentliches Merkmal der
Lüge steht unserem Verständnis der Lüge als primär sozialrelevante
((1) und (2)) Handlung, wenn nicht diametral, so doch deutlich davon unterschieden,
gegenüber. Zudem lebt der Heuchler in der Lüge, ohne dass sein Lügen
sich temporal (3) oder durch Äußerungsakte (5) manifestieren müsste
– wie bereits gesehen, entscheidet sich die Augustinische Frage der Lüge
hauptsächlich im Verhältnis zu Gott (und dessen Antipoden). Auch die
unterschiedliche Wahl der Ausdrücke “in der Lüge leben”
und “Lügenhandlungen begehen” zeugen von grundlegenden Differenzen
im Verständnis dessen, was als Lüge zu beschreiben ist. Die erste
Formulierung begreift einen mentalen Zustand, wohingegen die zweite intentionales
Verhalten fokussiert. Doch selbst der Begriff der Intentionalität (4),
der in beiden Begriffsbestimmungen eine Rolle spielt, meint nicht ein und dieselbe
Haltung des Lügenden. Geht es der Pragmatik um eine Theorie der Unaufrichtigkeit,
dann bezieht sich diese dabei auf die Absichten unseres Verhaltens einem Mitmenschen
gegenüber – im Falle der Lüge auf die Absicht, den anderen zu
täuschen –, wohingegen Augustinus die Haltung des Gottesgehorsams
und der aufrichtigen Gottesliebe im Auge hat.
2.2. Notwendige und hinreichende Merkmale der Lügenhandlung
Welche Merkmale müssen erfüllt sein und sind hinreichend, damit wir eine sprachliche Handlung als Lüge bezeichnen? Die Lügenmerkmale werden im Folgenden erörtert. Zur Veranschaulichung dient uns ein simpler, d.h. leicht zu durchschauenden Fall. Als ein solcher gilt, wenn keine Zweifel bestehen über die oben genannten Parameter einer Handlung: Die Handlung wird sprachlich ausgeführt, es besteht Klarheit über die handelnde Person, den Zeitpunkt, den sozialen Bezugspunkt, also das Gegenüber. Eindeutig ist ebenfalls der Mitteilungscharakter einer Aussage. Aus sprachlicher Sicht besteht Klarheit über die Proposition als das, was der betreffende Satz über die Welt und ihre Sachverhalte aussagt, und über eben jene Sachverhalte selbst.
2.2.1. Die grundlegende Entzweiung von Sprachhandlung und Bewusstsein des Sprechers
Als Beispiel für die simple Lüge greife ich auf den schon bekannten
Satz zurück. S sagt einem Anrufer A, der Herrn Magnus sprechen möchte
“Herr Magnus ist gerade in einer Besprechung”. Im diesem Fall weiß
S, dass er im Büro nebenan an seinem Schreibtisch sitzt. Damit keine Zweifel
entstehen, stellen wir uns vor, dass sie ihn sogar durch die geöffnete
Zimmertüre sitzen sieht, während sie telefoniert. Sie täuscht
ihren Gesprächspartner bzgl. der Anwesenheit ihres Vorgesetzten, weil sie
zuvor von Herrn Magnus den Auftrag bekommen hatte, jeden Anrufer abzuwimmeln,
damit er ungestört einer komplexen Aufgabe nachgehen kann. A hat seinerseits
keinen Grund, an der Richtigkeit der von S erhaltenen Auskunft zu zweifeln.
Signifikant für die Lüge ist, dass verbales Handeln und Bewusstsein
des Sprechers auseinanderfallen. Die Sprachhandlung besteht im Falle der S darin,
dem A etwas mitzuteilen. Das, womit sie auf die Sachverhalte der Welt Bezug
nimmt, die Proposition, nenne ich p.
Hier lautet p : “..., dass Herr Magnus in einer Besprechung ist”.
Gleichzeitig mit ihrer Äußerung ist sich S sicher, dass der von ihr
geschilderte Sachverhalt nicht stimmt. Sie weiß, dass Herr Magnus nicht
in einer Besprechung ist, sondern alleine an seinem Schreibtisch nebenan sitzt.
Die Lüge lässt sich somit bestimmen als Entzweiung von Sprachhandlung
und darauf bezogenem Bewusstsein. Die vorläufige Definition lautet:
Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) sagt, dass p, und
(II) weiß, dass nicht-p.
Zunächst gilt es, die These von der Entzweiung von sprachlicher Handlung
und Sprecherbewusstsein gegen Theorien zu verteidigen, die die Lüge als
Entzweiung auf nur einer der beiden genannten Seiten betrachten.
Es ist der Versuch unternommen worden, die Lüge zu erklären, ohne
dass mentale und psychische Zustände des Sprechers hinsichtlich des Gesagten
eigens gekennzeichnet werden müssten. Ebenso auch andersherum, die Erklärung
mit ausschließlichem (oder zumindest vorrangigem) Bezug auf die innere
Einstellung des Sprechers, wie im Falle der Augustinischen. Hinsichtlich unserer
Forderung nach linguistisch-pragmatischer Beschreibung der Lüge haben wir
die Augustinische in der Interpretation als “dyadischen Extremismus”
bereits ausgeklammert. Eine weitergehende Explikation der Definition des Augustinus
ist hier deshalb nicht erforderlich.
Noch nicht geprüft wurde hingegen die pragmatische Relevanz der auf die
Äußerungsseite beschränkte Erklärung der Lüge als
duplex oratio. Eine solche Erklärung versucht die Lüge ausschließlich
bzgl. der Proposition und vor dem Hintergrund der Dichotomie wahr/falsch zu
erklären. Propositionen werden dann als Träger von Wahrheit und Falschheit
verstanden. Ich skizziere im Folgenden den Erklärungsansatz und weise ihn
als unpragmatisch zurück.
Die Analyse benötigt einen kontradiktorischen Widerspruch, wie er sich
zwischen p und dessen Negation nicht-p abzeichnet.
Dabei gelten die Grundsätze des ausgeschlossenen Dritten:
Entweder p oder nicht-p
und des Ausschlusses von Widersprüchen:
Es ist nicht der Fall, dass zugleich p und nicht-p.
Daraus lässt sich folgern, dass zwei sich widersprechende Propositionen
nicht gemeinsam falsch sein können; eine von ihnen ist wahr. (Falkenberg
1982, 72f.). Falkenberg zitiert Weininger (“Geschlecht und Charakter”,
1903), der den Begriff der Lüge von der Anerkennung dessen abhängig
macht, dass p und nicht-p einander ausschließen. Wer diese Kontradiktion
nicht begreift, “wird durch nichts mehr gehindert zu lügen; vielmehr,
es gibt für ein solches Wesen gar keinen Begriff der Lüge” (ebd.
73).
Auf diesen logischen Grundsätzen basiert auch Weinrichs “Linguistik
der Lüge”: “Die Linguistik sieht demgegenüber [Augustinus
gegenüber] eine Lüge als gegeben an, wenn hinter dem (gesagten) Lügensatz
ein (ungesagter) Wahrheitssatz steht, der von jenem kontradiktorisch, d.h. um
das Assertionsmorphem ja/-nein, abweicht” (Weinrich 1966, 41). An die
Stelle der Proposition tritt die feststellende Assertion. Der Sprachwissenschaftler
Weinrich stellt sich die Frage, wie es möglich sein kann, dass jeder Satz
unserer Sprache auf ein Ja oder Nein hin determiniert sein kann. In der Antwort
beruft er sich auf Hans-Georg Gadamers Aufsatz “Was ist Wahrheit?”
und auf die Dialektik als die Möglichkeit, den Widerspruch zum grundlegenden
Baustein eines Systems von Aussagen zu erheben. Hinweise auf die Dialektik als
den Kontradiktionen übergeordnetes Prinzip finden sich auch in Gadamers
“Wahrheit und Methode”. Dialektik macht “das Gegensätzliche
des Ja und Nein ausdrücklich zu ihrem Gegenstand” (Gadamer 1960,371).
Die Mutter aller Gegensätze ist dabei die Frage: “Fragen aber umfassen
in sich das Gegensätzliche des Ja und Nein, des So und Anders” (ebd.).
So ist die Frage, auch die unausgesprochene, dem Aussagesatz vorausgesetzt als
der Stimulus, der die Aussage motiviert. “Durch die Frage hervorgelockt,
ist die Aussage aber selbst wieder Frage und ruft eine weitere Aussage hervor.
Und so erhalten wir eine lange Kette von Fragen und Antworten, die selber Fragen,
und Fragen, die wieder Antworten sind. Vor die Logik schiebt sich die Dialektik”
(Weinrich 1966, 55). Von den zahlreichen Fragetypen der Grammatik geht Weinrich
auf zwei Klassen ein: Die Teilfrage – z. B. “Was weißt du
noch?” – und die Totalfrage – z. B. “Weißt du
noch?”. Die Totalfrage bezieht sich “auf das Ja/Nein des Assertionsmorphems”,
d.h. sie beinhaltet ein Maximum an Vorinformation und verlangt lediglich nach
Zustimmung (“Ja”) oder Ablehnung (“Nein”) (ebd.56f.).
Zu unserem Beispielsatz würde die Totalfrage lauten: “Ist Herr Magnus
gerade in einer Besprechung?” Der Antworthorizont beschränkt sich
auf “Ja” und “Nein”.
Fällt mit der Wahl der Antwort die Entscheidung über Wahrheit und
Lüge, wie Weinrich meint? Ich möchte drei Einwände gegen diese
Ansicht vorbringen:
Erstens wird der Sprecherintention keine Bedeutung beigemessen. Ohne den Lügenbegriff
auf die Sprecherabsicht abzustellen ist aber die Unterscheidung von Täuschung
und Lüge nicht möglich. Die Entgegnung des A “Es war halb zwölf
ausgemacht und es ist halb zwölf” auf den Vorwurf, zu spät zu
kommen, kann beides sein: Lüge, wenn A genau weiß, dass 11:00 Uhr
vereinbart war, und Irrtum, wenn er aufrichtig glaubt, dass 11:30 Uhr vereinbart
war, tatsächlich aber 11:00 Uhr verabredet war. Irrtum auch in dem Fall,
dass zwar 11:30 Uhr vereinbart war, die Armbanduhr des A aber stehen geblieben
ist und die Stunde bereits auf 12:00 Uhr vorgerückt ist. In beiden Fällen
ist der Satz des A falsch und seine Negation “wahr”, aber nur in
einem ist er auch gelogen. Die Sätze, die ein Schlafender, ein Bühnen-
oder Filmschauspieler oder jemand, der seine Aussprache übt, sagt, können
alle falsch sein, ohne dass der Betreffende lügt. Weinrichs Lügenbestimmung
ist also nicht hinreichend. Das Gegenargument, eine noch näher zu bestimmende
Lügenintention sei in der Formulierung “dem (gesagten) Lügensatz”
enthalten, würde zu einem Zirkelschluss führen. Von einem solchen
Einwand würde Weinrich auch absehen, da er das Fehlen von Bezugnahmen auf
Intention und Sprechereinstellung sogar als entscheidenden Vorteil wertet, da
erst damit die Lüge Gegenstand der Linguistik sein kann (ebd. 41). Denn
“ob eine Täuschungsabsicht vorliegt oder nicht, entscheidet sich
in der Seele und ist, wenn überhaupt, nur psychologischer Betrachtung zugänglich”
(ebd. 12).
Zweitens: Die Assertionsmorpheme Ja/Nein haben eine metasprachliche Funktion.
In der vorhin skizzierten Verwendung als Antwort auf eine Entscheidungsfrage
sagt der Sprecher, dass er die zur Disposition stehende Aussage für wahr
oder falsch hält. Ja/Nein sind die dialogischen Entsprechungen der aussagenlogischen
Dichotomie wahr/falsch (Eggs 1976, 321). Diese Herangehensweise an die Frage
der Lüge ist jedoch untauglich. Bezüglich der fehlenden Intentionalität
in Weinrichs Lügendefinition hat sich der Mangel offenbart, dass Lüge
und Irrtum nicht voneinander abzugrenzen sind. In der Grundannahme, dass am
Sachverhalt zu prüfen sei, “ob eine Aussage richtig oder falsch ist”
(Weinrich 1966, 12), zeigt sich das dafür verantwortliche grundlegende
Missverständnis Weinrichs. Ob eine Aussage richtig oder falsch ist, mag
sich am Sachverhalt erweisen. Die Frage der Lüge entscheidet sich jedoch
im Sprachgebrauch zwischen dem Gesagten und der darauf bezogenen Haltung des
Sprechers. Entsprechend ist auch die Kontradiktion zu wahr bzw. richti g nicht
gelogen, sondern falsch. Man stelle sich eine Quizshow vor, in der es auf die
gestellten Fragen nur entweder richtige oder gelogene Antworten gäbe. Wenn
wahr/falsch nicht das richtige Gegensatzpaar zur Erklärung der Lüge
ist, dann ist auch fraglich, inwieweit sich “Wahrheit” und “Lüge”
kontradiktorisch gegenüberstehen und somit einander bestimmen. Ich werde
später zu zeigen versuchen, dass die Frage der Wahrheit nicht die der Lüge
entscheidet.
Mit dem dritten Einwand weise ich Weinrichs Erklärung als unpragmatisch
zurück. Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass Weinrichs Essay “zu
einer Zeit verfasst wurde, zu der sich die Pragmatik noch ganz am Anfang ihrer
Entwicklung befand und eine pragmatische Methode noch gar nicht zur Verfügung
stand”, so die Erklärung Bettina Gieses (1992, 90). So ist Weinrichs
Vorstoß seitens der Linguistik vom sicheren Ufer der
Sprache an sich hin zum situativen Sprachgebrauch bemerkenswert: “Bei
den Wörtern der Alltagssprache ist (...) der ganze Kontext wichtig, und
die Situation dazu” (Weinrich 1966, 30). Doch gerade weil Weinrich auf
die pragmatische Lüge zielt, ist darauf einzugehen, dass sein Ansatz zu
kurz greift. Seinen Anspruch bringt er in der Definition von Sätzen zur
Geltung: “Syntax ist – vor allen anderen Aufgaben, die sekundär
daraus erwachsen – Untersuchung
von Person, Tempus und Assertion als der Art und Weise, wie Bedeutungen auf
die Sprechersituation bezogen werden. Und Satz nennen wir alle sprachlichen
Äußerungen, in denen dieser Bezug vollständig hergestellt ist”
(ebd. 58).
Auf dem Weg hin zur Alltagssprache versucht Weinrich die Logik hinter sich zu
lassen, die “auch nicht die Spur einer Andeutung erkennen lässt,
dass sie so etwas wie Sprechsituationen in ihren Überlegungen berücksichtigen
will” (ebd. 52). Dass ihm das nicht gelingt, haben wir im zweiten Einwand
bereits formuliert. Dennoch drängt sich ihm “die Vermutung auf, dass
auch das Assertionsmorphem [wie auch die “Personen- und Tempusmorpheme”]
vielleicht die Bedeutung des Verbs und damit den Sinn des Satzes auf die Sprechsituation
bezieht” (ebd.). Wie gesehen kommt er auf dem Wege dialektischer Reorganisation
aussagenlogischer Urteile zum Frage-Antwort-Spiel und zu dem Ergebnis: “Es
ist ein Morphem [das Assertionsmorphem], das sich die Sprache geschaffen hat,
um die neue Information, die ein Sprecher gibt, zur Vorinformation des Gesprächspartners
in Beziehung zu setzen” (ebd. 57). Dieses Morphem entscheidet über
die Lüge: “Der wahre Satz gleicht dem gelogenen Satz peinlich genau
– bis auf das kleine Wörtchen ‚nicht‘” (ebd. 40).
Dass sich durch die Negation der “wahre” vom “falschen”
und nicht vom “gelogenen” Satz unterscheidet, war unser zweiter
Einwand. Jetzt möchte ich annehmen, dass mit einem falschen Satz tatsächlich
gelogen wurde, um zu zeigen, dass die Umkehrung des Vorzeichens zwar einen richtigen
Satz hervorbringt, dieser Vorgang jedoch zu in pragmatischer Hinsicht zu keinem
befriedigenden Ergebnis führt. Als Beispiel wieder die Auskunft der Sekretärin
S. Ihr Anrufer möchte Herrn Magnus sprechen und S entgegnet: “Herr
Magnus ist gerade in einer Besprechung.” Zu diesem “(gesagten) Lügensatz”
lautet der “(ungesagte) Wahrheitssatz”: “Herr Magnus ist gerade
in keiner Besprechung.” Gibt S diesen Satz zur Antwort, so lügt sie
zwar nicht, kann aber dem geäußerten Anliegen des Anrufers kaum entsprechen.
Dass die Konstruktion eines Dialogs möglich ist, der zu einem sachlich
richtigen Ergebnis führt, hat Weinrich gezeigt. Dieses Konstrukt orientiert
sich jedoch ausschließlich am Anspruch, “wahre” Aussagen zu
treffen, und hat mit tatsächlichen Gesprächen nur so viel gemein wie
das “heitere Beruferaten” und andere Spiele, bei denen nur “Totalfragen”
erlaubt sind, um einen Sachverhalt zu eruieren. H. Paul Grice hat gezeigt, dass
neben der Maxime, “Versuche deinen Beitrag so zu machen, dass er wahr
ist” (Qualität), für gelingende Konversation noch weitere gelten
(Grice 1975, 249ff.) :
Die Maximen leitet Grice von einem allgemeinen Kooperationsprinzip ab, das besagt,
das für jede Konversation, unabhängig von ihrem Gegenstand, grundlegend
ist, dass die Gesprächsteilnehmer bis zu einem gewissen Grad einen gemeinsamen
Zweck oder zumindest eine wechselseitig akzeptierte Richtung des Gesprächs
anerkennen, da für den Fall des Fehlens solcher kooperativer Bemühungen
kein “talk exchange” stattfindet (ebd. 248).
In unserem Beispiel verstößt S mit dem richtigen Satz gegen die Maximen
der Quantität, da ihre Antwort nur unzureichend informativ ist und u. U.
auch gegen die Forderung, relevante Aussagen zu treffen. Lügen im pragmatischen
Sinne sind nicht einfach negierte Wahrheitssätze. Lügensätze
können auch auf einen zweiten (unwahren) Sachverhalt abzielen, der den
Anforderungen des Kooperationsprinzips genügt – seine Negation jedoch
nicht. Fragt A: “Warst du gestern in München?”, so kann die
Antwort des B: “Ich war gestern in Hamburg.” gelogen sein oder nicht,
auf jeden Fall ist sie kooperativ, die Negation hingegen: “Ich war gestern
nicht in Hamburg.” verstößt, ob “wahr” oder “falsch”,
gegen das Kooperationsprinzip und somit ist ihre pragmatische Tauglichkeit fraglich.
Darüber hinaus gilt zu berücksichtigen, dass es im Sprachgebrauch
mit der verneinenden Umschreibung eines Sachverhaltes als Litotes eine besondere
Bewandtnis hat. In seiner Verwendung ist sogar möglich, dass der vermeintliche
Lügensatz der vermeintlichen Wahrheit Ausdruck verleiht (und umgekehrt)
– im Falle der Ironie.
Ich habe oben die Lüge als Entzweiung von “sagen” und “wissen”
charakterisiert – so die bisherigen Bezeichnungen für die Handlungs-
und Bewusstseinsseite – und Erklärungsansätze zurückgewiesen,
die die Lösungssuche auf nur eine der beiden Seiten beschränken. Dabei
sind einige Anforderungen an eine pragmatisch-linguistische Lügendefinition
deutlich geworden.
Auf den kommenden Seiten, werden die Merkmale “sagen” und “wissen”
geprüft und Alternativen diskutiert. Ziel ist es zu bestimmen, was im Falle
der Lüge auseinanderfällt. Geprüft wird ergänzend, ob das
Merkmal der Intention notwendig ist für die pragmatische Bestimmung der
Lüge.
2.2.2. Die Bestimmung des Äußerungsaktes der Lüge
Der Lügner sagt etwas und weiß gleichzeitig, dass es nicht stimmt.
Das, was auf den Sachverhalt bezogen wird, der in lügenhaften Aussagen
nicht stimmt, haben wir oben mit p für Proposition bezeichnet. Die Proposition
kann in unterschiedlichen Sätzen die gleiche sein. Ich verzichte darauf,
den dahingehenden Beispielsätzen der Literatur eigene hinzuzufügen
und verwende Sätze aus John Searle “Was ist ein Sprechakt?”
(1965, 38):
(1) “Hans verlasse den Raum!”
(2) “Wird Hans den Raum verlassen?”
(3) “Hans wird den Raum verlassen.”
In allen drei Fällen verweist der Sprecher auf eine bestimmte Person “Hans”
und prädiziert von ihr das Verlassen des Raumes; d.h. sie haben alle denselben
“propositionalen Gehalt” (ebd. 39), der so formuliert werden kann:
“...dass Hans den Raum verlassen wird.”
Unsere Sätze können entsprechend umformuliert werden (ebd. 38):
(1) Ich verlange, dass Hans den Raum verlässt.
(2) Ich frage, ob Hans den Raum verlässt.
(3) Ich behaupte, dass Hans den Raum verlassen wird.
Es ist ersichtlich, dass sich die Sätze trotz der gemeinsamen Proposition
unterscheiden. Es werden unterschiedliche Handlungen mit der Verwendung der
einzelnen Sätze vollzogen. Da es nicht möglich ist, “einfach
eine Proposition auszudrücken und, ohne gleichzeitig noch etwas anderes
zu tun, damit einen vollständigen Sprechakt zu vollziehen” (Searle
1969, 48f.) kommt die Bestimmung einer Handlung nicht ohne die Klärung
dessen aus, was mit der Äußerung getan wird. Eine pragmatisch-linguistische
Lügentheorie befasst sich mit Lügen als einer solchen Handlung.
2.2.2.1. Lüge und sprachliches Handeln
Die Sprechakttheorie spricht vom illokutionären Akt als dem Kern der Sprachhandlung:
Er lässt sich beschreiben als der kommunikative Sinn der Äußerung
eines Satzes und unterscheidet sich vom propositionalen Gehalt eines Satzes,
der selbst keine Handlung ist. Die Beispielsätze sind im Sinne der Handlungstheorie
zu verstehen als (1) Aufforderung, (2) Frage und (3) Voraussage.
Neben dem illokutionären Akt gehören zur vollständigen Sprachhandlung
der lokutionäre Akt, also das bloße Hervorbringen sprachlicher Äußerungen,
und der perlokutionäre Akt. Auf die vielfältig diskutierten Unterscheidungskriterien
von Perlokution und Illokution – einen Überblick nebst eigener Differenzierung
verschafft Holly (1979) – gehe ich hier nicht ein. Grob gesprochen besteht
die Perlokution darin, dass mittels der Illokution ein Erfolg beim Gesprächspartner
erzielt wird; dass beispielsweise aufgrund einer Warnung jemand von seinem Vorhaben
ablässt oder dass jemand einer Empfehlung folgt. Nicht der Sprecher kann
über den perlokutionären Akt entscheiden; dieser liegt im Ermessen
des Gegenübers. Als Teilakt der komplexen Sprachhandlung muss er jedoch
aus der Sprecherhandlung resultieren.
Um Lügenhandlungen zu beschreiben, sind drei nicht äquivalente Satzformen
zu unterscheiden (Falkenberg 1982, 17ff.):
(a) S hat gelogen,
(b) S hat A angelogen
(c) S hat A belogen.
Satz (a) ist dabei die allgemeinste Form der Lügenfeststellung. Damit folgt
(a) logisch aus jeder der beiden Satzformen (b) und (c). Bei der Bestimmung
des Verhältnisses der beiden Sätze (b) und (c) schränkt Falkenberg
den alltäglichen Sprachgebrauch, wonach beide Satzformen äquivalent
verwendet werden, zugunsten der definitorischen Feststellung ein: “Wenn
jemand einen anderen belogen hat, so hat er ihn in jedem Fall angelogen. Die
Umkehrung gilt dagegen nicht” (ebd. 18). Das meint, dass im Falle des
Belügens die Lügenhandlung bereits zurückliegt und der Gesprächspartner
tatsächlich dadurch getäuscht worden ist. Darin liegt die Qualifikation
von (c) gegenüber der allgemeineren Bestimmung (b) “anlügen”,
nach der die geäußerte Lüge vom Gegenüber lediglich vernommen
und deren propositionaler Gehalt verstanden worden ist. Entdeckt er in diesem
Moment die Lüge des Sprechers – damit bliebe es beim Lügenversuch
– so hat S in zwar angelogen, aber nicht belogen. “Belügen”
ist dieser Begriffsbestimmung zufolge im Gegensatz zu “lügen”
und “anlügen” ein “Erfolgszeitwort” (Ryle 1949,
173). Mit dieser Differenzierung schränkt Falkenberg den umgangssprachlichen
Gebrauch zu sehr ein. Im Gegensatz etwa zu “täuschen”, dass
den Erfolg der Täuschungshandlung impliziert, sind weder “lügen”,
“anlügen”, noch “belügen” notwendig erfolgreich,
in dem Sinne, dass der Gesprächspartner auch glauben muss, was wir behauptet
haben.
2.2.2.2. Einen lügenhaften Satz “sagen”
Welche Qualität hat der eine Lügenhandlung konstituierende Äußerungsakt?
Mit welchen Begriffen lässt er sich benennen?
In der vorläufigen Bestimmung der Lüge: Jemand lügt genau dann,
wenn er (I) sagt, dass p, und (II) weiß, dass nicht-p, repräsentiert
“sagen” den erforderlichen Äußerungsakt. Erfüllt
“sagen” die Bedingung, die an einen pragmatischen Lügenbegriff
gestellt ist, nämlich die Relevanz einer Äußerung als sprachlich-kommunikatives
Handeln zu kennzeichnen?
“Sagen” kann auf unterschiedliche Weise verwendet werden: Es kann
sich auf einen lokutionären Akt beziehen. Mit sagend kennzeichne ich Verwendungen,
in denen “sagen” auf die direkte Rede bezogen wird; so in den Beispielen
(Falkenberg 1982, 26): “Er sagte: ‚Hannibal ist ein Dummkopf‘”
oder “(Beim Phoniater) Sagen sie mal: ‚Aaah‘”. Sagen
als (bloßes) Äußern von Lauten (sagend) genügt nicht,
um die in der Pragmatik erforderliche kommunikative Handlungsqualität zum
Ausdruck zu bringen. Sagend ist somit kein hinreichendes Merkmal für die
Lügendefinition. Das veranschaulicht das zweite Beispiel, denn mit “Aaah”
ist keine Lüge möglich. Dennoch ist die Äußerung notwendige
Bedingung für das Lügen als verbale Handlung – diese kann freilich
auch schriftlich geschehen.
Als illokutionärer Akt kann “sagen” soviel heißen wie
“mitteilen”, “behaupten”, “erklären”,
“auffordern”, “(jmd. etwas) versichern” usw. Dieses
illokutionäre sageni kommt z. B. in “Er sagte mir, dass Hannibal
ein Dummkopf sei” oder “Kant sagt das Gegenteil” zum Ausdruck
(ebd. 27). Man kann etwas sagend, ohne etwas zu sageni.
Fraglich ist der umgekehrte Fall. Man kann seinem Gegenüber etwas durch
Mimik oder Gestik mitteilen – beispielsweise durch Kopfschütteln
ein “Nein”. Trivial ist die Möglichkeit, etwas zu sageni, indem
ich es schreibend äußere. Doch bleibt die Frage, ob ein illokutionärer
Akt nonverbal vollzogen werden kann. Falkenberg befürwortet diese Ansicht:
Seiner Meinung nach müssen wir uns bzgl. Illokutionen nicht festlegen,
was gesagtd wurde und ob überhaupt etwas gesagtd wurde. Zustimmendes Nicken
beinhaltet für ihn den Vollzug eines illokutiven Aktes (ebd. 28). Savigny
zufolge sei es dagegen “grober Unfug”, illokutionäre Akte als
etwas Nicht-sprachliches zu deuten. Er beruft sich auf Austin, demzufolge man
einen illokutionären Akt “vollzieht, indem man etwas sagt”
(Austin 1962, 117. Dort auch von Savigny in Anm. 28). Ich beschränke mich
auf die Feststellung, dass es der Sprechakttheorie Austins darum geht, Äußerungen
von Sätzen als Handlungen zu begreifen und zu beschreiben. Die Sprechakttheorie
ist keine allgemeine Handlungstheorie, sondern eine Sprachtheorie, die ihr Objekt,
die Sprache, seitens ihrer handlungsrelevanten Merkmale her betrachtet. Der
sprachliche Vollzug ihrer Akte erscheint mir daher obligatorisch zu sein für
die Verwendung sprechakttheoretischer Methodik und Terminologie. In diesem Sinne
haben wir oben unser Analysandum auf verbale Handlungen eingeschränkt.
Anders als sagend erfüllt die zweite Verwendungsweise von “sagen”
sageni die für die Lügenpragmatik notwendige Bedingung, sprachliche
Handlungen anzuzeigen. Es gibt eine dritte Art der Verwendung: Max, der eine
Viertelstunde zu spät in die Schule kommt, wird, als er das Klassenzimmer
betritt, vom Lehrer mit den Worten begrüßt: “Einen wunderschönen
guten Morgen, Max. Hast du gut geschlafen?” Wir können uns fragen:
“Was will ihm der Lehrer damit sagen?”. Dieses “sagen”
bedeutet, dass das Gesagte, etwas Ungesagtes impliziert – ich spreche
deshalb von sagenimpl; es lässt sich auch umschreiben mit “andeuten”,
“zu Verstehen geben” oder “nahelegen”.
Falkenberg geht auf diese dritte Verwendung von “sagen” nicht weiter
ein, anstatt sagenimpl und sageni einander vergleichend gegenüberzustellen.
Der illokutionäre Akt, haben wir oben festgestellt, bestimmt den kommunikativen
Sinn einer Äußerung. Sagenimpl als “etwas zu Verstehen geben”
hat aber die gleiche Funktion in der Konversation wie der illokutionäre
Akt von Äußerungen, die in ihrer Proposition explizit auf den betreffenden
Sachverhalt Bezug nehmen, wenngleich der gemeinsame Zweck auf anderem Wege erfüllt
wird. So ist die illokutionäre Kraft stets an ein aktives, verbales oder
nonverbales Handeln gebunden, wo hingegen auch durch Unterlassen etwas gesagtimpl
werden kann, nämlich durch Schweigen. Statt zu prüfen, dass sageni
und sagenimpl in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen können,
verwirft Falkenberg sagenimpl, ohne dessen Potential, Teil einer Lügenhandlung
zu sein, geprüft zu haben; als Möglichkeit, den Äußerungsakt
der Lüge zu kennzeichnen, beschränkt er sich auf sageni. Damit entgehen
ihm die interessanten Fälle der impliziten Lüge. Welche Möglichkeiten
es gibt, implizite Aussagen zu machen, ist unser nächster Gegenstand. Sofern
diese eindeutig sind, sind sie in unserer Lügenbestimmung zu berücksichtigen.
2.2.2.3. Sind implizite Lügen möglich?
Wir schreiben Max zu, besonders aufgeweckt (und besonders mutig) zu sein. Er entgegnet dem Lehrer, der ihn so “freundlich” begrüßt hat: “Sie wollen damit sagen, dass ich verschlafen haben. Das ist gelogen. Ich hatte einen Arzttermin und habe mich gestern bei ihnen für die erste Sunde entschuldigen lassen.” Dass Max besonders aufgeweckt reagieren muss, hat damit zu tun, wie der Lehrer seine Anschuldigung vorbringt – eine Anschuldigung ist es jedenfalls. Dessen Rückantwort: “Ich habe mich doch bloß nach deinem Befinden erkundigt”, ist eine zweite Lüge. Will ihm Max auch diese nachweisen, muss er nach der Erledigung seiner Schularbeiten Paul Grice lesen.
2.2.2.3.1. Konversationale Implikatur
In “Logic and Conversation” (1975) hat Grice gezeigt, dass Andeutungen eindeutig mit dem Gesagten, also mit der wörtlichen bzw. konventionellen Bedeutung einer Äußerung, verbunden sein können. Es handelt sich dann um konversationale Implikaturen, bestimmte Fälle von impliziten Handlungsaussagen (sagenimpl):
Jemand impliziert, indem er p sagt, dass q,
ist genau dann eine solche Implikatur, wenn (1) vom Sprecher anzunehmen ist,
er beachte das Kooperationsprinzip, d.h. er akzeptiert bis zu einem gewissen
Grad einen gemeinsamen Zweck oder zumindest eine wechselseitig akzeptierte Richtung
des Gesprächs (siehe oben), (2) er sich bewusst ist oder glaubt, dass q,
und wenn er (3) vom Hörer erwartet, dass dieser in der Lage ist, dahinter
zu kommen, dass der Sprecher glaubt, dass q (ebd. 254).
Ein Beispiel, um das Erschließen eines Implikats q zu veranschaulichen
(Vgl. ebd. 247f.): A und B unterhalten sich über einen gemeinsamen Freund
C, der jetzt bei einer Bank beschäftigt ist. A fragt B, wie es C in seinem
Job geht. B antwortet: “Oh ganz gut, nehme ich an; er mag seine Kollegen
und ist bis jetzt noch nicht ins Gefängnis gekommen.” A kann sich
nun folgende Gedanken machen (was obiger Argumentation entspricht) (vgl. ebd.
254f.):
(1) B hat offensichtlich die Maxime “Sei relevant” verletzt, dennoch
habe ich keinen Grund anzunehmen, dass er die Geltung des Kooperationsprinzips
in Frage stellt; er ist offenbar nicht aus dem Gespräch ausgestiegen (ebd.
253).
(2) Ich kann die Irrelevanz seines Beitrages dann, und nur dann, als bloß
scheinbar auffassen, wenn ich annehme, dass er C für potentiell unredlich
hält.
(3) B weiß, dass ich es schaffen kann, durch Überlegung auf Schritt
(2) zu kommen.
Somit impliziert B, dass C potentiell unredlich ist. Oder auch : Er sagtimpl
damit, dass C potentiell unredlich ist.
Die konversationale Implikatur ist zusammenfassend gesagt ein komplexes Verfahren,
durch Ausbeutung einer Maxime, das, was der Sprecher meint , indem ich etwas
anderes sage, eindeutig mitzuteilen. Das in Form eines Implikats Mitgeteilte
leitet sich vom Gesagten ab.
Wie ist jedoch mit dem zu verfahren, was im Falle der Implikatur gesagtd wurde?
Hat der Sprecher das Gesagted auch mitgemeint, quasi als pragmatische Nebenbedeutung
zum eigentlichen, im Implikat Mitgeteilten? Dann wäre “Sagen, dass
p” illokutionäres Handeln.
Der Fall der Ironie zeigt, dass “p sagen” kein illokutives sagen
sein kann. Ironische Implikaturen habe die Form:
Jemand impliziert, indem er p sagt, dass nicht-p.
Es wird ersichtlich, dass nicht zugleich beides gemeint sein kann und p nicht
einmal in abgeschwächter, dem Implikat nicht-p nachgestellter Art und Weise.
Es bliebe ein Widerspruch, der der Eindeutigkeit des konversationalen Implizieren
zuwider läuft. Wenn ich ironisch sprechend sage: “Du hast dein Zimmer
aber sauber aufgeräumt”, und damit meine, dass es immer noch ziemlich
unaufgeräumt ist, dann habe ich nicht zugleich beides, sondern ausschließlich
das Implizierte gemeint. “Sagen” in der Implikaturformel “Jemand
impliziert, indem er p sagt, dass q” bezieht sich auf einen lokutionären
Akt und ist somit sagend.
Für den Fall der konversationalen Implikatur konnte gezeigt werden, dass
sagenimpl eine Sprachverwendung kennzeichnet, die eine der Illokution vergleichbare
kommunikative Funktion hat. Man kann sagen: Etwas sagenimpl hat denselben (illokutiven)
Effekt wie ein als sageni gekennzeichneter einfacher illokutionärer Akt.
Sagenimpl erfüllt diesen kommunikativen Zweck durch den komplexen Vorgang
des konversationalen Implizierens und ist somit ein Äquivalent für
sageni. Hier besitzt sagenimpl die notwendigen Merkmale, um eine Lügenhandlung
zu begründen.
2.2.2.3.2. Propositionsvoraussetzungen
Eine Woche später kommt Max mit schlaftrunkenen Gesichtszügen wieder
zu spät zum Unterricht. Der Lehrer sagt zu ihm: “Na du, schon wieder
verschlafen?”. Max entgegnet: “Sie sagen damit, dass ich in wiederholtem
Falle wegen Verschlafens zu spät zur Schule komme. Das ist gelogen. Letzte
Woche war ich beim Arzt.” Der Lehrer: “Nein, ich habe nicht gelogen.
Ich hab nicht dran gedacht, dass du letzte Woche gar nicht verschlafen hattest.”
Der Einwand des Lehrers betrifft die Bewusstseinsseite des vermeintlichen Lügners
und wird dort behandelt.
Hier geht es um weitere Möglichkeiten, implizite lügenhafte Aussagen
zu machen. Bei konversationalen Implikaturen lassen sich solche Aussagen eindeutig
aus dem Gesagten folgern als das, was der Sprecher meint. Anders liegt der Fall
bei Voraussetzungen der eigentlichen Aussage. Sie sind Tatsachenunterstellungen,
die im Satz nicht explizit ausgesagt werden – und als solche geht aus
der Äußerung nicht hervor, das sie nicht das vom Sprecher eigentlich
Gemeinte sind. Was Voraussetzungen sind, die neben dem eigentlichen Aussageinhalt
in einem Satz zum Ausdruck kommen, veranschaulicht Dieter Wunderlich am Beispiel
(Wunderlich 1973, 467):
“Peters Kinder gehen schon zur Schule.”
Die “Bedeutung” (Wunderlich) des Satzes umfasst die Teile:
(1) “Peter hat Kinder” und
(2) “diese Kinder gehen schon zur Schule”.
Explizit behauptet wird nur (2), wo hingegen (1) Voraussetzung von (2) ist.
Diese Unterscheidung wird in der Negation des Satzes sichtbar:
“Peters Kinder gehen noch nicht zur Schule.”
Die Negation betrifft den Aussageinhalt (2):
(2´) “es ist nicht der Fall, dass diese Kinder schon zur Schule
gehen”
(1) “Peter hat Kinder” bleibt davon unberührt.
Wunderlich zeigt die pragmatische Relevanz dieser “Propositionsvoraussetzungen”
(Giese 1992, 45). Ein Sprecher stellt Fragen und Behauptungen auf. “Dabei
unterstellt er bereits zahlreiche Voraussetzungen als gegeben. Der Hörer
muss sich nicht nur zu den Behauptungen, Fragen, Wünschen verhalten, sondern
auch zu den unterstellten Voraussetzungen. Wenn er sie nicht bestreitet, darf
der Sprecher für den weiteren Verlauf der Diskussion wohl annehmen, dass
er sie akzeptiert. Wenn er sie nicht akzeptiert, muss er sie bestreiten”
(Wunderlich 1973, 468). Das ist es, was Max oben getan hat.
Die Tatsachenunterstellung seitens der Äußerung des Lehrers war eine
Präsupposition (Präsupposition als Überbegriff bei Linke / Nussbaumer
1988, 35 ff.). Wunderlich nennt mehrere Möglichkeiten, wie Präsuppositionen
im Satz zum Ausdruck kommen. Eine davon entspricht dem Muster unseres Beispielfalles
“Max”, nämlich mit “wieder” (Vgl. Wunderlich 1973,
470):
Nina hat mich wieder betrogen. ? Nina hat mich (mindestens einmal vorher) betrogen.
Die Ergebnisse der Diskussion um Präsuppositionen und andere Propositionsvoraussetzungen
hat Bettina Giese zusammengestellt und gibt folgende Beispiele aus der Literatur
wieder (Giese 1992, 46). Herkunft und Befund des jeweiligen Autoren sind in
Klammern angegeben. Die genauen Quellenangaben siehe Giese (ebd. 46):
1. Nina besuchte Lübeck. ? Nina besuchte Kiel. (Wunderlich: Folgerung)
2. Inge ist größer als Grete. ? Grete ist kleiner als Inge. (Polenz:
Implikation)
3. Die Flasche steht auf dem Tisch. ? Der Tisch ist unter der Flasche. (Hennig/Huth:
Logische Folge)
4. Der gegenwärtige König von Frankreich ist kahlköpfig. ? Es
gibt einen gegenwärtigen König von Frankreich. (Franck / Russell:
(Existenz-)
Präsupposition)
5. Er ist ein Engländer; mithin ist er tapfer. ? Alle Engländer sind
tapfer. (Grice: Konventionelle Implikatur)
6. Die schöne Nina hat geheiratet. ? Nina ist schön. (Wunderlich:
Präsupposition)
7. p weil q. ? (p und) q (Franck: Präsupposition)
8. x ist rot ? x ist farbig (Franck: Präsupposition)
9. Der Ausdruck stammt von Franck, die ihn allerdings auf Präsuppositionen
anwendet. ? Franck ist eine Frau. (Bublitz: sous-entendu nach Ducrot)
10. Wenn du mir was zu essen kochst, bekommst du einen Kuss. ? Wenn du mir nichts
zu essen kochst, bekommst du keinen. (Ebert: Anwendungsbedingungen für
Lexeme / Keenan: Pragmatische Präsuppositionen)
Sind Propositionsvoraussetzungen lügenrelevant? Für konversationale
Implikaturen konnte gezeigt werden, dass das Implikat das ist, was vom Sprecher
gemeint (Grice) war. Implikaturen sind in ihrer Aussage eindeutig und damit
in vollem Umfang lügentauglich. Tatsachenunterstellungen sind es dagegen
nur bedingt, denn sie sind im Regelfall nur mit der zum Ausdruck gebrachten
Satzaussage mitgemeint. In diesem Sinne ist der Widerspruch des Lehrers oder
ähnlichen Entgegnungen zu verstehen: “Darum ging es mir doch gerade
gar nicht”.
Es sind jedoch Fälle verdeckter Lüge möglich, wie aus der pragmatischen
Relevanz von Tatsachenunterstellungen hervorgeht. Verdeckt werden sie durch
die Hauptaussage der geäußerten Sätze (Im Ergebnis ebenso: Maas
/ Wunderlich 1972, 244). Dann ist dem Sprecher zu unterstellen, dass es ihm
um die implizite Voraussetzungsbehauptung ging, und er die ausdrückliche
Aussage zum Verdecken missbraucht. Solche Fälle lassen sich als manipulativer
Sprachgebrauch bezeichnen (Vgl. dazu Holly 1987, 139 ff.). Nach einem Verkehrsunfall
fragt der eine Beteiligte den anderen in Anwesenheit eines protokollierenden
Polizisten: “Haben Sie zu blinken vergessen oder ist Ihnen erst im letzten
Moment eingefallen, rechts abzubiegen?” Eine Entgegnung, die den Versuch
der verdeckten Lüge zur Sprache bringt, wäre: “Was Sie mir da
unterstellen, ist gelogen. Ich habe sehr wohl den Blinker gesetzt und das haben
Sie auch gesehen, wie Sie mir vorher zugegeben haben.” Manipulativ ist
eine solche Sprachverwendung deshalb, weil das, was der Sprecher meint, nicht
aus dem hervorgeht, was das Gesagte meint, der Hörer aber dennoch die “falsche
Information in sein ‚Wissen‘ aufnimmt” (Ebert 1973, 431).
Die Prüfung von “sagen” als Bestandteil der Lügendefinition
hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Das lokutionäre sagend ist ein
unzureichendes Merkmal für eine pragmatisch-linguistische Lügenbestimmung.
Denn es erfüllt nicht das erforderliche Merkmal der Handlungsrelevanz,
sondern meint ausschließlich das tätige Hervorbringen einer sprachlichen
Äußerung. Äußerungen im Schlafzustand können ebensowenig
lügenhaft sein wie vorgelese und geschauspielerte Äußerung von
Sätzen (obgleich sie sehr wohl als semantische Einheiten der Sprache erkennbar
sind und einen propositionalen Gehalt besitzen), erst recht nicht “sinnlose”
Äußerungen (wie etwa bei der Kehlkopfuntersuchung).
Das illokutionäre sageni kennzeichnet in typischer Weise eine Äußerung
als Sprachhandlung, genauer Sprechakt, und genügt damit dem Anspruch, die
Handlungsseite einer pragmatisch-linguistischen Lügendefinition zum Ausdruck
zu bringen. Auch für sagenimpl sind wir bedingt zu diesem Ergebnis gekommen.
Es aus der Erklärung auszuklammern, wird der Vielfalt der Erscheinungsmöglichkeiten
der Lüge keinesfalls gerecht.
Es stellt sich im Anschluss die Frage, ob Lügenhandlungen genauer als bestimmter
Sprechakt gekennzeichnet werden können.
2.2.2.4. Sind Lügen Behauptungen?
In der Literatur zur Sprechakttheorie ist es üblich (vermutlich aus Gründen
der Verständlichkeit), bei Sätzen wie “Herr Magnus ist gerade
in einer Besprechung” stellvertretend für ganze Klassen von Sprechhandlungen
von einer typischen Behauptung zu sprechen. In der alltagssprachlichen Verwendung
von “behaupten” wird in einem typischen Fall deutlich gemacht, dass
der Wahrheitsgehalt des Behaupteten bezweifelt wird: “Was hast du gestern
über mich behauptet?” “Das sind doch bloße Behauptungen!”
Wie wir sehen werden, gehört zu den Regeln des Sprechaktes der Behauptung
dagegen in spezifischer Weise, dass der Behauptende Wahrheitsanspruch bzgl.
seiner Aussage erhebt. Für das Folgende ist es deshalb notwendig, den Begriff
der Behauptung einzuschränken auf seinen Gebrauch in der Sprechakttheorie.
Dafür dürfen wir uns erhoffen, dass mit der zu noch prüfenden
Definition des Äußerungsakt der Lüge als “Im Falle der
Lüge wird behauptet, dass p”, vor dem Hintergrund der Sprechakttheorie
das unzureichende sagend aus der Betrachtung ausgeschlossen werden kann, und
lediglich sageni und sagenimpl inbegriffen sind.
Der Sprechakt des Behauptens wird in den vielen vorgelegten Sprechaktklassifikationen
berücksichtigt. Bei Austin zählt er zu den expositiven Äußerungen
(Austin 1962, 180ff.), bei Searle und Wunderlich zu den Repräsentativa
(Searle 1976, 18ff. / Wunderlich 1976,77 ff.). Behaupten lässt sich auch
als assertiver Sprechakt oder assertive Rede verstehen. Die verschiedenen Taxonomien
aufzubereiten und ihre Unterschiede herauszuarbeiten ist hier nicht vordringlich,
da es uns nicht auf die genauen Klassenzuordnungen ankommt. Wesentlich ist aber
die Frage, ob Lügen überhaupt Behauptungen sind.
Searle nennt als kommunikative Funktion der Repräsentativa, “den
Sprecher (in unterschiedlichem Maße) darauf festzulegen, dass etwas der
Fall ist, dass die zum Ausdruck gebrachte Proposition wahr ist” (Searle
1976, 31). Falkenbergs Behauptungsbegriff schließt sich daran an: “Behauptungen
sind sprachliche Handlungen, bei denen sich die Frage nach Wahrheit oder Falschheit
erheben kann” (Falkenberg 1982, 78). Damit erweitert er aber gegenüber
Searle den Behauptungsbegriff dahingehend, dass er die Lüge im Falle der
Falschheit der Aussage miteinschließt. Als Argument für seine These,
dass Lügen Behauptungen sind, zitiert er den Gesprächsausschnitt:
“B zu A: ‚Du hast gelogen, als du behauptet hast, dass p!‘
– A: ‚Augenblick! Sicher, ich habe gelogen, aber gerade deshalb
habe ich ja gar nicht behauptet, dass p, sondern nur so getan‘”
(ebd. 130). Falkenberg will damit zeigen, dass der Befund, Lügen seien
bloß Scheinbehauptungen, dem umgangssprachlichen Gebrauch von “Lüge”
und “Behauptung” widerspricht. Was er darüber hinaus auf jeden
Fall zeigt, ist, dass sich mit Sprachwissenschaftlern schlecht streiten lässt.
Uns geht es darum, ob Lügen im Sinne der Sprachhandlungstheorie Behauptungen
sind. Die Gegenthese lässt sich mit Ehlich / Martens formulieren: “Die
Lüge ist (...) eine scheinbare Behauptung. Für den Hörer soll
sie, so die Absicht des Sprechers, als Behauptung zählen” (Ehlich
/ Martens 1972, 387). In diesem Sinne ließe sich auf Falkenbergs Einwand
mit Bemerkungen John Austins darüber, was es heißt, “dass eine
Handlung nichtig und unwirksam ist”, entgegnen: “Natürlich
bedeutet das nicht, dass man gar nichts getan hat – im Gegenteil, sogar
eine ganze Menge: höchst interessanter Weise haben wir ein Begehen der
Bigamie begangen. Aber wir haben eben nicht die beabsichtige Handlung zustande
gebracht, nämlich zu heiraten. Denn trotz seinem Namen [sic] heiratet der
Bigamist nicht zweimal.” Eine Handlung sei unwirksam, heißt deshalb
nicht, sie sei “ohne Folgen, ohne Ergebnisse, ohne Konsequenzen”
(Austin 1962, 39). Die Lüge könnte unter bestimmten Umständen
ein solches Ergebnis einer unwirksamen Behauptungshandlung sein. Zwischen diesen
beiden Positionen gilt es abzuwägen.
Zunächst ist der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass die Behauptung
alle fünf Vorbedingungen erfüllt, die wir an die Lügenhandlung
gestellt haben (2.1.). Anhand der konstitutiven Regeln dieses Sprechaktes nach
Searle soll überprüft werden, ob ihnen die Lüge folgt und in
welchem Sinne sie davon abweicht. Ein Vorgriff auf die Bewusstseinsseite ist
dabei unumgänglich; wir können uns später auf diese Ausführungen
berufen. Der Sprechakt der Behauptung folgt den Regeln (Dietz 2000, 94f.):
(1) Verständlichkeitsregel: Eine Behauptung bringt einen verständlichen,
wahrheitsfähigen propositionalen Gehalt zum Ausdruck.
(2) Sprecherabsicht: Der Sprecher erhebt in Bezug auf (1) “Wahrheitsanspruch”.
(3) Relevanzregel: B steht in unmittelbarem Handlungszusammenhang.
(4) Kompetenzregel: Dem Sprecher wird grundsätzlich zugetraut, Gründe
für die Wahrheit von p anzugeben.
(5) Pragmatische Selbstreferenz: Ihm ist das Fürwahrhalten von p zuzuschreiben.
Verhält sich ein Sprecher gemäß diesen Regeln, dann behauptet
er p und bringt die entsprechenden Merkmale zum Ausdruck. Der Lügner, der
“behauptet”, hält p nicht für wahr. Nehmen wir an, seine
Lüge wird entdeckt, dann verfällt auch die Gültigkeit aller anderen
Aussagen, die sich zunächst seinem Handeln zuschreiben ließen. War
es deshalb keine Behauptung?
John L. Austin hat sich in “How to do Things with Words” mit “Glücken”
und “Missglücken” als Fundamentalkategorien des Sprechaktes
beschäftigt. Mit seiner normativen Sprachauffassung – etwa gegenüber
Wittgenstein, wie wir später sehen werden – zählt er den Fall
des beabsichtigten (unredlichen) Missbrauchs zu den Unglücksfällen
(Austin 1962, 40). Obige Regeln des Behauptens explizieren das allgemeine “Verfahren”
(Verhaltensmuster), das “für Leute gedacht ist, die bestimmte Meinungen
und Gefühle haben, oder wenn es der Festlegung der Teilnehmer auf ein bestimmtes
späteres Verhalten dient [Bsp.: Versprechen], dann muss, wer am Verfahren
teilnimmt und sich so darauf beruft, diese Meinungen und Gefühle wirklich
haben, und die Teilnehmer müssen die Absicht haben, sich so und nicht anders
zu verhalten” (ebd. 37). Diese präskriptive Darstellung ist an sich
schon etwas verwunderlich, erst recht, wenn man Austins Ergebnis dazurechnet.
Er gibt nämlich zu, dass der Lügende sich nach Maßgabe der Regeln
(bei Austin: des “Verfahrens”) verhält, und so scheitert der
betreffende Sprechakt nicht an der Unredlichkeit des Sprechers. Der Missbrauch
ist demnach ein Unglücksfall, bei dem die Handlung aber dennoch zustande
kommt (ebd. 40). Zweifelsohne wäre dieser Befund für Deklarationen
eigens zu überprüfen. Für den Fall der Behauptung ist Austins
grundsätzliche Aussage jedoch plausibel.
Es ist problematisch, daraufhin von “scheinbaren Behauptungen” zu
sprechen. Der Begriff der Behauptung scheint uns wieder zu verschwimmen. Besser
erscheint mir, die Handlungen des “Einen-Schein-Erzeugens” für
den Fall der Lüge zu explizieren. Wir müssen dazu neben dem Handlungshorizont,
auf dem sich das Behaupten abspielt, noch einen weiteren aufspannen. Ich nenne
ihn den strategischen Kontext, in dem sich die Handlung abspielt. Auf dieser
Folie lässt sich dann eine “andere Wahrheit über die Lüge”
abbilden, als das bisher der Fall war. Simone Dietz hat gezeigt, dass sich das
Lügenverhalten am Behaupten orientiert. Über die Behauptung hinaus
beziehen sich die einschlägigen Verhaltensregeln auch auf die verdeckte
Handlung der Lüge. Es ergeben sich dabei entsprechend andere Werte für
die fünf Variablen gemäß folgender Gegenüberstellung (teilweise
nach Dietz 2000, 96f.):
Von S in der Behauptung
deklariertes Verhalten
Von S verdecktes
Lügenverhalten
p wird verständlich ausgedrückt
nicht-p wird verschwiegen
Wahrheitsanspruch für p wird erhoben
Täuschungsabsicht bzgl. p ist gegeben
Handlungsrelevanz ist erkennbar
Weiterreichende Handlungsrelevanz
Mutmaßung über S:
S kann Wahrheitsanspruch bzgl. p begründen (Wunderlich 1972, 21)
Mutmaßung über S:
S kann Wahrheitsanspruch bzgl. p widerlegen
Selbstzuschreibung des Fürwahrhaltens von p ist deklariertes Verhalten
Fürunwahrhalten von p wird verheimlicht
Es erweist sich, dass sich die Variablen, die für den missbrauchten Sprechakt
der Behauptung gelten, auch für das verdeckte Lügenverhalten bestimmen
lassen. Das veranlasst Simone Dietz zu einer “Differenzierung zwischen
Handlungen erster und zweiter Ordnung. Damit lässt sich erklären,
dass Lügen ein besonderer Sprechakt ist, der den Regeln des ‚bloßen‘
Behauptens zwar folgt, gleichzeitig aber auf einer verdeckten Handlungsebene
darüber hinausgeht” (Dietz 2000, 106). Damit ist die Lügenhandlung
eine komplexe Sprachhandlung; man könnte sie umgangssprachlich auch “verschachtelt”
nennen. Andere Beispiele für solche Handlungen in der Handlung sind Theaterbehauptungen
eines Schauspielers oder literarische Fiktion. Im Unterschied zu jenen gibt
sich die Lüge nicht als doppelbödiges Verhalten zu verstehen. “Es
gehört zur Intention des Lügners, seinen Sprechakt zweiter Ordnung
zu erkennen zu geben” (ebd. 101). Bzgl. dieser Lügenintenion ist
Simone Dietz zuzustimmen. Doch ist die Lüge ein Sprechakt zweiter Ordnung?
Dieser Befund würde die verdeckte Handlung von der deklarierten Behauptung
emanzipieren. Sie alleine wäre die eigentliche Lüge, ein Sprechakt
zweiter Ordnung. Das verdeckte Verhalten für sich gesehen enthält
jedoch keine Elemente gesprochener Sprache. Als Sprechakt ist es deshalb alleine
nicht “lebensfähig”. Es führt in die Irre, das komplexe
Handlungsmuster “Lüge” in getrennte Vorgänge zu unterteilen,
von denen nur einer die eigentliche Lüge wäre, der andere ein geglückter
Sprechakt (vgl. die Bebriffsbestimmung bei Simone Dietz, 99). Austins Definition
von der missbrauchten Behauptung bringt hinreichend zum Ausdruck, dass die Handlung
des Behauptens vollzogen wurde. Der Missbrauch verweist auf die Kehrseite und
das Auseinanderfallen von Äußerungsakt und Bewusstseinsseite. Die
Grundannahme von der Entzweiung von Handlungs- und Bewusstseinsseite findet
darin erneute Bestätigung.
Wenngleich wir schon Vieles über die Intentionalität der Lüge
vorweggenommen haben, ging es uns doch vorrangig um die Bestimmung des Äußerungsaktes.
Dabei kommen wir zu dem Ergebnis:
Ein Merkmal der komplexen Lügenhandlung ist, dass p behauptet wird.
In die vorläufige Lügendefinition, die es zu überprüfen und verbessern galt, eingesetzt, lautet unser Ergebnis:
Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p, und
(II) (noch zu prüfen:) weiß, dass nicht-p.
Da Äußerung und Bewusstseinsseite sprechakttheoretisch nicht strikt zu trennen sind, ist damit auch schon etwas über die Bewusstseinsseite, nämlich über die Intention des Sprechers ausgesagt. Das und weiteres gilt es bei der Prüfung der Lügenbedingung II auszuführen.
2.2.3. Propositionale Einstellungen des Lügenden
“Woher können wir denn überhaupt etwas über eine Täuschungsabsicht
wissen!”, betont Weinrich, und stellt weiter fest, dass wir niemandem
ins Herz schauen können (Weinrich 1966, 39). Damit schließt Weinrich
Bewusstseinsinhalte als Gegenstand zumindest der Linguistik aus. Mit der Aufnahme
des Gedankenguts der Sprechakttheorie und anderen sprachphilosophischen Ansätzen
in die Sprachwissenschaft sind die Einstellungen des Sprechers bald nach Weinrichs
Essay dennoch Thema der Linguistik geworden. Um so wichtiger ist es geworden,
für ein solches Thema die Zusammenhänge in den betreffenden Nachbarwissenschaften
zu begreifen.
Weinrichs Frage bleibt: Wie sind Aussagen über die innere Haltung des Sprechers,
seine Einstellungen zum Gesagten und die damit verbundenen Absichten überhaupt
möglich? Auch Bertrand Russell weist darauf hin, dass es keinen Grund gibt
anzunehmen, “dass wir mit den geistigen und seelischen Zuständen
und Ereignissen anderer Leute bekannt werden, da diese offensichtlich nicht
direkt wahrgenommen werden” (Russell 1905, 4). Außer durch Wahrnehmung
können wir noch beim Denken mit Gegenständen abstrakteren logischen
Charakters bekannt werden. Das Denken, so Russell weiter, kann sich also auf
vieles beziehen, womit wir keine Bekanntschaft haben. Doch “alles Denken
muss mit Bekanntschaft anfangen” (ebd.). Auch diese Grundlegung scheint
dem entgegenzustehen, dass Aussagen über nicht wahrnehmbare Gegenstände
wie die Einstellungen anderer überhaupt möglich sind. Und dennoch
sind sie in Alltagsgesprächen usuell und in manchen akademischen Bereichen
professionell.
Russells Lösungsversuch besteht darin, dass nicht-wahrnehmbare Gegenstände
“von Ausdrücken gekennzeichnet werden, die zusammengesetzt sind aus
Wörtern, mit deren Bedeutung wir bekannt sind” (ebd.). So haben die
Wörter “alles”, “nichts”, “manches”
in ihrer Verwendung im Satz eine Bedeutung, ohne dass wir mit den wirklichen
Entitäten, die die Wörter kennzeichnen, bekannt wären. Aussagen
über diese Entitäten selbst sind demnach nicht möglich. Wir kennen
sie hingegen als etwas, “was die und die Eigenschaft hat” (ebd.
22). Ebenso sind “uns die seelischen und geistigen Zustände und Ereignisse
anderer nur durch Kennzeichnungen bekannt”. Was wir sagen können,
ist: “‘So-und-sos Geist hat die und die Eigenschaften‘, aber
wir wissen nicht: ‚A hat die und die Eigenschaften‘, wobei A der
betreffende Geist ist. In solchen Fällen kennen wir die Eigenschaften eines
Dings, ohne mit dem Ding selbst bekannt zu sein” (ebd.).
Im Falle der uns unbekannten Sprechereinstellung sprechen wir von “S weiß,
dass...”, “S glaubt, dass...”, “S will, dass...”,
“S beabsichtigt, dass...” u. ä. Ebenfalls auf Russell geht
dafür die Bezeichnung propositionale Einstellungen zurück (Falkenberg
1982, 73).
Für die Bestimmung unserer Lügenmerkmale spielen dabei zwei Klassen
von Einstellungen eine besondere Rolle. Erstens die kognitive Einstellung; sie
betrifft “das Wissen”, “den Glauben”, “die Überzeugung”
des Sprechers, also seine Haltung zum Aussageinhalt. Und zweitens die konative
Einstellung, was der Sprecher mit seiner Aussage “beabsichtigt”,
“intendiert”, “will”.
2.2.3.1. Die kognitive Einstellung
In der vorläufigen Lügenbestimmung haben wir die “Wissens”-Klausel
benutzt, um die Einstellung des Sprechers zur Behauptungsaussage zu kennzeichnen.
Wer lügt, behauptet etwas, und weiß gleichzeitig, dass es nicht stimmt.
Stellen wir uns einen Studierenden A vor, der sich an seiner Universität
aufhält, um noch einmal den Stoff zu rekapitulieren, den er für eine
Prüfung braucht, die noch am späten Nachmittag desselben Tages stattfinden
soll. Während einer Lernpause hält er sich auf den Gängen des
Universitätsgebäudes auf und beobachtet aus der Ferne, wie ein Mitarbeiter
der Universität aus einer Türe des Prüfungsamtes tritt und ein
Schreiben im Schaukasten “Bekanntmachungen des Prüfungsamtes”
anbringt, als sein Mobiltelefon läutet. Sein Mitstudent B, der ihm einen
bösen Streich spielen will, ruft ihn an und sie führen ein Gespräch,
in dessen Verlauf B den A davon unterrichtet, dass seine Prüfung um zwei
Stunden nach hinten verschoben wurde. A ist augenblicklich erleichtert, da er
glaubt, die zwei Stunden noch als zusätzliche Vorbereitungszeit zu benötigen.
Er bedankt sich bei B für die Mitteilung und sie beenden das Telefongespräch.
Auf dem Rückweg in die Bibliothek geht A am Schaukasten des Prüfungsamtes
vorbei, und liest auf dem eben erst bekanntgemachten Schreiben, dass seine Prüfung
kurzfristig um zwei Stunden nach hinten verschoben wurde. Wir schließen
aus, dass B auf irgendeinem anderen Wege von der Verschiebung erfahren hat.
Somit konnte er nicht wissen, dass die Prüfung tatsächlich verlegt
wurde.
Ohne es zu wissen, hat B mit seiner Behauptung Recht gehabt. Hat er deshalb
nicht gelogen? Wir finden bei Falkenberg den Verweis auf Augustinus, dessen
Urteil wir auf diesen und ähnliche Fälle anwenden können. Nach
Augustinus könne man die Wahrheit sagen und dabei dennoch lügen, wenn
man meint, es sei unwahr (Falkenberg 1982, 54 ); d.h., man kann lügen,
indem man die Wahrheit sagt, und zwar für den Fall, dass man sich irrt.
Daran wird deutlich, dass die Frage der Wahrheit nicht die der Lüge entscheidet.
Das schließt auch Thomas von Aquin aus Augustinus. Die Lüge könne
zugleich mit der Wahrheit sein. Denn wer die Wahrheit sagt, dabei aber glaubt,
es sei die Unwahrheit, der lügt. Er bestätigt, dass Lüge der
Wahrheit nicht entgegengesetzt sei (ebd.).
Woran entscheidet sich dann die Frage der Lüge? Die Lüge entscheidet
sich an der Einstellung des Sprechers zum Gesagten, und zwar, dass er für
unwahr hält, was er behauptet, und eben nicht, dass unwahr ist, was er
behauptet. Das Gegenteil zu “S hat gelogen” ist entsprechend nicht
“S hat Wahres behauptet”, sondern “S hat eine wahrhaftige
Behauptung aufgestellt,” oder “S hat ehrlich / aufrichtig behauptet”.
Das Gegenteil der Lüge ist die Wahrhaftigkeit. Dieses Ergebnis haben wir
oben schon vorweggenommen beim Thema Regeln für das Behaupten und deren
Entsprechungen für den Fall der missbrauchten Behauptung: Der Lügner
hält das Gesagte heimlich für unwahr.
Ist angesichts dieses Befundes die “Wissens”-Klausel als Lügenmerkmal
zu stark? Falkenberg, der die “Wissen, dass nicht-p” für zu
stark hält, macht die Wissensklausel abhängig von der Falschheitsbedingung:
“Das, was S gesagt hat, ist falsch.” (ebd. 36), und lässt damit
keinen Irrtum zu. Diesem Verständnis von Wissen zufolge, hätte der
Mitstudent B im obigen Fall nicht gelogen, da seine Aussage (versehentlich)
zutreffend war. Dieses Ergebnis ist unbefriedigend auch deshalb, weil es dem
Sprecher Unfehlbarkeit in seiner kognitiven Einschätzung abverlangt. Geht
er fehl in seiner Annahme, dann scheiterte damit auch sein Lügenverhalten.
Die diesem Anspruch zugrunde liegende Erkenntnistheorie birgt in sich einen
Widerspruch: Sie versucht eine Theorie aufzustellen, die die Möglichkeit
des Irrtums ausschließt: “Solche Theorien kommen ständig zu
dem Ergebnis, dass sie diese Möglichkeit schließlich zugeben und
die Existenz von ‚Wissen‘ oder ‚Erkenntnis‘ leugnen”,
so die Kritik Austins (1946, 81), denn “der Intellekt und die Sinne des
Menschen sind tatsächlich in sich fehlbar und irreführend, was aber
keinesfalls gewohnheitsmäßig der Fall ist” (ebd.).
Austin fragt weiter, ob wir denn im unserem Sprachgebrauch auch meinen, dass
“Ich weiß, dass p” jeden Irrtum ausschließt? “Tatsächlich
hat es den Anschein, dass wir immer oder praktisch immer der Möglichkeit
ausgesetzt sind, Irrtümer zu begehen. Nun sind wir uns dieser Möglichkeit,
die sich in der Praxis jedoch nicht als so schrecklich lästig erweist,
vollkommen bewusst” (ebd.). In diesem Bewusstsein sprechen wir alltäglich
auch von “etwas wissen” und erheben deshalb keinen Unfehlbarkeitsanspruch.
In diesem Sinne, wäre die “Wissens”-Klausel gerade nicht zu
stark. Doch erhebt die Merkmalsbestimmung der Lügenhandlung den Anspruch
nach größerer Exaktheit als es die vielfältige Alltagsverwendung
der Begriffe ermöglicht. Um nicht den Anschein zu erwecken, für den
Lügner Unfehlbarkeit zu proklamieren, bieten sich alternative Kennzeichnungen
für die kognitive Einstellung des Lügenden zu seiner Aussage:
“S hält für wahr, dass nicht-p” liegt dabei am nächsten
am obigen Ergebnis.
Kognitive Einstellungen lassen sich graduieren. Ich kann “mir sicher sein,
dass...”, “glauben, dass...”, “vermuten, dass...”
etc. Alltagssprachlich zeugt die Verwendung des Begriffes der Lüge davon,
dass wir ein bestimmtes Sprachverhalten ausdrücklich missbilligen. Die
Lüge ist ein ethisch aufgeladener Begriff, den wir für unbillige Regelverstöße
verwenden. Im Gegensatz zu vielen Aussagen, die wir in belanglosen Zusammenhängen
“einfach so” machen, beispielsweise in Erzählungen über
Urlaubserlebnisse und dergleichen, kommt es uns in Fällen, in denen Lüge
in Betracht kommt, stark darauf an, ob der Sprecher etwas für wahr oder
unwahr hält. Kurz: In der Frage der Lüge kommt es uns auf die Überzeugung
des Sprechers an. Als Alternative zur Bezeichnung des kognitiven Merkmales schlage
ich deshalb vor:
“S ist überzeugt davon, dass nicht-p”.
Damit sind wir noch nicht am Ende. Denn diese Formulierung der kognitiven Einstellung
des Lügenden ist in bestimmter Hinsicht zu weit. Damit rechnen wir nämlich
die oben schon erwähnten Fälle der Bühnenbehauptung zu den Lügenhandlungen.
Denn auch der Schauspieler behauptet laut Textbuch etwas, von dessen Falschheit
er überzeugt ist. Lediglich dadurch, dass seine Überzeugung “p
ist nicht wahr” vom Handlungszusammenhang “An-einem-Schauspiel-teilnehmen”
absorbiert wird und dadurch deklariert ist, dass der Sprecher seine Aussagen
für unwahr hält, unterscheidet sich sein Sprechhandeln von dem des
Lügners. Der Umstand, dass sein unwahrhaftiges Behaupten deklariert ist,
kann dem Schauspieler auch zum Verhängnis werden: So etwa, wenn er mit
dem Wortlaut des Textbuches “Es brennt!” darauf aufmerksam machen
will, dass es tatsächlich brennt. Für den Lügner ist demgegenüber
essentiell, dass seine Überzeugung bzgl. des Aussageinhaltes verborgen
bleibt. Im Ergebnis tragen wir dem
Rechnung, indem wir unsere bisherige Lügenbestimmung wie folgt korrigieren:
Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p, und
(II) der nicht-deklarierten Überzeugung ist, dass nicht-p.
2.2.3.2. Die konativen Einstellungen
Handeln ist intentionales Verhalten. Die Lüge als komplexe Handlung schließt den Sprechakt des Behauptens mit ein, der an sich eine eigenständige Handlung ist. Wenngleich wir Ehlich und Martens Diagnose der Lüge als “scheinbare Behauptung” zurückgewiesen haben, so sprechen sie doch in der Konsequenz, die sie ziehen, einen wichtigen Sachverhalt an: “Die Lüge ist (...) eine scheinbare Behauptung. Für den Hörer soll sie, so die Absicht des Sprechers, als Behauptung zählen” (wie oben: Ehlich / Martens 1972, 387). Im folgenden gilt es also, sowohl die Intention, die der Behauptung implizit ist, zu beleuchten, als auch die Intentionalität der gesamten Sprachhandlung Lüge.
2.2.3.2.1. Intention I: Mitteilungsabsicht
Paul Grice räumt der Intention bei seiner Erklärung der illokutionären
Kraft des Mitteilens, sowie des Effektes, dass der Zuhörer erkennt, was
der Sprecher meint, große Bedeutung ein: “S muss mit x bei einem
Hörer eine Überzeugung hervorzurufen beabsichtigen, und er muss auch
beabsichtigen, dass seine Äußerung als eine mit dieser Absicht gemachte
Äußerung erkannt wird” (Grice 1957, 9). John Searle bezieht
kritisch Stellung zu der Position von H. Paul Grice. Er kritisiert, dass nicht
ausschließlich die Intention des Sprechers einer Äußerung illokutionäre
Kraft verleiht. Doch auch er hält an der Bedeutung der Sprecherabsicht
für die Illokution fest und ergänzt die Definition von Paul Grice
um das Merkmal der konventionellen Bedeutung der eingesetzten sprachlichen Mittel:
“Beim Vollzug des illokutionären Aktes will der Sprecher eine bestimmte
Wirkung dadurch hervorrufen, dass er den Hörer seine Absicht, eben diese
Wirkung zu erzeugen, erkennen lässt und wenn er ferner seine Worte wörtlich
gebraucht, will er dieses Erkennen dadurch erreichen, dass die Regeln für
den Gebrauch der von ihm geäußerten Ausdrücke dies mit der Erzeugung
jener Wirkung verbinden” (Searle 1965, 43). Der Lügner handelt, indem
er behauptet, und ungeachtet dessen, dass er das Verfahren des Behauptens missbraucht,
intentional.
Gegenüber der Intention, die Behauptung für verborgene Zwecke, auf
die die Täuschungsabsicht zielt, zu missbrauchen, ist der Mitteilungswille
nachrangig. Er kann deshalb weit schwächer ausgeprägt sein. Zumindest
aber muss der Lügende billigend in Kauf nehmen, dass er in Form der Behauptung
etwas mitteilt.
2.2.3.2.2. Intention II: Täuschungsabsicht
Stärker ausgeprägt als die Mitteilungsabsicht, ist Lügenintention
bzgl. des verdeckten Lügensverhaltens, das sich, wie oben gezeigt, an den
Variablen der Behauptung orientiert. Dazu gehören im einzelnen die Komponenten,
(1) absichtlich nicht-p zu verschweigen, (2) Täuschungsabsicht im engeren
Sinne, (3) die Absicht, ein Ziel im weiterreichenden Handlungskontext zu erreichen
und (4) die Absicht, seine Überzeugung, dass nicht-p, zu verheimlichen.
(1) und (4) sind trivial, bis auf die Abgrenzung von Lügenhandlungen zu
Bühnenbehauptungen u. ä. Die Komponente der Täuschungsabsicht
im engeren Sinne (2) beschränkt sich darauf, über den fehlenden Wahrheitsanspruch
bzgl. p, der in der Behauptungshandlung zur Geltung gebracht wurde, hinwegzutäuschen.
Die Absicht, ein verdecktes Ziel im weiterreichenden Handlungskontext zu erreichen
(3), ist der zentrale intentionale Gehalt der Gesamthandlung, man kann sagen,
die eigentliche konative Einstellung des Lügenden. Zentral ist sie deshalb,
weil die Absicht, ein bestimmtes verdecktes Ziel als dem eigentlichen Zweck
der Handlung (Rosengren 1979a, 189) zu erreichen, die konativen Einstellungen
(1), (2) und (4) erst erforderlich macht und bewirkt. Da es sich um ein geheimes
Ziel handelt, das verfolgt wird, indem unredlich behauptet wird, spreche ich
auch von (1) – (4) in der Gesamtheit als Täuschungsabsicht. Zentral
ist (3) auch deshalb, weil die Organisation der gesamten Sprachhandlung, einschließlich
des missbrauchten Aktes, davon abhängt und beeinflusst wird. Anschaulich
zeigt das folgendes Gedankenspiel, das so und ähnlich schon seit Augustinus
gespielt wird:
Gegeben sei die Person A, der der Person B aufgrund einschlägiger Erfahrungen
als notorischer Lügner bekannt ist. A weiß jedoch, was B von ihm
hält. Auf die Frage des Alleinreisenden B, ob der Weg durch den vor ihnen
liegenden Wald sicher ist, antwortet A:
Fall 1:
A zu B: “Auf jenem Weg lauern Räuber”, wobei A davon überzeugt
ist, dass in der Tat Räuber lauern, und er (wenig wohlwollend) intendiert,
dass B den Weg in den Wald einschlägt und den Räubern zum Opfer fällt,
indem er die Wahrheit sagt, und dabei annimmt, dass B seine Aussage für
eine Lüge hält.
Fall 2:
A zu B: “Auf jenem Weg lauern Räuber”, wobei A davon überzeugt
ist, dass keine Räuber lauern, und er (wohlwollend) intendiert, dass B
den Weg in den Wald einschlägt und sicher ans Ziel kommt, indem er die
Unwahrheit sagt, und dabei annimmt, dass B seine Aussage für eine Lüge
hält.
Die Fälle zeigen, dass die komplexen Handlungen der Fälle (1) und
(2) vom Handlungsziel her bestimmt sind – unabhängig von der Frage,
ob es sich jeweils um Lügenhandlungen handelt.
Ist die Täuschungsintention ein weiteres notwendiges Merkmal der Lügenhandlung?
Intuitiv gehört die Absicht, den Gesprächspartner mit einer Lüge
täuschen zu wollen, zur Lüge. Unsere Intuition deckt sich mit dem
Ergebnis einer experimentellen Umfrage, die ergeben hat, dass neben der Überzeugung
des Lügenden, dass seine Aussage falsch ist, die Täuschungsabsicht
des Lügners als “zentral für den Handlungstyp Lügen”
eingestuft wurde (Schwarz / Chur 1993, 51). Diese Untersuchung bestätigt
das Ergebnis einer empirischen Untersuchung der Semantik des englischen to lie,
ebenfalls auf der Grundlage der Prototypensemantik, die von Linda Coleman und
Paul Kay (1981) durchgeführt wurde und deren Ergebnisse Bettina Giese anführt
(Giese 1992, 93). Auch dort werden dieselben Merkmale als typisch für die
Lüge angesehen, allerdings mit einem Vorsprung für die Bedingung (II),
der Sprecher ist überzeugt, dass p falsch ist. Gibt es für diese übereinstimmende
Einschätzung eine Erklärung? Im Gegensatz zu “täuschen”,
das den Handlungserfolg impliziert, haben wir für “lügen”
festgestellt, dass dort das Merkmal des Versuches im Vordergrund steht, und
damit die persönlichen Einstellungen des Lügners? Ein starkes Interesse
der Teilnehmer einer Sprechergemeinschaft an der kognitiven Einstellung des
Lügners haben wir oben bereits konstatiert; ebenso könnte es sich
mit der konativen Einstellung des Betreffenden verhalten. Dass das Lügen
ein Verhalten ist, das stark auf den Absender reflektiert, kommt auch im Sprachgebrauch
zu sprechen, wonach jemand, der der Lüge überführt worden ist,
unmittelbar als Lügner gebrandmarkt wird; entsprechend: “Wer einmal
lügt, dem glaubt man nicht...”
Für unsere Intuition und das Übereinstimmen mit dem Ergebnis nicht
reflektierter Meinungsuntersuchungen, dass über die allgemeine Täuschungsabsicht,
nämlich das Verschweigen und Verschleiern des Fürwahrhaltens von nicht-p
durch das Behaupten des Gegenteils (also dem Willen zur unredlichen Behauptung)
hinaus notwendiges Merkmal des Lügenbegriffes ist, dass eine spezielle
Täuschungsabsicht vorliegt, die sich auf den Erfolg weiterreichender verheimlichter
Ziele bezieht, bleibt der Nachweis zu erbringen. Dass die allgemeine Täuschungsabsicht
nicht ausreicht als Bestimmung der Lüge, veranschaulicht der (tragische)
Fall eines Doktoranden, der in der Nacht vor der Verteidigung seiner Schrift
ein grundlegendes Missverständnis in seiner Bearbeitung bemerkt. Er gelangt
zu der Überzeugung, seine Thesen seien nicht haltbar und sogar das Gegenteil
seiner Ergebnisse der Fall. Er entscheidet sich dennoch dafür, seine Argumentation
vorzubringen, wie er sie sich zurechtgelegt hat. Während er seine Behauptungen
aufstellt und vorträgt, ist er also davon überzeugt, dass sie falsch
sind. Diese Überzeugung verheimlicht er, sie bleibt in der Situation und
von den Kontexten undeklariert. Waren es somit Lügen? Bei der Lüge
kommt es uns auf die Einstellung des Sprechers an. Es kommt uns darauf an, ob
der Sprecher seine Behauptung für wahr hält. Im Besonderen kommt es
uns im Falle der Lüge aber darauf an, ob das Sprachverhalten einen verheimlichten
weiterreichenden Zweck verfolgt. In obigem Fall stehen die persönliche
Haltung des Sprechers zu dem Vorgetragenen und seine heimlichen Absichten nicht
im Vordergrund. Ist sein Verhalten deshalb nicht als lügenhaft zu bezeichnen?
An dieser Stelle lassen sich die moralischen Implikationen der Lüge nicht
ausklammern, wenngleich schon einleitend gesagt wurde, dass wir die ethischen
Aspekt der Lüge nicht ausreichend diskutieren können. Nur so viel:
Gemeinhin nennen wir eine sprachliche Handlung nur dann lügenhaft, wenn
wir die weiterreichenden, verheimlichten Zwecken als zu missbilligen einstufen.
Merkmal der Notlüge ist, dass der verheimlichte Zweck gebilligt wird. Es
ist also fraglich, ob die Notlüge überhaupt eine Lüge ist. Die
Frage bleibt zu diskutieren. Ebenso bleibt die Frage, ob unserer Nachwuchsakademiker
seine Ergebnisse komplett revidieren müsste, anstatt sie zu verteidigen,
da er ansonsten lügen würde. Ein Thema für die Wissenschaftsethik,
die die näheren Umstände in Betracht ziehen müsste: Es spielt
eine große Rolle, ob es sich um Ergebnisse aus der anwendungsbezogenen
Pharmazie, etwa zur Entwicklung eines medizinischen Produkts, oder um Ergebnisse
bzgl. eines Historikerstreits zum Geschichtsbild einer mittelalterlichen Herrscherfigur
handelt.
Wir wechseln mit einem Verweis auf Kants Text “Über ein vermeintes
Recht aus Menschenliebe zu lügen” (1797), der eine Recht auf Notlüge
bestreitet, und damit auf das universelle Interesse an der Lüge, hinüber
zu einem eindeutigen Lügenfall: Ein Studierender erklärt, dass er
seine Abschlussarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt hat,
ist aber gleichzeitig vom Gegenteil überzeugt, da er sich bewusst ist,
dass er die Abschlussarbeit gegen Zahlung einer bestimmten Summe von einem anderen
Absolventen erstellen ließ. Bei einer solchen Erklärung geht es vorrangig
um die kognitive und konative Einstellung des Sprechers. Seine Erklärung
dient zudem dem unbilligen Zweck, unrechtmäßig das Studienexamen
zu erlangen. Dass eine solche Erklärung allgemein missbilligt wird, kommt
in der Rechtsprechung zum Ausdruck, die nachgewiesene Fälle als Betrug
ahndet.
Wir tragen unseren Überlegungen und dem allgemeinen Lügenverständnis
Rechnung, indem wir die Täuschungsabsicht als weiteres notwendiges Merkmal
in unsere Bestimmung der Lüge aufnehmen:
(III) Jemand lügt, wenn sein Handeln verdeckte Absichten verfolgt.
Werden dabei allgemein gebilligte Ziele verfolgt, kommt so etwas, wie “wohlwollendes”
Lügen in Betracht. Beispielsweise, wenn Eltern ihrem kleinen Kind “Lügengeschichten
auftischen”, um Schaden von ihrem Sprössling abzuwenden; das ist
eine wohlmeinenden Erziehungsmaßnahme.
Auch obiger Fall (2) kommt als solche wohlmeinende Lüge in Betracht. A
verhält sich gemäß der hier generierten Lügenregeln (I)
– (III). Überzeugung und Behauptung fallen auseinander und A verfolgt
verdeckte (hier: wohlwollende) Ziele. Fall (1) dagegen scheitert als Lüge
nach unseren Bestimmungen, da (II) nicht erfüllt ist. Dass (1) eine Lüge
sein soll, und (2) gerade nicht, ist hinsichtlich des zu erwartenden Handlungserfolges
ein wenig befriedigendes Ergebnis. Es ließe sich erklären mit der
hier umgekehrten Erwartungshaltung des B (für gewöhnlich vertrauen
wir den Aussagen anderer). Fraglich ist, ob diese Fälle innerhalb einer
Theorie der Lüge zu klären sind. Eindeutig sind die Fälle hinsichtlich
mutmaßlicher Täuschungsversuche: In (1) gegeben, in (2) dagegen nicht.
Weiterführend ist es, danach zu fragen, ob A in beiden Fällen tatsächlich
behauptet, dass p = “..., dass auf jenem Weg Räuber lauern.”
B erwartet, dass A ihn belügen wird. A kennt diese Erwartung des B. Unter
diesen Voraussetzungen könnte mit den Worten Abrahams ein für A und
B geltendes “Beurteilungsuniversum” entstehen (Abraham 1979, 256),
das sich vom alltäglichen Beurteilungsuniversum darin unterscheidet, dass
für die Behauptungen des A gilt:
Wenn A behauptet, dass p, so bedeutet das im spezifischen “Beurteilungsuniversum”
von A und B, dass A behauptet, dass nicht-p.
Es ist nicht zu erwarten, dass diese knappen Ausführungen einen solchen
Übersetzungsvorgang akzeptabel erscheinen lassen. Nehmen wir dagegen an,
sie wäre akzeptabel, so kämen wir bei der Frage der Lüge zu dem
umgekehrten Ergebnis, dass A in Fall (1) lügt, in (2) jedoch nicht (Vgl.
zu verwandten Beispielfällen: Abraham 1979). Die Diskussion darüber
hat im Rahmen einer Theorie der Behauptung Platz, nicht jedoch im Rahmen einer
Theorie der Lüge, die sich auf “Behauptung” als Grundbegriff
der Lügenexplikation stützen muss. Entsprechend greife ich die hier
angedeuteten Gedanken im Ausblick noch einmal auf.
2.3. Zusammenfassende Bestimmung der Lügenhandlung
Grundsätzlich fallen Handlungs- und Bewusstseinsseite bei der Lüge
auseinander. Bestimmungen der Lüge, die sich auf eine der beiden Seiten
beschränken (einerseits Augustinus / Baruzzi, andererseits Weinrich), konnten
als nicht-pragmatisch zurückgewiesen werden.
Als Äußerungsakt (Handlungsseite) haben wir die Lüge als Behauptung
identifiziert. Die Prüfung der Möglichkeiten impliziten Lügens
hatten zuvor ergeben, dass das Behaupten dabei explizit und implizit erfolgen
kann. Dass implizite Lügen möglich sind, konnten wir für den
Fall der konversationalen Implikatur eindeutig zeigen. Mit fehlerhaften Propositionsvoraussetzungen
kann jedoch im Falle manipulativen Sprachgebrauchs auch implizit gelogen werden.
Bzgl. der Einstellungen des Lügenden (Bewusstseinsseite) wurde unterschieden
zwischen kognitiven und konativen Einstellungen des Sprechers. Die Untersuchung
hat ergeben, dass der Lügende das, was er behauptet, für unwahr hält
(kognitiv); stärker noch: Er ist der Überzeugung, dass das, was er
behauptet, unwahr ist. Damit die Lüge gelingt, ist darüber hinaus
bedeutsam, dass seine Überzeugung verborgen bleibt. Deshalb ist es auch
Teil dessen, was er nicht-deklariert beabsichtigt (Teil der Täuschungsabsicht).
Der Lügende nimmt darüber hinaus billigend in Kauf, dass die an die
Sprechhandlung Behauptung geknüpften Zuschreibungen, Wahrheitsanspruch
zu erheben etc., Geltung haben. Neben diesem schwachen Vorsatz bzgl. des Mitteilens
zielt die Lügenhandlung in der Hauptsache auf ein verdecktes Ziel.
Die Lüge ist somit ein komplexes Sprachhandlungsmuster mit den Merkmalen:
Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p,
(II) der nicht-deklarierten Überzeugung ist, dass nicht-p,
(III) sein Handeln verdeckte Absichten verfolgt.
Im Zuge der Herleitung dieser Lügenbestimmung wurden die Merkmale der Lügenhandlung
diskutiert, was zum besseren Verständnis der Lüge beigetragen hat.
Zweifellos ist unser Ergebnis auf zahllose Handlungen anwendbar, die sich anhand
unserer Explikation als Lüge im handlungstheoretischen Sinn identifizieren
lassen.
Dennoch bestehen Zweifel, ob diese Lügenbestimmung ohne Weiteres haltbar
ist. Sie scheint in manchen Fällen zu weit, in anderen zu eng. Nicht hinreichend
ist sie angesichts der Tatsache, dass im alltäglichen Sprachgebrauch von
Lügen auch im Zusammenhang mit anderen Sprachhandlungen als den Behauptungen
gesprochen wird. So nennen wir denjenigen, der sein Versprechen nicht hält,
und vielleicht nie beabsichtig hat, sein Wort zu halten, als Lügner. Auch
Austin rechnet kommissive Äußerungen zu denen, die unredlich gebraucht
werden können (Austin 1962, 176ff.). Welche Lösungsansätze zeichnen
sich für die Erklärung des lügenhaften Versprechens ab? Möglich
erscheint mir die Argumentation, dass jedem Versprechen eine Behauptung implizit
ist. Dann wären wir auch nicht genötigt, unsere kompakte Lügenbestimmung
zu erweitern, indem wir weitere Sprechakte mit aufnehmen. Aus Sicht der Sprechakttheorie
wäre dieser Weg als Umweg zu kritisieren. Er stellt die Versuche, Sprechhandlungen
in gleichwertigen Klassen zu typologisieren, in Frage und erfordert eine Systematik,
die das Behaupten als Hyperklasse der Sprachhandlungen betrachtet, von der sich
unterschiedliche Unterklassen ableiten lassen.
Der andere Weg wäre zu zeigen, dass sich die Lüge unmittelbar aus
dem Missbrauch der Versprechenshandlung ergibt. Dann wäre nachzuweisen,
dass die Lüge auch den Regeln des Versprechens folgen kann, und sich entsprechende
oder widersprechende Befunde nicht-deklarierten Lügenverhaltens für
jede Versprechensvariable ergeben. Gelingt das, müssten wir unsere Lügenbestimmung
(I) entweder verallgemeinern, in dem wir von “missbrauchtem Sprachverhalten”
reden, oder aber alle Sprechaktklassen und ihre Sprachhandlungen auf “Lügentauglichkeit”
prüfen, und ggf. in unserer Lügendefinition wenigstens exemplarisch
auflisten.
Als zu weit könnte man die Lügenbestimmung hinsichtlich unserer Ausführungen
zu Lügenhandlungen im Zusammenhang mit Propositionsvoraussetzungen kritisieren.
Ihnen ist nämlich eigen, dass sie aus dem Gesagten (im Gegensatz zur konversationalen
Implikatur) nicht als das Gemeinte hervorgehen. Es müsste dem Sprecher
als das von ihm Gemeinte unterstellt werden, was am Handlungszusammenhang nachzuweisen
wäre. Im Beispiel unserer Unfallbeteiligten in Anwesenheit des Verkehrspolizisten
haben wir angedeutet, dass so ein Beweis möglich wäre; zumal wenn
spezielle Phänomene – wie hier die Mehrfachadressierung – mit
im Spiel sind. Dennoch bliebe das Gemeinte ungesagt, und zwar auch im Sinne
von sageni und im Sinne von sagenimpl weit weniger eindeutig als das bei der
Implikatur der Fall ist. Damit wären Zweifel aus sprechakttheoretischer
Perspektive an der Sprachlichkeit solcher Lügenhandlungen begründet.
Entsprechend gibt es in unserem Sprachgebrauch Bezeichnungsalternativen: “Sie
wollen mich übertölpeln!”, “. Das Problem der nicht explizierten
Lügenaussage kommt in anderen möglichen Entgegenungen zur Sprache:
“Wovon reden sie überhaupt?” “Das kann man so nicht sagen!”
Dennoch scheint mir dieser weite Lügenbegriff verteidigenswert.
In einer nationalsozialistischen Schrift zur Ideologie des Dritten Reiches heißt
es (zitiert nach Walther Hofer (Hg.): Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945.
Frankfurt a. M 1957, 280f.):
“Aber auch der Untermensch lebte. Er hasste das Werk des anderen. (...)
Er gesellte sich zu seinesgleichen. Die Bestie rief die Bestie. Nie wahrte der
Untermensch Frieden, nie gab er Ruhe. Denn er brauchte das Halbdunkle, das Chaos.
(...) Er brauchte zur Selbsterhaltung den Sumpf, die Hölle, nicht aber
die Sonne.”
Jede einzelne Aussage präsuppositioniert die Existenz des “Untermenschen”.
Es gehörte zum gemeinsamen Wissen der Zeit, dass damit Angehörige
jüdischen Glaubens gemeint waren. Aus heutiger Sicht bezeichnen wir diese
Aussagen über vermeintliche Untermenschen zutreffend als Lügen. Als
solche werden sie jedoch nur dann von unserer Lügenbestimmung erfasst,
wenn die unausgesprochenen propositionalen Voraussetzungen in Betrachtungen
mit eingeschlossen werden. Aus Gründen der Quellensicherheit bin ich von
der Maßgabe, sich auf Alltagssprache zu beziehen, abgewichen. Es lassen
sich jedoch unschwer alltägliche Gesprächssituationen in jener Zeit
denken, in denen ähnliche Aussagen gemacht wurden.
Politische, gesellschaftliche und soziokulturelle Unrechtssysteme, die auf Lügen
basieren, auf ihren Lügengehalt hin zu untersuchen, wäre ein bedeutendes
Unterfangen. Die Textsemantik wäre in der Lage, anhand von Zeitdokumenten
Erkenntnisse darüber zu generieren. Mit unserer Aufgabenstellung hat es
nur am Rande zu tun; das ist ein erster Ausblick über mögliche weitere
Untersuchungsgegenstände. Andere werden am Ende dieser Untersuchung genannt.
War uns der Hinweg von der wissenschaftlichen Forderung nach Verallgemeinerung
und Systematisierung der vielfältigen Lebenswirklichkeit gewiesen worden
(Kutschera 1971, 225), so folgen wir Ludwig Wittgensteins Maßgaben zurück
zu den konkreten und mannigfaltigen Lügenerscheinungen, “zurück
auf den rauhen Boden” (Wittgenstein 1949, §107).
3. Lüge und Lebenswirklichkeit – Zur Beschreibung der Lüge als Sprachspiel
Unterschiedliche pragmatisch-linguistische Herangehensweisen an die lingua obscura darzustellen ist das erklärte Ziel dieser Untersuchung. Nach den Ausführungen zum universellen Interesse und einem ersten Herantasten an die Pragmatik der Lüge im ersten Kapitel und der Lügenexplikation auf dem Wege der pragmatischen Handlungstheorie in Kapitel 2, findet jetzt eine erneute Zäsur statt, um uns auf eine weitere Herangehensweise auszurichten: Die Beschreibung der Lüge in der alltagssprachlichen Konversation. Es werden im dritten Kapitel vorbereitend Wege gewiesen und Verständnis für die zahlreichen Bezüge verschiedenster sprachlicher Handlungen zu situativen Kontexten der Lebenswirklichkeit entwickelt. Die empirische Untersuchung selbst bleibt am Ende eine Forderung – ihr wäre empirisches Material zugrunde zu legen und auszuwerten, was über das Thema und den Rahmen weit hinausführen würde.
3.1. Ludwig Wittgensteins Spätphilosophie als Grundlage für die pragmalinguistische
Lügenforschung
Wittgenstein geht es in seiner späten Philosophie vor allem darum, Differenzen
hervorzuheben, Nuancen aufzuzeigen und Unterschiede zu machen, den Wert des
Einzelfalles gegenüber der Verallgemeinerung zu betonen (Kutschera 1971,
225). Im vorangegangenen zweiten Kapitel haben wir uns in entgegengesetzter
Richtung um eine pragmatisch-linguistische Theorie der Lüge bemüht,
mit dem Ziel, allgemeingültige Merkmale zu bestimmen, die für die
Lüge charakteristisch sind, und die somit Gültigkeit für die
Vielzahl der Lügenerscheinungen beanspruchen können. Wir sind dabei
zu einem Ergebnis gekommen, das die drei wesentlichen Bedingungen der Lügenhandlung
benennt. Warum zurückkehren in die Unüberschaubarkeit der Einzelfälle,
Ausnahmen und Besonderheiten?
Wittgensteins Forderung nach Beschreibung statt Erklärung veranlasst uns,
aufs neue aufzubrechen. Wittgenstein hat in seiner Spätphilosophie auch
seine Zweifel an den Möglichkeiten der erklärenden, verallgemeinernden
Explikation dargelegt, und zugleich einen Weg gewiesen, sprachliche Handlungen
auf ganz andere Weise kennen und verstehen zu lernen. Das ist es, was uns den
Richtungswechsel abverlangt. Zugleich erhoffen wir, aus neuer Perspektive, neues
und anderes über die Lüge zu erfahren. – Es ist nicht viel,
was wir dem Philosophen zur Lügenhandlung abringen konnten! Das wenige
aber gilt es zu sammeln und zu sehen, wie es zusammenpasst und was sich daraus
an Folgerungen ergibt; es werden vor allem Forderungen sein. Auf dem zweiten
großen Wegabschnitt werden wir also nur bedingt ein Ergebnis erreichen
können, das wie unser erstes eine abschließende Explikation der Lüge
ist – ein solches kann es nicht sein, sofern wir uns damit begnügen,
Fragen an Wittgenstein zu stellen und seine Antworten zu hören. Warum sich
der Linguist damit begnügen will, erfordert eine Erklärung, die wir
gleich anschließend geben werden.
Können wir uns damit begnügen? Wittgenstein hat in bestimmter Hinsicht
sich selbst genügt, indem er zunächst glaubte, alle Fragen beantwortet
zu haben, um sich selbst in späten Jahren aufs heftigste zu bestreiten.
Ich denke, wir können uns für ein paar Seiten damit begnügen,
ihm zuzuhören, und ferner müssen wir es, wollen wir sein verändertes
Verständnis von Sprache und sprachlichem Handeln verstehen und als Sprachwissenschaftler
Nutzen daraus ziehen.
Es ließe sich dagegen einwenden, das sei längst geschehen und erledigt.
Anzuführen sind die ordinary language philosophy, die Wittgensteins Hinwendung
zur Umgangssprache aufgegriffen hat, und speziell für die Sprachwissenschaft
die Pragmalinguistik, die sich mit ihrer Forderung nach Berücksichtigung
von sozialen, psychischen und situativen Faktoren auf Wittgenstein beruft.
Bzgl. Wittgensteins Berücksichtigung in der ordinary language philosophy
ist zu sagen:
“Wittgensteins Spätphilosophie (...) hat keinerlei – sachlich
oder biographisch – nachweisbare Wirkungen auf die Konzeption einer Theorie
sprachlichen Handelns gehabt, wie sie von Austin ausging. Dieser hatte, obwohl
Professor in Oxford und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu seinem Cambridger
Kollegen, Wittgenstein immer sehr skeptisch, wenn nicht ablehnend, gegenübergestanden;
jedenfalls hat er dessen ‚Philosophische Untersuchungen‘ wohl erst
kurz vor seinem Tod, und damit lange nach seinen Vorlesungen, die unter dem
Titel ‚How to do Things with Words‘ zusammengefasst sind, zur Kenntnis
genommen” (Harras 1983, 95).
Zur pragmalinguistischen Berufung auf Wittgenstein – wir folgen dabei
dem Verweis auf die Literatur zur “Pragmalinguistik” in Lewandowskis
Linguistischem Wörterbuch: Sie geschieht bei Hans Bühler auf zwei
(!) Seiten und endet mit der Glaubensbekundung des Verfassers: “Dass es
mir (...) gelungen ist, den sprachphilosophischen Ansatz [Wittgensteins] in
seiner Relevanz für jegliche Sprachuntersuchung aufzuzeigen” (Bühler
1972,19).
Dann wäre da noch die bereits erwähnte “Flut von Wittgensteinzitaten
in linguistischer Literatur zu pragmatischen und semantischen Themen,”
die bei genauerer Prüfung “meist nicht mehr sind als eine manchmal
sehr illustrative Garnierung” (Harras 1983, 96).
Eine Wittgenstein-Rezeption, die die Eigenständigkeit seines philosophischen
Schaffens anerkennt und versucht, gerade daraus linguistisch relevante Begriffe
zu gewinnen, ist nach wie vor ein Desiderat in der Sprachwissenschaft und verspricht
neue Anstöße zu geben.
Gliederungspunkt 3.2. beschäftigt sich mit einigen Grundgrößen
der Wittgensteinschen Philosophie, vorrangig mit dem Konzept von sprachlichem
Handeln als Sprachspiel und dessen Entstehung vor dem Hintergrund seiner frühen
Philosophie und der Kritik daran, die zugleich erkenntnistheoretische Zweifel
zum Ausdruck bringt.
Später kehren wir zu unserem eigentlichen Thema zurück und bemühen
uns um die Identifikation der Lüge als Sprachspiel. Doch auch hier sind
Ausflüge in Kernbereiche der Wittgensteinschen Philosophie nötig.
Dennoch gelingt es, im Laufe dieses dritten Kapitels ein Bild vom Sprachspiel
Lüge und ihrer Vielfältigkeit entstehen zu lassen und eine Grundlage
für ihre empirische Untersuchung zu schaffen.
3.2. Grundlagen: Ludwig Wittgensteins Sprachphilosophie und das Konzept vom
Gebrauch der Sprache als “Sprachspiele”
“Das Lügen ist ein Sprachspiel, das gelernt sein will, wie jedes
andere”
(Wittgenstein 1949, §249).
Es werden zunächst relevante Kernaussagen der Wittgensteinschen Sprachphilosophie
behandelt: Bereits die Kennzeichnung der Lüge als Sprachspiel führt
zu einem zentralen Begriff seiner Sprachauffassung, wie er sie in den Philosophischen
Untersuchungen (1949) und anderen späten Werken vorgelegt hat. Darin konzipiert
er eine Gebrauchstheorie der Sprache. Um in Wittgensteins Sprachauffassung zu
verorten, was die Lüge ist, werden zwei weitere Gesichtspunkte zu klären
sein. Zum einen ist das die Frage, wie sich Sprachspiele konstituieren. Wir
finden die Antwort in Wittgensteins Ausführungen über das Regelnfolgen.
Für sprachliche Täuschungshandlungen ist zum anderen der Aspekt des
Wissens bzw. Glaubens an die Richtigkeit eines Sachverhalts wesentlich, da bei
der Lüge die eigene Überzeugung und das, was durch eine Äußerung
dem Gegenüber zu verstehen gegeben wird, auseinanderfallen; bezeichnenderweise
bezieht Wittgenstein das Thema Lüge häufiger in seine Überlegungen
zu “privates Erlebnis” und “Sinnesdaten” (Wittgenstein
1968) mit ein. Auf der Grundlage der Ausführungen zum Gebrauch der Sprache
in Sprachspielen, zur Gebrauchstheorie der Bedeutung, sowie im Kontext der Themen
Regelnfolgen und Wissen und privates Erleben lässt sich die Lüge als
Sprachspiel identifizieren und lassen sich Konsequenzen ziehen für dessen
Beschreiben.
3.2.1. Die Wende im Denken Wittgensteins
Im “Tractatus logico-philosophicus”, dem frühen Werk Ludwig Wittgensteins, wird Sprache als ideale Sprache konzipiert, der es obliegt, die Welt wahrheitsgetreu abzubilden. In diesem Sinne ist das Werk geschrieben im Geiste “rein realistischer Semantik” (Kutschera 1971, 218). Diese Aufgabe, die Wirklichkeit abzubilden, ist der Sprache jedoch nur beizumessen, sofern der philosophische Mensch auch imstande ist, die Welt zu erkennen. Während der Zeit seiner Abkehr von der Philosophie sind dem Autor des Tractats Zweifel an dieser epistemologischen Fähigkeit des Menschen gekommen – die philosophischen Probleme sind jedoch geblieben; Wittgenstein beschreibt sie mit “‚Ich kenne mich nicht aus‘” (Wittgenstein 1949, §123). So nimmt Wittgenstein 1928 seine philosophische Tätigkeit wieder auf. In dieser zweiten Periode seines Schaffens, die in der Literatur häufig mit “der späte Wittgenstein” gekennzeichnet wird, wendet er sich insbesondere in den Philosophischen Untersuchungen radikal gegen die Ideen seines Frühwerkes: “Die Ergebnisse der Philosophie sind die Entdeckung irgendeines schlichten Unsinns und Beulen, die sich der Verstand beim Anrennen an die Grenze der Sprache geholt hat. Sie, die Beulen, lassen uns den Wert jener Entdeckung erkennen” (Wittgenstein 1949, §119). Den Schluss, dass er dabei auf den eigenen Tractat verweist, erlaubt das Vorwort zu den Philosophischen Untersuchungen. Dort beschreibt Wittgenstein sein Veröffentlichungsvorhaben, das dem Gedanken verpflichtet sei, “schwere Irrtümer” einzugestehen (Wittgenstein 1949, 232). Vor dem Hintergrund seiner “älteren Denkweise” sollen die gesammelten Bemerkungen der Philosophischen Untersuchungen “rechte Beleuchtung erhalten” (ebd.). Der vorhin zitierte §119 ist dabei weit mehr als das spektakuläre Eingeständnis früherer Irrtümer. Er zeigt die Richtung an, die Wittgensteins Gedanken von da an genommen haben. Zunächst gilt es jedoch die Thesen seiner frühen Sprachphilosophie zu rezipieren, zu denen er in seiner späten Sprachphilosophie die antiphonalen Gegenthesen entwickelt.
3.2.2. Die Tractatus-Philosophie: Von der inneren Logik der Welt, der Gedanken
und der Sprache
“Die Logik ist keine Lehre, sondern ein Spiegelbild der Welt”
(Wittgenstein 1921, 6.13).
In Wittgensteins frühem Denken gelten die Welt, unsere Gedanken und die
Sprache als jeweils eigenständige Dimensionen, zwischen denen jedoch Abbildungsverhältnisse
bestehen: Unsere Gedanken bilden die Welt ab und die Sprache spiegelt unser
Denken wider. In der Konsequenz bedeuten die Grenzen meiner Sprache die Grenzen
meiner Welt (ebd. 5.6). Der Übertrag von einer Ebene auf eine andere ist
möglich, weil alle drei Dimensionen nach denselben formalen Gesetzen gebildet
sind, denen der Logik: Die logische Form entspricht der Form der Wirklichkeit
(ebd. 2.18). Um zu Wesen und Funktion der Sprache zu gelangen, folgen wir dem
gerafften ‚roten Faden‘ in Wittgensteins Ausführungen. Sie
nehmen ihren Ausgang von der Welt und gelangen über das Denken zur Sprache.
Die Welt: Die Logik gibt die formalen Konstruktionskriterien vor, nach denen
die Welt sich zusammensetzt: “Die Tatsachen im logischen Raum sind die
Welt” (ebd. 1.13). Unsere Welt besteht also aus Tatsachen, die Wittgenstein
definiert als “das Bestehen von Sachverhalten” (ebd. 2). Der Sachverhalt
wiederum ist definiert als “Verbindung von Gegenständen (Sachen,
Dingen)” (ebd. 2.01). Diese Verbindung folgt den Gesetzen des logischen
Raumes; d.h. es kommt zu keinen zufälligen oder spontanen Zusammenschlüssen
von Gegenständen zu Sachverhalten. Wenn ein Ding im Sachverhalt vorkommen
kann, “so muss die Möglichkeit im Ding bereits präjudiziert
sein” (ebd. 2.012). Von jenen Möglichkeiten handelt die Logik (ebd.
2.0121). ‚Wittgensteins Welt‘ noch einmal aufsteigend beschrieben:
Die Dinge verhalten sich nach logischen Gesichtspunkten zueinander (Sachverhalte)
und ergeben so Tatsachen (das, was der Fall ist). Die Gesamtheit der Tatsachen
ist die Welt.
Das Denken: Von den Tatsachen der Welt machen wir uns Bilder (ebd. 2.1), die
ein Modell der Wirklichkeit sind (ebd. 2.12). Das logische Bild, das wir uns
von einer Tatsache machen, ist der Gedanke (ebd. 3). Das Bild folgt denselben
logischen Gesetzmäßigkeiten wie die Welt und ist somit Abbild der
Welt – Abbild dessen, was der Fall ist (ebd. 2.19).
Die Sprache: “Im Satz drückt sich der Gedanke sinnlich wahrnehmbar
aus” (ebd. 3.1). Der Satz ist mithin ein Bild der Wirklichkeit (ebd. 4.01).
Damit unsere Sprache den Gedanken (das logische Bild) wiedergibt, der Abbild
einer Tatsache ist, muss sie jedoch logischen Kriterien folgen: “Der Sinn
des Satzes ist seine Übereinstimmung und Nichtübereinstimmung mit
den Möglichkeiten des Bestehens und Nichtbestehens der Sachverhalte”
(ebd. 4.2.) – von jenen Möglichkeiten aber handelt die Logik (ebd.
2.0121). Die logischen Kriterien sind demnach Maßstab für die Sinnhaftigkeit
eines Satzes. Lässt sich ein empirischer Satz anhand dieser nicht verifizieren,
so ist er strenggenommen bedeutungslos (Levinson 1983, 248). Damit ist hergeleitet
und durchdrungen, was in der Literatur häufig mit Forderung des frühen
Wittgenstein nach einer idealen, streng logischen Sprache bezeichnet wird (so
etwa bei Henne 1975, 33).
3.2.3. Beschreiben statt Erklären!
“Sieh auf das Sprachspiel als das Primäre!” (Wittgenstein
1949, §656).
Wittgenstein glaubt, alle philosophischen Probleme im Wesentlichen mit dem Tractatus
endgültig gelöst zu haben (Vgl. Vorwort zu 1921, 10). Doch er erkennt
im Laufe der folgenden Jahre die Unsinnigkeit seiner Forderung nach der “Kristallreinheit
der Logik” (Wittgenstein 1949, §107) in der Sprache – einer
Sprache, die lediglich Ausdruck unseres Denkens und Abbild der weltlichen Sachverhalte
sein sollte und deren Wahrheitsgehalt lediglich von der logisch-formalen Richtigkeit
verbürgt wurde.
Diese Einsicht ist epistemologischer Natur: Anders als der Redakteur oder Lektor,
der beim Kollationieren den gesetzten Text anhand des Manuskripts auf seine
Richtigkeit hin überprüft, haben wir nicht die Möglichkeit, unsere
Aussagen mit der Wirklichkeit zu vergleichen (Wittgenstein 1968, 69). Dieser
Gedanke wird zum Leitmotiv “für eine radikale Kritik an den Grundideen
des Tractats und zerstört dessen Grundlagen völlig” (Kutschera
1971, 222). Es rückt dafür die “tatsächliche Sprache”
(Wittgenstein 1949, §107) als Gegenstand der Erkenntnis in den Mittelpunkt
von Wittgensteins Untersuchungen.
Ein Theorieverbot wird zur neuen Maßgabe: “Es darf nichts Hypothetisches
in unsern Betrachtungen sein” (ebd. §109). Denn jegliche Theorie
ist von Ideen getragen und “die Idee sitzt gleichsam als Brille auf unsrer
Nase, und was wir ansehen, sehen wir durch sie. Wir kommen gar nicht auf den
Gedanken, sie abzunehmen” (ebd. §103). In der Konsequenz rät
Wittgenstein, von allen philosophischen Erklärungsversuchen abzulassen:
“Alle Erklärung muss fort, und nur Beschreibung an ihre Stelle treten”
(ebd. §109). Noch radikaler, nämlich selbst das Denken betreffend,
formuliert er seine Forderung in §66: “Denk nicht, sondern schau!”
Was aber gibt es nach Wittgenstein schauend zu ergründen? Es ist die alltagssprachliche
Verwendung der Wörter und der tatsächliche Gebrauch der Sprache, der
in keiner Weise anzutasten ist (ebd. §124). “Wir analysieren nicht
ein Phänomen (z. B. das Denken), sondern einen Begriff (z. B. den des Denkens),
und also die Anwendung des Worts” (ebd. §383). Über die Art
und Weise der Beschreibung sagt Wittgenstein: “Die Philosophie stellt
eben alles bloß hin, und erklärt und folgert nichts. – Da alles
offen liegt, ist auch nichts zu erklären. Denn, was etwa verborgen ist,
interessiert uns nicht. ‚Philosophie‘ könne man auch das nennen,
was vor allen neuen Entdeckungen und Erfindungen möglich ist” (ebd.
§126). In diesem Sinne ist auch zu verstehen, dass die Beschäftigung
mit dem Sprachspiel primär sei, wie es im Eingangszitat zu diesen Ausführungen
zur Sprachspielphilosophie heißt. Ziel seiner Betrachtungen ist es, den
Gebrauch unserer Wörter zu beschreiben und so eine “Grammatik”
des Wortgebrauches zu erstellen, der es bislang an Übersichtlichkeit mangelt
(ebd. §122).
Um Wittgensteins Sprachphilosophie richtig einzuschätzen, darf nicht unerwähnt
bleiben, dass die Beschreibung von Sprachspielen und der darin begründeten
Sprachhandlungstheorie zu philosophietherapeutischen Zwecken dient. So ist “die
eigentliche Entdeckung die, die mich fähig macht, das Philosophieren abzubrechen,
wann ich will. – Die die Philosophie zur Ruhe bringt, so dass sie nicht
mehr von Fragen gepeitscht wird, die sie selbst in Frage stellen” (ebd.
§133). Als Ziel nennt er auch: “Der Fliege den Ausweg aus dem Fliegenglas
zeigen” (ebd. §309). Die Fliege ist der Philosoph des Tractats, den
ein Bild gefangen hielt “und heraus konnten wir nicht, denn es lag in
unsrer Sprache” (ebd. §115). In diesem Sinne ist Wittgensteins späte
Philosophie reine Sprachkritik: “ein Kampf gegen die Verhexung unseres
Verstandes durch die Mittel unserer Sprache” (ebd. §109). Unter diesem
Gesichtspunkt scheint seine Sprachphilosophie lediglich Nebenprodukt zu sein.
An anderer Stelle rückt der Philosoph jedoch sein Interesse am Sprachgebrauch
‚um seiner selbst Willen‘ in den Vordergrund: “Wenn wir die
Frage ‚warum‘ unterdrücken, werden wir oft erst die [sic] wichtigen
Tatsachen gewahr; die dann in unseren Untersuchungen zu einer Antwort führen”
(ebd. §471).
3.2.4. Das Konzept des Sprachspiels und die Gebrauchstheorie der Bedeutung
3.2.4.1. Sprachliche Handlungen als Sprachspiele
“Das Wort ‚Sprachspiel‘ soll hier hervorheben, dass das Sprechen
der Sprache ein Teil ist einer Tätigkeit, oder einer Lebensform”
(Wittgenstein 1949, §23).
Wittgenstein sieht das Sprechen unter pragmatischem Gesichtspunkt als menschliche
Aktivität wie viele andere an, wie etwa Holzhacken, Turnen, Kochen usw.
Diese Tätigkeit kommt in verschiedenen Situations- und Handlungskontexten
vor; deshalb müssen Sprachaktivitäten stets vor dem Hintergrund der
situativen und dramaturgischen Kontexte, Wittgenstein spricht von Lebensformen
(siehe auch §§ 7, 19), gesehen und analysiert werden (Kutschera 1971,
223). Als Bezeichnung für diese Tätigkeiten wählt er den Begriff
des Sprachspieles. Wittgenstein führt dem Leser in §23 die “Mannigfaltigkeit
der Sprachspiele” vor Augen. Zu den Beispielen, die er gibt, gehören
“Befehlen und nach Befehlen handeln”, “Beschreiben eines Gegenstands
nach dem Ansehen, oder nach Messungen”, “Herstellen eines Gegenstandes
nach einer Beschreibung (Zeichnung)”, “Ein angewandtes Rechenexempel
lösen”, “Berichten eines Hergangs”. Wittgensteins Aufzählung
ordnet also verschiedenste Tätigkeiten den Sprachspielen zu; für den
Sprachwissenschaftler passen einige gut zu seiner Ausrichtung auf die Sprache,
andere durchkreuzen sein Konzept (z. B. Herstellen eines Gegenstandes, eine
Rechenaufgabe lösen). Für ihn gibt es eine Grenze zwischen dies- und
jenseits der Sprache, die für Wittgenstein bedeutungslos zu sein scheint.
Wittgensteins Sprachspiel wird von Henne als “Funktionseinheit”
(Henne 1975, 34) gesehen, zu dem sprachliche Handlungen ebenso zählen wie
nichtsprachliche Tätigkeiten (Wittgenstein zufolge ggf. sogar ausschließlich
solche). Signifikant für das Sprachspiel ist also, dass ein Satz in einer
konkreten Verwendungssituation etwas leistet (Wittgenstein 1949, §183).
Die formale Gegebenheit eines Behauptungssatzes, gekennzeichnet beispielsweise
durch die Verwendung von Freges Behauptungszeichen, reicht dagegen nicht aus.
Nach Wittgensteins Ansicht ist das lediglich eine Aussage über die Möglichkeiten
unserer Sprache, jede Behauptung in der Form “Es wird behauptet, dass
das und das der Fall ist” auszudrücken; ein Zug im Sprachspiel ist
eine solche Umformung deswegen noch nicht und damit in Wittgensteins pragmatischem
Sprachverständnis noch nicht einmal ein Satz (ebd. §22).
Dass ein Satz in der Verwendungssituation etwas leisten müsse, ein Zug
im Sprachspiel sein müsse, ist der Versuch, eine umfassende Forderung für
die Verwendung des Terminus Sprachspiel aufzustellen. An anderer Stelle widerspricht
Wittgenstein jedoch dieser Notwendigkeit von Zielgerichtetheit und Funktionalität
(“Funktionseinheit”) als Bedingung für das Sprachspiel: Sprechen
sei nicht durch seinen Zweck definiert (Wittgenstein 1933, §133). Wittgenstein
verweigert auch die Angabe eines anderen, gemeinsamen Kennzeichens aller Sprachspiele.
Auf die Frage nach dem “Wesentlichen des Sprachspieles, und also der Sprache”
entgegnet Wittgenstein (Wittgenstein 1949, §65): “Statt etwas anzugeben,
was allem, was wir Sprache nennen, gemeinsam ist, sage ich, es ist diesen Erscheinungen
garnicht [sic] Eines gemeinsam.” Er stellt jedoch fest, dass alle “Sprachen”
in vielen verschiedenen Weisen “verwandt” seien miteinander (ebd.).
Aus der Verwandtschaft leitet Wittgenstein den Begriff der “Familienähnlichkeit”
ab (ebd. §67). Er erläutert den Begriff am Beispiel der Familie von
“Spielen”: “Wir sehen ein kompliziertes Netz von Ähnlichkeiten,
die einander übergreifen und kreuzen. Ähnlichkeiten im Großen
wie im Kleinen” (ebd. §66). Dennoch gibt es kein Merkmal, das “Brettspiele,
Kartenspiele, Ballspiel, Kampfspiel, usw.” (ebd.) gemeinsam hätten.
Zudem leugnet Wittgenstein eine Typensystematik von Spielen – ebenso von
Sprachspielen. Er kommt zu dem Ergebnis: “Man kann sagen, der Begriff
‚Spiel‘ ist ein Begriff mit verschwommenen Rändern” (ebd.
§71). Aber er ist eben ein Begriff, wie ein unscharfes Foto immer noch
ein Foto ist; und wir verwenden den Begriff “Spiel” trotz fehlender
Exaktheit: “So spielen wir eben das Spiel (Ich meine das Sprachspiel mit
dem Wort ‚Spiel‘)” (ebd.).
Die Zuordnung einer Handlung zu einem bestimmten Sprachspiel ist nicht notwendig
im Moment seiner Ausführung zu klären. “Der Witz des Spiels
hängt davon ab, was gewöhnlich geschieht” (Wittgenstein 1968,
60). Wittgenstein erläutert das am Beispiel des Wiegens (ebd. 60f. Anm.4):
Wenn die Waage anderes als erwartet ausschlägt, schließen wir daraus,
dass es dafür eine noch ungeklärte Ursache gibt, da wir gewohnt sind,
dass dem so ist; wir sagen nicht, “das Wiegen habe seinen Witz verloren”.
Damit kommt dem Sprachspiel eine wichtige Bedeutung für unsere Interpretation
des Handlungskontextes zu. Es lässt sich somit Reziprozität von Kontext
und Sprachspiel feststellen. Denn, dass der Kontext wichtigster Indikator für
die Feststellung eines bestimmten Sprachspieles ist, wurde oben schon festgestellt.
Auch bzgl. der Frage nach der Bedeutung einer Äußerung kommt den
situativen Bedingungen eine entscheidende Rolle zu.
3.2.4.2. Die Gebrauchstheorie der Bedeutung
In der späten Sprachphilosophie Wittgensteins kommt einer Äußerung
durch ihren Gebrauch eine bestimmbare Bedeutung zu. Es braucht an dieser Stelle
nicht die gesamte Gebrauchstheorie der Bedeutung referiert zu werden, mit der
vielzitierten Formel “Bedeutung ist Gebrauch” und dem Verweis auf
§43 der Philosophischen Untersuchungen ist es jedoch nicht getan. Wittgenstein
spricht in diesem Zusammenhang von der Bedeutung von Wörtern und nicht
von Sätzen. In Bezug auf die Größe “Satz” spricht
Wittgenstein vom Sinn anstatt von der Bedeutung des Gesagten.
Bezüglich der Wortbedeutung negiert die Gebrauchstheorie, dass Wörter
wie Etiketten den Objekten der gegeben Welt angeheftet sind (Heringer 1974,
19). Einen Gegenstand lediglich zu benennen, bedeutet noch keinen Zug im Sprachspiel,
ebenso wenig wie das Zeigen und Benennen einer Schachfigur einem Zug im Spiel
“Schach” gleichkommt (Wittgenstein 1949, §§ 31, 49). Zudem
“fragt nach der Benennung nur der sinnvoll, der schon etwas mit ihr anzufangen
weiß” (ebd. §31), der also mit den betreffenden Spielregeln
bereits vertraut ist. Gibt es dann so etwas wie die wörtliche Bedeutung?
Autoren nach Wittgenstein versuchen der Tatsache gerecht zu werden, dass der
Sprachbenutzer eine Vorstellung von der Bedeutung eines Wortes oder den Verwendungsmöglichkeiten
hat, auch dann, wenn es ohne Gebrauchskontext genannt wird, indem sie unterschiedliche
Bedeutungsbegriffe differenzieren; so unterscheidet Kutschera zwischen “singulärer
Bedeutung”, die bestimmt ist durch die konkreten Umstände und den
Zweck der jeweiligen Sprachhandlung, und “genereller Bedeutung”,
die Bedeutungskomponenten beinhaltet, die wenigstens den meisten, denkbaren
Verwendungsmöglichkeiten gemein ist (Kutschera 1971, 230). Unklar bleibt
Manfred Bierwischs Differenzierung der wörtlichen Bedeutung: Sie konstituiere
sich entweder “auf dem Weg über seinen kommunikativen Sinn”
oder aufgrund von Regeln, “und diese Regeln werden selbst (irgendwie)
im Rahmen des Erwerbs der wörtlichen Bedeutung (...) erworben” (Bierwisch
1979, 68).
Wittgenstein fragt nach dem, was tatsächlich passiert, wenn wir uns die
kontextfreie Bedeutung eines Wortes vergegenwärtigen, oder anders gesagt,
“wenn wir ein Wort verstehen” (Wittgenstein 1949, §139). Wenn
wir beispielsweise das Wort “Würfel” hören, so schwebt
uns ein Bild vor. Dieses Bild legt eine gewisse Verwendung nahe. Allerdings
kann das Wort auch anders verwendet werden: Wittgenstein wählt ein Beispiel,
in dem jemand unter Verwendung des Wortes “Würfel” auf ein
dreieckiges Prisma zeigt. Die Verwendung scheint nicht zu passen (ebd.). Es
kann damit jedoch die Aufgabe verbunden sein, durch Projektion einen Würfel
zu erzeugen. Die Verwendung von “Würfel” ist dann passend,
obwohl sie durch unser Bild nicht nahegelegt wurde. Primär ist also auch
hinsichtlich der Wortbedeutung das konkrete Sprachspiel – oben war vom
Primat der Sprachverwendung bzgl. des philosophischen Interesses die Rede. In
diesem Sinne ist Wittgensteins Aussage zu verstehen, die Bedeutung eines Wortes
sei sein Gebrauch in der Sprache (ebd. §§ 43, 138) und die Auslegung
Gottlob Freges: “Das war es auch, was Frege damit meinte: ein Wort habe
nur im Satzzusammenhang Bedeutung” (ebd. §49).
Auf Satzebene spricht Wittgenstein von Sinn anstatt von Bedeutung. Um den Sinn
eines Satzes zu ermitteln, frage man nach den besonderen Umständen, in
denen er geäußert wird; in diesen habe er dann Sinn (ebd. §117).
Dass ebenfalls der Satz nur im Gebrauch sinnhaft sei, geht auch aus Wittgensteins
Aufforderung hervor: “Sieh den Satz als Instrument an, und seinen Sinn
als seine Verwendung” (ebd. §421). So haben verschiedene Sätze
den gleichen Sinn, wenn sie unter den gegebenen situativen Umständen das
Gleiche leisten (ebd. §183). Als abschließendes Indiz für die
Gebrauchstheorie der Satzbedeutung dient die Antwort auf die Frage, was dann
ein sinnloser Satz sei: “Wenn gesagt wird, ein Satz sei sinnlos, so ist
nicht, quasi, sein Sinn sinnlos. Sondern eine Wortverbindung wird aus der Sprache
ausgeschlossen, aus dem Verkehr gezogen” (ebd. §500). In der Hauptaussage
von § 500 wird ausdrücklich die Gebrauchstheorie bejaht; die doppelte
Verwendung des Begriffes “Sinn” belegt jedoch, dass im Denken Wittgensteins
die Gebrauchstheorie der Bedeutung die verwendungsfreie Sinnhaftigkeit eines
Satzes, und damit den Begriff der Bedeutung eines Satzes an sich, nicht gänzlich
verdrängen und ersetzen konnte. Erinnern wir uns, dass Wittgenstein auch
gar nicht daran gelegen war, eine schlüssige Theorie aufzustellen. Er will
die Sprachspiele beschreiben, wie er sie vorfindet und beobachtet. Statt um
eine Erklärung geht es ihm um die Beschreibung der Sprache, die wir wie
eine alte Stadt bewohnen: “Ein Gewinkel von Gäßchen und Plätzen,
alten und neuen Häusern, und Häusern mit Zubauten aus verschiedenen
Zeiten; und dies umgeben von einer Menge neuer Vororte mit geraden und regelmäßigen
Straßen und mit einförmigen Häusern” (ebd. §18).
Wir wollen in der historischen Altstadt verweilen, in der bis heute reges Leben
herrscht, und das Viertel erkunden, in dem die Lüge Quartier bezogen hat.
Den Fragen nach der Regelhaftigkeit unseres sprachlichen Tuns und nach Wissen
und Erleben des Sprachbenutzers werden wir unterwegs nachgehen.
3.3. Die Identifikation der Lüge als Sprachspiel
Fall (1): Anna verspricht Bert, mit ihm in den Zoo zu gehen, wenn er ihr bei
den Hausaufgaben hilft. Sie sagt: “Wenn du mir bei den Schularbeiten hilfst,
gehe ich nachher mir dir in den Zoo.” Dabei hat sie gar nicht vor, sich
an ihr Versprechen zu halten. Ihr geht es lediglich darum, Bert zur Mithilfe
zu veranlassen. Nach getaner Schularbeit verweigert Anna dann auch die Einhaltung
ihrer Zusage. Bert wirf ihr vor, sie habe gelogen.
Fall (2): Tags darauf stellt der Lehrer fest, dass die Lösungen von Anna
und Bert identisch sind. Er fragt Anna, ob sie ihre Hausaufgaben selber gemacht
hat. Sie antwortet: “Ich habe meine Hausaufgaben ganz alleine gemacht.”
Im ersten Fall wird ein Versprechen gegeben, das nach erbrachter Gegenleistung
nicht eingehalten wird. Im zweiten Falle wird wider besseren Wissens etwas behauptet,
was nachvollziehbar nicht den Tatsachen entspricht. Wir haben bislang noch keine
Definition der Lüge erarbeitet, woran wir unsere zwei Fallbeispiele messen
könnten. Ich erachte es jedoch an dieser Stelle, zum vorläufigen Zwecke
der Veranschaulichung, für ausreichend, dass Intuition und Sprachgefühl
es befürworten, unsere Fallbeispiele als Lügen gelten zu lassen.
Gemäß Wittgensteins Sprachauffassung fragen wir nach dem, was die
Beispielsätze im jeweiligen Kontext leisten. Besteht die Leistung des Satzes
in (1) darin, ein Versprechen zu geben, oder darin, Bert dazu zu bewegen, ihr
bei den Hausaufgaben zu helfen? Im dramaturgischen Zusammenhang der Szene sind
wir geneigt zu sagen: “Ihr geht es darum, Bert zur Mithilfe zu bewegen.
Dafür ist sie auch bereit zu lügen.” Andererseits kann sie ihr
Ziel nur mit Hilfe eines Versprechens erreichen, dass sie ebenfalls gibt, indem
sie diesen Satz äußert. Welches Sprachspiel liegt nun vor? Ein-Versprechen-geben
oder Jemanden-belügen? Oder beides? Es ist zu klären, in welchem Verhältnis
die beiden Sprachspiele zueinander stehen.
Ebenso in Fall (2): Die Äußerung von Anna ist einerseits eine Mitteilung;
andererseits ist das, was sie berichtet, aus Sicht des eingeweihten Lesers und
ohne Weiteres auch in der Erinnerung Annas nachweislich falsch. Es handelt sich
also um eine Falschaussage, zu der Täuschungsabsicht kommt – aus
Angst vor Strafe oder warum auch immer. In unserem Alltagsverständnis jedenfalls
bezeichnen wir das als Lüge. Wie verhält sich also das Sprachspiel
der Mitteilung zu dem der Lüge?
3.3.1. Sprachgebrauch als das Befolgen von Regeln
Um die Bestimmung des Sprachspiels der Lüge in Abgrenzung zu den Sprachspielen des Behauptens, Versprechens und anderen vornehmen zu können, gehen wir der Frage nach, wie sich bei Wittgenstein Sprachspiele konstituieren. Die Bedeutung der situativen Bedingungen für den Sprachgebrauch wurde bereits mehrfach unterstrichen. Jetzt gilt unsere Aufmerksamkeit der Frage, ob der situative Kontext ausreichend ist für die Verwendung eines bestimmten Sprachspieles einerseits und für die Verständigung zwischen der am Sprachspiel beteiligten Akteuren andererseits. Oder anders gefragt: “‘Ist es möglich, das, was ich im Einzelfall tue, nicht durch eine Regel zu rechtfertigen, sondern nur durch das, was gerade der Fall ist? Kann ich sagen, ich sei jetzt dazu berechtigt, diesen Satz zu verwenden – bloß aufgrund dessen, was gerade der Fall ist?‘” (Wittgenstein 1968, 68).
3.3.1.1. Das Sprachspiel und seine Regeln
Wittgenstein hat mit der Bezeichnung Sprach“spiele” gerade darauf
abgezielt, dass der Sprachgebrauch in verschiedenen Kontexten jeweils spezifischen
Regeln folgt, dass also für die verschiedenen Sprachspiele verschiedene
Regelsysteme gelten (Kutschera 1971, 223). Ohne Regelmäßigkeit des
Sprachgebrauches müsste die sprachliche Verständigung misslingen,
da ohne feste Verwendungsregeln ein Wort keine feste Bedeutung und ein Satz
keinen erkennbaren Sinn hätte (Vgl. die Ausführungen oben zum Sprachspiel
und ergänzend Kutschera 1971, 239). Entsprechend verneint Wittgenstein
die oben zitierte Frage (Wittgenstein 1968, 68).
Wie lassen sich diese das Sprachspiel fundierenden Regeln charakterisieren?
Henne hat darauf hingewiesen, dass sich auch in diesem Punkt Wittgensteins späte
Philosophie von seinen früheren Ansichten unterscheidet (Henne 1975, 36f.).
So widerspricht Wittgenstein der Ansicht, dass Sprachspiele mit festen Kalkülen
vergleichbar seien. Demnach wäre aus Axiomen ein festes Inventar von graphischen
Symbolen, und zwar den Kategorialsymbolen und den Operatoren zu deren Verkettung,
zu gewinnen. Diese Operatoren entsprächen den Interpretations- und Anwendungsregeln
und bildeten zusammen mit den Kategorialsymbolen ein logisch-formales System.
Hatte Wittgenstein früher gefordert, die Alltagssprache an einer solchen
logischen Kalkülsprache zu messen, so widerspricht er in den Philosophischen
Untersuchungen ausdrücklich diesem Vorgehen (Wittgenstein 1949, §§
81, 102) – die Regeln in den Philosophischen Untersuchungen sind also
nicht logischer Natur.
Erinnern wir uns, dass das Sprachspiel ein Begriff mit verschwommenen Rändern
ist; d.h., das Sprachspiel ist nicht überall von Regeln begrenzt (ebd.
§ 68). Wir sind dennoch in der Lage und daran gewöhnt, Spiele zu spielen,
ohne dass Regeln ein in sich abgeschlossenes System von Ableitungsoperatoren
bildeten, das letztlich sogar von einer Rechenmaschine gehandhabt werden könnte;
und so besteht auch das Sprachspiel trotz der Vagheit der konstituierenden Regeln
(ebd. §100). Wittgenstein stellt darüber hinaus fest, dass wir den
Regeln der Sprachverwendung “blind” folgen (ebd. §219). Im
alltäglichen Sprachgebrauch werden sie nicht expliziert (Heringer 1974,
36). Werden wir danach gefragt, so sagen wir: “So handle ich eben”
(Wittgenstein 1949, §217). Jede andere Erklärung wäre –
als Sprachspiel beschrieben – “eine Rechtfertigung geben”
dafür, dass ich so handle. Das Beispiel zeigt, dass Wittgenstein seiner
Forderung nach Beschreibung alltagssprachlichen Umgangs mit Sachverhalten als
ausschließlicher Erkenntnisquelle treu bleibt. So genügt ihm der
Schluss, dass wir in der alltäglichen Praxis einer Regel einfach folgen
wie einem Wegweiser (ebd. §85). “Der Wegweiser ist in Ordnung, –
wenn er, unter normalen Verhältnissen, seinen Zweck erfüllt”
(ebd. §87). Für Wittgenstein ist Definitions- und Kontrollinstanz
für die Sprachspielregeln ausschließlich die gemeinsame sprachliche
Praxis (Dietz 2000, 27).
3.3.1.2. Regeln beherrschen
Hinsichtlich ihrer pragmatischen Grammatik sind “verstehen”, “wissen”
und “können” eng verwandte Wörter (Wittgenstein 1949,
§150). Wittgenstein charakterisiert das Verstehen und Gebrauchen einer
Sprache als Beherrschen einer “Technik” (ebd. §199). Technik
meint dabei nicht die Möglichkeit, einen Vorgang mit technischen Kriterien
zu erklären und zu bestimmen, wie es für das obige Beispiel der Rechenmaschine
zutreffend wäre. Es geht Wittgenstein um die Beschreibung des “Verstehens”
und um psychologische Zustände während eines Handlungsvollzugs. Ein
Gitarrenvirtuose beherrscht beispielsweise die Technik des Gitarrespielens.
Analog zu den Sprachspielregeln hat er sich über Jahre hinweg die Spielregeln
seines Instruments und die Fertigkeiten, die sein Notenmaterial oder die Fähigkeiten
des Improvisierens erfordern, angeeignet. Dieses Aneignen in Lernschritten ist
ein eigens zu charakterisierender Vorgang: Eine neue Technik zu verstehen, heißt
sie umzusetzen; das Beherrschen der Technik heißt “sein Handwerk
‚verstehen‘”. Während der Musiker spielt, folgt er den
Regeln dann wie von selbst, obwohl “er” es ist, der musiziert. Ein
ganz anderer Vorgang ist demgegenüber, eine Regel zu deuten, und auch “der
Regel zu folgen glauben ist nicht: der Regel folgen” (ebd. §§
201f.). Zur “Physiognomie” (ebd. §235) dessen, was wir im alltäglichen
Leben “einer Regel folgen” nennen, gehört hingegen, dass wir
von dieser “wie von einem Zauber geleitet werden” (ebd. §234).
Die Metapher fordert zur Bemerkung heraus, welche “gute Fee” uns
die Regeln gegeben hat. Anders gefragt: Wie entstehen die Regeln des Sprachspieles?
Wie kommt es zu ihrer Anwendung? – “Regelnfolgen” ist eine
soziale Gewöhnung. Wittgenstein spricht von “Gepflogenheiten”,
“Gebräuchen”, “Institutionen” (ebd. §199).
In diesem Kontext lässt sich auch die Feststellung verorten, dass das Wort
“Übereinstimmung” und das Wort “Regel” miteinander
verwandt seien (ebd. §224).
3.3.1.3. Zu den Spielregeln des Lügens
Als Sprecher und Teilnehmer an Interaktionsgemeinschaften sind wir in der Lage,
regelgeleitete Sprachspiele zu spielen, sofern wir die betreffenden Spielregeln
erlernt haben – analog zu den Fertigkeiten des Musikers. Mit vielen Sprachspielen
werden wir im Laufe unserer persönlichen Entwicklung vertraut. Wittgenstein
veranschaulicht das am Beispiel des Sprachspieles der Lüge: “Auch
das Wort ‚lügen‘ ist uns in ganz besonderer Weise beigebracht
worden, und dadurch ist es mit einem bestimmten Verhalten, mit dem Gebrauch
bestimmter Ausdrücke unter bestimmten Umständen verknüpft worden”
(Wittgenstein 1968, 70). Durch diese Verknüpfung internalisieren wir die
betreffenden Regeln, nach denen wir unsere Sprachspiele praktizieren. Wenig
später führt Wittgenstein jene Umstände aus, unter denen wir
das Sprachspiel “Lüge” erlernen. Dazu gehört, beim Lügen
ertappt worden zu sein, da eine Vermittlung durch verbalen Austausch und ein
Erleben der Konsequenzen sonst nicht stattgefunden hätte. Wie charakteristisch
dieses Merkmal der potentiellen Entlarvung der Lüge für die Regeln
des Sprachspieles ist, geht aus Wittgensteins Ausführungen hervor: “Um
einem Kind nun den Ausdruck ‚Ich habe gelogen‘ mit seiner normalen
Bedeutung beizubringen, muss sich das Kind in der normalen Weise verhalten.
So muss es z. B. unter bestimmten Umständen ‚zugeben‘, dass
es gelogen hat, und dabei muss es einen bestimmten Gesichtsausdruck haben usw.
usf. Es mag sein, dass wir nicht dahinterkommen, ob es gelogen hat oder nicht,
doch wenn wir das nie herausbekommen könnten, hätte das Wort eine
andere Bedeutung” (ebd. 81). Die unentdeckte Lüge kann also nicht
der Normalfall der Lüge sein. Simone Dietz schreibt: “Die Redensart
‚Lügen haben kurze Beine‘, ist kein Erfahrungssatz, sondern
ein in Wittgensteins Sinn ‚grammatischer Satz‘, der die Regeln des
Sprachspiels Lüge beschreibt” (Dietz 2000, 30).
Es wird aus Wittgensteins Bemerkung ersichtlich, dass es ihm um den Erwerb und
die Verwendung von Sprachspielen und nicht etwa um das Erlernen des Lügenverhaltens
selbst geht. Die Situation wird von ihm als gegeben vorausgesetzt und das darauf
bezogene Verhalten auch. Im Beispiel Wittgensteins handelt es sich um spezifisches
Lügenverhalten. Sofern das gegeben ist, kann das Kind das Sprachspiel mit
dem Satz “Du hast gelogen” erlernen. Doch erst und nur im Sprachspiel
drückt sich aus, dass das, was wir oder andere tun, “jemanden belügen”
ist. Die Benennung der “Lüge” bleibt dabei mit dem “normalen”
Verhalten der Lernsituationen unzertrennlich verbunden. Die Formel “in
normaler Weise” soll Fälle ausschließen, in denen ein Kind
beispielsweise einen Satz in einer Spielsituation nachsagt oder auswendig lernt,
ihn also ohne den situationssignifikanten Kontext erwirbt – es handelt
sich ansonsten um ein entsprechend anderes Sprachspiel.
Oben haben wir festgestellt, dass eine Benennung erst dann sinnvoll ist, wenn
der Betreffende mit den Spielregeln wenigsten einigermaßen vertraut ist;
d.h. für das Erlernen eines bestimmten Sprachspieles ist Voraussetzung,
dass die kognitiven Fähigkeiten eines Kindes ausreichen, um die sprachspielspezifischen
Kontextbedingungen zu erfassen. Voraussetzung für das Lügen ist, dass
ein Kind gelernt hat, sich zu verstellen, da es in der Lage sein muss, einen
Sachverhalt vorzutäuschen. Das Lächeln des Säuglings kann keine
Verstellung sein, solange er das entsprechende Sprachspiel noch nicht gelernt
hat. Ebenso verhält es sich mit dem Schreien. “Erst wenn das Kind
gelernt hat, dass andere eine bestimmte Art des Schreiens als Ausdruck von Schmerzen
auffassen, und wenn es gelernt hat, dass es diese Regeln auch ohne Schmerzen
so einsetzen kann, dass andere glauben, es hätte Schmerzen, lernt es, sich
zu verstellen” (ebd. 28). In diesem Sinne schreibt Wittgenstein: “Ein
Kind muss viel lernen, ehe es sich verstellen kann” (Wittgenstein 1949,
577), und erst mit dem Verstellen kann es das Sprachspiel der Lüge spielen
und verstehen.
Aufgrund ihrer Vermittlungsgeschichte im Lernprozess werden Regeln und Sprachspiele
zu einem festen Bestandteil unseres Verhaltens. Da jedoch unsere Verhaltensmechanismen
nicht unbegrenzt schnell erneuerbar sind, erhalten die Sprachspielregeln eine
gewisse Konstanz. Auch hinsichtlich der Notwendigkeit von gemeinschaftlicher
Findung der Regeln konkreter Sprachspiele – man bedenke die Charakterisierung
als soziale Übereinstimmung und Gepflogenheit – ist von einer Gültigkeit
auszugehen, die auf Haltbarkeit ausgerichtet ist. Vom sprachtheoretischen Standpunkt
aus gesehen, beruht die Leistungsfähigkeit unserer Sprache gerade darauf,
“dass sie in den verschiedensten und gerade auch in neuen Kontexten verwendbar
ist” (Kutschera 1971, 224). Im Sinne Wittgensteins ist der Sprache hier
jedoch auch das Merkmal der Flexibilität zuzurechnen. So verändern
sich die Regeln für unsere Sprachspiele mit dem Wandel der Kontextbedingungen;
nicht ad hoc für jeden neuen, aktuellen Zusammenhang, sondern prozesshaft:
“‘make up the rules as we go along‘”, und im Falle der
Modifikation situativer Umstände verändern wir die Regeln –
“as we go along” (Wittgenstein 1949, §83). Dahin gehend lässt
sich der pragmatische Sprachwandel darstellen und untersuchen.
Ein Beispiel dafür gibt der Wandel der gesellschaftlichen Bedeutung des
Lügenvorwurfes. Gabriel Falkenberg hat sich neben der Konstitution der
Lüge (darauf werde ich im nachfolgenden Kapitel zu sprechen kommen) auch
mit der Zuschreibung der Lüge beschäftigt – eine Distribution,
die Wittgenstein wohl nicht mitgetragen hätte. Falkenberg beschreibt die
rituelle Bedeutung des Lügenvorwurfes im 16. Jahrhundert im Zusammenhang
mit der Geschichte der Ehrenhändel (vgl. Falkenberg 1981, 158f.). Seit
dem Mittelalter galt der Vorwurf der Lüge als ehrenrührig, da er den
Vorwurf der Feigheit mitbeinhaltete. Einen Ehrenmann der Lüge zu bezichtigen
hatte unweigerlich die Herausforderung zum Duell zur Konsequenz, andernfalls
hätte der Betreffende seine Ehre unrühmlich verloren. Zur rituellen
Handlung wurde laut Falkenberg der Lügenvorwurf im Zusammenhang mit einer
Komplikation des traditionellen Duellreglements. Demnach hatte der Herausgeforderte
die Wahl der Waffe, was als unbilliger Nachteil für denjenigen empfunden
wurde, der aufgrund einer ehrenrührigen Handlung zum Duell herausfordern
musste. Um die Wahl der Waffen wieder dem ursprünglich in seiner Ehre Angegriffenen
zukommen zu lassen, war es ihm überlassen, im Gegenzug den Angreifer der
Lüge zu bezichtigen. Dieser musste seinerseits zum Duell fordern und so
lag die Waffenwahl beim zuerst Beleidigten.
Von dieser historischen Episode ausgehend lässt sich die pragmatische Bedeutung
der Lügenzuschreibung bis in die Gegenwart nachzeichnen. Noch heute werden
im Deutschen Bundestag Äußerungen sanktioniert, die “lügen”,
Lüge”, “gelogen” usw. beinhalten, sofern damit ein persönlicher
Vorwurf gegen einen anderen Parlamentarier erhoben wird – nur entstehen
heute daraus nicht mehr Gefahren für Leib und Leben (ausführlicher
dazu ebd. 159 ff.).
Es wird ersichtlich, wie eng Sprachspielkonventionen allgemein mit gesellschaftlichen
Wirklichkeiten verknüpft sind. Daraus erwächst das Erfordernis, Sprachspiele
für spezielle Kontexte zu untersuchen und zu beschreiben. Darauf werde
ich im Zusammenhang mit den Konsequenzen für die Beschreibung der Lüge
vertiefend eingehen. Zunächst gilt es aber das Wissen und Erleben des Sprechers,
wenn er lügt oder die Wahrheit sagt, zu beleuchten.
3.3.2. Die Unmöglichkeit privater Erlebnisse vs. die Absicht des Lügners
3.3.2.1. Expressiver Sprachgebrauch
“Was geschieht denn eigentlich, wenn ich in dem einen Falle sage: ‘Ich
sehe Rot / habe Zahnschmerzen /‘ es auch meine und nicht lüge, während
ich im anderen Falle die Worte ausspreche, aber weiß, dass sie nicht zutreffen
(...) ?” (Wittgenstein 1968, 68). Damit stellt Wittgenstein die Frage
nach dem Verhältnis einer Äußerung zum inneren Erleben des Sprechers,
die für die Lüge von wesentlicher Bedeutung ist.
Widmen wir uns zunächst der Frage, in welchem Verhältnis eigenes Erleben
und sprachliche Äußerung stehen, sofern der Sprecher “meint”,
was er sagt und bleiben wir dazu beim Beispiel der Zahnschmerzen. Wir erlernen
das Sprachspiel “Ich habe Schmerzen” anhand einer exemplarischen
Situation. Normale Umstände liegen vor, wenn der Betreffende etwa als Kind
einen wehen Zahn hatte, deswegen stöhnen musste, zum Zahnarzt ging und
behandelt wurde. In diesem beispielhaften Kontext kann ein Kind lernen, dass
im Sprachspiel der Satz “Ich habe Zahnschmerzen”, die anderweitige
Äußerung der Schmerzen – etwa durch Stöhnen – ersetzt
kann (ebd. 77).
Auf die Frage der Privatheit von Empfindungen entgegnet Wittgenstein, dass die
Aussage “Nur ich kann wissen, ob ich wirklich Schmerzen habe” falsch
und unsinnig sei (Wittgenstein 1949, §246). Falsch deshalb, weil andere
sehr wohl wissen können, ob ich Schmerzen habe, und unsinnig, da es sinnlos
sei zu sagen, man wisse, dass man Schmerzen hat; man könne lediglich sagen
“Ich habe Schmerzen” (ebd.). Von einem Sachverhalt kann ich nur
sagen, “ich weiß darum”, sofern diesbezüglich auch “Nichtwissen”
und “Zweifel” möglich sind. Für das Schmerzempfinden sind
Unwissen und Zweifel jedoch ausgeschlossen (Wittgenstein 1968, 98f.).
Bei verbalen Schmerzensbekundungen handelt es sich selbst um einen Ausdruck
vorhandener Schmerzen. Psychische Erlebnisse, die in Ich-Sätzen ausgedrückt
werden, sind nach Wittgenstein also keine inneren Gegenstände, die anderen
Personen grundsätzlich unzugänglich sind und von denen andere nur
indirekt auf dem Wege der Mitteilung erfahren können. Äußerungen
über psychische Erlebnisse sind selbst sprachliches Verhalten (Dietz 2000,
25). Die Sprache tritt nicht zwischen Schmerzäußerung und den Schmerz
(Wittgenstein 1949, §245).
Der ausschließlich expressive Charakter, den Wittgenstein hier unserem
sprachlichen Verhalten beimisst, widerspricht der Möglichkeit, dass man
mit Empfindungsäußerungen lügen kann. Dass ein Satz mit den
Äußerungsumständen so unmittelbar verbunden ist, bedeutet doch,
dass Sprache und charakteristisches Erleben im Zusammenspiel das komplexe Verhaltensmuster
bilden, das ein bestimmtes Sprachspiel kennzeichnet. Es gilt also für das
Sprachspiel Schmerzen-äußern, dass der Satz “Ich habe Schmerzen”
ohne entsprechende Empfindung unmöglich ist.
3.3.2.2. So tun als ob: Fake von Sprachspielen
Was ist das, wenn ich diesen Satz dennoch, also ohne Schmerzen zu empfinden,
ausspreche? Hier sind Wittgenstein Bemerkungen zum Witz eines Sprachspieles
relevant: Zu einem Sprachspiel gehört neben den entsprechenden Regeln auch
ein bestimmter Witz (ebd. §564). Zur Veranschaulichung greife ich auf das
obige Beispiel des “Wiegens” zurück: Wir wiegen, um zu erfahren,
wie leicht oder schwer eine Sache oder Person ist. Vielleicht wollen wir wissen,
ob sich unser eigenes Körpergewicht verändert hat. Unser Interesse
zu befriedigen – oder auch Befürchtungen hinsichtlich unseres Körpergewichts
auszuräumen oder zu bestätigen –, das ist der Effekt, auf den
wir mit dem Spiel mit der Waage abzielen, das ist der Witz des Wiegens. Die
Spielregeln des Wiegens sind dagegen anders zu beschreiben. Zu ihnen gehört,
einen Gegenstand oder einen Säugling in eine Schale zu legen, die an der
Waage angebracht ist; oder einen gefüllten Sack oder unseren eigenen Körper
auf eine Platte zu stellen, die zur Waage gehört. Wir lesen einen Wert
ab, der sich auf einer Strich- oder Ziffernskala zeigt; ein Vorgang, der selbst
als Sprachspiel aufzufassen und zu beschreiben ist – und der einen eigenen
Witz hat, nämlich den, das sinnlich wahrnehmbare Gewicht (eines Gegenstands
oder einer Person) einer abstrakten Größe (Tonne, Kilo usw.) zuzuordnen;
diese Zuordnung geschieht wiederum nach spezifischen Regeln. Äußere
ich den Satz “Ich habe Schmerzen” ohne das Vorliegen der charakteristischen
Umstände (Schmerzempfinden), dann ist das Spiel Schmerzen-äußern
witzlos geworden. Es handelt sich in diesem Falle um den Fake des Sprachspiels,
indem ich den Regeln des betreffenden Sprachspiels folge und dadurch so tue,
als ob mein Handeln einen bestimmten Witz hat; dabei hat es einen ganz anderen,
der zu einem anderen Sprachspiel gehört.
Ebenso ist das Verbergen nach Wittgenstein ein eigenes Sprachspiel: “Bestimmtes
Verhalten unter bestimmten Umständen nennen wir: Zeigen, dass wir Zahnschmerzen
haben, und ein anderes Verhalten nennen wir: unsere Zahnschmerzen Verbergen”
(Wittgenstein 1968, 64). Wie das “Zahnschmerzen Verbergen”, so ist
auch, den Satz “Ich habe Zahnschmerzen” ohne entsprechendes Empfinden
auszusprechen, ein eigenes und an den vorliegenden Umständen zu bemessendes
Sprachspiel.
3.3.2.3. Absicht und Heimlichkeit der Lüge
Dass die Sprache nicht zwischen persönliches Erleben und die Äußerung
tritt, konnte damit auf Fälle eingeschränkt werden, in denen sich
verbale Äußerung und eigenes Erleben decken. In diesen Fällen
ist es unsinnig, davon zu sprechen, man wisse, dass man etwas Bestimmtes empfinde;
psychisches Erleben ist nicht privat. Wie steht es um den Fall, dass Erleben
und Äußerung auseinanderfallen, wie in Fällen der Lüge.
Ein konkretes Wissen ist Voraussetzung dafür, den Fall der Lüge von
jenen abzugrenzen, in denen ich über einen Sachverhalt irre. Auch Wittgenstein
schließt für seine Betrachtungen den Fall aus, “in dem man
aus Versehen die Unwahrheit spricht” (Wittgenstein 1968, 69).
Zur Lüge gehört die Heimlichkeit. Es scheint, als schließe Wittgensteins
Absage an privates Erleben Heimlichkeiten aus. Jedoch unterscheidet sich die
Heimlichkeit beim Lügen vom persönlichen Empfinden. Wittgenstein spricht
über diese Heimlichkeiten im Zusammenhang mit dem Heucheln: “Wenn
du dir jemanden vorstellst, der heuchelt – geheuchelt wird dann insgeheim,
doch diese Geheimhaltung ist nicht die des ‚privaten Erlebnisses‘”
(ebd. 93). Wittgenstein entwirft ein Modell, das die Geheimhaltung des Lügners
charakterisieren soll, nämlich, “dass man lügen kann, indem
man laut das eine und leise das andere sagt – und was man laut sagt ist
hier die Lüge [sic]” (ebd. 70). Dieses leise (oder gar nichts sagen)
ist von anderer Qualität als persönliches Erleben. Was der Lügende
erlebt, könnte die Angst, entdeckt zu werden, oder Schamgefühl sein;
nach Wittgenstein gibt es solche “Empfindungen (...), die für das
Schwindeln charakteristisch sind” (Wittgenstein 1949, §159); das
Spiel, diese Gefühle zu verbergen (analog zu obigem Beispiel), gehört
zum Lügen, da letzteres ansonsten witzlos würde.
Damit ist ein Unterschied gemacht – es bleibt jedoch die Frage, wie genau
sich das Bewusstsein des Lügens vom Empfinden beim Lügen abhebt. Wittgenstein
konkretisiert in seinen “Bemerkungen über die Philosophie der Psychologie”
dieses Bewusstsein als Absicht bzw. Intention: “Eine Lüge hat eine
besondere Umgebung. Es gibt da vor allem ein Motiv. Eine Veranlassung. Das Bewusstsein
des Lügens ist von der Kategorie des Bewusstseins der Absicht” (zitiert
nach Dietz 2000, 35). Als eigene Kategorie bleibt die Intentionalität bei
Wittgenstein unklar: “Absicht, Intention ist weder Gemütsbewegung,
Stimmung, noch Empfindung, oder Vorstellung (...). Die Absicht kann man eine
seelische Disposition nennen. Dieser Ausdruck ist insofern irreführend,
als man eine solche Disposition in sich nicht durch Erfahrung wahrnimmt”
(ebd.). Zum Zwecke der Heimlichkeit lassen sich Absichten wenigstens temporär
verbergen, was die Möglichkeiten der Täuschung und der Lüge eröffnet.
Wenn Wittgenstein feststellt, dass charakteristisches Erleben und Sprachspiel
unmittelbar aneinandergeknüpft sind (s. o.), so bezieht er sich dabei auf
das konkrete Sprachspiel, und es geht ihm darum, den Begriff des Sprachspiels
für die Beschreibung des sprachlichen Verhaltens zu prägen. In diesem
Sinne sind sprachliche Ausdrücke über subjektive Erlebnisse rein expressiv.
Das Sprachspiel der Lüge betrachtend lässt sich feststellen, dass
Erlebnis und Verhalten zeitlich nicht zusammenfallen müssen (ebd. 64).
Die psychischen Disposition desjenigen, der lügt, stellt sich folgendermaßen
dar: Der Lügner spielt das Spiel des Verbergens des eigenen Erlebens. Das
ist Teil dessen, was er beabsichtigt. Darüber hinaus intendiert er eine
Äußerung, die nicht mit den situativen Charakteristika, wie er sie
selbst erlebt, übereinstimmt. Er gebraucht damit einen sprachlichen Ausdruck
losgelöst von den spezifischen Umständen, mit denen er einst verknüpft
wurde. Sein Verhalten ist somit nicht mehr das gleiche, das damals für
die Bedeutung konstitutiv war (Wittgenstein 1968, 70).
3.3.3. Zur Beschreibung der Lüge als Sprachspiel
Ich werde im Folgenden die Konsequenzen aus den vorangegangenen Ausführungen
hinsichtlich der Identifikation und der Beschreibung der Lüge als Sprachspiel
ziehen.
Dass die Lüge ein eigenes Sprachspiel ist, wird von Wittgenstein in knappen
Äußerungen expliziert und lässt sich darüber hinaus aus
seinen Bemerkungen zum Regelfolgen und zur psychischen Disposition des Sprachverwenders
erschließen. Die Charakterisierung als Sprachspiel verwehrt eine Deutung
der konstitutiven Heimlichkeit der Lüge als rein privaten Sprachgebrauch.
Mit dem sog. Privatsprachenargument erklärt Wittgenstein, dass ein solcher,
rein privater Sprachgebrauch unmöglich sei. Ein rein privater Sprachgebrauch
sei ausgeschlossen, da es nicht möglich sei, alleine Regeln zu konstituieren,
da diese Ergebnis kommunikativen Austauschs und sozialer Bewährung seien.
Die Lüge ist davon nicht betroffen, weil Heimlichkeit nicht mit privatem
Regelgebrauch gleichzusetzen ist. Die Heimlichkeit und das Verbergen des eigenen
Empfindens sind hingegen selbst reguläre (im Sinne Wittgensteins) Verhaltensweisen
und somit Sprachspiele. Diese sind Voraussetzung für das Spiel des Lügners,
für das gezeigt wurde, dass es selbst als Sprachspiel gelernt wurde wie
jedes andere.
An diesem Beispiel des Sprachspieles Lüge wird deutlich, wie eng viele
Sprachspiele miteinander verwoben sind. Für die Abgrenzung liefert Wittgenstein
keine eindeutigen Kriterien – nicht zuletzt deshalb, weil er die Klassifikation
von Sprachspielen ablehnt. In Widerspruch dazu setzt sich Simone Dietz, wenn
sie die Lüge zu einem Sprachspiel zweiter Ordnung erklärt, da die
Lüge “das Beherrschen bestimmter konstitutiver Sprachspiele erster
Ordnung” voraussetze (Dietz 2000, 30). Vom methodischen Einwand gegen
die Gliederung von Sprachspielen abgesehen, ist die Frage nach dem Verhältnis
der Lüge zu den Äußerungen, mit denen man täuscht und lügt,
berechtigt. Wie wir bereits gesehen haben, geht auch Wittgenstein nicht von
einer Gleichrangigkeit aller denkbaren Sprachspiele aus. So zeigt er beispielsweise
für das Sprachspiel der Verstellung, dass bestimmte Sprachspiele –
zu denen auch die Lüge gehört – einige andere Regelkenntnisse
voraussetzen.
In unseren Fällen (1) dem nicht eingehaltenen Versprechen Annas gegenüber
Bert und (2) der unwahren Behauptung Annas gegenüber ihrem Lehrer stellt
sich die Frage, wie sich das Sprachspiel der Lüge zu den Sprachspielen
des Versprechens und Behauptens verhält. Analog zur Verstellung muss ein
Sprachbenutzer erst gelernt haben, dass mit einem Satz der Form “Ich verspreche
Dir, dass ich x tue, wenn du y tust” ein Kontrakt zwischen Kommunikationspartnern
geschlossen wird, ehe er zu Gunsten heimlicher Absichten geäußert
werden kann. Wir äußern den Satz dann sozusagen “bloß
zum Schein”. Wittgenstein fragt, was von einem Sprachspiel übrig
bleibt, wenn sich im Falle einer Äußerung keine der üblichen
Konsequenzen daraus ergeben, und gibt die Antwort: Das Spiel habe dann seinen
Witz verloren, “so dass der Ausdruck keine Bedeutung mehr hat, obwohl
ich ihn natürlich noch aussprechen kann” (Wittgenstein 1968, 83).
Das stimmt im Sinne der Gebrauchstheorie der Sprache mit dem überein, dass
der Sinn eines Satzes aus dem resultiert, was er in einer bestimmten Situation
leistet.
Um die Leistung eines Satzes unter konkreten Umständen bestimmen zu können,
gilt es zu bedenken, welche Perspektive für die Beurteilung maßgeblich
ist. Wittgenstein geht über weite Strecken seiner Ausführungen vom
Standpunkt des Sprechers bzw. des Handelnden aus – in seinen Ausführungen
zum Erlernen von Sprachspielen und Folgen von Spielregeln. Von dieser Warte
aus lässt sich auch die Intention des Sprechers als Kriterium heranziehen.
Um von Lüge im Zusammenhang mit der Äußerung eines Versprechens
sprechen zu können, ist Voraussetzung, dass der Sprecher schon zum Zeitpunkt
seiner Äußerungen beabsichtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern;
im Falle von Annas Versprechen (1) handelt es sich genauer um eine in Aussicht
gestellte Gegenleistung – die Erfüllung des Versprechens ist somit
an eine Bedingung geknüpft. In unserem Beispielfall ist die Lügenvoraussetzung
erfüllt, da Anna von vornherein nicht beabsichtigt, ihre Gegenleistung
zu erbringen. Hinsichtlich des Sprachspieles Versprechen ist ihre Äußerung
bedeutungslos; das Versprechen ist witzlos.
Gerade deshalb kommt das Sprachspiel der Lüge in Betracht: Die Leistung
von Annas Äußerung besteht darin, durch Verstellung – vgl.
den Fall des schreienden Babys – eine der für das vorgetäuschte
Verhalten üblichen Konsequenzen zu erwirken, nämlich, dass Bert die
Bedingung für die in Aussicht gestellte Gegenleistung erfüllt. Das
ist es, was Anna beabsichtigt. Das Verbergen ihrer Intention (Heimlichkeit)
ist konstitutiv für das Sprachspiel der Lüge. Anders liegt der Fall,
wenn Anna sich erst zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheidet, ihre
Leistung schuldig zu bleiben. Mit einer Sprachspielbestimmung zum Zeitpunkt
des Gesprächs kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Vereinbarung –
der Witz des Versprechens – tatsächlich erfolgte .
Dennoch käme es im geschilderten Falle nicht zu den üblichen Konsequenzen.
Worin unterscheiden sich dann die Fälle aus Sicht des Gesprächspartners?
Und wie ist das Verhältnis von Lüge und vorgetäuschtem Verhalten
angesichts der Hörerperspektive zu beschreiben? Aufgrund von Heimlichkeit
und Verstellung bleiben dem Hörer die Intentionen des Gegenübers verborgen.
Aus seiner Perspektive fällt die Beurteilung dessen, was ein Satz in der
konkreten Situation leistet, entsprechend anders aus. Anders wäre es, wenn
unsere Sätze ausschließlich expressiven Charakter hätten. Erst
die Fähigkeit des Verheimlichens und der Verstellung und die darauf abzielende
Intention ermöglichen es, dass Erleben und Verhalten auseinanderfallen;
für Simone Dietz eine potentielle “Zeitverschiebung”: Diese
“ermöglicht einem Sprecher, mit seiner Behauptung den psychologischen
Sachverhalt [das Erleben] zu negieren, ohne in einen offensichtlichen Widerspruch
zu geraten, und sie ermöglicht dem Hörer, sich sowohl über die
Wahrheit einer solchen Behauptung zu irren, als auch diesen Irrtum nachträglich,
aufgrund eines späteren Verhaltens des Sprechers, zu korrigieren”
(Dietz 2000, 64f.). Aufgrund dessen ist die Lüge systematisch möglich.
Das sind die Rahmenbedingungen für unseren alltäglichen Sprachgebrauch,
unter denen wir das Sprachspiel “Lüge” spielen. Es macht den
Witz des Belügens aus, dass dem Hörer die Witzlosigkeit unserer Äußerungen,
mit denen wir ihn belügen, (zumindest für eine gewisse Zeit) verborgen
bleibt. Deshalb ist für die Sprachspielzuordnung zunächst die Perspektive
des Sprechers ausschlaggebend. Zusätzlich kommt das spätere Erkennen
der Lüge seitens des Hörers in Betracht, das nach Wittgenstein grundsätzlich
möglich ist, jedoch nicht immer geschehen muss. Für beides müssen
die näheren Umstände einschließlich des Verhaltens des Sprechers
zu jenem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden.
Wie stellt sich aus der Perspektive des Hörers die Differenzierung von
Lüge und Versprechen im Falle eines erst nachträglich geschehenen
Gesinnungswandels dar? Für Bert ist nicht ersichtlich, ob Anna schon zum
Zeitpunkt ihres Versprechens gar nicht vor hatte, mit ihm in den Zoo zu gehen,
oder ob aktuelle Umstände oder ein plötzlicher Gesinnungswandel Anna
davon abbrachten, ihr Versprechen einzulösen. Entsprechend könnte
Bert auch im zweiten Falle einen Lügenvorwurf an Anna richten. Erinnern
wir uns, dass für Wittgenstein der alltägliche Sprachgebrauch maßgeblich
für die Beschreibung der Sprache ist. Es hängt von der Auseinandersetzung
zwischen Anna und Bert über das fragliche Versprechen ab, ob und wie sich
die Situation klärt und wie die Akteure das Geschehene deklarieren. Welche
Möglichkeiten sind also denkbar? Anna kann sich entschuldigen für
ihren “Rückzieher”. Damit Bert das akzeptiert, der Vermutung
Glauben schenkt, dass Anna ihn nicht belogen hat, sollte sie das auch gut, nämlich
mit für beide offensichtlichen Argumenten, begründen. Sie wird vielleicht
zusätzlich die Erklärung abgeben, dass sie ihr Versprechen “ernst”
gemeint hatte. Doch ist eine abermalige Lüge dabei nicht auszuschließen.
Nach Wittgenstein gibt es keine “harten Kriterien” (ebd. 31) für
adäquates Verhalten und entsprechend keine zuverlässigen Beobachtungskriterien
für die Beurteilung seitens des Hörers. Unsere Verhaltenskriterien
“beziehen sich auf Wahrscheinlichkeiten unter bestimmten Bedingungen und
auf die innere Stimmigkeit des jeweiligen Verhaltensmusters” (ebd. 65).
Hier zeigt sich erneut, dass die Ränder des Sprachspieles verschwommen
sind, und seine Regeln vage.
Im zweiten Fall stellt sich das Verhältnis von Behauptung und Lüge
entsprechend dar. Bei Wittgenstein finden wir den Hinweis, dass einem ausgesprochenen,
lügenhaften Satz ein nur leise bzw. für sich gesprochener, wahrer
Satz gegenübersteht. Lügenhaft ist ein Satz dann, “wenn unser
Verhalten nicht mehr das gleiche ist wie das, welches damals für die Bedeutung
konstitutiv war” (vgl. oben und Wittgenstein 1968, 70) – im Falle
von Annas Äußerung verhält es sich zweifellos so. Im vorhergehenden
Kapitel konnten wir uns darauf festgelegt, dass der Sprechakt der Lüge
sehr wohl eine Behauptung beinhaltet. Bei Wittgenstein bleibt dagegen offen,
ob zum Witz des Behauptens gehört, dass das Mitgeteilte den Tatsachen,
wie sie sich für den Sprecher darstellen, entspricht, und ob die Absicht,
den Gesprächspartner zu täuschen, verhindert, dass wir von Behauptungen
oder Mitteilungen sprechen.
In der konkreten Situation (2) kann nicht davon gesprochen werden, dass Annas
Behauptung dem Bedürfnis des Lehrers nach Aufklärung des Sachverhaltes
entspricht. Läge darin der Witz des Mitteilens begründet, so müsste
die Annahme des entsprechendes Sprachspieles negiert werden. Einer ganz anderen
Lesart des Dialogs entspräche, dass Anna sich schlichtweg aus der Affäre
zieht. Die Frage des Lehrers wäre dann lediglich eine rhetorische, mit
der er seinen Zweifel kundtut, dass Anna ihre Hausaufgaben selber gemacht hat.
Wenn dies der Fall sein soll, dürfte der Lehrer auf eine solche Frage nicht
damit rechnen, dass seine Schülerin aufrichtig Auskunft erteilt.
“Sich aus der Affäre ziehen” und “Lügen” als
alternative Sprachspiele? Das Beispiel verdeutlicht, dass alle Umstände
für die Beurteilung eines Verhaltens herangezogen werden müssen. Die
Ausführungen zum psychischen Erleben und zur Intentionalität des Lügenden
haben ergeben, dass der Satz “Ich habe Zahnschmerzen” grundsätzlich
auch zu anderen Zwecken als der reinen Schmerzensäußerung verwendet
werden kann. Die Annahme einer Lüge konkurriert jedoch mit anderen Sprachspielen
wie etwa der Aussage eines Schauspielers “Ich habe Zahnschmerzen”
auf der Bühne. Dagegen lügt ein Angestellter, der sich bei seinem
Arbeitgeber für sein Fernbleiben an jenem Arbeitstag mit demselben Satz
als Ausrede entschuldigt. Jedenfalls scheint es plausibel, dass jemand dieses
Verhalten als Lüge deklariert. Über das Kriterium der Plausibilität
für eine konkrete Zuordnung zu einem Sprachspiel kommen wir bei Wittgenstein
nicht hinaus. Maßgeblich für das Sprachspiel sind der alltägliche
Sprachgebrauch und damit unsere Gewohnheiten, etwas als Lüge zu bezeichnen
oder nicht.
Für die Lüge sind dabei unsere Wertvorstellungen von großer
Bedeutung. Dem Begriff “Lüge” haftet der Vorwurf moralischer
Verwerflichkeit an. So bezeichnet Wittgenstein das Schreien des Kindes als Verstellung
und nicht als Lüge, obwohl die Regeln der Verstellung denen der Lüge
in vielerlei Hinsicht gleichen. Wir vertrauen darauf, dass das schreiende Kind
einen akzeptablen Grund hat, selbst wenn es keine Schmerzen hat. Ob wir Annas
Entgegnung auf die Frage des Lehrers als lügenhaft verwerfen oder als akzeptables
Verhalten hinnehmen, hängt von unseren Wertmaßstäben ab und
davon, welche Umstände für den einzelnen Sprachteilnehmer signifikant
für unmoralisches Verhalten sind. Den Fragen der Moral weiter nachzuspüren,
wäre geboten, um die Tendenzen der Beurteilung und Benennung von Sprachverhalten
näher zu bestimmen; dies kann aber hier nicht geleistet werden, da sie
zu weit wegführen von der Frage der Pragmatik des Sprachgebrauches.
In den Beispielfällen wurden darüber hinaus bewusst Kinder als Akteure
eingesetzt, da unter Kindern der Lügenvorwurf häufiger formuliert
wird als in der “Erwachsenenwelt” – nach Wittgenstein ist
die Benennung ein wichtiges Indiz für die Annahme eines bestimmten Sprachspieles.
Das Sprachverhalten der Kinder liegt zeitlich nahe an der Phase des Erlernens
von Sprachspielen, so dass sich Konturen noch deutlicher abzeichnen –
zudem werden sie von Kindern deutlicher benannt. Außerdem sind leicht
Umstände denkbar, unter denen Kinder die Worte “Lüge”,
“lügen” etc. erlernt haben, ohne dass Begriff und Sprachspiel
durch individuellen Lebenswandel modifiziert worden wären. Zudem ist das
Erleben des Kindes hinsichtlich sozialer Bindungen besonders intensiv, wo hingegen
andere Parameter wie gesellschaftliche Zwänge und Konventionen eine untergeordnete
Rolle spielen. Das soziale Beziehungsgeflecht des Kindes ist weniger komplex
als die des Erwachsenen, was sich auf die Konstitution und Modifikation von
Sprachspielregeln auswirkt.
3.4. Die Forderung nach empirischer Beschreibung der Lüge
Die enge Verknüpfung der Sprachspielkonventionen mit gesellschaftlichen
Wirklichkeiten zieht Konsequenzen für die Beschreibung von Sprachspielen
nach sich. Es ist erforderlich, Sprachspiele für spezielle Kontexte zu
untersuchen und zu beschreiben. Das umfasst sowohl die diachrone Dimension –
vgl. oben das Beispiel der Geschichte des Lügenvorwurfes – als auch
die synchronen Spezifika einzelner Gruppen: Beruflicher Kontext, Alter, Glaubenszugehörigkeit;
alle geographischen und milieubedingten Kulturmerkmale spielen bei der Beurteilung
und Beschreibung von Sprachspielen eine Rolle. Demnach gibt es nicht nur ein
Sprachspiel der Lüge, dessen Regeln für die zahlreichen denkbaren
Situationsumstände gelten. Um der Forderung nach getreuer Beschreibung
der praktizierten Sprachspiele nachzukommen, ist es notwendig, die jeweiligen
Spezifika unterschiedlichen Sprachspielen zuzuordnen:
Ein Kind, das seine Mutter belügt; ein junger Mann, der seine Partnerin
belügt; ein Schulleiter, der seine Lehrkräfte belügt; ein Politiker,
der die Öffentlichkeit belügt; ein asiatischer Unterhändler,
der seinen amerikanischen Vertragspartner belügt; ein Angestellter, der
seinen Vorgesetzten belügt oder derselbe, wenn er einen Kollegen belügt;
ein Mitarbeiter einer Werbeagentur spielt ein anderes Spiel, wenn er die Lüge
in Marketingmaßnahmen seines Kunden einsetzt, als wenn er bei den Verhandlungen
den Kunden belügt, und wieder etwas anderes, wenn er bei der internen Abklärung
der Verhandlungsbedingungen seine Mitarbeiter belügt; ein Verkehrssünder,
wenn er den Polizisten belügt; derselbe, wenn er im Prozess den Richter
belügt; wieder ein anderes Spiel ist es, wenn er denselben Richter vor
oder nach der Sitzung belügt; ein gläubiger Katholik, der im Beichtstuhl
lügt, spielt ein anderes Spiel, als wenn er seinen Pfarrer auf offener
Straße belügt, usw.
Die angeführten Beispiele sind spezielle Lügenspiele; ihre Familienähnlichkeit
im Sinne Wittgensteins ist unverkennbar. Um jedoch den Kontextspezifika gerecht
zu werden, sind sie einzeln als Sprachspiel zu bewerten und zu beschreiben.
Angesichts dieser Menge an Beispielen, die sich beliebig vermehren ließen,
wird deutlich, dass der Forderung Wittgensteins nach dezidierter Beschreibung
der genannten und aller weiteren Fälle hier nicht Rechnung getragen werden
kann. Zudem bringen die aufgeführten Beispiele nicht zum Ausdruck, welche
unterschiedlichen Erlebnisse und Erfahrungen mit dem Lügen verbunden sein
können. Am Beispiel des “Lesens” hat Wittgenstein gezeigt,
wie unterschiedlich unser Erleben und die Mechanismen dieser Tätigkeit
sind, die allesamt mit “lesen” beschrieben werden (Wittgenstein
1949, §§ 156-172). Für das Sprachspiel des Lügens gilt ebenso
wie für die Verwendung des Wortes “lesen”: “Der Gebrauch
dieses Wortes unter den Umständen unsres gewöhnlichen Lebens ist uns
natürlich ungemein wohl bekannt. Die Rolle aber, die das Wort in unserem
Leben spielt, und damit das Sprachspiel, in dem wir es verwenden, wäre
schwer auch nur in groben Zügen darzustellen” (ebd. §156).
Für den Sprachwissenschaftler schließt sich daran eine Forderung
an: Die Lüge für konkrete Umstände, also spezifische, wiederkehrende
Situationen in einer bestimmten Sprechergruppe, empirisch zu untersuchen. Die
Ausführungen Wittgenstein bergen das Versprechen, weiter Aufschluss über
das Lügenspiel zu erlangen. Mit seiner Paradigmenvielfalt und den zahlreichen
Anregungen für das Auffinden weiterer Muster liefert er ein Bündel
von Beschreibungsansätzen, das es auf konkretes Sprachmaterial anzuwenden
gilt. Der Untersuchungsausschnitt dürfte dabei nicht zu groß gewählt
werden, damit die erforderliche Umsicht – wie von Wittgenstein gezeigt
– im Umgang mit den individuellen, situativen, gesellschaftlichen und
kulturellen Spezifika gewahrt werden kann.
III. ERGEBNISSE UND AUSBLICK
Drei Etappen liegen hinter uns. Der erste Weg führte uns durch das Tal,
vorbei an Felsen und Gebirgszügen, die wir nicht besteigen wollten, deren
imposante Gestalt sie jedoch nicht unbemerkt und unerwähnt bleiben lassen
konnte: Unsere Ausführungen zeugen vom universellen Interesse und der Vielfalt
der Anschauungen, die das Thema Lüge dank seiner schillernden Farbigkeit
zu allen Zeiten hervorgebracht hat. So ist die Lüge bereits den antiken
Philosophen umfassende Auseinandersetzungen wert. Für das abendländische
Mittelalter zitieren wir die Lügendefinition des Augustinus, für die
bis heute Gültigkeitsanspruch erhoben wird. Augustinus stellt die Lüge
vor allem auf die Intention des Sprechers ab; sie ist Bestandteil der seelischen
Innenraum-Ontologie im Angesicht des christlichen Gottes. Nachrangig ist für
Augustinus die Lüge als sprachliche Handlung und Verhaltensmuster, und
damit das pragmatische Interesse an der Lüge, das wir verfolgen. Die Philosophen
Kant und Nietzsche bilden die Lüge ab und andersherum spiegelt sich ihre
Philosophie in der Frage der Lüge wieder. Zuletzt genannt wurde die aktuelle
Relevanz der Lüge in den Naturwissenschaften, insb. in der Evolutions-
und Soziobiologie.
Damit sind wir am Fuß des Berges, der Lügenpragmatik, angelangt.
Ehe wir unseren Schritt in unbestimmte Richtung lenken, werfen wir einen Blick
in die Karte: Die pragmatische Vorgehensweise ist von anderen sprachwissenschaftlichen
Fragestellungen zu unterscheiden und ein Pragmatikverständnis zugrunde
zu legen. Unserem Anliegen, die beiden zentralen Herangehensweisen an die Lüge,
zum einen die Theorie, zum anderen die Beschreibung der Lügenhandlung,
darzustellen, gemäß, benötigen wir für Auf- und Abstieg
unterschiedliche Pragmatikbegriffe. In die Höhe geleitet uns die Handlungstheorie
der Sprache mit Sprechakttheorie und Theorie der konversationalen Implikatur
als signifikanten Ausprägungen. Wir folgen dabei den wissenschaftlichen
Ansprüchen der Systematisierung, Verallgemeinerung, abstrakten Begriffsbestimmung
und Erklärung von Sprachhandlungen. Beim Abstieg folgen wir der pragmalinguistischen
Ausrichtung hin auf die Beschreibung alltagssprachlicher Gewohnheiten und kehren
damit zur Lebenswirklichkeit der Städte, Dörfer und Lebensgemeinschaften
zurück. Auf Ludwig Wittgenstein beruft sich die Pragmalinguistik, seine
Grundlegungen bestimmen unsere Lügenauffassung auf dieser dritten Etappe.
Der pragmatischen Theorie liegt die Lüge als personale, soziale, temporale,
intentionale und verbale Handlung zugrunde. Im Falle der Lüge sind diese
sprachliche Handlung und das darauf bezogenes Bewusstsein des Sprechers (seine
Einstellungen) entzweit. Diese These ist gegen Weinrichs “Linguistik der
Lüge” zu verteidigen. Dieser versucht die Lüge als Widerspruch
ausschließlich auf der Seite der Verbalhandlung zu erklären: Die
Lüge ist gegeben, “wenn hinter dem (gesagten) Lügensatz ein
(ungesagter) Wahrheitssatz steht, der von jenem kontradiktorisch, d.h. um das
Assertionsmorphem ja/-nein, abweicht.” Dieser Ansatz greift in dreierlei
Hinsicht zu kurz: Zum ersten vernachlässigt er die Frage nach der Intention
des Lügenden. Damit ist es nicht möglich, die Differenzierung von
Lüge und Irrtum, die sich anhand der Absichten des Sprechers entscheidet,
vorzunehmen. Zum zweiten geht die Theorie, die Frage der Lüge entscheide
sich am Assertionsmorphem Ja/Nein, an der Lügenhandlung vorbei, da die
Kontradiktion zu wahr bzw. richtig nicht gelogen ist, sondern falsch. Die Frage
der Wahrheit entscheidet nicht die der Lüge. Zuletzt ist aus pragmatischer
Sicht Weinrichs Theorie als unpragmatisch zurückzuweisen. Zwar zeigt Weinrich,
dass auf der Grundlage der Dialektik jede Aussage als Frage-Antwort-Spiel aufgefasst
werden kann, doch ist dieses Gesprächskonstrukt zu verschieden vom alltäglichen
Sprachgebrauch, als dass Weinrichs Theorie als pragmatisch verstanden werden
könnte. Die aussagenlogische Kontradiktion wahr / falsch entscheidet damit
nicht die pragmatische Frage der Lüge.
Zur Klärung der pragmatisch-linguistischen Frage der Lüge konnten
hingegen folgende Lügenmerkmale bestimmt werden:
(I) Der Äußerungsakt ist eine Behauptung.
Aufgrund der weiteren Merkmale der Lüge, Unredlichkeit (II) und Täuschungsabsicht
(III), lässt sich die Lügenhandlung näher bestimmen als missbrauchte
Behauptung, und gehört somit nach Austin zu einer Gruppe von Unglücksfällen,
die das Zustandekommen der Handlung nicht verhindern.
Darüber hinaus sind implizite Fälle der lügenhaften Aussage möglich.
Eindeutig liegt der Fall bei der konversationalen Implikatur, da sie die eindeutige
Bestimmung des Aussageinhaltes und der Mitteilungsabsicht zulässt. Die
zweite Gruppe möglicher impliziter Lügen ist die der Propositionsvoraussetzungen.
Als Aussagen sind sie dem propositionalen Gehalt der Behauptung implizit. Voraussetzung
für mutmaßliche Lügenhandlungen dieses zweiten Typs von Aussagen
ist jedoch darüber hinaus, dass Mitteilungsabsicht bzgl. der spezifischen
Propositionsvoraussetzung besteht. Erst dann ist die betreffende Aussage auch
Teil des vom Sprecher Gemeinten (im Sinne Grice´).
(II) Die Einstellung des Lügenden bezogen auf den Aussageinhalt ist zu
kennzeichnen als Überzeugung, dass die Aussage unwahr ist.
Was weiß, glaubt oder denkt der Lügende über den Inhalt seiner
Aussage? Weiß er, dass nicht stimmt, was er sagt? Die “Wissens”-Klausel
hat sich als zu stark erwiesen. Eine Merkmalsbestimmung mit “zu wissen,
dass etwas der Fall ist”, legt nahe, dass ein diesbezügliches Irren
seitens des Sprechers ausgeschlossen ist. Um für die Lüge nicht Unfehlbarkeit
des Sprechers vorauszusetzen, ist die kongnitive Einstellung des Sprechers zutreffend
als “fehlende Überzeugung, dass die Aussage wahr ist” zu kennzeichnen.
Zur Lüge kommt im Gegensatz zu anderen komplexen Sprechhandlungen wie die
des Schauspielers auf der Bühne, der ebenfalls behauptet ohne überzeugt
zu sein von der Wahrheit des Aussageinhaltes, als Kriterium hinzu, dass die
Überzeugung des Lügners nicht deklariert und somit den übrigen
Gesprächsteilnehmern bzw. Zuhörern verborgen bleibt.
(III) Der Lügende handelt mit Täuschungsabsicht in Bezug auf verdeckte
weiterreichender Ziele.
Die Absicht des Lügenden erstreckt sich einerseits darauf, mit einer Behauptungshandlung
als intentionales Verhalten, d.h. mit dem Willen, das Behauptete mitteilen zu
wollen, in Erscheinung zu treten. Dieser Wille zur Behauptung hat zumindest
die Qualität, billigend in Kauf zu nehmen, für seine Aussage Wahrheitsanspruch
zu erheben, kontextrelevant zu handeln, die Ansicht zu erzeugen, den Wahrheitsanspruch
seiner Aussage begründen zu können, und sich das Fürwahrhalten
des Ausgesagten zuschreiben zu lassen. Die kognitive Einstellung des Lügenden
ist dabei, dass er nicht vom Wahrheitsgehalt der Aussage überzeugt ist,
sondern von dessen Gegenteil. Damit handelt es sich um die Absicht zur unredlichen
Behauptung. Diese allgemeine Täuschungsabsicht geht vollständig in
Bedingung (I) “Die Lüge ist eine Behauptung” auf und ist somit
kein weiteres, notwendiges Merkmal der Lüge.
Der Hauptintenion des Lügenden hingegen, nämlich wozu er die Behauptung
missbraucht, wurde damit nicht Rechnung getragen. Die Prototypensemantik hat
gezeigt, dass auf verdeckte Ziele gerichtete Täuschungsabsicht zum allgemeinen
Verständnis der Lüge gehört. Ob sie als weiteres Lügenmerkmal
notwendig ist, und ob diese Ziele moralisch verwerflich zu sein müssen,
ist eine offene Frage, die von der Ethik und unter Berücksichtigung der
Umstände des Einzelfalls zu beantworten bleibt. In unsere Definition findet
die spezielle Täuschungsabsicht als dritte Bedingung Eingang.
Das Ergebnis der pragmatischen Theorie der Lüge lautet zusammenfassend:
Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p,
(II) der nicht-deklarierten Überzeugung ist, dass nicht-p,
(III) sein Handeln verdeckte Absichten verfolgt.
Hinweise zum Gültigkeitsanspruch dieser Begriffsbestimmung und seinen
Grenzen haben wir am Ende des betreffenden Kapitels (in 2.3.) gegeben.
Unser Vorsatz war, die zentralen Herangehensweisen an die Lügenpragmatik
darzulegen. So gilt es, nachdem wir mit der pragmatisch-linguistischen Theorie
zu einem Ergebnis und vorläufigen Ende gekommen sind, auf eine andere Perspektive
und Methode der Lügenexplikation einzugehen. Es ist dies der Standpunkt
der Pragmalinguistik mit ihrem Ziel, die Lüge zu beschreiben. Wir teilen
nicht Wittgensteins Ansicht, dass die Erklärung ein Scheingesims sei, dass
nichts trägt, und auch nicht dessen Forderungen: “Alle Erklärung
muss fort, und nur Beschreibung an ihre Stelle treten”, oder “Denk
nicht, sondern schau!” (wie oben: Wittgenstein 1949, §§ 217,
109 und 106). Die Beschreibung der Lüge ist aber notwendig im Sinne einer
Ergänzung der Theorie und von deren Überprüfung. So wie die Diskussion
um die dritte Bedingung der theoretischen Lügenbestimmung auf die konkreten
Umstände des Einzelfalles verwiesen hat, so bedürfen auch die übrigen
Feststellungen der Verifikation oder Falsifikation durch empirische Beobachtungen.
In unserer Metapher von der Bergerkundung ist das der Abstieg zurück zur
Lebenswirklichkeit und zu den konkreten Umständen unserer Sprachhandlungen
– die abstrahierende Lügenbestimmung war der Aufstieg.
Die Metapher von der Rückkehr in die Alltagswirklichkeit der Lüge
ist auch in der Hinsicht sinngebend, da unsere Betrachtungen nicht mit einer
exemplarischen Beschreibung in sie hineinführen, sondern sich ihr Schritt
für Schritt nähern und den Blick für ihre beschreibende Explikation
vorbereitend schärfen. Wir folgen dabei den Bemerkungen Wittgensteins zum
Sprachspiel der Lüge und erlauben uns im Sinne der Wegbereitung eine ausführliche
Darstellung der Philosophie Wittgensteins – eine Philosophie, die selbst
den Weg von der frühen, erklärenden Sprachphilosophie “hinab”
zur Beschreibung der Alltagssprache mit ihren Bezügen zur Lebenswirklichkeit
zurückgelegt hat.
Die Ausführungen zur Tractatus-Philosophie waren an sich schon eine Zusammenfassung.
Wichtigstes Ergebnis der Metaphilosophie Wittgensteins ist der erkenntnistheoretische
Zweifel an der erklärenden Sprachtheorie. Sie versuche Merkmale wie das
der Lüge festzustellen. Da uns der Einblick in die Welt jedoch verwehrt
ist, sind solche Versuche vergeblich: “Die Erklärung eine Art Scheingesims,
das nichts trägt” (wie oben: ebd. §217). Erfahrbar ist die Welt
ausschließlich in und durch unseren Sprachgebrauch: In unserem Sprachgebrauch,
indem wir die Verwendung eines Wortes, z. B. das der “Lüge”
beobachten. Durch den Sprachgebrauch, indem wir im alltäglichen Umgang
mit den Worten “Lüge”, “lügen”, “lügenhaft”
etc dem anderen Lügenverhalten zuschreiben. Die Feststellung von Lügenmerkmalen
bleibt auch in der Beschreibung der Lüge ausgeschlossen, da die Beschreibung
selbst wieder Sprachspiel und Umgang mit den Worten “Lüge”,
“lügen” und sofort ist. Die Antwort auf das erklärungssuchende
“warum” kann also auch durch Beschreibung nicht gegeben werden.
Doch es besteht die Hoffnung: “Wenn wir die Frage ‚warum‘
unterdrücken, werden wir oft erst die wichtigen Tatsachen gewahr; die dann
in unseren Untersuchungen zu einer Antwort führen” (ebd. §471).
Zentraler Gegenstand der Untersuchung bei Wittgenstein ist das Sprachspiel.
Der Sprachgebrauch im Sprachspiel ist Teil einer Tätigkeit und Ausdruck
spezifischer Lebensformen. Es ist zu beschreiben, wie es der Beobachter vorfindet.
Es sollen auch keine Umformungen an den geäußerten Sätzen vorgenommen
werden. Dabei ist es beispielsweise möglich, ein Versprechen so umzuformulieren,
dass als ein Teil der komplexen Äußerung ein Behauptungssatz entsteht.
Dieser ließe sich dann in eine Gebrauchsformel einsetzen, wie wir sie
für zuvor für die Lüge expliziert haben. Bei Wittgenstein geschehen
die Züge im Sprachspiel jedoch genau so, wie wir sie vorfinden. Ein gelogenes
Versprechen etwa bleibt ein Versprechen oder einfach eine Lüge. Nicht durch
Umformung auf die Äußerungen einzuwirken und die Äußerungen
hinzunehmen, wie sie sind, führt dazu, kein allgemeines Kennzeichen für
alle Sprachspiele angeben zu können, und zu einem Sprachspielbegriff mit
unscharfen Rändern. Wittgenstein zieht sich auf die Position zurück,
dass wir das Sprachspiel mit dem Wort “Spiel” eben so spielen. Wie
ein unscharfes Foto, dass deshalb nicht aufhört, ein Foto zu sein, so gilt
auch für die Lüge, sie ist ein Sprachspiel mit dem Wort “lügen”
und anderen, das keine scharfen Ränder besitzt, und dass sich nicht deutlich
von anderen Sprachspielen abgrenzen lässt. Es bestehen Familienähnlichkeiten
zwischen den Sprachspielen, die sich nur am Einzelfall näher konkretisieren
lassen. Als Sprachspiel ist der Umgang mit dem Wort “Lüge”,
“lügen” etc. nur im Kontext möglich; nur dort hat das
Wort einen Sinn. Da “lügen” kein performatives Verb ist, wird
es in der Zuschreibung von lügenhaftem Verhalten gebraucht. Das Sprachspiel
stellt sich überhaupt als Einheit von Sprach- und Sozialverhalten dar.
Das Benennen eines Verhalten und die Zuschreibung der Lügenhaftigkeit ist
die Art und Weise, in der beim Sprachspiel Lügen diese Einheit zustande
kommt. Zu untersuchen gilt also: Wer nennt welches sprachliche Verhalten “Lüge”
und in welchem Kontext?
Trotz der Kontextgebundenheit des Sprachspieles folgt es bestimmten Regeln.
Sie lassen sich definieren als gemeinsame soziale Praxis oder soziale Gewöhnung.
Ein Kind lernt die Regeln für den Umgang mit den Sätzen “Ich
habe gelogen” oder “Du hast gelogen” und damit das Sprachspiel,
wenn signifikante Umstände vorliegen und dabei die entsprechenden Äußerungen
gemacht werden. Dabei erlernt das Kind die Zugehörigkeit bestimmter Sätze
zu einem gewissen Verhalten und bestimmten Umständen. Diese Regeln werden
im Rahmen der Lebenswirklichkeit modifiziert, spezifiziert und Umständen
auch revidiert: “We make up the rules as we go along”. Es besteht
ein Zusammenhang zu anderen Sprachspielen. So gehört zum Lügen das
Sprachspiel des Verbergens, ist dessen Voraussetzung. Auf der anderen Seite
imitiert der Lügende ein Sprachspiel (Fake), etwa das des Behauptens oder
das des Versprechens, was das Beherrschen der betreffenden Regeln voraussetzt.
Unklar bleibt, ob das Imitat trotz seines Missbrauchs immer noch als Sprachspiel
aufzufassen ist, wie wir das für den Sprechakt des unredlichen Behauptens
angenommen haben. Dass das imitierte Sprachspiel seinen Witz verloren habe,
der beim Versprechen darin bestehen könnte, dass sich der Sprecher auf
ein späteres Verhalten festlegt, oder bei der Mitteilung, dass sich der
andere darauf verlässt, wahrheitsgemäße Auskunft bekommen zu
haben, deutet darauf hin, dass von dem betreffenden Sprachspiel nicht mehr die
Rede sein kann. Es wären dies Fälle des Sprachspieles Lüge, dessen
Witz darin liegt, dass der andere das Gesagte für gültig hält,
indem er sich auf etwas verlässt, das vom Sprecher von vornherein unterminiert
worden ist. Trotz dieser einseitigen Vorteilnahme ist die Lüge soziale
Gewohnheit mit gemeinschaftlich konstituierten Regeln, da jeder Teilnehmer der
Sprachgemeinschaft sowohl mit der Rolle des Lügners als auch mit der des
Belogenen vertraut ist. Zudem gehört zum Sprachspiel der Lüge, dass
es normalerweise nicht unentdeckt bleibt; zumindest gehört es zu den spezifischen
Kontextbedingungen, unter denen das Sprachspiel Lüge wie oben beschrieben
erlernt werden konnte.
Damit ist das Lügen auch kein Fall privaten Sprachgebrauchs, den Wittgenstein
für ausgeschlossen hält. Andererseits ist das Sprachverhalten des
Lügners auch kein expressiver Sprachgebrauch, da es im Verbund mit dem
Fake von Sprachspielen und dem Verbergen des inneren Erlebens als weiterem Sprachspiel
einhergeht. Privat im Sinne Wittgensteins sind auch nicht die zur Lüge
gehörende Heimlichkeit und die Lügenabsicht. Sie sind charakteristische
Empfindungen des Lügens, die als Verhalten beim Erlernen und im Umgang
mit der Lüge mit im Spiel sind, und somit keine singulären Ereignisse
oder Erfahrungen.
Die Bemerkungen Wittgensteins zum Sprachspiel Lüge sind letztlich keine
ausreichende Darstellung des Lügenspieles. Oftmals wird die Lüge von
Wittgenstein als Beispiel angeführt, um sein Verständnis von Sprachgebrauch
und Sprachspiel zu veranschaulichen. Eine geschlosse Darstellung und Beschreibung
kann und will daraus nicht resultieren. Die Sprachspiele zu beschreiben bleibt
bei Wittgenstein eine Forderung, für deren Erfüllung er zahlreiche
Anregungen geben und vor allem ein tiefgehendes Verständnis des sprachlichen
Alltags vermitteln will. Dieser ist eng verbunden und komplex verknüpft
mit den gesellschaftlichen Wirklichkeiten, die es in engen Ausschnitten zu betrachten
und zu beschreiben gilt – eine Aufforderung nicht zuletzt an die Linguistik;
und in pragmalinguistischen Untersuchungen kommt sie dieser Aufforderung bereits
nach. Dass die sprachwissenschaftliche Beschreibung des Sprachspieles Lüge
für einzelne Sprechergruppen und deren Kontexte Desideratum und sinnvolle
Verlängerung von Wittgensteins Sprachphilosophie in die Sprachwissenschaft
ist, wurde oben bereits konstatiert.
In gewisser Hinsicht waren die Ausführungen über Wittgenstein nicht
nur Vor-, sondern auch eine Nachbereitung. Denn obwohl sich die Pragmalinguistik
auf den Philosophen beruft, ist seine Spätphilosophie dort oft nur unzureichend
rezipiert worden. Der Bedarf nach einer eigenen Auseinandersetzung mit Wittgenstein
als Wegbereiter der Pragmalinguistik bleibt bestehen.
Wir enden mit einem Ausblick, welche Ergänzungen zur Theorie der Lüge
und der Theorie ihrer Beschreibung sinnvoll und weiterführend sein können.
Die Diskussion des Begriffes der “Regel”, der bei Wittgenstein noch
unklar bleibt und damit auch der bisherige Versuch, Regeln des Sprachspiels
Lüge zu explizieren, kann auf andere Autoren ausgedehnt werden. Die Bezugnahme
auf den Regelbegriff John Searles könnte Zusammenhänge zwischen den
beiden hier getrennt behandelten Gebieten der Sprachspielphilosophie Wittgensteins
und der Sprechakttheorie erschließen.
Entgegen der Maßgabe Wittgensteins halte ich die Bildung, den Wandel und
die Gültigkeit von Sprachspielregeln mit einem fundierten Begriff von “Konventionalität”
für erklärbar. Eine entsprechende Begriffsklärung hat David Lewis´
in “Convention”, sowie seinen späteren Aufsatz “Languages
und language” vorgenommen; sie scheint zu Wittgensteins Auffassung von
Regeln als sozialer Gewöhnung zu passen, was aber erst überprüft
werden muss. Nicht ausbleiben kann die Gegenüberstellung der Begiffe Konvention
und Intention als Fundamentalkategorien jeglicher Theorie der zwischenmenschlichen
Verständigung.
An die Frage der Bedeutung von Konventionen für das Lügenspiel schließt
sich die Frage an, wie Konventionen entstehen und Bestand haben können
angesichts ihres Missbrauchs durch die Lüge. Sind Kooperationsbereitschaft
und Aufrichtigkeit der Sprecher conditio sine qua non für das Zustandekommen
sprachlicher Konventionen, so besteht Gefahr für die Möglichkeiten,
sich mittels Sprache zu verständigen. Denn Lügen können kaum
als kooperative Bemühungen verstanden werden. Und dennoch scheinen sie
die Gültigkeit sprachpragmatischer Regeln nicht außer Kraft zu setzen.
Eine Hypothese dazu ist, dass es weniger kooperative Bemühungen der Angehörigen
einer Sprachgemeinschaft als vielmehr koordinative Anstrengungen sind, die zu
Konstitution und Bestand von Regeln beitragen. Als koordinative Anstrengung
könnte auch die Konventionalisierung der Lüge verstanden werden, die
für bleibende “Verständigungssicherheit” in einer Gruppe
dadurch sorgt, dass von den Sprechern bis zu einem gewissen Grad erwartet würde,
dass bestimmte Äußerungen gelogen sein können. Ist eine solche
Konvention denkbar? Wie sie entstehen könnte, dafür gibt das in dieser
Untersuchung verwendete Fallbeispiel des notorischen Lügners, der vom Reisenden
B nach der Sicherheit auf dem Weg durch den Wald gefragt wird, erste Hinweise.
Vorausgesetzt, eine solche Konvention ließe sich nachweisen: Wodurch und
wie stark müsste ihre Geltung eingeschränkt sein, damit verhindert
werden kann, dass zuletzt nicht der, der die Wahrheit sagt, der Lügner
ist, und dass Verständigungssicherheit und kooperative Einstellung doch
gefährdet würden, so dass in der Folge durch Autonomie und Willkür
in der Sprachverwendung doch ein zweiter Turm von Babylon errichtet werden würde.
Nach der Ergänzung des theoretischen Rüstzeugs läge es dann an
der Untersuchung empirischen Sprachmaterials, zu zeigen, wie das Lügenspiel
in der Alltagswelt gespielt wird, und in seiner Regelhaftigkeit zu beschreiben.
Als Methode steht die Gesprächsanalyse zur Verfügung; eine entsprechende
Methodologie gälte es freilich der Untersuchung voranzustellen.
Ich hoffe und glaube, dass ein weitergehender Austausch zwischen Sprachphilosophie
und linguistischer Arbeit, wie wir ihn hier vorgeschlagen haben und um den wir
uns zuvor in unserer Untersuchung bemüht haben, zu weiteren interessanten
Fragestellungen und Aufschlüssen über die magna questio der Lüge
führen wird. Hinsichtlich einer empirischen Untersuchung kann auf dem Wege
bewährter sprachwissenschaftlicher Methode und unter Bezugnahme auf die
theoretischen Erörterungen, die “tatsächliche Lüge”,
d.h. die Lüge als konkretisierte gesellschaftlich-kulturelle Wirklichkeit
beschrieben werden. Als zweite Zielrichtung können auf dem vorgeschlagenen
Wege neue Einsichten in der pragmatisch-linguistischen Sprachauffassung und
in die Wahrheit und das Sein des Menschen gewonnen werden.
Literaturverzeichnis