lingua obscura

Pragmatisch-linguistische Explikationen der Lüge


Inhaltsverzeichnis


I. Obskure Sprache? – Nur im Gebrauch wirft die Sprache einen Schatten

II. Pragmatisch-linguistische Explikationen der Lüge

1. Lüge und Pragmatik
1.1. Etappen und Ziele – ein Reisebericht
1.2. Das universelle Interesse an der Lüge
1.3. Das pragmalinguistische Interesse an der Lüge
1.3.1. Sprachwissenschaftliche Fragestellungen zur Lüge
1.3.2. Anmerkungen zum Pragmatikverständnis
1.3.3. Literatur zur Pragmatik der Lüge

2. Die pragmatisch-linguistische Theorie der Lüge
2.1. Forderungen an die Analyse und Bestimmung des Untersuchungsgegenstands
2.2. Notwendige und hinreichende Merkmale der Lügenhandlung
2.2.1. Die grundlegende Entzweiung von Sprachhandlung und Bewusstsein des Sprechers
2.2.2. Die Bestimmung des Äußerungsaktes der Lüge
2.2.2.1. Lüge und sprachliches Handeln
2.2.2.2. Einen lügenhaften Satz “sagen”
2.2.2.3. Sind implizite Lügen möglich?
2.2.2.3.1. Konversationale Implikatur
2.2.2.3.2. Propositionsvoraussetzungen
2.2.2.4. Sind Lügen Behauptungen?
2.2.3. Propositionale Einstellungen des Lügenden
2.2.3.1. Die kognitive Einstellung
2.2.3.2. Die konativen Einstellungen
2.2.3.2.1. Intention I: Mitteilungsabsicht
2.2.3.2.2. Intention II: Täuschungsabsicht
2.3. Zusammenfassende Bestimmung der Lügenhandlung

3. Lüge und Lebenswirklichkeit – Zur Beschreibung der Lüge als Sprachspiel
3.1. Ludwig Wittgensteins Spätphilosophie als Grundlage für die pragmalinguistische Lügenforschung
3.2. Grundlagen: Ludwig Wittgensteins Sprachphilosophie und das Konzept vom Gebrauch der Sprache als “Sprachspiele”
3.2.1. Die Bedeutung der Wende im Denken Wittgensteins
3.2.2. Die Tractatus-Philosophie: Von der inneren Logik der Welt, der Gedanken und der Sprache
3.2.3. Beschreiben statt Erklären!
3.2.4. Das Konzept des Sprachspiels und die Gebrauchstheorie der Bedeutung
3.2.4.1. Sprachliche Handlungen als Sprachspiele
3.2.4.2. Die Gebrauchstheorie der Sprache
3.3. Die Identifikation der Lüge als Sprachspiel
3.3.1. Sprachgebrauch als das Befolgen von Regeln
3.3.1.1. Das Sprachspiel und seine Regeln
3.3.1.2. Regeln beherrschen
3.3.1.3. Zu den Spielregeln des Lügens
3.3.2. Die Unmöglichkeit privater Erlebnisse vs. die Absicht des Lügners
3.3.2.1. Expressiver Sprachgebrauch
3.3.2.2. So tun als ob: Fake von Sprachspielen
3.3.2.3. Absicht und Heimlichkeit der Lüge
3.3.3. Zur Beschreibung der Lüge als Sprachspiels
3.4. Die Forderung nach empirischer Beschreibung der Lüge

III. Ergebnisse und Ausblick

Literaturverzeichnis

 

I. OBSKURE SPRACHE? – NUR IM GEBRAUCH WIRFT DIE SPRACHE EINEN SCHATTEN

Wir geben Versprechen, die wir nicht gewillt sind einzuhalten, berichten von Begebenheiten und sind uns gleichzeitig bewusst, dass diese nicht den Tatsachen entsprechen; durch Schilderung unserer Pläne versuchen wir unseren Gesprächspartner für uns und unsere Sache zu gewinnen und verfolgen doch gleichzeitig andere, dahinter liegende Interessen. Die Sprache ist nicht immer Kleid unserer Gedanken – im Falle der Lüge jedenfalls ist sie deren Verkleidung. Da sich der Lügner der Sprache bedient, um sein Werk zu verrichten, ist das Anliegen des Sprachwissenschaftlers gerechtfertigt, sich mit Lüge und sprachlicher Täuschung zu beschäftigen. Gegenstand dieser Studie ist demnach nicht der lügende Mensch oder eine Psychologie der Arglist – wenn auch bei der Definition der Lüge über Täuschungsabsichten gesprochen werden muss. Es geht um die lingua obscura, um die Sprache als Mittel der Täuschung, um die Sprache, mit deren Hilfe es uns gelingt, unsere Mitmenschen hinters Licht zu führen. Sprache wird dabei nicht als autonomes, von ihrer Verwendung unabhängiges System betrachtet. Ein kurzes Beispiel verdeutlicht, warum ein solches Verständnis ins Leere greift (nach Giese 1992, 2) : Die Sekretärin von Herrn Magnus belügt einmal einen Anrufer, indem sie sagt: (1) “Herr Magnus ist gerade in einer Besprechung” und bei einem anderen Telefongespräch informiert sie ihn aufrichtig und zutreffend: (2) “Herr Magnus ist gerade in einer Besprechung.” Unter strukturellen Aspekten weichen die beiden Sätze nicht voneinander ab. Und doch treffen wir im ersten Falle die Lüge an.
Ludwig Wittgenstein führt in seiner Metapher von der verkleidenden Sprache weiter aus, “dass man nach der äußeren Form des Kleides nicht auf die Form des bekleideten Gedankens schließen kann; weil die äußere Form des Kleides nach anderen Zwecken gebildet ist als danach, die Form des Körpers erkennen zu lassen” (Wittgenstein 1921, 4.002). Welchen Zweck erfüllt die Sprache, wenn nicht die getreue Abbildung unserer Gedanken? “Worte sind auch Taten” (Wittgenstein 1949, §546), schreibt derselbe Philosoph Jahre später, der in vielerlei Hinsicht nicht mehr der Gleiche ist (dazu später). Sprache kann unter dem Gesichtspunkt menschlichen Handelns, also hinsichtlich ihrer Verwendung betrachtet werden. Unter diesem Vorzeichen lassen sich vielfältige Zwecke entdecken, denen unsere Sprache dient: Mit Wörtern und Sätzen tauschen wir uns über Begebenheiten und Erlebnisse aus, treffen private und berufliche Absprachen; auch das gesellschaftliche Leben ist vom Sprachgebrauch in Gesetzen, Berichterstattung in den Medien oder öffentlicher Diskussion durchdrungen und wird dadurch erst konstituiert. Durch sprachlichen Austausch knüpfen und pflegen wir Beziehungen zu anderen, in der akademischen Welt werden Forschungsergebnisse vorgestellt und diskutiert, mit Hilfe von Sprache werden Positionen Einzelner oder ganzer Gruppen bestimmt und formuliert; in unterschiedlichsten Aushandlungsprozessen wird mit sprachlichen Mitteln zwischen divergierenden Positionen vermittelt – vor Gericht, in Ausschüssen, bei Tarifgesprächen, Verhandlungen innerhalb von und zwischen Unternehmen usw. Nicht zuletzt erfreuen, erfüllen und bereichern sprachliche Handlungen unser Denken und Fühlen, sei es in Form von Gesprächen, Geschichten, Gedichten, Essays, als Gedankenaustausch, in Briefen oder mittels einer der unzähligen weiteren Formen der Mitteilung. Es wäre also voreilig, von der Metapher der verkleidenden Sprache auf ausschließlich obskure Zwecke zu schließen. Dennoch können Sprachhandlungen dazu dienen. Die Sprache wirft im Gebrauch einen Schatten, in dem wir unsere Gedanken, Absichten, Pläne und Interessen verstecken können.
Es ist fraglich, ob vom normativen Standpunkt aus gesehen diese Möglichkeit des Verheimlichens bzw. Geheimhaltens, die uns die Sprache als lingua obscura bietet, als verwerflich und destruktiv verurteilt werden soll – denn dies ist eine Frage der Ethik. Diese Untersuchung der sprachlichen Lügenhandlung folgt dagegen einem deskriptiven Ansatz, wonach grundlegend festzustellen ist: Die Möglichkeit, mittels Sprache Gedanken und Absichten zum Zwecke der Täuschung zu verbergen, ist gegeben und es wird davon Gebrauch gemacht. Ein zentrales Phänomen der sprachlichen Täuschung ist die Lüge. Für den Sprachforscher ist die Lüge geradezu Sinnbild der lingua obscura, ihr gehört im Folgenden unsere Aufmerksamkeit. Aspekte der Sprachverwendung stehen dabei im Vordergrund; ich folge damit Ansätzen, wie sie in Philosophie und Sprachwissenschaft von der Pragmatik bzw. Pragmalinguistik erarbeitet wurden und noch in Entstehung sind. Daher leitet sich das pragmatisch-linguistische Interesse an der Lüge ab.

II. PRAGMATISCH-LINGUISTISCHE EXPLIKATIONEN DER LÜGE


1. Lüge und Pragmatik

In der Einleitung wurde die Frage der Abgrenzungen des pragmatischen Interesses an der Lüge zu fachfremden, wenngleich verwandten Fragestellungen wie etwa ethischen Aspekten angedeutet. Dies gilt es im ersten Kapitel zu vertiefen, ehe wir das Thema enger fassen. Anschließend erfolgt eine erste Annäherung an den linguistischen Lügenbegriff, wie er sich in der einschlägigen Literatur zur pragmatisch-linguistischen Lügenforschung widerspiegelt. Zunächst aber bringt uns ein Reisebericht mit Schilderung der drei vor uns liegenden Etappen und Ziele auf den Weg.


1.1. Etappen und Ziele – ein Reisebericht

In der Hauptsache geht es uns darum, die beiden zentralen pragmatisch-linguistischen Herangehensweisen an die Lüge aufzuzeigen. Das ist zum einen die pragmatische Theorie der Lüge, zum anderen die pragmalinguistische Beschreibung ihrer alltagssprachlichen Wirklichkeit. Doch ist das Thema Lüge zu interessant und vielgestaltig, um uns aufs Geratewohl einen Weg durch ihr Territorium zu bahnen. So zeigen wir im ersten Kapitel die Vielfalt der Ansichten auf, die das universelle Interesse an der Lüge hervorgebracht hat. Die vielen Disziplinen und ihre Autoren, die sich mit Lüge beschäftigt haben – und wir können bei weitem nicht alle zitieren –, durchschreiten auf unterschiedlichsten Wegen das Gebiet der Lüge. Von divergierenden Karten geleitet folgen sie der Spur menschlichen Handels und skizzieren dabei jede für sich ein Portrait der Lüge, welches, neben die anderen gehalten, Einzigartigkeit beanspruchen muss. Angesichts der schillernden Vielfalt des Themas müssen wir uns dazu zwingen, uns auf den pragmatisch-linguistischen Blickwinkel festzulegen – ansonsten besteht Gefahr, dass wir dem Anspruch erliegen, das Wesen der Lüge erschöpfen zu wollen. Und das hieße, wie der Kriminalpsychologe Gross 1898 bemerkt hat, eine Naturgeschichte des Menschen zu verfassen (zitiert nach Falkenberg 1982, 13).
Im zweiten Kapitel gehen wir den Weg der Theorie. Er führt uns weg vom Einzelfall des alltäglichen Lebens und den Berg hinauf, hin zu einer allgemeinen Bestimmung der Lüge, die den Anspruch erheben kann, unzählige Fälle von Lügenhandlungen zu umfassen. Während des Aufstiegs beschäftigen uns die Abstrahierung von Lügenmerkmalen und die Prüfung dafür adäquater Begriffe. Der Gipfel gewährt uns dafür Übersicht über jenen Teil des Lügenterritoriums, den der pragmatische Blickwinkel zu erfassen vermag. Doch bleibt auch oben angelangt die Aussicht nicht ganz unverstellt. In mancher Richtung stehen Felsvorsprünge und Nebengipfel ungereimt im Weg. Eine Route, auf der auch diese zu erkunden wären, zeichnet sich ab, und vielleicht führte sie uns noch weiter hinauf. Doch wir verweilen und werfen in die Weite einen Blick, der sich nicht reibt an den bunten Details der alltäglichen Sprachverwendungen. Ein Verweilen nicht ohne Anflug von Schwindelgefühl, wenn wir gewahr werden, wie hoch wir uns über die Lebenswirklichkeit mit ihrer Vielfalt von persönlich und situativ konkreten Lügenhandlungen erhoben haben. Dorthin “Zurück auf den rauhen Boden!” weist uns im dritten Kapitel Ludwig Wittgenstein den Weg (Wittgenstein 1949, §107). Wir folgen seiner späten Sprachphilosophie und deren Verständnis von der Mannigfaltigkeit der Sprachspiele. Dabei ringen wir dem Philosophen vereinzelte Bemerkungen zum Sprachspiel Lüge ab. Eine umfassende Beschreibung dieses Spiels gibt er jedoch nicht, und will er nicht geben, denn es geht ihm vorrangig darum, die Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten, die unsere Sprach- und Lebensgewohnheiten zeitigen, hervorzuheben. Und so liegt der Gewinn des Abstieges darin, den Blick zu schärfen für den Reichtum an sprachlichen Handlungen und kommunikativen Vorgängen, von denen viele auch mit dem Sprachspiel Lüge verwoben sind. Was bleibt, ist die Forderung, kleine Ausschnitte unserer vielschichtigen Sprachgewohnheiten mit ihren komplexen Kontextbezügen ins Visier zu nehmen und dort die Ausprägungen des Sprachspiels Lüge zu sondieren.


1.2. Das universelle Interesse an der Lüge

Sowohl in Theater, Literatur, Kunst und Gesetz als auch in der alltäglichen Lebenswirklichkeit der Menschen ist die Lüge zu allen Zeiten Thema und Gegenstand im Erfahrungshorizont des Menschen; in Politik und Diplomatie geschieht sie sogar berufsbedingt und ist selbst zur Kunst erhoben (Weinrich 1966, 9). Naturgemäß hat sie in den wissenschaftlichen Disziplinen einer jeden Zeit die akademischen Gemüter bewegt. Dabei variiert das Verständnis der Lüge sowohl historisch als auch methodisch.
Detaillierte Studien über die Lüge haben bereits Demokrit, Sokrates, Platon und Aristoteles vorgelegt. Trotz der umfassenden Reflexion des Themas liegen Irrtum, Lüge, Fiktion und Schein in der Lexik des Griechischen sehr eng beieinander, da sich weite Teile des Wortfeldes – anders als im Lateinischen (error, mendacium vs. veritas, veracitus) – unter Formen des Stammes ????? vereinen (Falkenberg 1982, 68f.). Mit Hermes steht die Lüge in jener Zeit unter göttlichem Patronat, was bis in die Alltagskommunikation hineinspielt. So galt bei den Griechen der Spruch “Hermes zieht vorbei”, wenn ein Gespräch unterbrochen wurde oder plötzliche Stille eintrat (Dönninghaus 1999, 16f.). Dem Zeitgeist des alten Griechenlands galt Odysseus als Meister der List und Tücke. Im Türkischen wird er deshalb bis in die Gegenwart “der verlogene Odysseus” genannt (ebd.) und im XXVI. Gesang von Dantes Göttlicher Komödie schmort er dafür auf ewig in eine Flamme eingehüllt in der Hölle – eine für die Sagengestalt unbegründete Qual; bleibt doch dem vorchristlichen Helden die Vorstellung jenseitiger Sühne verschlossen (Vgl. Kommentar zu Dante Alighieri 1963, 316f.).
Maßgeblich für jenes christliche Weltbild des abendländischen Mittelalters waren nicht zuletzt die Lehren des Aurelius Augustinus. Im umfangreichen Werk des Kirchenlehrers finden sich auch die ersten, uns erhalten gebliebenen monographischen Darstellungen des Themas: “Über die Lüge” (395) und “Gegen die Lüge” (420). Darin lautet die vielzitierte Definition der Lüge: mendacium est enuntiatio cum voluntate falsum enuntiandi (Augustinus 395, 7). Diese Beschreibung der Lüge ist im Wesentlichen auf die Intention des Sprechers, Falsches auszusagen, abgestellt. Dem unaufgelösten Subjektivismus dieser Definition entgehen dabei Fälle, in denen der Sprecher einen Sachverhalt schildert, in dem Bewusstsein, dass dieser nicht den Tatsachen entspricht, aber genau in diesem Punkt irrt; oder der Fall eines Versprechens, morgen wiederzukommen, ohne im selben Augenblick dazu entschlossen zu sein, und dann ändert sich die Motivationslage des Betreffenden und er hält sich doch an seine Zusicherung. Im Kontext mittelalterlicher Theologie erweist sich die Augustinische Definition jedoch als tragfähig: Auch die geschilderten Fälle sind unter den Augen eines allwissenden Gottes Lüge (Sick/Pfeifer 2001, 8). Inwieweit sich diese in der zwischenmenschlichen Interaktion durch Lügensignale niederschlägt oder hinsichtlich der Weltbezüge anhand von Indizien erfahrbar wird, ist gegenüber dem Verhältnis des Menschen zu Gott nachrangig. Dieser “dyadische Extremismus gegen alle Formen des triangulierenden Weltaufbaus,” wie es Peter Sloterdijk vollmundig formuliert (1993, 92), spricht aus einem Dialog des jungen Augustinus mit der personifizierten Vernunft aus dem Winter 386/387 (zitiert nach ebd. 93):
DIE VERNUNFT: Was also willst du wissen?
AUGUSTINUS: All das, worum ich bete.
DIE VERNUNFT: Fass es kurz zusammen.
AUGUSTINUS: Gott und die Seele erkennen: das ist mein Wunsch.
DIE VERNUNFT: Weiter nichts?
AUGUSTINUS: Nein, sonst überhaupt nichts.
Mit dieser Augustinischen Deum-et-animam-Formel ist auch zu erklären, warum sich das christlich-philosophische Erkenntnisinteresse auch bzgl. der Lüge auf die “weltreduzierende Innenraum-Ontologie” (ebd.) konzentriert. Doch beschränken sich die Ausführungen des Augustinus nicht allein darauf und es wird später (in Kapitel 2) nochmals auf seine Erörterung der Lüge zurückzukommen sein.
Ebenso vehement wie Augustinus übt Immanuel Kant Kritik an der Lüge, in der er gleichermaßen die Perversion des menschlichen Daseins erblickt; nicht wie Augustinus in Relation zu Gott, sondern als Vertreter der kritischen Philosophie in Relation zur Vernunft (Baruzzi 1996, 45). “Die Auffassung, dass auch das Lügen ein besonderes menschliches Vermögen der Mitteilung von Gedanken darstellt; vor allem aber, dass die Sprache vielen möglichen Zwecken dienen kann (...), war Kant offenbar ebenso fremd wie Augustinus, Thomas von Aquin oder Hugo Grotius,” resümiert die Philosophin Simone Dietz (2000, 145). In der Tat werden auch bei Kant den verschiedenen graduellen Ausprägungen der Lüge und Notlüge keine positiven Seiten gelassen. Denn, so Kant, es handelt sich bei der Pflicht, die Wahrheit zu sagen, um einen Grundsatz, der keine Ausnahmen zulässt (Kant 1797, 430). Solche Ausnahmen “vernichteten die Allgemeinheit”, da es – der Logik des kategorischen Imperativs folgend – keinen wesentlichen Unterschied von individueller Tat und allgemeinem Handlungskodex gibt. Obgleich ich im Einzelfall, etwa wenn ich einen Mörder bzgl. des Aufenthaltsortes seines Opfers belöge, mit der Lüge kein Unrecht beginge (materialiter), so verbietet sich nach Kant dennoch eine solche Tat, da die Verletzung des Rechtsprinzips (formaliter) ungleich schwerer wiegt (ebd. 429).
Der Lüge im außermoralischen Sinn hat Friedrich Nietzsche einen Essay gewidmet. Darin spricht er dem Menschen generell die Fähigkeit ab, wesentliche Einsichten über sich zu gewinnen. Der Mensch sei in ein “stolzes gauklerisches Bewusstsein gebannt und eingeschlossen” (Nietzsche 1873, 11). Die Natur selbst warf den Schlüssel weg, damit er nicht daraus entrinne. So sind auch die Konventionen der Sprache keine Erzeugnisse der Erkenntnis oder des Wahrheitssinnes (ebd. 12). Das “Ding an sich”, womit Nietzsche die reine folgenlose Wahrheit bezeichnet (ebd. 13), befindet sich in einer der Sprache unzugänglichen Sphäre. Nietzsche vergleicht den epistemologischen Zugriff der Sprache auf die Dinge mit einem tauben Menschen, der nie eine Empfindung des Tones und der Musik gehabt hat, und der die Ursache des Tones im Erzittern der Saite findet und nun darauf schwört zu wissen, was die hörenden Menschen einen Ton nennen. Wir besitzen “doch nichts als Metaphern der Dinge, die den ursprünglichen Wesenheiten ganz und gar nicht entsprechen” (ebd. 14). Dass der Mensch darum nicht weiß, schützt ihn bei Nietzsche vor der Lüge nicht: Er “lügt also in der bezeichneten Weise unbewusst und nach hundertjährigen Gewöhnungen” (ebd. 16). In der gesellschaftlichen Verpflichtung, wahrhaft zu sein, erblickt Nietzsche lediglich die Verpflichtung “die usuellen Metaphern zu gebrauchen (...), nach einer festen Convention zu lügen, scharenweise in einem für alle verbindlichen Stile zu lügen” (ebd.). Wahrheiten seien dagegen nichts als Illusionen, von denen man vergessen hat, dass sie welche sind (ebd.). Mehr noch, das Erkennen selbst sei eine Erfindung des “klugen Tieres”, die sich in der “hochmütigsten und verlogensten Minute der ‚Weltgeschichte‘” (ebd. 9) vollzogen hat; geschah sie doch nicht um der Einsicht willen, sondern nur zum Zwecke der Selbsterhaltung, dass nämlich das Individuum sich gegenüber anderen Individuen erhalten will (Dietzsch 1998, 70).
Zuletzt sei die evolutions- und soziobiologische Perspektive genannt, die die Lüge zur Selbst- und Arterhaltung von ihrer Warte aus fokussiert und dabei die Frage miteinschließt, ob Tiere lügen können. Die rezenten Diskussionen in den betreffenden Disziplinen finden Widerhall und neuerliche Anregung in Volker Sommers “Lob der Lüge” (1992). Entgegen der in der klassischen vergleichenden Verhaltensforschung vorherrschenden Meinung, Täuschung gebe es nur im Kontext der Auseinandersetzung zwischen den Arten – z. B. bei Jäger-Beute-Interaktionen –, spüren neuere Erkenntnisse auch Täuschungsmechanismen innerhalb der Art zum Erhalt des Individuums nach (Dönninghaus 1999, 27). Bei Primaten wurden Formen taktischer Täuschung beobachtet, zu denen ‚Verbergen‘, ‚Ablenken auf Dritte hin‘ und sogar ‚Kontern einer Täuschung‘ zählen. Dass “die Sprache das gerissenste Werkzeug der Lüge” (Sommer 1993, 173) ist, verlängert den Ansatz bis hin zur menschlichen Kultur und widerspricht dem Gedanken, dass Zivilisationsprozesse das menschliche Zusammenleben einer naturbelassenen Sozialisation enthoben hätten.


1.3. Das pragmatisch-linguistische Interesse an der Lüge

1.3.1. Sprachwissenschaftliche Fragestellungen zur Lüge

Sprachwissenschaftliches Interesse an der Lüge besteht aus unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich divergierender Fragestellungen: Entsprechen sprachliche Äußerungen der außersprachlichen Wirklichkeit? Mit welchen Lexemen und Phraseologismen werden Täuschungsphänomene versprachlicht? Wie wird mittels Sprache eine Lügenhandlung vollzogen? In diesen Fragen klingen semantische, aussagenlogische, lexikalische und pragmatische Aspekte an. Unsere Untersuchung der lingua obscura beschränkt sich auf die jeweils letztgenannte Gruppe, auf die pragmatische und pragmalinguistische Dimension der Lüge. Dazu sind bereits einschlägige Beiträge und Monographien aus Philosophie und germanistischer Sprachwissenschaft erschienen, die bei dieser Studie berücksichtigt werden. Ehe jedoch über den Literaturstand des Themas Bericht erstattet wird, zunächst einige Bemerkungen zum zugrunde liegenden Pragmatikverständnis.


1.3.2. Anmerkungen zum Pragmatikverständnis

Es wurde bislang nicht zwischen “pragmatischem”, “pragmatisch-linguistischem” und “pragmalinguistischem” Erkenntnisinteresse unterschieden. Da es uns um unterschiedliche Herangehensweisen an die Explikation der Lüge geht, kann der Untersuchung nicht ein durchgängiges Pragmatikverständnis zugrunde gelegt werden. Ehe wir es für die einzelnen Kapitel bestimmen, einige allgemeine Bemerkungen zum Begriff der Pragmatik.
Innerhalb eines dreidimensionalen linguistischen Diasystems steht die pragmatische Auffassung von Sprache als Instrument menschlichen Handelns dem Sprachverständnis von Saussures bilateralem Zeichenmodell, das Sprache als Zeichensystem begreift, und dem der generativen Grammatik, die sich mit Sprache als Grammatikorgan befasst, gegenüber (Feilke 1996, 15ff.).
Als linguistische Handlungstheorie hat sich die Pragmatik erst im Laufe des 20. Jahrhunderts ausgeprägt und steht neben anderen pragmatischen Traditionen. Der Begriff Pragmatik in seiner heutigen Verwendung stammt ursprünglich von Karl Morris, wo er in seiner Zeichentheorie (Semiotik) Verwendung findet. Demnach ist die Pragmatik die Erforschung der Beziehung der Zeichen zu den Interpretanten. Die Pragmatik steht dabei neben der Syntax als der Beschreibung der Beziehung der Zeichen untereinander und der Semantik als der Erforschung der Beziehung der Zeichen zu den Gegenständen, auf die die Zeichen referieren (Designata) (Levinson 1983, 1ff.). Damit greift Morris die triadische Zeichenlehre von Charles Sanders Peirce auf (ausführlicher zu Peirce und Morris: Schlieben-Lange 1975, 10ff.). Noch Carnap steht in der semiotischen Tradition. Die Pragmatik als umfassende Relation beherbergt für den Neopositivisten auch die Linguistik, nämlich als deskriptive Semiotik (Schlieben-Lange 1975, 28ff. / Levinson 1983, 3).
Bis in die Gegenwart sind die philosophische Pragmatik und ihre jüngere Schwester, die linguistische Pragmatik, in der Frage der Pragmatik aufeinander angewiesen: “Es ist zwar Philosophie zu sagen, dass der Mensch ein symbolisches Wesen sei, und aus welchen Gründen er kommuniziert; will man hingegen wissen, auf welche Weise er kommuniziert und in welcher Weise die Designationsbezeichnungen funktionieren, so ist das nicht Philosophie, sondern Linguistik” (Eco 1973, 20). Die Pragmatik als gemeinsames Anliegen mussten Sprachphilosophie und Linguistik jedoch erst neu entdecken, “fand doch während der ersten Jahrhunderthälfte nur ein sehr bescheidener und wenig fruchtbarer Gedankenaustausch zwischen den beiden Disziplinen statt” (Searle 1973, 113). Das Schweigen darüber nahm erst mit den Forschungen von John L. Austin und anderer über Sprechhandlungen ein Ende. Die Ansätze der philosophischen Pragmatik fanden Widerhall in der Linguistik – in der germanistische Sprachwissenschaft v.a. durch Wunderlich und Schlieben-Lange. Die linguistische Pragmatik (bzw. pragmatische Linguistik) hat sich dort als Teildisziplin in Sinne des eingangs genannten Diasystems etabliert.
So stehen heute philosophische und linguistische Pragmatik als eigenständige Disziplinen nebeneinander. Ihre Arbeitsweisen “unterscheiden sich natürlich gemäß den traditionell vorgegebenen Zielsetzungen dieser beiden Disziplinen, ohne sich aber zu widersprechen” – in diesem Sinne ist auch unsere häufige Verwendung des Attributs “pragmatisch-linguistisch” zu verstehen; “vielmehr ergänzen sie einander” (ebd. 114) – in diesem Sinne wurde diese Arbeit verfasst.
Unser gesamtes Erkenntnisinteresse bezieht sich auf Lügenhandlungen in der alltäglichen Sprachverwendung. Es liegt dabei die pragmatische Sprachhandlungstheorie zugrunde. In spezifischer Weise sind die Sprechakttheorie, Konversationsanalyse und die Theorie der konversationalen Implikatur Ausprägungen davon.
Die “Pragmalinguistik” hat sich innerhalb der pragmatischen Linguistik als stark soziologisch orientierter Forschungsansatz, der Äußerungen auf die situativen Gegebenheiten bezieht, etabliert. Sie beruft sich dabei auf die Philosophie Ludwig Wittgensteins. Stand Wittgensteins frühe Philosophie noch Pate für die Entwicklung des logischen Positivismus (Wiener Kreis), so wandte er sich später der Betrachtung der Alltagssprache zu. In seinem Spätwerk, den “Philosophischen Untersuchungen”, entwickelte er einen radikal neuen Bedeutungsbegriff, den er ganz auf die gesprochene Sprache mit ihren konkreten Kontextbezügen abstellte. Die Pragmalinguistik hat darin ihren Anstoß gefunden. Eine Wittgenstein-Rezeption, die die Eigenständigkeit seines philosophischen Schaffens anerkennt und versucht, daraus linguistisch relevante Begriffe zu gewinnen, ist jedoch ein Desiderat der Sprachwissenschaft geblieben. Zwar gibt es eine “Flut von Wittgensteinzitaten in linguistischer Literatur zu pragmatischen und semantischen Themen”, so Gisela Harras (1983, 96), doch ist der Erkenntniswert einzelner Bemerkungen im Zusammenhang anderer Theorien mehr als zweifelhaft: “Wenn man (...) ihren Stellenwert im jeweiligen Zusammenhang etwas näher prüft, stellt man fest, dass sie meist nicht mehr sind als eine manchmal sehr illustrative Garnierung; jedenfalls dienen die Zitate kaum dazu, Bausteine zu einer bestimmten Theorie zu liefern.” Eine ausführliche Begründung für die Wittgenstein-Rezeption in Kapitel 3 gibt die betreffende Kapiteleinleitung.



1.3.3. Literatur zur Pragmatik der Lüge

Was für eine sprachliche Handlung ist das Lügen? Wie konstituiert sich die Lügenhandlung? Welche Bedingungen sind notwendig und hinreichend, damit von einer Lüge gesprochen werden kann? Wie werden Lügenhandlungen vollzogen? Gibt es unterschiedliche Typen solcher Handlungen? Wie verhält sich die Lüge zu anderen Sprachhandlungen? Das sind Fragen, anhand derer die Sprachhandlungstheorie das Phänomen der Lüge zu untersuchen hat. In der Literatur haben diese Fragen z.T. Widerhall gefunden.
In der umfangreichen Anthologie zu “Die Lüge in psychologischer, philosophischer, juristischer, pädagogischer, historischer, soziologischer, sprach- und literaturwissenschaftlicher und entwicklungsgeschichtlicher Betrachtung”, heraus-gegeben von Otto Lipmann und Paul Plaut (1927), wird die (vorpragmatische) linguistische Perspektive von Friedrich Kainz in “Lügenerscheinungen im Sprachleben” berücksichtigt. Darin werden verschiedene Formen sprachlicher Täuschung – darunter auch die Lüge – aufgeführt, ohne jedoch differenziert oder handlungstheoretisch begründet zu werden. In den 30-er/40-er Jahren ging das Interesse an der Lüge in Deutschland verloren. “Wo die Lüge zum System wurde, war für die Analyse der Lüge kein Platz mehr”, schreibt Gabriel Falkenberg (1982, 12).
In Harald Weinrichs “Linguistik der Lüge” (1966), einer essayistischen Antwort auf die Preisfrage der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung “Kann Sprache die Gedanken verbergen?”, wird der Frage nach der Lüge erneut Aufmerksamkeit geschenkt. Weinrichs Bestimmung der Lüge: “wenn hinter dem (gesagten) Lügensatz ein (ungesagter) Wahrheitssatz steht, der von jenem kontradiktorisch, d.h. um das Assertionsmorphem ja/-nein, abweicht” (Weinrich 1966, 41), wird von ihm bewusst in Gegensatz zur Definition des Augustinus gesetzt. Dass nicht duplex cogitatio, sondern duplex oratio, wie er Augustinus verbessert, das Signum der Lüge sei (ebd. 41), hat Weinrichs Begriffsbestimmung den gleichen Vorwurf, nämlich den der Einseitigkeit, eingebracht. Eine Bestimmung der Lüge, ohne explizit die Intentionalität des Sprechers zu berücksichtigen, erweist sich als unhaltbar (Falkenberg 1982, 31; Giese 1992, 90). Man denke an Fälle, wo einer im Schlaf spricht, ein Märchen erzählt oder als Darsteller auf der Bühne steht. Zudem ermöglicht erst die Auseinandersetzung mit der Sprechintention die Abgrenzung von Lüge und Irrtum. Weinrichs Lügenexplikation und die Kritik führe ich in Kapitel 2 aus. Abgesehen davon bleibt Weinrichs Einschränkung auf den mündlichen Sprachgebrauch unverständlich.
Gabriel Falkenberg hat mit “Lügen” (1982) eine konsequent pragmatische Theorie der Lüge vorgelegt. Ziel seiner Arbeit ist es, die notwendigen und hinreichenden Bedingungen zu bestimmen, die den Lügenakt determinieren. Das Verdienst dieser Veröffentlichung ist es, eine entschiedene Begriffsbestimmung der Lüge anzubieten, die nachfolgenden Arbeiten als Diskussionsgrundlage zu dienen vermag.
In den “Untersuchungen zur sprachlichen Täuschung” (1992) hat Bettina Giese eine Typologie sprachlicher Täuschungen entworfen. Sie orientiert sich dabei an einem von ihr vorgestellten, allgemeinen Modell sprachlicher Handlung, das sich an den Teilakten der komplexen Sprachhandlung orientiert, wie sie die Sprechakttheorie differenziert hat. Wenngleich ihr Thema nicht explizit auf die Lüge eingeschränkt ist, so greift die Lüge doch Platz in ihrer Systematisierung sprachlicher Täuschungshandlungen.
Neben diesen beiden Monographien aus der germanistischen Fachliteratur erweist sich die Habilitationsschrift “Der Wert der Lüge” von Simone Dietz (2000) als einschlägig für unser Bemühen um ein Verständnis der lingua obscura. Der Philosophin geht es zwar letztlich um eine Bestimmung des Verhältnisses von Sprache und Moral. Im allgemeinen Teil ihrer Schrift reflektiert sie jedoch den Sprechakt des Lügens, nimmt also ebenfalls Bezug auf die Sprechakttheorie und auf die Sprachphilosophie Wittgensteins.
Die genannten Titel sind die Hauptwerke der bisher erschienen, themenspezifischen Literatur. Daneben gibt es einige kleinere Veröffentlichungen und Texte aus Monographien, die sich mit der Pragmatik der Lüge beschäftigen. Diese werden an den betreffenden Stellen angegeben und ggf. kommentiert. Exemplarisch seien hier lediglich die Ausführungen zur Täuschung aus soziokultureller und sprachwissenschaftlicher Perspektive genannt, die bei Sabine Dönninghaus (1999) zum eigentlichen Thema, “Sprache und Täuschung – ein Beitrag zur lexikalischen Semantik des Russischen”, hinführen.

2. Die pragmatisch-linguistische Theorie der Lüge

Schon einleitend wurde festgestellt, dass sich lügenhafter und wahrhafter Satz in struktureller Hinsicht nicht unterscheiden. Ob mit dem Satz “Herr Magnus ist gerade in einer Besprechung” die Sekretärin S von Herrn Magnus lügt, hängt von den Gegebenheiten zum Äußerungszeitpunkt ab. Diesbezüglich ist fraglich, ob Herr Magnus tatsächlich an einer Besprechung teilnimmt und ob seine Sekretärin weiß oder glaubt, dass Herr Magnus das tut, welche Absicht S mit der Äußerung des Satzes verfolgt und ob der gewählte Satz adäquat ist angesichts des Anliegens des Anrufers. Ob eine Äußerung eine Lüge ist, hängt bzgl. des zuletzt genannten Momentes vielleicht stärker noch von den Mutmaßungen des Sprechers über die Anliegen und Erwartungen des Gesprächspartners ab als von dessen tatsächlichem Begehr.
Diese und weitere mutmaßliche Spezifika gilt es in der folgenden Theorie der Lüge zu sondieren. Als Leitfrage dient dazu: Welche Merkmale konstituieren wie sprachliche Lügenhandlungen? Es werden dabei verschiedene Definitionen der Lüge in Betracht gezogen und diskutiert. Aufgrund dieser Analyse wird schließlich der Versuch unternommen, die bestimmenden Merkmale der Lügenhandlung zu einer Definition zu bündeln – freilich nicht, ohne die Grenzen der Gültigkeit und Anwendbarkeit der Definition aufzuzeigen.
Dafür sind zunächst die Statuten der Analyse festzusetzen und das Studienobjekt näher zu bestimmen. Anschließend werden die fraglichen Merkmale der Lügenhandlung einzeln diskutiert und bestimmt. Daneben werden mögliche sprachliche Realisierungsformen der Lügenhandlung differenziert.


2.1. Forderungen an die Analyse und Bestimmung des Untersuchungsgegenstands

Als theoretisch gilt jede explizite oder implizite Auffassung von Lügen, sofern sie Darlegungs- oder Erklärungscharakter hat. Demnach konkurrieren wissenschaftliche Theorien mit alltagstheoretischen Erklärungen der Lüge. Wissenschaftliche Analysen zeichnen sich durch einen höheren Grad an Explizitheit und Kohärenz aus. Dies wiederum erfordert, Begriffe zu klären und zu definieren. Dabei ist darauf zu achten, dass sich begriffliche Explikationen weitgehend mit dem Alltagsverständnis der betreffenden Worte oder Wortfolgen (Ausdrücke) decken. Jenes umgangssprachliche Begriffsverständnis kann durch Darlegung der Verwendungsmöglichkeiten gewonnen werden. Das ist der eine Weg, den es bei der Gewinnung von Termini zu gehen gilt – ich werde dabei jedoch nicht alle möglichen Verwendungsoptionen referieren, was ohne geschlossenes Textkorpus auch gar nicht möglich ist, sondern mich auf die zentralen beschränken. Welches die zentralen Fälle des Sprachgebrauches sind, darauf verweisen unsere Intuition und unser Sprachgefühl, der zweite Wegweiser bei der Lügenbestimmung. Dabei tun sich oftmals widersprüchliche und unspezifische Verwendungsgewohnheiten im umgangssprachlichen Gebrauch von Begriffen auf, die deshalb konkretisiert und beschnitten werden müssen. Als Mindestanforderung bleibt jedoch, dass definitorische Begriffsbestimmungen unserem Sprachgefühl nicht widersprechen dürfen. Andernfalls laufen wir Gefahr, zu einer unplausiblen Theorie der Lüge zu gelangen. Eine Bestimmung der Lüge darf somit auch unserem Sprachverständnis bzgl. der Verwendung der Wörter “lügen”, “Lüge”, “lügenhaft” usw. nicht widersprechen. Daneben und an manchen Stellen konträr dazu beziehe ich mich auf die Terminologie und die damit verbundenen Erklärungsansätze der Sprachphilosophie, insbesondere der Sprechakttheorie.
Als “Priorität der Umgangssprache” (Falkenberg 1982, 3) stellt Falkenberg unter anderem auch diese Forderung seiner Theorie der Lüge voran. Ich werde zeigen, dass er an entscheidenden Stellen zugunsten definitorischer Aussagen davon abweicht. Dennoch kann uns seine Theorie der Lüge als Diskussionsgrundlage dienen. Sie ist konsequent pragmatisch, da er die “allgemeine Annahme” zu Grunde legt, “dass Lügen sprachliche Handlungen sind” (ebd. 1 und 14). Falkenbergs Beschreibung des Gegenstands der Analyse, die sprachliche Lügenhandlung, kann deshalb übernommen werden (ähnlich bei Meid 1976, 121).
Der Lügenhandlung liegen fünf Variablen zu Grunde. Sie sind
(1) personal, d.h. es ist immer jemand, der lügt,
(2) sozial, damit sind die Selbst- und Lebenslüge aus den Betrachtungen ausgeschlossen,
(3) temporal und somit datierbar,
(4) intentional, sie geschehen also absichtlich,
(5) verbal, also laut- oder schriftsprachlich; ggf. können nonverbale Äußerungen adäquat durch eine sprachliche Äußerung ersetzt werden. (Falkenberg 1982, 14ff.).
Diese Klärung des Analysandums zeugt von paradigmatischen Differenzen zwischen unserem pragmatisch-linguistischen Erkenntnisinteresse und dem eines Augustinus, die noch in der Gegenwart Bestand haben. So bezeichnet Arno Baruzzi Augustinus´ Erklärung als “die beste Definition der Lüge” (Baruzzi 1996, 45). Der Kern der Lüge nach Augustinus sei dabei, dass sich der Lügner der göttlichen Ordnung widersetzt, indem er Gott leugnet – eine Haltung, für die der Teufel Pate stand (ebd. 49) –, und letztlich sogar “Gottesmord” (ebd. 51). Die gottleugnende Haltung des Menschen als wesentliches Merkmal der Lüge steht unserem Verständnis der Lüge als primär sozialrelevante ((1) und (2)) Handlung, wenn nicht diametral, so doch deutlich davon unterschieden, gegenüber. Zudem lebt der Heuchler in der Lüge, ohne dass sein Lügen sich temporal (3) oder durch Äußerungsakte (5) manifestieren müsste – wie bereits gesehen, entscheidet sich die Augustinische Frage der Lüge hauptsächlich im Verhältnis zu Gott (und dessen Antipoden). Auch die unterschiedliche Wahl der Ausdrücke “in der Lüge leben” und “Lügenhandlungen begehen” zeugen von grundlegenden Differenzen im Verständnis dessen, was als Lüge zu beschreiben ist. Die erste Formulierung begreift einen mentalen Zustand, wohingegen die zweite intentionales Verhalten fokussiert. Doch selbst der Begriff der Intentionalität (4), der in beiden Begriffsbestimmungen eine Rolle spielt, meint nicht ein und dieselbe Haltung des Lügenden. Geht es der Pragmatik um eine Theorie der Unaufrichtigkeit, dann bezieht sich diese dabei auf die Absichten unseres Verhaltens einem Mitmenschen gegenüber – im Falle der Lüge auf die Absicht, den anderen zu täuschen –, wohingegen Augustinus die Haltung des Gottesgehorsams und der aufrichtigen Gottesliebe im Auge hat.


2.2. Notwendige und hinreichende Merkmale der Lügenhandlung

Welche Merkmale müssen erfüllt sein und sind hinreichend, damit wir eine sprachliche Handlung als Lüge bezeichnen? Die Lügenmerkmale werden im Folgenden erörtert. Zur Veranschaulichung dient uns ein simpler, d.h. leicht zu durchschauenden Fall. Als ein solcher gilt, wenn keine Zweifel bestehen über die oben genannten Parameter einer Handlung: Die Handlung wird sprachlich ausgeführt, es besteht Klarheit über die handelnde Person, den Zeitpunkt, den sozialen Bezugspunkt, also das Gegenüber. Eindeutig ist ebenfalls der Mitteilungscharakter einer Aussage. Aus sprachlicher Sicht besteht Klarheit über die Proposition als das, was der betreffende Satz über die Welt und ihre Sachverhalte aussagt, und über eben jene Sachverhalte selbst.


2.2.1. Die grundlegende Entzweiung von Sprachhandlung und Bewusstsein des Sprechers

Als Beispiel für die simple Lüge greife ich auf den schon bekannten Satz zurück. S sagt einem Anrufer A, der Herrn Magnus sprechen möchte “Herr Magnus ist gerade in einer Besprechung”. Im diesem Fall weiß S, dass er im Büro nebenan an seinem Schreibtisch sitzt. Damit keine Zweifel entstehen, stellen wir uns vor, dass sie ihn sogar durch die geöffnete Zimmertüre sitzen sieht, während sie telefoniert. Sie täuscht ihren Gesprächspartner bzgl. der Anwesenheit ihres Vorgesetzten, weil sie zuvor von Herrn Magnus den Auftrag bekommen hatte, jeden Anrufer abzuwimmeln, damit er ungestört einer komplexen Aufgabe nachgehen kann. A hat seinerseits keinen Grund, an der Richtigkeit der von S erhaltenen Auskunft zu zweifeln.
Signifikant für die Lüge ist, dass verbales Handeln und Bewusstsein des Sprechers auseinanderfallen. Die Sprachhandlung besteht im Falle der S darin, dem A etwas mitzuteilen. Das, womit sie auf die Sachverhalte der Welt Bezug nimmt, die Proposition, nenne ich p.
Hier lautet p : “..., dass Herr Magnus in einer Besprechung ist”.
Gleichzeitig mit ihrer Äußerung ist sich S sicher, dass der von ihr geschilderte Sachverhalt nicht stimmt. Sie weiß, dass Herr Magnus nicht in einer Besprechung ist, sondern alleine an seinem Schreibtisch nebenan sitzt.
Die Lüge lässt sich somit bestimmen als Entzweiung von Sprachhandlung und darauf bezogenem Bewusstsein. Die vorläufige Definition lautet:

Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) sagt, dass p, und
(II) weiß, dass nicht-p.

Zunächst gilt es, die These von der Entzweiung von sprachlicher Handlung und Sprecherbewusstsein gegen Theorien zu verteidigen, die die Lüge als Entzweiung auf nur einer der beiden genannten Seiten betrachten.
Es ist der Versuch unternommen worden, die Lüge zu erklären, ohne dass mentale und psychische Zustände des Sprechers hinsichtlich des Gesagten eigens gekennzeichnet werden müssten. Ebenso auch andersherum, die Erklärung mit ausschließlichem (oder zumindest vorrangigem) Bezug auf die innere Einstellung des Sprechers, wie im Falle der Augustinischen. Hinsichtlich unserer Forderung nach linguistisch-pragmatischer Beschreibung der Lüge haben wir die Augustinische in der Interpretation als “dyadischen Extremismus” bereits ausgeklammert. Eine weitergehende Explikation der Definition des Augustinus ist hier deshalb nicht erforderlich.
Noch nicht geprüft wurde hingegen die pragmatische Relevanz der auf die Äußerungsseite beschränkte Erklärung der Lüge als duplex oratio. Eine solche Erklärung versucht die Lüge ausschließlich bzgl. der Proposition und vor dem Hintergrund der Dichotomie wahr/falsch zu erklären. Propositionen werden dann als Träger von Wahrheit und Falschheit verstanden. Ich skizziere im Folgenden den Erklärungsansatz und weise ihn als unpragmatisch zurück.
Die Analyse benötigt einen kontradiktorischen Widerspruch, wie er sich zwischen p und dessen Negation nicht-p abzeichnet.
Dabei gelten die Grundsätze des ausgeschlossenen Dritten:
Entweder p oder nicht-p
und des Ausschlusses von Widersprüchen:
Es ist nicht der Fall, dass zugleich p und nicht-p.
Daraus lässt sich folgern, dass zwei sich widersprechende Propositionen nicht gemeinsam falsch sein können; eine von ihnen ist wahr. (Falkenberg 1982, 72f.). Falkenberg zitiert Weininger (“Geschlecht und Charakter”, 1903), der den Begriff der Lüge von der Anerkennung dessen abhängig macht, dass p und nicht-p einander ausschließen. Wer diese Kontradiktion nicht begreift, “wird durch nichts mehr gehindert zu lügen; vielmehr, es gibt für ein solches Wesen gar keinen Begriff der Lüge” (ebd. 73).
Auf diesen logischen Grundsätzen basiert auch Weinrichs “Linguistik der Lüge”: “Die Linguistik sieht demgegenüber [Augustinus gegenüber] eine Lüge als gegeben an, wenn hinter dem (gesagten) Lügensatz ein (ungesagter) Wahrheitssatz steht, der von jenem kontradiktorisch, d.h. um das Assertionsmorphem ja/-nein, abweicht” (Weinrich 1966, 41). An die Stelle der Proposition tritt die feststellende Assertion. Der Sprachwissenschaftler Weinrich stellt sich die Frage, wie es möglich sein kann, dass jeder Satz unserer Sprache auf ein Ja oder Nein hin determiniert sein kann. In der Antwort beruft er sich auf Hans-Georg Gadamers Aufsatz “Was ist Wahrheit?” und auf die Dialektik als die Möglichkeit, den Widerspruch zum grundlegenden Baustein eines Systems von Aussagen zu erheben. Hinweise auf die Dialektik als den Kontradiktionen übergeordnetes Prinzip finden sich auch in Gadamers “Wahrheit und Methode”. Dialektik macht “das Gegensätzliche des Ja und Nein ausdrücklich zu ihrem Gegenstand” (Gadamer 1960,371). Die Mutter aller Gegensätze ist dabei die Frage: “Fragen aber umfassen in sich das Gegensätzliche des Ja und Nein, des So und Anders” (ebd.). So ist die Frage, auch die unausgesprochene, dem Aussagesatz vorausgesetzt als der Stimulus, der die Aussage motiviert. “Durch die Frage hervorgelockt, ist die Aussage aber selbst wieder Frage und ruft eine weitere Aussage hervor. Und so erhalten wir eine lange Kette von Fragen und Antworten, die selber Fragen, und Fragen, die wieder Antworten sind. Vor die Logik schiebt sich die Dialektik” (Weinrich 1966, 55). Von den zahlreichen Fragetypen der Grammatik geht Weinrich auf zwei Klassen ein: Die Teilfrage – z. B. “Was weißt du noch?” – und die Totalfrage – z. B. “Weißt du noch?”. Die Totalfrage bezieht sich “auf das Ja/Nein des Assertionsmorphems”, d.h. sie beinhaltet ein Maximum an Vorinformation und verlangt lediglich nach Zustimmung (“Ja”) oder Ablehnung (“Nein”) (ebd.56f.). Zu unserem Beispielsatz würde die Totalfrage lauten: “Ist Herr Magnus gerade in einer Besprechung?” Der Antworthorizont beschränkt sich auf “Ja” und “Nein”.
Fällt mit der Wahl der Antwort die Entscheidung über Wahrheit und Lüge, wie Weinrich meint? Ich möchte drei Einwände gegen diese Ansicht vorbringen:
Erstens wird der Sprecherintention keine Bedeutung beigemessen. Ohne den Lügenbegriff auf die Sprecherabsicht abzustellen ist aber die Unterscheidung von Täuschung und Lüge nicht möglich. Die Entgegnung des A “Es war halb zwölf ausgemacht und es ist halb zwölf” auf den Vorwurf, zu spät zu kommen, kann beides sein: Lüge, wenn A genau weiß, dass 11:00 Uhr vereinbart war, und Irrtum, wenn er aufrichtig glaubt, dass 11:30 Uhr vereinbart war, tatsächlich aber 11:00 Uhr verabredet war. Irrtum auch in dem Fall, dass zwar 11:30 Uhr vereinbart war, die Armbanduhr des A aber stehen geblieben ist und die Stunde bereits auf 12:00 Uhr vorgerückt ist. In beiden Fällen ist der Satz des A falsch und seine Negation “wahr”, aber nur in einem ist er auch gelogen. Die Sätze, die ein Schlafender, ein Bühnen- oder Filmschauspieler oder jemand, der seine Aussprache übt, sagt, können alle falsch sein, ohne dass der Betreffende lügt. Weinrichs Lügenbestimmung ist also nicht hinreichend. Das Gegenargument, eine noch näher zu bestimmende Lügenintention sei in der Formulierung “dem (gesagten) Lügensatz” enthalten, würde zu einem Zirkelschluss führen. Von einem solchen Einwand würde Weinrich auch absehen, da er das Fehlen von Bezugnahmen auf Intention und Sprechereinstellung sogar als entscheidenden Vorteil wertet, da erst damit die Lüge Gegenstand der Linguistik sein kann (ebd. 41). Denn “ob eine Täuschungsabsicht vorliegt oder nicht, entscheidet sich in der Seele und ist, wenn überhaupt, nur psychologischer Betrachtung zugänglich” (ebd. 12).
Zweitens: Die Assertionsmorpheme Ja/Nein haben eine metasprachliche Funktion. In der vorhin skizzierten Verwendung als Antwort auf eine Entscheidungsfrage sagt der Sprecher, dass er die zur Disposition stehende Aussage für wahr oder falsch hält. Ja/Nein sind die dialogischen Entsprechungen der aussagenlogischen Dichotomie wahr/falsch (Eggs 1976, 321). Diese Herangehensweise an die Frage der Lüge ist jedoch untauglich. Bezüglich der fehlenden Intentionalität in Weinrichs Lügendefinition hat sich der Mangel offenbart, dass Lüge und Irrtum nicht voneinander abzugrenzen sind. In der Grundannahme, dass am Sachverhalt zu prüfen sei, “ob eine Aussage richtig oder falsch ist” (Weinrich 1966, 12), zeigt sich das dafür verantwortliche grundlegende Missverständnis Weinrichs. Ob eine Aussage richtig oder falsch ist, mag sich am Sachverhalt erweisen. Die Frage der Lüge entscheidet sich jedoch im Sprachgebrauch zwischen dem Gesagten und der darauf bezogenen Haltung des Sprechers. Entsprechend ist auch die Kontradiktion zu wahr bzw. richti g nicht gelogen, sondern falsch. Man stelle sich eine Quizshow vor, in der es auf die gestellten Fragen nur entweder richtige oder gelogene Antworten gäbe. Wenn wahr/falsch nicht das richtige Gegensatzpaar zur Erklärung der Lüge ist, dann ist auch fraglich, inwieweit sich “Wahrheit” und “Lüge” kontradiktorisch gegenüberstehen und somit einander bestimmen. Ich werde später zu zeigen versuchen, dass die Frage der Wahrheit nicht die der Lüge entscheidet.
Mit dem dritten Einwand weise ich Weinrichs Erklärung als unpragmatisch zurück. Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass Weinrichs Essay “zu einer Zeit verfasst wurde, zu der sich die Pragmatik noch ganz am Anfang ihrer Entwicklung befand und eine pragmatische Methode noch gar nicht zur Verfügung stand”, so die Erklärung Bettina Gieses (1992, 90). So ist Weinrichs Vorstoß seitens der Linguistik vom sicheren Ufer der
Sprache an sich hin zum situativen Sprachgebrauch bemerkenswert: “Bei den Wörtern der Alltagssprache ist (...) der ganze Kontext wichtig, und die Situation dazu” (Weinrich 1966, 30). Doch gerade weil Weinrich auf die pragmatische Lüge zielt, ist darauf einzugehen, dass sein Ansatz zu kurz greift. Seinen Anspruch bringt er in der Definition von Sätzen zur Geltung: “Syntax ist – vor allen anderen Aufgaben, die sekundär daraus erwachsen – Untersuchung
von Person, Tempus und Assertion als der Art und Weise, wie Bedeutungen auf die Sprechersituation bezogen werden. Und Satz nennen wir alle sprachlichen Äußerungen, in denen dieser Bezug vollständig hergestellt ist” (ebd. 58).
Auf dem Weg hin zur Alltagssprache versucht Weinrich die Logik hinter sich zu lassen, die “auch nicht die Spur einer Andeutung erkennen lässt, dass sie so etwas wie Sprechsituationen in ihren Überlegungen berücksichtigen will” (ebd. 52). Dass ihm das nicht gelingt, haben wir im zweiten Einwand bereits formuliert. Dennoch drängt sich ihm “die Vermutung auf, dass auch das Assertionsmorphem [wie auch die “Personen- und Tempusmorpheme”] vielleicht die Bedeutung des Verbs und damit den Sinn des Satzes auf die Sprechsituation bezieht” (ebd.). Wie gesehen kommt er auf dem Wege dialektischer Reorganisation aussagenlogischer Urteile zum Frage-Antwort-Spiel und zu dem Ergebnis: “Es ist ein Morphem [das Assertionsmorphem], das sich die Sprache geschaffen hat, um die neue Information, die ein Sprecher gibt, zur Vorinformation des Gesprächspartners in Beziehung zu setzen” (ebd. 57). Dieses Morphem entscheidet über die Lüge: “Der wahre Satz gleicht dem gelogenen Satz peinlich genau – bis auf das kleine Wörtchen ‚nicht‘” (ebd. 40).
Dass sich durch die Negation der “wahre” vom “falschen” und nicht vom “gelogenen” Satz unterscheidet, war unser zweiter Einwand. Jetzt möchte ich annehmen, dass mit einem falschen Satz tatsächlich gelogen wurde, um zu zeigen, dass die Umkehrung des Vorzeichens zwar einen richtigen Satz hervorbringt, dieser Vorgang jedoch zu in pragmatischer Hinsicht zu keinem befriedigenden Ergebnis führt. Als Beispiel wieder die Auskunft der Sekretärin S. Ihr Anrufer möchte Herrn Magnus sprechen und S entgegnet: “Herr Magnus ist gerade in einer Besprechung.” Zu diesem “(gesagten) Lügensatz” lautet der “(ungesagte) Wahrheitssatz”: “Herr Magnus ist gerade in keiner Besprechung.” Gibt S diesen Satz zur Antwort, so lügt sie zwar nicht, kann aber dem geäußerten Anliegen des Anrufers kaum entsprechen. Dass die Konstruktion eines Dialogs möglich ist, der zu einem sachlich richtigen Ergebnis führt, hat Weinrich gezeigt. Dieses Konstrukt orientiert sich jedoch ausschließlich am Anspruch, “wahre” Aussagen zu treffen, und hat mit tatsächlichen Gesprächen nur so viel gemein wie das “heitere Beruferaten” und andere Spiele, bei denen nur “Totalfragen” erlaubt sind, um einen Sachverhalt zu eruieren. H. Paul Grice hat gezeigt, dass neben der Maxime, “Versuche deinen Beitrag so zu machen, dass er wahr ist” (Qualität), für gelingende Konversation noch weitere gelten (Grice 1975, 249ff.) :


Die Maximen leitet Grice von einem allgemeinen Kooperationsprinzip ab, das besagt, das für jede Konversation, unabhängig von ihrem Gegenstand, grundlegend ist, dass die Gesprächsteilnehmer bis zu einem gewissen Grad einen gemeinsamen Zweck oder zumindest eine wechselseitig akzeptierte Richtung des Gesprächs anerkennen, da für den Fall des Fehlens solcher kooperativer Bemühungen kein “talk exchange” stattfindet (ebd. 248).
In unserem Beispiel verstößt S mit dem richtigen Satz gegen die Maximen der Quantität, da ihre Antwort nur unzureichend informativ ist und u. U. auch gegen die Forderung, relevante Aussagen zu treffen. Lügen im pragmatischen Sinne sind nicht einfach negierte Wahrheitssätze. Lügensätze können auch auf einen zweiten (unwahren) Sachverhalt abzielen, der den Anforderungen des Kooperationsprinzips genügt – seine Negation jedoch nicht. Fragt A: “Warst du gestern in München?”, so kann die Antwort des B: “Ich war gestern in Hamburg.” gelogen sein oder nicht, auf jeden Fall ist sie kooperativ, die Negation hingegen: “Ich war gestern nicht in Hamburg.” verstößt, ob “wahr” oder “falsch”, gegen das Kooperationsprinzip und somit ist ihre pragmatische Tauglichkeit fraglich.
Darüber hinaus gilt zu berücksichtigen, dass es im Sprachgebrauch mit der verneinenden Umschreibung eines Sachverhaltes als Litotes eine besondere Bewandtnis hat. In seiner Verwendung ist sogar möglich, dass der vermeintliche Lügensatz der vermeintlichen Wahrheit Ausdruck verleiht (und umgekehrt) – im Falle der Ironie.

Ich habe oben die Lüge als Entzweiung von “sagen” und “wissen” charakterisiert – so die bisherigen Bezeichnungen für die Handlungs- und Bewusstseinsseite – und Erklärungsansätze zurückgewiesen, die die Lösungssuche auf nur eine der beiden Seiten beschränken. Dabei sind einige Anforderungen an eine pragmatisch-linguistische Lügendefinition deutlich geworden.
Auf den kommenden Seiten, werden die Merkmale “sagen” und “wissen” geprüft und Alternativen diskutiert. Ziel ist es zu bestimmen, was im Falle der Lüge auseinanderfällt. Geprüft wird ergänzend, ob das Merkmal der Intention notwendig ist für die pragmatische Bestimmung der Lüge.


2.2.2. Die Bestimmung des Äußerungsaktes der Lüge

Der Lügner sagt etwas und weiß gleichzeitig, dass es nicht stimmt. Das, was auf den Sachverhalt bezogen wird, der in lügenhaften Aussagen nicht stimmt, haben wir oben mit p für Proposition bezeichnet. Die Proposition kann in unterschiedlichen Sätzen die gleiche sein. Ich verzichte darauf, den dahingehenden Beispielsätzen der Literatur eigene hinzuzufügen und verwende Sätze aus John Searle “Was ist ein Sprechakt?” (1965, 38):
(1) “Hans verlasse den Raum!”
(2) “Wird Hans den Raum verlassen?”
(3) “Hans wird den Raum verlassen.”
In allen drei Fällen verweist der Sprecher auf eine bestimmte Person “Hans” und prädiziert von ihr das Verlassen des Raumes; d.h. sie haben alle denselben “propositionalen Gehalt” (ebd. 39), der so formuliert werden kann:
“...dass Hans den Raum verlassen wird.”
Unsere Sätze können entsprechend umformuliert werden (ebd. 38):
(1) Ich verlange, dass Hans den Raum verlässt.
(2) Ich frage, ob Hans den Raum verlässt.
(3) Ich behaupte, dass Hans den Raum verlassen wird.
Es ist ersichtlich, dass sich die Sätze trotz der gemeinsamen Proposition unterscheiden. Es werden unterschiedliche Handlungen mit der Verwendung der einzelnen Sätze vollzogen. Da es nicht möglich ist, “einfach eine Proposition auszudrücken und, ohne gleichzeitig noch etwas anderes zu tun, damit einen vollständigen Sprechakt zu vollziehen” (Searle 1969, 48f.) kommt die Bestimmung einer Handlung nicht ohne die Klärung dessen aus, was mit der Äußerung getan wird. Eine pragmatisch-linguistische Lügentheorie befasst sich mit Lügen als einer solchen Handlung.


2.2.2.1. Lüge und sprachliches Handeln

Die Sprechakttheorie spricht vom illokutionären Akt als dem Kern der Sprachhandlung: Er lässt sich beschreiben als der kommunikative Sinn der Äußerung eines Satzes und unterscheidet sich vom propositionalen Gehalt eines Satzes, der selbst keine Handlung ist. Die Beispielsätze sind im Sinne der Handlungstheorie zu verstehen als (1) Aufforderung, (2) Frage und (3) Voraussage.
Neben dem illokutionären Akt gehören zur vollständigen Sprachhandlung der lokutionäre Akt, also das bloße Hervorbringen sprachlicher Äußerungen, und der perlokutionäre Akt. Auf die vielfältig diskutierten Unterscheidungskriterien von Perlokution und Illokution – einen Überblick nebst eigener Differenzierung verschafft Holly (1979) – gehe ich hier nicht ein. Grob gesprochen besteht die Perlokution darin, dass mittels der Illokution ein Erfolg beim Gesprächspartner erzielt wird; dass beispielsweise aufgrund einer Warnung jemand von seinem Vorhaben ablässt oder dass jemand einer Empfehlung folgt. Nicht der Sprecher kann über den perlokutionären Akt entscheiden; dieser liegt im Ermessen des Gegenübers. Als Teilakt der komplexen Sprachhandlung muss er jedoch aus der Sprecherhandlung resultieren.
Um Lügenhandlungen zu beschreiben, sind drei nicht äquivalente Satzformen zu unterscheiden (Falkenberg 1982, 17ff.):
(a) S hat gelogen,
(b) S hat A angelogen
(c) S hat A belogen.
Satz (a) ist dabei die allgemeinste Form der Lügenfeststellung. Damit folgt (a) logisch aus jeder der beiden Satzformen (b) und (c). Bei der Bestimmung des Verhältnisses der beiden Sätze (b) und (c) schränkt Falkenberg den alltäglichen Sprachgebrauch, wonach beide Satzformen äquivalent verwendet werden, zugunsten der definitorischen Feststellung ein: “Wenn jemand einen anderen belogen hat, so hat er ihn in jedem Fall angelogen. Die Umkehrung gilt dagegen nicht” (ebd. 18). Das meint, dass im Falle des Belügens die Lügenhandlung bereits zurückliegt und der Gesprächspartner tatsächlich dadurch getäuscht worden ist. Darin liegt die Qualifikation von (c) gegenüber der allgemeineren Bestimmung (b) “anlügen”, nach der die geäußerte Lüge vom Gegenüber lediglich vernommen und deren propositionaler Gehalt verstanden worden ist. Entdeckt er in diesem Moment die Lüge des Sprechers – damit bliebe es beim Lügenversuch – so hat S in zwar angelogen, aber nicht belogen. “Belügen” ist dieser Begriffsbestimmung zufolge im Gegensatz zu “lügen” und “anlügen” ein “Erfolgszeitwort” (Ryle 1949, 173). Mit dieser Differenzierung schränkt Falkenberg den umgangssprachlichen Gebrauch zu sehr ein. Im Gegensatz etwa zu “täuschen”, dass den Erfolg der Täuschungshandlung impliziert, sind weder “lügen”, “anlügen”, noch “belügen” notwendig erfolgreich, in dem Sinne, dass der Gesprächspartner auch glauben muss, was wir behauptet haben.


2.2.2.2. Einen lügenhaften Satz “sagen”

Welche Qualität hat der eine Lügenhandlung konstituierende Äußerungsakt? Mit welchen Begriffen lässt er sich benennen?
In der vorläufigen Bestimmung der Lüge: Jemand lügt genau dann, wenn er (I) sagt, dass p, und (II) weiß, dass nicht-p, repräsentiert “sagen” den erforderlichen Äußerungsakt. Erfüllt “sagen” die Bedingung, die an einen pragmatischen Lügenbegriff gestellt ist, nämlich die Relevanz einer Äußerung als sprachlich-kommunikatives Handeln zu kennzeichnen?
“Sagen” kann auf unterschiedliche Weise verwendet werden: Es kann sich auf einen lokutionären Akt beziehen. Mit sagend kennzeichne ich Verwendungen, in denen “sagen” auf die direkte Rede bezogen wird; so in den Beispielen (Falkenberg 1982, 26): “Er sagte: ‚Hannibal ist ein Dummkopf‘” oder “(Beim Phoniater) Sagen sie mal: ‚Aaah‘”. Sagen als (bloßes) Äußern von Lauten (sagend) genügt nicht, um die in der Pragmatik erforderliche kommunikative Handlungsqualität zum Ausdruck zu bringen. Sagend ist somit kein hinreichendes Merkmal für die Lügendefinition. Das veranschaulicht das zweite Beispiel, denn mit “Aaah” ist keine Lüge möglich. Dennoch ist die Äußerung notwendige Bedingung für das Lügen als verbale Handlung – diese kann freilich auch schriftlich geschehen.
Als illokutionärer Akt kann “sagen” soviel heißen wie “mitteilen”, “behaupten”, “erklären”, “auffordern”, “(jmd. etwas) versichern” usw. Dieses illokutionäre sageni kommt z. B. in “Er sagte mir, dass Hannibal ein Dummkopf sei” oder “Kant sagt das Gegenteil” zum Ausdruck (ebd. 27). Man kann etwas sagend, ohne etwas zu sageni.
Fraglich ist der umgekehrte Fall. Man kann seinem Gegenüber etwas durch Mimik oder Gestik mitteilen – beispielsweise durch Kopfschütteln ein “Nein”. Trivial ist die Möglichkeit, etwas zu sageni, indem ich es schreibend äußere. Doch bleibt die Frage, ob ein illokutionärer Akt nonverbal vollzogen werden kann. Falkenberg befürwortet diese Ansicht: Seiner Meinung nach müssen wir uns bzgl. Illokutionen nicht festlegen, was gesagtd wurde und ob überhaupt etwas gesagtd wurde. Zustimmendes Nicken beinhaltet für ihn den Vollzug eines illokutiven Aktes (ebd. 28). Savigny zufolge sei es dagegen “grober Unfug”, illokutionäre Akte als etwas Nicht-sprachliches zu deuten. Er beruft sich auf Austin, demzufolge man einen illokutionären Akt “vollzieht, indem man etwas sagt” (Austin 1962, 117. Dort auch von Savigny in Anm. 28). Ich beschränke mich auf die Feststellung, dass es der Sprechakttheorie Austins darum geht, Äußerungen von Sätzen als Handlungen zu begreifen und zu beschreiben. Die Sprechakttheorie ist keine allgemeine Handlungstheorie, sondern eine Sprachtheorie, die ihr Objekt, die Sprache, seitens ihrer handlungsrelevanten Merkmale her betrachtet. Der sprachliche Vollzug ihrer Akte erscheint mir daher obligatorisch zu sein für die Verwendung sprechakttheoretischer Methodik und Terminologie. In diesem Sinne haben wir oben unser Analysandum auf verbale Handlungen eingeschränkt.
Anders als sagend erfüllt die zweite Verwendungsweise von “sagen” sageni die für die Lügenpragmatik notwendige Bedingung, sprachliche Handlungen anzuzeigen. Es gibt eine dritte Art der Verwendung: Max, der eine Viertelstunde zu spät in die Schule kommt, wird, als er das Klassenzimmer betritt, vom Lehrer mit den Worten begrüßt: “Einen wunderschönen guten Morgen, Max. Hast du gut geschlafen?” Wir können uns fragen: “Was will ihm der Lehrer damit sagen?”. Dieses “sagen” bedeutet, dass das Gesagte, etwas Ungesagtes impliziert – ich spreche deshalb von sagenimpl; es lässt sich auch umschreiben mit “andeuten”, “zu Verstehen geben” oder “nahelegen”.
Falkenberg geht auf diese dritte Verwendung von “sagen” nicht weiter ein, anstatt sagenimpl und sageni einander vergleichend gegenüberzustellen. Der illokutionäre Akt, haben wir oben festgestellt, bestimmt den kommunikativen Sinn einer Äußerung. Sagenimpl als “etwas zu Verstehen geben” hat aber die gleiche Funktion in der Konversation wie der illokutionäre Akt von Äußerungen, die in ihrer Proposition explizit auf den betreffenden Sachverhalt Bezug nehmen, wenngleich der gemeinsame Zweck auf anderem Wege erfüllt wird. So ist die illokutionäre Kraft stets an ein aktives, verbales oder nonverbales Handeln gebunden, wo hingegen auch durch Unterlassen etwas gesagtimpl werden kann, nämlich durch Schweigen. Statt zu prüfen, dass sageni und sagenimpl in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen können, verwirft Falkenberg sagenimpl, ohne dessen Potential, Teil einer Lügenhandlung zu sein, geprüft zu haben; als Möglichkeit, den Äußerungsakt der Lüge zu kennzeichnen, beschränkt er sich auf sageni. Damit entgehen ihm die interessanten Fälle der impliziten Lüge. Welche Möglichkeiten es gibt, implizite Aussagen zu machen, ist unser nächster Gegenstand. Sofern diese eindeutig sind, sind sie in unserer Lügenbestimmung zu berücksichtigen.


2.2.2.3. Sind implizite Lügen möglich?

Wir schreiben Max zu, besonders aufgeweckt (und besonders mutig) zu sein. Er entgegnet dem Lehrer, der ihn so “freundlich” begrüßt hat: “Sie wollen damit sagen, dass ich verschlafen haben. Das ist gelogen. Ich hatte einen Arzttermin und habe mich gestern bei ihnen für die erste Sunde entschuldigen lassen.” Dass Max besonders aufgeweckt reagieren muss, hat damit zu tun, wie der Lehrer seine Anschuldigung vorbringt – eine Anschuldigung ist es jedenfalls. Dessen Rückantwort: “Ich habe mich doch bloß nach deinem Befinden erkundigt”, ist eine zweite Lüge. Will ihm Max auch diese nachweisen, muss er nach der Erledigung seiner Schularbeiten Paul Grice lesen.


2.2.2.3.1. Konversationale Implikatur

In “Logic and Conversation” (1975) hat Grice gezeigt, dass Andeutungen eindeutig mit dem Gesagten, also mit der wörtlichen bzw. konventionellen Bedeutung einer Äußerung, verbunden sein können. Es handelt sich dann um konversationale Implikaturen, bestimmte Fälle von impliziten Handlungsaussagen (sagenimpl):

Jemand impliziert, indem er p sagt, dass q,

ist genau dann eine solche Implikatur, wenn (1) vom Sprecher anzunehmen ist, er beachte das Kooperationsprinzip, d.h. er akzeptiert bis zu einem gewissen Grad einen gemeinsamen Zweck oder zumindest eine wechselseitig akzeptierte Richtung des Gesprächs (siehe oben), (2) er sich bewusst ist oder glaubt, dass q, und wenn er (3) vom Hörer erwartet, dass dieser in der Lage ist, dahinter zu kommen, dass der Sprecher glaubt, dass q (ebd. 254).
Ein Beispiel, um das Erschließen eines Implikats q zu veranschaulichen (Vgl. ebd. 247f.): A und B unterhalten sich über einen gemeinsamen Freund C, der jetzt bei einer Bank beschäftigt ist. A fragt B, wie es C in seinem Job geht. B antwortet: “Oh ganz gut, nehme ich an; er mag seine Kollegen und ist bis jetzt noch nicht ins Gefängnis gekommen.” A kann sich nun folgende Gedanken machen (was obiger Argumentation entspricht) (vgl. ebd. 254f.):
(1) B hat offensichtlich die Maxime “Sei relevant” verletzt, dennoch habe ich keinen Grund anzunehmen, dass er die Geltung des Kooperationsprinzips in Frage stellt; er ist offenbar nicht aus dem Gespräch ausgestiegen (ebd. 253).
(2) Ich kann die Irrelevanz seines Beitrages dann, und nur dann, als bloß scheinbar auffassen, wenn ich annehme, dass er C für potentiell unredlich hält.
(3) B weiß, dass ich es schaffen kann, durch Überlegung auf Schritt (2) zu kommen.
Somit impliziert B, dass C potentiell unredlich ist. Oder auch : Er sagtimpl damit, dass C potentiell unredlich ist.
Die konversationale Implikatur ist zusammenfassend gesagt ein komplexes Verfahren, durch Ausbeutung einer Maxime, das, was der Sprecher meint , indem ich etwas anderes sage, eindeutig mitzuteilen. Das in Form eines Implikats Mitgeteilte leitet sich vom Gesagten ab.
Wie ist jedoch mit dem zu verfahren, was im Falle der Implikatur gesagtd wurde? Hat der Sprecher das Gesagted auch mitgemeint, quasi als pragmatische Nebenbedeutung zum eigentlichen, im Implikat Mitgeteilten? Dann wäre “Sagen, dass p” illokutionäres Handeln.
Der Fall der Ironie zeigt, dass “p sagen” kein illokutives sagen sein kann. Ironische Implikaturen habe die Form:
Jemand impliziert, indem er p sagt, dass nicht-p.
Es wird ersichtlich, dass nicht zugleich beides gemeint sein kann und p nicht einmal in abgeschwächter, dem Implikat nicht-p nachgestellter Art und Weise. Es bliebe ein Widerspruch, der der Eindeutigkeit des konversationalen Implizieren zuwider läuft. Wenn ich ironisch sprechend sage: “Du hast dein Zimmer aber sauber aufgeräumt”, und damit meine, dass es immer noch ziemlich unaufgeräumt ist, dann habe ich nicht zugleich beides, sondern ausschließlich das Implizierte gemeint. “Sagen” in der Implikaturformel “Jemand impliziert, indem er p sagt, dass q” bezieht sich auf einen lokutionären Akt und ist somit sagend.
Für den Fall der konversationalen Implikatur konnte gezeigt werden, dass sagenimpl eine Sprachverwendung kennzeichnet, die eine der Illokution vergleichbare kommunikative Funktion hat. Man kann sagen: Etwas sagenimpl hat denselben (illokutiven) Effekt wie ein als sageni gekennzeichneter einfacher illokutionärer Akt. Sagenimpl erfüllt diesen kommunikativen Zweck durch den komplexen Vorgang des konversationalen Implizierens und ist somit ein Äquivalent für sageni. Hier besitzt sagenimpl die notwendigen Merkmale, um eine Lügenhandlung zu begründen.

2.2.2.3.2. Propositionsvoraussetzungen

Eine Woche später kommt Max mit schlaftrunkenen Gesichtszügen wieder zu spät zum Unterricht. Der Lehrer sagt zu ihm: “Na du, schon wieder verschlafen?”. Max entgegnet: “Sie sagen damit, dass ich in wiederholtem Falle wegen Verschlafens zu spät zur Schule komme. Das ist gelogen. Letzte Woche war ich beim Arzt.” Der Lehrer: “Nein, ich habe nicht gelogen. Ich hab nicht dran gedacht, dass du letzte Woche gar nicht verschlafen hattest.” Der Einwand des Lehrers betrifft die Bewusstseinsseite des vermeintlichen Lügners und wird dort behandelt.
Hier geht es um weitere Möglichkeiten, implizite lügenhafte Aussagen zu machen. Bei konversationalen Implikaturen lassen sich solche Aussagen eindeutig aus dem Gesagten folgern als das, was der Sprecher meint. Anders liegt der Fall bei Voraussetzungen der eigentlichen Aussage. Sie sind Tatsachenunterstellungen, die im Satz nicht explizit ausgesagt werden – und als solche geht aus der Äußerung nicht hervor, das sie nicht das vom Sprecher eigentlich Gemeinte sind. Was Voraussetzungen sind, die neben dem eigentlichen Aussageinhalt in einem Satz zum Ausdruck kommen, veranschaulicht Dieter Wunderlich am Beispiel (Wunderlich 1973, 467):
“Peters Kinder gehen schon zur Schule.”
Die “Bedeutung” (Wunderlich) des Satzes umfasst die Teile:
(1) “Peter hat Kinder” und
(2) “diese Kinder gehen schon zur Schule”.
Explizit behauptet wird nur (2), wo hingegen (1) Voraussetzung von (2) ist. Diese Unterscheidung wird in der Negation des Satzes sichtbar:
“Peters Kinder gehen noch nicht zur Schule.”
Die Negation betrifft den Aussageinhalt (2):
(2´) “es ist nicht der Fall, dass diese Kinder schon zur Schule gehen”
(1) “Peter hat Kinder” bleibt davon unberührt.
Wunderlich zeigt die pragmatische Relevanz dieser “Propositionsvoraussetzungen” (Giese 1992, 45). Ein Sprecher stellt Fragen und Behauptungen auf. “Dabei unterstellt er bereits zahlreiche Voraussetzungen als gegeben. Der Hörer muss sich nicht nur zu den Behauptungen, Fragen, Wünschen verhalten, sondern auch zu den unterstellten Voraussetzungen. Wenn er sie nicht bestreitet, darf der Sprecher für den weiteren Verlauf der Diskussion wohl annehmen, dass er sie akzeptiert. Wenn er sie nicht akzeptiert, muss er sie bestreiten” (Wunderlich 1973, 468). Das ist es, was Max oben getan hat.
Die Tatsachenunterstellung seitens der Äußerung des Lehrers war eine Präsupposition (Präsupposition als Überbegriff bei Linke / Nussbaumer 1988, 35 ff.). Wunderlich nennt mehrere Möglichkeiten, wie Präsuppositionen im Satz zum Ausdruck kommen. Eine davon entspricht dem Muster unseres Beispielfalles “Max”, nämlich mit “wieder” (Vgl. Wunderlich 1973, 470):
Nina hat mich wieder betrogen. ? Nina hat mich (mindestens einmal vorher) betrogen.

Die Ergebnisse der Diskussion um Präsuppositionen und andere Propositionsvoraussetzungen hat Bettina Giese zusammengestellt und gibt folgende Beispiele aus der Literatur wieder (Giese 1992, 46). Herkunft und Befund des jeweiligen Autoren sind in Klammern angegeben. Die genauen Quellenangaben siehe Giese (ebd. 46):
1. Nina besuchte Lübeck. ? Nina besuchte Kiel. (Wunderlich: Folgerung)
2. Inge ist größer als Grete. ? Grete ist kleiner als Inge. (Polenz: Implikation)
3. Die Flasche steht auf dem Tisch. ? Der Tisch ist unter der Flasche. (Hennig/Huth: Logische Folge)
4. Der gegenwärtige König von Frankreich ist kahlköpfig. ? Es gibt einen gegenwärtigen König von Frankreich. (Franck / Russell: (Existenz-)
Präsupposition)
5. Er ist ein Engländer; mithin ist er tapfer. ? Alle Engländer sind tapfer. (Grice: Konventionelle Implikatur)
6. Die schöne Nina hat geheiratet. ? Nina ist schön. (Wunderlich: Präsupposition)
7. p weil q. ? (p und) q (Franck: Präsupposition)
8. x ist rot ? x ist farbig (Franck: Präsupposition)
9. Der Ausdruck stammt von Franck, die ihn allerdings auf Präsuppositionen anwendet. ? Franck ist eine Frau. (Bublitz: sous-entendu nach Ducrot)
10. Wenn du mir was zu essen kochst, bekommst du einen Kuss. ? Wenn du mir nichts zu essen kochst, bekommst du keinen. (Ebert: Anwendungsbedingungen für Lexeme / Keenan: Pragmatische Präsuppositionen)

Sind Propositionsvoraussetzungen lügenrelevant? Für konversationale Implikaturen konnte gezeigt werden, dass das Implikat das ist, was vom Sprecher gemeint (Grice) war. Implikaturen sind in ihrer Aussage eindeutig und damit in vollem Umfang lügentauglich. Tatsachenunterstellungen sind es dagegen nur bedingt, denn sie sind im Regelfall nur mit der zum Ausdruck gebrachten Satzaussage mitgemeint. In diesem Sinne ist der Widerspruch des Lehrers oder ähnlichen Entgegnungen zu verstehen: “Darum ging es mir doch gerade gar nicht”.
Es sind jedoch Fälle verdeckter Lüge möglich, wie aus der pragmatischen Relevanz von Tatsachenunterstellungen hervorgeht. Verdeckt werden sie durch die Hauptaussage der geäußerten Sätze (Im Ergebnis ebenso: Maas / Wunderlich 1972, 244). Dann ist dem Sprecher zu unterstellen, dass es ihm um die implizite Voraussetzungsbehauptung ging, und er die ausdrückliche Aussage zum Verdecken missbraucht. Solche Fälle lassen sich als manipulativer Sprachgebrauch bezeichnen (Vgl. dazu Holly 1987, 139 ff.). Nach einem Verkehrsunfall fragt der eine Beteiligte den anderen in Anwesenheit eines protokollierenden Polizisten: “Haben Sie zu blinken vergessen oder ist Ihnen erst im letzten Moment eingefallen, rechts abzubiegen?” Eine Entgegnung, die den Versuch der verdeckten Lüge zur Sprache bringt, wäre: “Was Sie mir da unterstellen, ist gelogen. Ich habe sehr wohl den Blinker gesetzt und das haben Sie auch gesehen, wie Sie mir vorher zugegeben haben.” Manipulativ ist eine solche Sprachverwendung deshalb, weil das, was der Sprecher meint, nicht aus dem hervorgeht, was das Gesagte meint, der Hörer aber dennoch die “falsche Information in sein ‚Wissen‘ aufnimmt” (Ebert 1973, 431).

Die Prüfung von “sagen” als Bestandteil der Lügendefinition hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Das lokutionäre sagend ist ein unzureichendes Merkmal für eine pragmatisch-linguistische Lügenbestimmung. Denn es erfüllt nicht das erforderliche Merkmal der Handlungsrelevanz, sondern meint ausschließlich das tätige Hervorbringen einer sprachlichen Äußerung. Äußerungen im Schlafzustand können ebensowenig lügenhaft sein wie vorgelese und geschauspielerte Äußerung von Sätzen (obgleich sie sehr wohl als semantische Einheiten der Sprache erkennbar sind und einen propositionalen Gehalt besitzen), erst recht nicht “sinnlose” Äußerungen (wie etwa bei der Kehlkopfuntersuchung).
Das illokutionäre sageni kennzeichnet in typischer Weise eine Äußerung als Sprachhandlung, genauer Sprechakt, und genügt damit dem Anspruch, die Handlungsseite einer pragmatisch-linguistischen Lügendefinition zum Ausdruck zu bringen. Auch für sagenimpl sind wir bedingt zu diesem Ergebnis gekommen. Es aus der Erklärung auszuklammern, wird der Vielfalt der Erscheinungsmöglichkeiten der Lüge keinesfalls gerecht.
Es stellt sich im Anschluss die Frage, ob Lügenhandlungen genauer als bestimmter Sprechakt gekennzeichnet werden können.


2.2.2.4. Sind Lügen Behauptungen?

In der Literatur zur Sprechakttheorie ist es üblich (vermutlich aus Gründen der Verständlichkeit), bei Sätzen wie “Herr Magnus ist gerade in einer Besprechung” stellvertretend für ganze Klassen von Sprechhandlungen von einer typischen Behauptung zu sprechen. In der alltagssprachlichen Verwendung von “behaupten” wird in einem typischen Fall deutlich gemacht, dass der Wahrheitsgehalt des Behaupteten bezweifelt wird: “Was hast du gestern über mich behauptet?” “Das sind doch bloße Behauptungen!” Wie wir sehen werden, gehört zu den Regeln des Sprechaktes der Behauptung dagegen in spezifischer Weise, dass der Behauptende Wahrheitsanspruch bzgl. seiner Aussage erhebt. Für das Folgende ist es deshalb notwendig, den Begriff der Behauptung einzuschränken auf seinen Gebrauch in der Sprechakttheorie. Dafür dürfen wir uns erhoffen, dass mit der zu noch prüfenden Definition des Äußerungsakt der Lüge als “Im Falle der Lüge wird behauptet, dass p”, vor dem Hintergrund der Sprechakttheorie das unzureichende sagend aus der Betrachtung ausgeschlossen werden kann, und lediglich sageni und sagenimpl inbegriffen sind.
Der Sprechakt des Behauptens wird in den vielen vorgelegten Sprechaktklassifikationen berücksichtigt. Bei Austin zählt er zu den expositiven Äußerungen (Austin 1962, 180ff.), bei Searle und Wunderlich zu den Repräsentativa (Searle 1976, 18ff. / Wunderlich 1976,77 ff.). Behaupten lässt sich auch als assertiver Sprechakt oder assertive Rede verstehen. Die verschiedenen Taxonomien aufzubereiten und ihre Unterschiede herauszuarbeiten ist hier nicht vordringlich, da es uns nicht auf die genauen Klassenzuordnungen ankommt. Wesentlich ist aber die Frage, ob Lügen überhaupt Behauptungen sind.
Searle nennt als kommunikative Funktion der Repräsentativa, “den Sprecher (in unterschiedlichem Maße) darauf festzulegen, dass etwas der Fall ist, dass die zum Ausdruck gebrachte Proposition wahr ist” (Searle 1976, 31). Falkenbergs Behauptungsbegriff schließt sich daran an: “Behauptungen sind sprachliche Handlungen, bei denen sich die Frage nach Wahrheit oder Falschheit erheben kann” (Falkenberg 1982, 78). Damit erweitert er aber gegenüber Searle den Behauptungsbegriff dahingehend, dass er die Lüge im Falle der Falschheit der Aussage miteinschließt. Als Argument für seine These, dass Lügen Behauptungen sind, zitiert er den Gesprächsausschnitt: “B zu A: ‚Du hast gelogen, als du behauptet hast, dass p!‘ – A: ‚Augenblick! Sicher, ich habe gelogen, aber gerade deshalb habe ich ja gar nicht behauptet, dass p, sondern nur so getan‘” (ebd. 130). Falkenberg will damit zeigen, dass der Befund, Lügen seien bloß Scheinbehauptungen, dem umgangssprachlichen Gebrauch von “Lüge” und “Behauptung” widerspricht. Was er darüber hinaus auf jeden Fall zeigt, ist, dass sich mit Sprachwissenschaftlern schlecht streiten lässt.
Uns geht es darum, ob Lügen im Sinne der Sprachhandlungstheorie Behauptungen sind. Die Gegenthese lässt sich mit Ehlich / Martens formulieren: “Die Lüge ist (...) eine scheinbare Behauptung. Für den Hörer soll sie, so die Absicht des Sprechers, als Behauptung zählen” (Ehlich / Martens 1972, 387). In diesem Sinne ließe sich auf Falkenbergs Einwand mit Bemerkungen John Austins darüber, was es heißt, “dass eine Handlung nichtig und unwirksam ist”, entgegnen: “Natürlich bedeutet das nicht, dass man gar nichts getan hat – im Gegenteil, sogar eine ganze Menge: höchst interessanter Weise haben wir ein Begehen der Bigamie begangen. Aber wir haben eben nicht die beabsichtige Handlung zustande gebracht, nämlich zu heiraten. Denn trotz seinem Namen [sic] heiratet der Bigamist nicht zweimal.” Eine Handlung sei unwirksam, heißt deshalb nicht, sie sei “ohne Folgen, ohne Ergebnisse, ohne Konsequenzen” (Austin 1962, 39). Die Lüge könnte unter bestimmten Umständen ein solches Ergebnis einer unwirksamen Behauptungshandlung sein. Zwischen diesen beiden Positionen gilt es abzuwägen.
Zunächst ist der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass die Behauptung alle fünf Vorbedingungen erfüllt, die wir an die Lügenhandlung gestellt haben (2.1.). Anhand der konstitutiven Regeln dieses Sprechaktes nach Searle soll überprüft werden, ob ihnen die Lüge folgt und in welchem Sinne sie davon abweicht. Ein Vorgriff auf die Bewusstseinsseite ist dabei unumgänglich; wir können uns später auf diese Ausführungen berufen. Der Sprechakt der Behauptung folgt den Regeln (Dietz 2000, 94f.):
(1) Verständlichkeitsregel: Eine Behauptung bringt einen verständlichen, wahrheitsfähigen propositionalen Gehalt zum Ausdruck.
(2) Sprecherabsicht: Der Sprecher erhebt in Bezug auf (1) “Wahrheitsanspruch”.
(3) Relevanzregel: B steht in unmittelbarem Handlungszusammenhang.
(4) Kompetenzregel: Dem Sprecher wird grundsätzlich zugetraut, Gründe für die Wahrheit von p anzugeben.
(5) Pragmatische Selbstreferenz: Ihm ist das Fürwahrhalten von p zuzuschreiben.
Verhält sich ein Sprecher gemäß diesen Regeln, dann behauptet er p und bringt die entsprechenden Merkmale zum Ausdruck. Der Lügner, der “behauptet”, hält p nicht für wahr. Nehmen wir an, seine Lüge wird entdeckt, dann verfällt auch die Gültigkeit aller anderen Aussagen, die sich zunächst seinem Handeln zuschreiben ließen. War es deshalb keine Behauptung?
John L. Austin hat sich in “How to do Things with Words” mit “Glücken” und “Missglücken” als Fundamentalkategorien des Sprechaktes beschäftigt. Mit seiner normativen Sprachauffassung – etwa gegenüber Wittgenstein, wie wir später sehen werden – zählt er den Fall des beabsichtigten (unredlichen) Missbrauchs zu den Unglücksfällen (Austin 1962, 40). Obige Regeln des Behauptens explizieren das allgemeine “Verfahren” (Verhaltensmuster), das “für Leute gedacht ist, die bestimmte Meinungen und Gefühle haben, oder wenn es der Festlegung der Teilnehmer auf ein bestimmtes späteres Verhalten dient [Bsp.: Versprechen], dann muss, wer am Verfahren teilnimmt und sich so darauf beruft, diese Meinungen und Gefühle wirklich haben, und die Teilnehmer müssen die Absicht haben, sich so und nicht anders zu verhalten” (ebd. 37). Diese präskriptive Darstellung ist an sich schon etwas verwunderlich, erst recht, wenn man Austins Ergebnis dazurechnet. Er gibt nämlich zu, dass der Lügende sich nach Maßgabe der Regeln (bei Austin: des “Verfahrens”) verhält, und so scheitert der betreffende Sprechakt nicht an der Unredlichkeit des Sprechers. Der Missbrauch ist demnach ein Unglücksfall, bei dem die Handlung aber dennoch zustande kommt (ebd. 40). Zweifelsohne wäre dieser Befund für Deklarationen eigens zu überprüfen. Für den Fall der Behauptung ist Austins grundsätzliche Aussage jedoch plausibel.
Es ist problematisch, daraufhin von “scheinbaren Behauptungen” zu sprechen. Der Begriff der Behauptung scheint uns wieder zu verschwimmen. Besser erscheint mir, die Handlungen des “Einen-Schein-Erzeugens” für den Fall der Lüge zu explizieren. Wir müssen dazu neben dem Handlungshorizont, auf dem sich das Behaupten abspielt, noch einen weiteren aufspannen. Ich nenne ihn den strategischen Kontext, in dem sich die Handlung abspielt. Auf dieser Folie lässt sich dann eine “andere Wahrheit über die Lüge” abbilden, als das bisher der Fall war. Simone Dietz hat gezeigt, dass sich das Lügenverhalten am Behaupten orientiert. Über die Behauptung hinaus beziehen sich die einschlägigen Verhaltensregeln auch auf die verdeckte Handlung der Lüge. Es ergeben sich dabei entsprechend andere Werte für die fünf Variablen gemäß folgender Gegenüberstellung (teilweise nach Dietz 2000, 96f.):


Von S in der Behauptung
deklariertes Verhalten

Von S verdecktes
Lügenverhalten

p wird verständlich ausgedrückt
nicht-p wird verschwiegen

Wahrheitsanspruch für p wird erhoben
Täuschungsabsicht bzgl. p ist gegeben

Handlungsrelevanz ist erkennbar
Weiterreichende Handlungsrelevanz

Mutmaßung über S:
S kann Wahrheitsanspruch bzgl. p begründen (Wunderlich 1972, 21)

Mutmaßung über S:
S kann Wahrheitsanspruch bzgl. p widerlegen

Selbstzuschreibung des Fürwahrhaltens von p ist deklariertes Verhalten

Fürunwahrhalten von p wird verheimlicht


Es erweist sich, dass sich die Variablen, die für den missbrauchten Sprechakt der Behauptung gelten, auch für das verdeckte Lügenverhalten bestimmen lassen. Das veranlasst Simone Dietz zu einer “Differenzierung zwischen Handlungen erster und zweiter Ordnung. Damit lässt sich erklären, dass Lügen ein besonderer Sprechakt ist, der den Regeln des ‚bloßen‘ Behauptens zwar folgt, gleichzeitig aber auf einer verdeckten Handlungsebene darüber hinausgeht” (Dietz 2000, 106). Damit ist die Lügenhandlung eine komplexe Sprachhandlung; man könnte sie umgangssprachlich auch “verschachtelt” nennen. Andere Beispiele für solche Handlungen in der Handlung sind Theaterbehauptungen eines Schauspielers oder literarische Fiktion. Im Unterschied zu jenen gibt sich die Lüge nicht als doppelbödiges Verhalten zu verstehen. “Es gehört zur Intention des Lügners, seinen Sprechakt zweiter Ordnung zu erkennen zu geben” (ebd. 101). Bzgl. dieser Lügenintenion ist Simone Dietz zuzustimmen. Doch ist die Lüge ein Sprechakt zweiter Ordnung?
Dieser Befund würde die verdeckte Handlung von der deklarierten Behauptung emanzipieren. Sie alleine wäre die eigentliche Lüge, ein Sprechakt zweiter Ordnung. Das verdeckte Verhalten für sich gesehen enthält jedoch keine Elemente gesprochener Sprache. Als Sprechakt ist es deshalb alleine nicht “lebensfähig”. Es führt in die Irre, das komplexe Handlungsmuster “Lüge” in getrennte Vorgänge zu unterteilen, von denen nur einer die eigentliche Lüge wäre, der andere ein geglückter Sprechakt (vgl. die Bebriffsbestimmung bei Simone Dietz, 99). Austins Definition von der missbrauchten Behauptung bringt hinreichend zum Ausdruck, dass die Handlung des Behauptens vollzogen wurde. Der Missbrauch verweist auf die Kehrseite und das Auseinanderfallen von Äußerungsakt und Bewusstseinsseite. Die Grundannahme von der Entzweiung von Handlungs- und Bewusstseinsseite findet darin erneute Bestätigung.
Wenngleich wir schon Vieles über die Intentionalität der Lüge vorweggenommen haben, ging es uns doch vorrangig um die Bestimmung des Äußerungsaktes. Dabei kommen wir zu dem Ergebnis:
Ein Merkmal der komplexen Lügenhandlung ist, dass p behauptet wird.

In die vorläufige Lügendefinition, die es zu überprüfen und verbessern galt, eingesetzt, lautet unser Ergebnis:

Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p, und
(II) (noch zu prüfen:) weiß, dass nicht-p.

Da Äußerung und Bewusstseinsseite sprechakttheoretisch nicht strikt zu trennen sind, ist damit auch schon etwas über die Bewusstseinsseite, nämlich über die Intention des Sprechers ausgesagt. Das und weiteres gilt es bei der Prüfung der Lügenbedingung II auszuführen.



2.2.3. Propositionale Einstellungen des Lügenden

“Woher können wir denn überhaupt etwas über eine Täuschungsabsicht wissen!”, betont Weinrich, und stellt weiter fest, dass wir niemandem ins Herz schauen können (Weinrich 1966, 39). Damit schließt Weinrich Bewusstseinsinhalte als Gegenstand zumindest der Linguistik aus. Mit der Aufnahme des Gedankenguts der Sprechakttheorie und anderen sprachphilosophischen Ansätzen in die Sprachwissenschaft sind die Einstellungen des Sprechers bald nach Weinrichs Essay dennoch Thema der Linguistik geworden. Um so wichtiger ist es geworden, für ein solches Thema die Zusammenhänge in den betreffenden Nachbarwissenschaften zu begreifen.
Weinrichs Frage bleibt: Wie sind Aussagen über die innere Haltung des Sprechers, seine Einstellungen zum Gesagten und die damit verbundenen Absichten überhaupt möglich? Auch Bertrand Russell weist darauf hin, dass es keinen Grund gibt anzunehmen, “dass wir mit den geistigen und seelischen Zuständen und Ereignissen anderer Leute bekannt werden, da diese offensichtlich nicht direkt wahrgenommen werden” (Russell 1905, 4). Außer durch Wahrnehmung können wir noch beim Denken mit Gegenständen abstrakteren logischen Charakters bekannt werden. Das Denken, so Russell weiter, kann sich also auf vieles beziehen, womit wir keine Bekanntschaft haben. Doch “alles Denken muss mit Bekanntschaft anfangen” (ebd.). Auch diese Grundlegung scheint dem entgegenzustehen, dass Aussagen über nicht wahrnehmbare Gegenstände wie die Einstellungen anderer überhaupt möglich sind. Und dennoch sind sie in Alltagsgesprächen usuell und in manchen akademischen Bereichen professionell.
Russells Lösungsversuch besteht darin, dass nicht-wahrnehmbare Gegenstände “von Ausdrücken gekennzeichnet werden, die zusammengesetzt sind aus Wörtern, mit deren Bedeutung wir bekannt sind” (ebd.). So haben die Wörter “alles”, “nichts”, “manches” in ihrer Verwendung im Satz eine Bedeutung, ohne dass wir mit den wirklichen Entitäten, die die Wörter kennzeichnen, bekannt wären. Aussagen über diese Entitäten selbst sind demnach nicht möglich. Wir kennen sie hingegen als etwas, “was die und die Eigenschaft hat” (ebd. 22). Ebenso sind “uns die seelischen und geistigen Zustände und Ereignisse anderer nur durch Kennzeichnungen bekannt”. Was wir sagen können, ist: “‘So-und-sos Geist hat die und die Eigenschaften‘, aber wir wissen nicht: ‚A hat die und die Eigenschaften‘, wobei A der betreffende Geist ist. In solchen Fällen kennen wir die Eigenschaften eines Dings, ohne mit dem Ding selbst bekannt zu sein” (ebd.).
Im Falle der uns unbekannten Sprechereinstellung sprechen wir von “S weiß, dass...”, “S glaubt, dass...”, “S will, dass...”, “S beabsichtigt, dass...” u. ä. Ebenfalls auf Russell geht dafür die Bezeichnung propositionale Einstellungen zurück (Falkenberg 1982, 73).
Für die Bestimmung unserer Lügenmerkmale spielen dabei zwei Klassen von Einstellungen eine besondere Rolle. Erstens die kognitive Einstellung; sie betrifft “das Wissen”, “den Glauben”, “die Überzeugung” des Sprechers, also seine Haltung zum Aussageinhalt. Und zweitens die konative Einstellung, was der Sprecher mit seiner Aussage “beabsichtigt”, “intendiert”, “will”.


2.2.3.1. Die kognitive Einstellung

In der vorläufigen Lügenbestimmung haben wir die “Wissens”-Klausel benutzt, um die Einstellung des Sprechers zur Behauptungsaussage zu kennzeichnen. Wer lügt, behauptet etwas, und weiß gleichzeitig, dass es nicht stimmt.
Stellen wir uns einen Studierenden A vor, der sich an seiner Universität aufhält, um noch einmal den Stoff zu rekapitulieren, den er für eine Prüfung braucht, die noch am späten Nachmittag desselben Tages stattfinden soll. Während einer Lernpause hält er sich auf den Gängen des Universitätsgebäudes auf und beobachtet aus der Ferne, wie ein Mitarbeiter der Universität aus einer Türe des Prüfungsamtes tritt und ein Schreiben im Schaukasten “Bekanntmachungen des Prüfungsamtes” anbringt, als sein Mobiltelefon läutet. Sein Mitstudent B, der ihm einen bösen Streich spielen will, ruft ihn an und sie führen ein Gespräch, in dessen Verlauf B den A davon unterrichtet, dass seine Prüfung um zwei Stunden nach hinten verschoben wurde. A ist augenblicklich erleichtert, da er glaubt, die zwei Stunden noch als zusätzliche Vorbereitungszeit zu benötigen. Er bedankt sich bei B für die Mitteilung und sie beenden das Telefongespräch. Auf dem Rückweg in die Bibliothek geht A am Schaukasten des Prüfungsamtes vorbei, und liest auf dem eben erst bekanntgemachten Schreiben, dass seine Prüfung kurzfristig um zwei Stunden nach hinten verschoben wurde. Wir schließen aus, dass B auf irgendeinem anderen Wege von der Verschiebung erfahren hat. Somit konnte er nicht wissen, dass die Prüfung tatsächlich verlegt wurde.
Ohne es zu wissen, hat B mit seiner Behauptung Recht gehabt. Hat er deshalb nicht gelogen? Wir finden bei Falkenberg den Verweis auf Augustinus, dessen Urteil wir auf diesen und ähnliche Fälle anwenden können. Nach Augustinus könne man die Wahrheit sagen und dabei dennoch lügen, wenn man meint, es sei unwahr (Falkenberg 1982, 54 ); d.h., man kann lügen, indem man die Wahrheit sagt, und zwar für den Fall, dass man sich irrt. Daran wird deutlich, dass die Frage der Wahrheit nicht die der Lüge entscheidet. Das schließt auch Thomas von Aquin aus Augustinus. Die Lüge könne zugleich mit der Wahrheit sein. Denn wer die Wahrheit sagt, dabei aber glaubt, es sei die Unwahrheit, der lügt. Er bestätigt, dass Lüge der Wahrheit nicht entgegengesetzt sei (ebd.).
Woran entscheidet sich dann die Frage der Lüge? Die Lüge entscheidet sich an der Einstellung des Sprechers zum Gesagten, und zwar, dass er für unwahr hält, was er behauptet, und eben nicht, dass unwahr ist, was er behauptet. Das Gegenteil zu “S hat gelogen” ist entsprechend nicht “S hat Wahres behauptet”, sondern “S hat eine wahrhaftige Behauptung aufgestellt,” oder “S hat ehrlich / aufrichtig behauptet”. Das Gegenteil der Lüge ist die Wahrhaftigkeit. Dieses Ergebnis haben wir oben schon vorweggenommen beim Thema Regeln für das Behaupten und deren Entsprechungen für den Fall der missbrauchten Behauptung: Der Lügner hält das Gesagte heimlich für unwahr.
Ist angesichts dieses Befundes die “Wissens”-Klausel als Lügenmerkmal zu stark? Falkenberg, der die “Wissen, dass nicht-p” für zu stark hält, macht die Wissensklausel abhängig von der Falschheitsbedingung: “Das, was S gesagt hat, ist falsch.” (ebd. 36), und lässt damit keinen Irrtum zu. Diesem Verständnis von Wissen zufolge, hätte der Mitstudent B im obigen Fall nicht gelogen, da seine Aussage (versehentlich) zutreffend war. Dieses Ergebnis ist unbefriedigend auch deshalb, weil es dem Sprecher Unfehlbarkeit in seiner kognitiven Einschätzung abverlangt. Geht er fehl in seiner Annahme, dann scheiterte damit auch sein Lügenverhalten. Die diesem Anspruch zugrunde liegende Erkenntnistheorie birgt in sich einen Widerspruch: Sie versucht eine Theorie aufzustellen, die die Möglichkeit des Irrtums ausschließt: “Solche Theorien kommen ständig zu dem Ergebnis, dass sie diese Möglichkeit schließlich zugeben und die Existenz von ‚Wissen‘ oder ‚Erkenntnis‘ leugnen”, so die Kritik Austins (1946, 81), denn “der Intellekt und die Sinne des Menschen sind tatsächlich in sich fehlbar und irreführend, was aber keinesfalls gewohnheitsmäßig der Fall ist” (ebd.).
Austin fragt weiter, ob wir denn im unserem Sprachgebrauch auch meinen, dass “Ich weiß, dass p” jeden Irrtum ausschließt? “Tatsächlich hat es den Anschein, dass wir immer oder praktisch immer der Möglichkeit ausgesetzt sind, Irrtümer zu begehen. Nun sind wir uns dieser Möglichkeit, die sich in der Praxis jedoch nicht als so schrecklich lästig erweist, vollkommen bewusst” (ebd.). In diesem Bewusstsein sprechen wir alltäglich auch von “etwas wissen” und erheben deshalb keinen Unfehlbarkeitsanspruch. In diesem Sinne, wäre die “Wissens”-Klausel gerade nicht zu stark. Doch erhebt die Merkmalsbestimmung der Lügenhandlung den Anspruch nach größerer Exaktheit als es die vielfältige Alltagsverwendung der Begriffe ermöglicht. Um nicht den Anschein zu erwecken, für den Lügner Unfehlbarkeit zu proklamieren, bieten sich alternative Kennzeichnungen für die kognitive Einstellung des Lügenden zu seiner Aussage:
“S hält für wahr, dass nicht-p” liegt dabei am nächsten am obigen Ergebnis.
Kognitive Einstellungen lassen sich graduieren. Ich kann “mir sicher sein, dass...”, “glauben, dass...”, “vermuten, dass...” etc. Alltagssprachlich zeugt die Verwendung des Begriffes der Lüge davon, dass wir ein bestimmtes Sprachverhalten ausdrücklich missbilligen. Die Lüge ist ein ethisch aufgeladener Begriff, den wir für unbillige Regelverstöße verwenden. Im Gegensatz zu vielen Aussagen, die wir in belanglosen Zusammenhängen “einfach so” machen, beispielsweise in Erzählungen über Urlaubserlebnisse und dergleichen, kommt es uns in Fällen, in denen Lüge in Betracht kommt, stark darauf an, ob der Sprecher etwas für wahr oder unwahr hält. Kurz: In der Frage der Lüge kommt es uns auf die Überzeugung des Sprechers an. Als Alternative zur Bezeichnung des kognitiven Merkmales schlage ich deshalb vor:
“S ist überzeugt davon, dass nicht-p”.
Damit sind wir noch nicht am Ende. Denn diese Formulierung der kognitiven Einstellung des Lügenden ist in bestimmter Hinsicht zu weit. Damit rechnen wir nämlich die oben schon erwähnten Fälle der Bühnenbehauptung zu den Lügenhandlungen. Denn auch der Schauspieler behauptet laut Textbuch etwas, von dessen Falschheit er überzeugt ist. Lediglich dadurch, dass seine Überzeugung “p ist nicht wahr” vom Handlungszusammenhang “An-einem-Schauspiel-teilnehmen” absorbiert wird und dadurch deklariert ist, dass der Sprecher seine Aussagen für unwahr hält, unterscheidet sich sein Sprechhandeln von dem des Lügners. Der Umstand, dass sein unwahrhaftiges Behaupten deklariert ist, kann dem Schauspieler auch zum Verhängnis werden: So etwa, wenn er mit dem Wortlaut des Textbuches “Es brennt!” darauf aufmerksam machen will, dass es tatsächlich brennt. Für den Lügner ist demgegenüber essentiell, dass seine Überzeugung bzgl. des Aussageinhaltes verborgen bleibt. Im Ergebnis tragen wir dem
Rechnung, indem wir unsere bisherige Lügenbestimmung wie folgt korrigieren:

Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p, und
(II) der nicht-deklarierten Überzeugung ist, dass nicht-p.


2.2.3.2. Die konativen Einstellungen

Handeln ist intentionales Verhalten. Die Lüge als komplexe Handlung schließt den Sprechakt des Behauptens mit ein, der an sich eine eigenständige Handlung ist. Wenngleich wir Ehlich und Martens Diagnose der Lüge als “scheinbare Behauptung” zurückgewiesen haben, so sprechen sie doch in der Konsequenz, die sie ziehen, einen wichtigen Sachverhalt an: “Die Lüge ist (...) eine scheinbare Behauptung. Für den Hörer soll sie, so die Absicht des Sprechers, als Behauptung zählen” (wie oben: Ehlich / Martens 1972, 387). Im folgenden gilt es also, sowohl die Intention, die der Behauptung implizit ist, zu beleuchten, als auch die Intentionalität der gesamten Sprachhandlung Lüge.


2.2.3.2.1. Intention I: Mitteilungsabsicht

Paul Grice räumt der Intention bei seiner Erklärung der illokutionären Kraft des Mitteilens, sowie des Effektes, dass der Zuhörer erkennt, was der Sprecher meint, große Bedeutung ein: “S muss mit x bei einem Hörer eine Überzeugung hervorzurufen beabsichtigen, und er muss auch beabsichtigen, dass seine Äußerung als eine mit dieser Absicht gemachte Äußerung erkannt wird” (Grice 1957, 9). John Searle bezieht kritisch Stellung zu der Position von H. Paul Grice. Er kritisiert, dass nicht ausschließlich die Intention des Sprechers einer Äußerung illokutionäre Kraft verleiht. Doch auch er hält an der Bedeutung der Sprecherabsicht für die Illokution fest und ergänzt die Definition von Paul Grice um das Merkmal der konventionellen Bedeutung der eingesetzten sprachlichen Mittel: “Beim Vollzug des illokutionären Aktes will der Sprecher eine bestimmte Wirkung dadurch hervorrufen, dass er den Hörer seine Absicht, eben diese Wirkung zu erzeugen, erkennen lässt und wenn er ferner seine Worte wörtlich gebraucht, will er dieses Erkennen dadurch erreichen, dass die Regeln für den Gebrauch der von ihm geäußerten Ausdrücke dies mit der Erzeugung jener Wirkung verbinden” (Searle 1965, 43). Der Lügner handelt, indem er behauptet, und ungeachtet dessen, dass er das Verfahren des Behauptens missbraucht, intentional.
Gegenüber der Intention, die Behauptung für verborgene Zwecke, auf die die Täuschungsabsicht zielt, zu missbrauchen, ist der Mitteilungswille nachrangig. Er kann deshalb weit schwächer ausgeprägt sein. Zumindest aber muss der Lügende billigend in Kauf nehmen, dass er in Form der Behauptung etwas mitteilt.


2.2.3.2.2. Intention II: Täuschungsabsicht

Stärker ausgeprägt als die Mitteilungsabsicht, ist Lügenintention bzgl. des verdeckten Lügensverhaltens, das sich, wie oben gezeigt, an den Variablen der Behauptung orientiert. Dazu gehören im einzelnen die Komponenten, (1) absichtlich nicht-p zu verschweigen, (2) Täuschungsabsicht im engeren Sinne, (3) die Absicht, ein Ziel im weiterreichenden Handlungskontext zu erreichen und (4) die Absicht, seine Überzeugung, dass nicht-p, zu verheimlichen.
(1) und (4) sind trivial, bis auf die Abgrenzung von Lügenhandlungen zu Bühnenbehauptungen u. ä. Die Komponente der Täuschungsabsicht im engeren Sinne (2) beschränkt sich darauf, über den fehlenden Wahrheitsanspruch bzgl. p, der in der Behauptungshandlung zur Geltung gebracht wurde, hinwegzutäuschen. Die Absicht, ein verdecktes Ziel im weiterreichenden Handlungskontext zu erreichen (3), ist der zentrale intentionale Gehalt der Gesamthandlung, man kann sagen, die eigentliche konative Einstellung des Lügenden. Zentral ist sie deshalb, weil die Absicht, ein bestimmtes verdecktes Ziel als dem eigentlichen Zweck der Handlung (Rosengren 1979a, 189) zu erreichen, die konativen Einstellungen (1), (2) und (4) erst erforderlich macht und bewirkt. Da es sich um ein geheimes Ziel handelt, das verfolgt wird, indem unredlich behauptet wird, spreche ich auch von (1) – (4) in der Gesamtheit als Täuschungsabsicht. Zentral ist (3) auch deshalb, weil die Organisation der gesamten Sprachhandlung, einschließlich des missbrauchten Aktes, davon abhängt und beeinflusst wird. Anschaulich zeigt das folgendes Gedankenspiel, das so und ähnlich schon seit Augustinus gespielt wird:
Gegeben sei die Person A, der der Person B aufgrund einschlägiger Erfahrungen als notorischer Lügner bekannt ist. A weiß jedoch, was B von ihm hält. Auf die Frage des Alleinreisenden B, ob der Weg durch den vor ihnen liegenden Wald sicher ist, antwortet A:
Fall 1:
A zu B: “Auf jenem Weg lauern Räuber”, wobei A davon überzeugt ist, dass in der Tat Räuber lauern, und er (wenig wohlwollend) intendiert, dass B den Weg in den Wald einschlägt und den Räubern zum Opfer fällt, indem er die Wahrheit sagt, und dabei annimmt, dass B seine Aussage für eine Lüge hält.
Fall 2:
A zu B: “Auf jenem Weg lauern Räuber”, wobei A davon überzeugt ist, dass keine Räuber lauern, und er (wohlwollend) intendiert, dass B den Weg in den Wald einschlägt und sicher ans Ziel kommt, indem er die Unwahrheit sagt, und dabei annimmt, dass B seine Aussage für eine Lüge hält.
Die Fälle zeigen, dass die komplexen Handlungen der Fälle (1) und (2) vom Handlungsziel her bestimmt sind – unabhängig von der Frage, ob es sich jeweils um Lügenhandlungen handelt.
Ist die Täuschungsintention ein weiteres notwendiges Merkmal der Lügenhandlung? Intuitiv gehört die Absicht, den Gesprächspartner mit einer Lüge täuschen zu wollen, zur Lüge. Unsere Intuition deckt sich mit dem Ergebnis einer experimentellen Umfrage, die ergeben hat, dass neben der Überzeugung des Lügenden, dass seine Aussage falsch ist, die Täuschungsabsicht des Lügners als “zentral für den Handlungstyp Lügen” eingestuft wurde (Schwarz / Chur 1993, 51). Diese Untersuchung bestätigt das Ergebnis einer empirischen Untersuchung der Semantik des englischen to lie, ebenfalls auf der Grundlage der Prototypensemantik, die von Linda Coleman und Paul Kay (1981) durchgeführt wurde und deren Ergebnisse Bettina Giese anführt (Giese 1992, 93). Auch dort werden dieselben Merkmale als typisch für die Lüge angesehen, allerdings mit einem Vorsprung für die Bedingung (II), der Sprecher ist überzeugt, dass p falsch ist. Gibt es für diese übereinstimmende Einschätzung eine Erklärung? Im Gegensatz zu “täuschen”, das den Handlungserfolg impliziert, haben wir für “lügen” festgestellt, dass dort das Merkmal des Versuches im Vordergrund steht, und damit die persönlichen Einstellungen des Lügners? Ein starkes Interesse der Teilnehmer einer Sprechergemeinschaft an der kognitiven Einstellung des Lügners haben wir oben bereits konstatiert; ebenso könnte es sich mit der konativen Einstellung des Betreffenden verhalten. Dass das Lügen ein Verhalten ist, das stark auf den Absender reflektiert, kommt auch im Sprachgebrauch zu sprechen, wonach jemand, der der Lüge überführt worden ist, unmittelbar als Lügner gebrandmarkt wird; entsprechend: “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht...”
Für unsere Intuition und das Übereinstimmen mit dem Ergebnis nicht reflektierter Meinungsuntersuchungen, dass über die allgemeine Täuschungsabsicht, nämlich das Verschweigen und Verschleiern des Fürwahrhaltens von nicht-p durch das Behaupten des Gegenteils (also dem Willen zur unredlichen Behauptung) hinaus notwendiges Merkmal des Lügenbegriffes ist, dass eine spezielle Täuschungsabsicht vorliegt, die sich auf den Erfolg weiterreichender verheimlichter Ziele bezieht, bleibt der Nachweis zu erbringen. Dass die allgemeine Täuschungsabsicht nicht ausreicht als Bestimmung der Lüge, veranschaulicht der (tragische) Fall eines Doktoranden, der in der Nacht vor der Verteidigung seiner Schrift ein grundlegendes Missverständnis in seiner Bearbeitung bemerkt. Er gelangt zu der Überzeugung, seine Thesen seien nicht haltbar und sogar das Gegenteil seiner Ergebnisse der Fall. Er entscheidet sich dennoch dafür, seine Argumentation vorzubringen, wie er sie sich zurechtgelegt hat. Während er seine Behauptungen aufstellt und vorträgt, ist er also davon überzeugt, dass sie falsch sind. Diese Überzeugung verheimlicht er, sie bleibt in der Situation und von den Kontexten undeklariert. Waren es somit Lügen? Bei der Lüge kommt es uns auf die Einstellung des Sprechers an. Es kommt uns darauf an, ob der Sprecher seine Behauptung für wahr hält. Im Besonderen kommt es uns im Falle der Lüge aber darauf an, ob das Sprachverhalten einen verheimlichten weiterreichenden Zweck verfolgt. In obigem Fall stehen die persönliche Haltung des Sprechers zu dem Vorgetragenen und seine heimlichen Absichten nicht im Vordergrund. Ist sein Verhalten deshalb nicht als lügenhaft zu bezeichnen? An dieser Stelle lassen sich die moralischen Implikationen der Lüge nicht ausklammern, wenngleich schon einleitend gesagt wurde, dass wir die ethischen Aspekt der Lüge nicht ausreichend diskutieren können. Nur so viel: Gemeinhin nennen wir eine sprachliche Handlung nur dann lügenhaft, wenn wir die weiterreichenden, verheimlichten Zwecken als zu missbilligen einstufen. Merkmal der Notlüge ist, dass der verheimlichte Zweck gebilligt wird. Es ist also fraglich, ob die Notlüge überhaupt eine Lüge ist. Die Frage bleibt zu diskutieren. Ebenso bleibt die Frage, ob unserer Nachwuchsakademiker seine Ergebnisse komplett revidieren müsste, anstatt sie zu verteidigen, da er ansonsten lügen würde. Ein Thema für die Wissenschaftsethik, die die näheren Umstände in Betracht ziehen müsste: Es spielt eine große Rolle, ob es sich um Ergebnisse aus der anwendungsbezogenen Pharmazie, etwa zur Entwicklung eines medizinischen Produkts, oder um Ergebnisse bzgl. eines Historikerstreits zum Geschichtsbild einer mittelalterlichen Herrscherfigur handelt.
Wir wechseln mit einem Verweis auf Kants Text “Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen” (1797), der eine Recht auf Notlüge bestreitet, und damit auf das universelle Interesse an der Lüge, hinüber zu einem eindeutigen Lügenfall: Ein Studierender erklärt, dass er seine Abschlussarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt hat, ist aber gleichzeitig vom Gegenteil überzeugt, da er sich bewusst ist, dass er die Abschlussarbeit gegen Zahlung einer bestimmten Summe von einem anderen Absolventen erstellen ließ. Bei einer solchen Erklärung geht es vorrangig um die kognitive und konative Einstellung des Sprechers. Seine Erklärung dient zudem dem unbilligen Zweck, unrechtmäßig das Studienexamen zu erlangen. Dass eine solche Erklärung allgemein missbilligt wird, kommt in der Rechtsprechung zum Ausdruck, die nachgewiesene Fälle als Betrug ahndet.
Wir tragen unseren Überlegungen und dem allgemeinen Lügenverständnis Rechnung, indem wir die Täuschungsabsicht als weiteres notwendiges Merkmal in unsere Bestimmung der Lüge aufnehmen:
(III) Jemand lügt, wenn sein Handeln verdeckte Absichten verfolgt.
Werden dabei allgemein gebilligte Ziele verfolgt, kommt so etwas, wie “wohlwollendes” Lügen in Betracht. Beispielsweise, wenn Eltern ihrem kleinen Kind “Lügengeschichten auftischen”, um Schaden von ihrem Sprössling abzuwenden; das ist eine wohlmeinenden Erziehungsmaßnahme.

Auch obiger Fall (2) kommt als solche wohlmeinende Lüge in Betracht. A verhält sich gemäß der hier generierten Lügenregeln (I) – (III). Überzeugung und Behauptung fallen auseinander und A verfolgt verdeckte (hier: wohlwollende) Ziele. Fall (1) dagegen scheitert als Lüge nach unseren Bestimmungen, da (II) nicht erfüllt ist. Dass (1) eine Lüge sein soll, und (2) gerade nicht, ist hinsichtlich des zu erwartenden Handlungserfolges ein wenig befriedigendes Ergebnis. Es ließe sich erklären mit der hier umgekehrten Erwartungshaltung des B (für gewöhnlich vertrauen wir den Aussagen anderer). Fraglich ist, ob diese Fälle innerhalb einer Theorie der Lüge zu klären sind. Eindeutig sind die Fälle hinsichtlich mutmaßlicher Täuschungsversuche: In (1) gegeben, in (2) dagegen nicht. Weiterführend ist es, danach zu fragen, ob A in beiden Fällen tatsächlich behauptet, dass p = “..., dass auf jenem Weg Räuber lauern.”
B erwartet, dass A ihn belügen wird. A kennt diese Erwartung des B. Unter diesen Voraussetzungen könnte mit den Worten Abrahams ein für A und B geltendes “Beurteilungsuniversum” entstehen (Abraham 1979, 256), das sich vom alltäglichen Beurteilungsuniversum darin unterscheidet, dass für die Behauptungen des A gilt:
Wenn A behauptet, dass p, so bedeutet das im spezifischen “Beurteilungsuniversum” von A und B, dass A behauptet, dass nicht-p.
Es ist nicht zu erwarten, dass diese knappen Ausführungen einen solchen Übersetzungsvorgang akzeptabel erscheinen lassen. Nehmen wir dagegen an, sie wäre akzeptabel, so kämen wir bei der Frage der Lüge zu dem umgekehrten Ergebnis, dass A in Fall (1) lügt, in (2) jedoch nicht (Vgl. zu verwandten Beispielfällen: Abraham 1979). Die Diskussion darüber hat im Rahmen einer Theorie der Behauptung Platz, nicht jedoch im Rahmen einer Theorie der Lüge, die sich auf “Behauptung” als Grundbegriff der Lügenexplikation stützen muss. Entsprechend greife ich die hier angedeuteten Gedanken im Ausblick noch einmal auf.


2.3. Zusammenfassende Bestimmung der Lügenhandlung

Grundsätzlich fallen Handlungs- und Bewusstseinsseite bei der Lüge auseinander. Bestimmungen der Lüge, die sich auf eine der beiden Seiten beschränken (einerseits Augustinus / Baruzzi, andererseits Weinrich), konnten als nicht-pragmatisch zurückgewiesen werden.
Als Äußerungsakt (Handlungsseite) haben wir die Lüge als Behauptung identifiziert. Die Prüfung der Möglichkeiten impliziten Lügens hatten zuvor ergeben, dass das Behaupten dabei explizit und implizit erfolgen kann. Dass implizite Lügen möglich sind, konnten wir für den Fall der konversationalen Implikatur eindeutig zeigen. Mit fehlerhaften Propositionsvoraussetzungen kann jedoch im Falle manipulativen Sprachgebrauchs auch implizit gelogen werden.
Bzgl. der Einstellungen des Lügenden (Bewusstseinsseite) wurde unterschieden zwischen kognitiven und konativen Einstellungen des Sprechers. Die Untersuchung hat ergeben, dass der Lügende das, was er behauptet, für unwahr hält (kognitiv); stärker noch: Er ist der Überzeugung, dass das, was er behauptet, unwahr ist. Damit die Lüge gelingt, ist darüber hinaus bedeutsam, dass seine Überzeugung verborgen bleibt. Deshalb ist es auch Teil dessen, was er nicht-deklariert beabsichtigt (Teil der Täuschungsabsicht). Der Lügende nimmt darüber hinaus billigend in Kauf, dass die an die Sprechhandlung Behauptung geknüpften Zuschreibungen, Wahrheitsanspruch zu erheben etc., Geltung haben. Neben diesem schwachen Vorsatz bzgl. des Mitteilens zielt die Lügenhandlung in der Hauptsache auf ein verdecktes Ziel.
Die Lüge ist somit ein komplexes Sprachhandlungsmuster mit den Merkmalen:

Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p,
(II) der nicht-deklarierten Überzeugung ist, dass nicht-p,
(III) sein Handeln verdeckte Absichten verfolgt.


Im Zuge der Herleitung dieser Lügenbestimmung wurden die Merkmale der Lügenhandlung diskutiert, was zum besseren Verständnis der Lüge beigetragen hat. Zweifellos ist unser Ergebnis auf zahllose Handlungen anwendbar, die sich anhand unserer Explikation als Lüge im handlungstheoretischen Sinn identifizieren lassen.
Dennoch bestehen Zweifel, ob diese Lügenbestimmung ohne Weiteres haltbar ist. Sie scheint in manchen Fällen zu weit, in anderen zu eng. Nicht hinreichend ist sie angesichts der Tatsache, dass im alltäglichen Sprachgebrauch von Lügen auch im Zusammenhang mit anderen Sprachhandlungen als den Behauptungen gesprochen wird. So nennen wir denjenigen, der sein Versprechen nicht hält, und vielleicht nie beabsichtig hat, sein Wort zu halten, als Lügner. Auch Austin rechnet kommissive Äußerungen zu denen, die unredlich gebraucht werden können (Austin 1962, 176ff.). Welche Lösungsansätze zeichnen sich für die Erklärung des lügenhaften Versprechens ab? Möglich erscheint mir die Argumentation, dass jedem Versprechen eine Behauptung implizit ist. Dann wären wir auch nicht genötigt, unsere kompakte Lügenbestimmung zu erweitern, indem wir weitere Sprechakte mit aufnehmen. Aus Sicht der Sprechakttheorie wäre dieser Weg als Umweg zu kritisieren. Er stellt die Versuche, Sprechhandlungen in gleichwertigen Klassen zu typologisieren, in Frage und erfordert eine Systematik, die das Behaupten als Hyperklasse der Sprachhandlungen betrachtet, von der sich unterschiedliche Unterklassen ableiten lassen.
Der andere Weg wäre zu zeigen, dass sich die Lüge unmittelbar aus dem Missbrauch der Versprechenshandlung ergibt. Dann wäre nachzuweisen, dass die Lüge auch den Regeln des Versprechens folgen kann, und sich entsprechende oder widersprechende Befunde nicht-deklarierten Lügenverhaltens für jede Versprechensvariable ergeben. Gelingt das, müssten wir unsere Lügenbestimmung (I) entweder verallgemeinern, in dem wir von “missbrauchtem Sprachverhalten” reden, oder aber alle Sprechaktklassen und ihre Sprachhandlungen auf “Lügentauglichkeit” prüfen, und ggf. in unserer Lügendefinition wenigstens exemplarisch auflisten.
Als zu weit könnte man die Lügenbestimmung hinsichtlich unserer Ausführungen zu Lügenhandlungen im Zusammenhang mit Propositionsvoraussetzungen kritisieren. Ihnen ist nämlich eigen, dass sie aus dem Gesagten (im Gegensatz zur konversationalen Implikatur) nicht als das Gemeinte hervorgehen. Es müsste dem Sprecher als das von ihm Gemeinte unterstellt werden, was am Handlungszusammenhang nachzuweisen wäre. Im Beispiel unserer Unfallbeteiligten in Anwesenheit des Verkehrspolizisten haben wir angedeutet, dass so ein Beweis möglich wäre; zumal wenn spezielle Phänomene – wie hier die Mehrfachadressierung – mit im Spiel sind. Dennoch bliebe das Gemeinte ungesagt, und zwar auch im Sinne von sageni und im Sinne von sagenimpl weit weniger eindeutig als das bei der Implikatur der Fall ist. Damit wären Zweifel aus sprechakttheoretischer Perspektive an der Sprachlichkeit solcher Lügenhandlungen begründet. Entsprechend gibt es in unserem Sprachgebrauch Bezeichnungsalternativen: “Sie wollen mich übertölpeln!”, “. Das Problem der nicht explizierten Lügenaussage kommt in anderen möglichen Entgegenungen zur Sprache: “Wovon reden sie überhaupt?” “Das kann man so nicht sagen!” Dennoch scheint mir dieser weite Lügenbegriff verteidigenswert.
In einer nationalsozialistischen Schrift zur Ideologie des Dritten Reiches heißt es (zitiert nach Walther Hofer (Hg.): Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945. Frankfurt a. M 1957, 280f.):
“Aber auch der Untermensch lebte. Er hasste das Werk des anderen. (...) Er gesellte sich zu seinesgleichen. Die Bestie rief die Bestie. Nie wahrte der Untermensch Frieden, nie gab er Ruhe. Denn er brauchte das Halbdunkle, das Chaos. (...) Er brauchte zur Selbsterhaltung den Sumpf, die Hölle, nicht aber die Sonne.”
Jede einzelne Aussage präsuppositioniert die Existenz des “Untermenschen”. Es gehörte zum gemeinsamen Wissen der Zeit, dass damit Angehörige jüdischen Glaubens gemeint waren. Aus heutiger Sicht bezeichnen wir diese Aussagen über vermeintliche Untermenschen zutreffend als Lügen. Als solche werden sie jedoch nur dann von unserer Lügenbestimmung erfasst, wenn die unausgesprochenen propositionalen Voraussetzungen in Betrachtungen mit eingeschlossen werden. Aus Gründen der Quellensicherheit bin ich von der Maßgabe, sich auf Alltagssprache zu beziehen, abgewichen. Es lassen sich jedoch unschwer alltägliche Gesprächssituationen in jener Zeit denken, in denen ähnliche Aussagen gemacht wurden.
Politische, gesellschaftliche und soziokulturelle Unrechtssysteme, die auf Lügen basieren, auf ihren Lügengehalt hin zu untersuchen, wäre ein bedeutendes Unterfangen. Die Textsemantik wäre in der Lage, anhand von Zeitdokumenten Erkenntnisse darüber zu generieren. Mit unserer Aufgabenstellung hat es nur am Rande zu tun; das ist ein erster Ausblick über mögliche weitere Untersuchungsgegenstände. Andere werden am Ende dieser Untersuchung genannt.
War uns der Hinweg von der wissenschaftlichen Forderung nach Verallgemeinerung und Systematisierung der vielfältigen Lebenswirklichkeit gewiesen worden (Kutschera 1971, 225), so folgen wir Ludwig Wittgensteins Maßgaben zurück zu den konkreten und mannigfaltigen Lügenerscheinungen, “zurück auf den rauhen Boden” (Wittgenstein 1949, §107).

3. Lüge und Lebenswirklichkeit – Zur Beschreibung der Lüge als Sprachspiel

Unterschiedliche pragmatisch-linguistische Herangehensweisen an die lingua obscura darzustellen ist das erklärte Ziel dieser Untersuchung. Nach den Ausführungen zum universellen Interesse und einem ersten Herantasten an die Pragmatik der Lüge im ersten Kapitel und der Lügenexplikation auf dem Wege der pragmatischen Handlungstheorie in Kapitel 2, findet jetzt eine erneute Zäsur statt, um uns auf eine weitere Herangehensweise auszurichten: Die Beschreibung der Lüge in der alltagssprachlichen Konversation. Es werden im dritten Kapitel vorbereitend Wege gewiesen und Verständnis für die zahlreichen Bezüge verschiedenster sprachlicher Handlungen zu situativen Kontexten der Lebenswirklichkeit entwickelt. Die empirische Untersuchung selbst bleibt am Ende eine Forderung – ihr wäre empirisches Material zugrunde zu legen und auszuwerten, was über das Thema und den Rahmen weit hinausführen würde.


3.1. Ludwig Wittgensteins Spätphilosophie als Grundlage für die pragmalinguistische Lügenforschung

Wittgenstein geht es in seiner späten Philosophie vor allem darum, Differenzen hervorzuheben, Nuancen aufzuzeigen und Unterschiede zu machen, den Wert des Einzelfalles gegenüber der Verallgemeinerung zu betonen (Kutschera 1971, 225). Im vorangegangenen zweiten Kapitel haben wir uns in entgegengesetzter Richtung um eine pragmatisch-linguistische Theorie der Lüge bemüht, mit dem Ziel, allgemeingültige Merkmale zu bestimmen, die für die Lüge charakteristisch sind, und die somit Gültigkeit für die Vielzahl der Lügenerscheinungen beanspruchen können. Wir sind dabei zu einem Ergebnis gekommen, das die drei wesentlichen Bedingungen der Lügenhandlung benennt. Warum zurückkehren in die Unüberschaubarkeit der Einzelfälle, Ausnahmen und Besonderheiten?
Wittgensteins Forderung nach Beschreibung statt Erklärung veranlasst uns, aufs neue aufzubrechen. Wittgenstein hat in seiner Spätphilosophie auch seine Zweifel an den Möglichkeiten der erklärenden, verallgemeinernden Explikation dargelegt, und zugleich einen Weg gewiesen, sprachliche Handlungen auf ganz andere Weise kennen und verstehen zu lernen. Das ist es, was uns den Richtungswechsel abverlangt. Zugleich erhoffen wir, aus neuer Perspektive, neues und anderes über die Lüge zu erfahren. – Es ist nicht viel, was wir dem Philosophen zur Lügenhandlung abringen konnten! Das wenige aber gilt es zu sammeln und zu sehen, wie es zusammenpasst und was sich daraus an Folgerungen ergibt; es werden vor allem Forderungen sein. Auf dem zweiten großen Wegabschnitt werden wir also nur bedingt ein Ergebnis erreichen können, das wie unser erstes eine abschließende Explikation der Lüge ist – ein solches kann es nicht sein, sofern wir uns damit begnügen, Fragen an Wittgenstein zu stellen und seine Antworten zu hören. Warum sich der Linguist damit begnügen will, erfordert eine Erklärung, die wir gleich anschließend geben werden.
Können wir uns damit begnügen? Wittgenstein hat in bestimmter Hinsicht sich selbst genügt, indem er zunächst glaubte, alle Fragen beantwortet zu haben, um sich selbst in späten Jahren aufs heftigste zu bestreiten. Ich denke, wir können uns für ein paar Seiten damit begnügen, ihm zuzuhören, und ferner müssen wir es, wollen wir sein verändertes Verständnis von Sprache und sprachlichem Handeln verstehen und als Sprachwissenschaftler Nutzen daraus ziehen.
Es ließe sich dagegen einwenden, das sei längst geschehen und erledigt. Anzuführen sind die ordinary language philosophy, die Wittgensteins Hinwendung zur Umgangssprache aufgegriffen hat, und speziell für die Sprachwissenschaft die Pragmalinguistik, die sich mit ihrer Forderung nach Berücksichtigung von sozialen, psychischen und situativen Faktoren auf Wittgenstein beruft.
Bzgl. Wittgensteins Berücksichtigung in der ordinary language philosophy ist zu sagen:
“Wittgensteins Spätphilosophie (...) hat keinerlei – sachlich oder biographisch – nachweisbare Wirkungen auf die Konzeption einer Theorie sprachlichen Handelns gehabt, wie sie von Austin ausging. Dieser hatte, obwohl Professor in Oxford und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu seinem Cambridger Kollegen, Wittgenstein immer sehr skeptisch, wenn nicht ablehnend, gegenübergestanden; jedenfalls hat er dessen ‚Philosophische Untersuchungen‘ wohl erst kurz vor seinem Tod, und damit lange nach seinen Vorlesungen, die unter dem Titel ‚How to do Things with Words‘ zusammengefasst sind, zur Kenntnis genommen” (Harras 1983, 95).
Zur pragmalinguistischen Berufung auf Wittgenstein – wir folgen dabei dem Verweis auf die Literatur zur “Pragmalinguistik” in Lewandowskis Linguistischem Wörterbuch: Sie geschieht bei Hans Bühler auf zwei (!) Seiten und endet mit der Glaubensbekundung des Verfassers: “Dass es mir (...) gelungen ist, den sprachphilosophischen Ansatz [Wittgensteins] in seiner Relevanz für jegliche Sprachuntersuchung aufzuzeigen” (Bühler 1972,19).
Dann wäre da noch die bereits erwähnte “Flut von Wittgensteinzitaten in linguistischer Literatur zu pragmatischen und semantischen Themen,” die bei genauerer Prüfung “meist nicht mehr sind als eine manchmal sehr illustrative Garnierung” (Harras 1983, 96).
Eine Wittgenstein-Rezeption, die die Eigenständigkeit seines philosophischen Schaffens anerkennt und versucht, gerade daraus linguistisch relevante Begriffe zu gewinnen, ist nach wie vor ein Desiderat in der Sprachwissenschaft und verspricht neue Anstöße zu geben.
Gliederungspunkt 3.2. beschäftigt sich mit einigen Grundgrößen der Wittgensteinschen Philosophie, vorrangig mit dem Konzept von sprachlichem Handeln als Sprachspiel und dessen Entstehung vor dem Hintergrund seiner frühen Philosophie und der Kritik daran, die zugleich erkenntnistheoretische Zweifel zum Ausdruck bringt.
Später kehren wir zu unserem eigentlichen Thema zurück und bemühen uns um die Identifikation der Lüge als Sprachspiel. Doch auch hier sind Ausflüge in Kernbereiche der Wittgensteinschen Philosophie nötig. Dennoch gelingt es, im Laufe dieses dritten Kapitels ein Bild vom Sprachspiel Lüge und ihrer Vielfältigkeit entstehen zu lassen und eine Grundlage für ihre empirische Untersuchung zu schaffen.



3.2. Grundlagen: Ludwig Wittgensteins Sprachphilosophie und das Konzept vom Gebrauch der Sprache als “Sprachspiele”

“Das Lügen ist ein Sprachspiel, das gelernt sein will, wie jedes andere”
(Wittgenstein 1949, §249).
Es werden zunächst relevante Kernaussagen der Wittgensteinschen Sprachphilosophie behandelt: Bereits die Kennzeichnung der Lüge als Sprachspiel führt zu einem zentralen Begriff seiner Sprachauffassung, wie er sie in den Philosophischen Untersuchungen (1949) und anderen späten Werken vorgelegt hat. Darin konzipiert er eine Gebrauchstheorie der Sprache. Um in Wittgensteins Sprachauffassung zu verorten, was die Lüge ist, werden zwei weitere Gesichtspunkte zu klären sein. Zum einen ist das die Frage, wie sich Sprachspiele konstituieren. Wir finden die Antwort in Wittgensteins Ausführungen über das Regelnfolgen. Für sprachliche Täuschungshandlungen ist zum anderen der Aspekt des Wissens bzw. Glaubens an die Richtigkeit eines Sachverhalts wesentlich, da bei der Lüge die eigene Überzeugung und das, was durch eine Äußerung dem Gegenüber zu verstehen gegeben wird, auseinanderfallen; bezeichnenderweise bezieht Wittgenstein das Thema Lüge häufiger in seine Überlegungen zu “privates Erlebnis” und “Sinnesdaten” (Wittgenstein 1968) mit ein. Auf der Grundlage der Ausführungen zum Gebrauch der Sprache in Sprachspielen, zur Gebrauchstheorie der Bedeutung, sowie im Kontext der Themen Regelnfolgen und Wissen und privates Erleben lässt sich die Lüge als Sprachspiel identifizieren und lassen sich Konsequenzen ziehen für dessen Beschreiben.


3.2.1. Die Wende im Denken Wittgensteins

Im “Tractatus logico-philosophicus”, dem frühen Werk Ludwig Wittgensteins, wird Sprache als ideale Sprache konzipiert, der es obliegt, die Welt wahrheitsgetreu abzubilden. In diesem Sinne ist das Werk geschrieben im Geiste “rein realistischer Semantik” (Kutschera 1971, 218). Diese Aufgabe, die Wirklichkeit abzubilden, ist der Sprache jedoch nur beizumessen, sofern der philosophische Mensch auch imstande ist, die Welt zu erkennen. Während der Zeit seiner Abkehr von der Philosophie sind dem Autor des Tractats Zweifel an dieser epistemologischen Fähigkeit des Menschen gekommen – die philosophischen Probleme sind jedoch geblieben; Wittgenstein beschreibt sie mit “‚Ich kenne mich nicht aus‘” (Wittgenstein 1949, §123). So nimmt Wittgenstein 1928 seine philosophische Tätigkeit wieder auf. In dieser zweiten Periode seines Schaffens, die in der Literatur häufig mit “der späte Wittgenstein” gekennzeichnet wird, wendet er sich insbesondere in den Philosophischen Untersuchungen radikal gegen die Ideen seines Frühwerkes: “Die Ergebnisse der Philosophie sind die Entdeckung irgendeines schlichten Unsinns und Beulen, die sich der Verstand beim Anrennen an die Grenze der Sprache geholt hat. Sie, die Beulen, lassen uns den Wert jener Entdeckung erkennen” (Wittgenstein 1949, §119). Den Schluss, dass er dabei auf den eigenen Tractat verweist, erlaubt das Vorwort zu den Philosophischen Untersuchungen. Dort beschreibt Wittgenstein sein Veröffentlichungsvorhaben, das dem Gedanken verpflichtet sei, “schwere Irrtümer” einzugestehen (Wittgenstein 1949, 232). Vor dem Hintergrund seiner “älteren Denkweise” sollen die gesammelten Bemerkungen der Philosophischen Untersuchungen “rechte Beleuchtung erhalten” (ebd.). Der vorhin zitierte §119 ist dabei weit mehr als das spektakuläre Eingeständnis früherer Irrtümer. Er zeigt die Richtung an, die Wittgensteins Gedanken von da an genommen haben. Zunächst gilt es jedoch die Thesen seiner frühen Sprachphilosophie zu rezipieren, zu denen er in seiner späten Sprachphilosophie die antiphonalen Gegenthesen entwickelt.


3.2.2. Die Tractatus-Philosophie: Von der inneren Logik der Welt, der Gedanken und der Sprache

“Die Logik ist keine Lehre, sondern ein Spiegelbild der Welt”
(Wittgenstein 1921, 6.13).
In Wittgensteins frühem Denken gelten die Welt, unsere Gedanken und die Sprache als jeweils eigenständige Dimensionen, zwischen denen jedoch Abbildungsverhältnisse bestehen: Unsere Gedanken bilden die Welt ab und die Sprache spiegelt unser Denken wider. In der Konsequenz bedeuten die Grenzen meiner Sprache die Grenzen meiner Welt (ebd. 5.6). Der Übertrag von einer Ebene auf eine andere ist möglich, weil alle drei Dimensionen nach denselben formalen Gesetzen gebildet sind, denen der Logik: Die logische Form entspricht der Form der Wirklichkeit (ebd. 2.18). Um zu Wesen und Funktion der Sprache zu gelangen, folgen wir dem gerafften ‚roten Faden‘ in Wittgensteins Ausführungen. Sie nehmen ihren Ausgang von der Welt und gelangen über das Denken zur Sprache.
Die Welt: Die Logik gibt die formalen Konstruktionskriterien vor, nach denen die Welt sich zusammensetzt: “Die Tatsachen im logischen Raum sind die Welt” (ebd. 1.13). Unsere Welt besteht also aus Tatsachen, die Wittgenstein definiert als “das Bestehen von Sachverhalten” (ebd. 2). Der Sachverhalt wiederum ist definiert als “Verbindung von Gegenständen (Sachen, Dingen)” (ebd. 2.01). Diese Verbindung folgt den Gesetzen des logischen Raumes; d.h. es kommt zu keinen zufälligen oder spontanen Zusammenschlüssen von Gegenständen zu Sachverhalten. Wenn ein Ding im Sachverhalt vorkommen kann, “so muss die Möglichkeit im Ding bereits präjudiziert sein” (ebd. 2.012). Von jenen Möglichkeiten handelt die Logik (ebd. 2.0121). ‚Wittgensteins Welt‘ noch einmal aufsteigend beschrieben: Die Dinge verhalten sich nach logischen Gesichtspunkten zueinander (Sachverhalte) und ergeben so Tatsachen (das, was der Fall ist). Die Gesamtheit der Tatsachen ist die Welt.
Das Denken: Von den Tatsachen der Welt machen wir uns Bilder (ebd. 2.1), die ein Modell der Wirklichkeit sind (ebd. 2.12). Das logische Bild, das wir uns von einer Tatsache machen, ist der Gedanke (ebd. 3). Das Bild folgt denselben logischen Gesetzmäßigkeiten wie die Welt und ist somit Abbild der Welt – Abbild dessen, was der Fall ist (ebd. 2.19).
Die Sprache: “Im Satz drückt sich der Gedanke sinnlich wahrnehmbar aus” (ebd. 3.1). Der Satz ist mithin ein Bild der Wirklichkeit (ebd. 4.01). Damit unsere Sprache den Gedanken (das logische Bild) wiedergibt, der Abbild einer Tatsache ist, muss sie jedoch logischen Kriterien folgen: “Der Sinn des Satzes ist seine Übereinstimmung und Nichtübereinstimmung mit den Möglichkeiten des Bestehens und Nichtbestehens der Sachverhalte” (ebd. 4.2.) – von jenen Möglichkeiten aber handelt die Logik (ebd. 2.0121). Die logischen Kriterien sind demnach Maßstab für die Sinnhaftigkeit eines Satzes. Lässt sich ein empirischer Satz anhand dieser nicht verifizieren, so ist er strenggenommen bedeutungslos (Levinson 1983, 248). Damit ist hergeleitet und durchdrungen, was in der Literatur häufig mit Forderung des frühen Wittgenstein nach einer idealen, streng logischen Sprache bezeichnet wird (so etwa bei Henne 1975, 33).


3.2.3. Beschreiben statt Erklären!

“Sieh auf das Sprachspiel als das Primäre!” (Wittgenstein 1949, §656).
Wittgenstein glaubt, alle philosophischen Probleme im Wesentlichen mit dem Tractatus endgültig gelöst zu haben (Vgl. Vorwort zu 1921, 10). Doch er erkennt im Laufe der folgenden Jahre die Unsinnigkeit seiner Forderung nach der “Kristallreinheit der Logik” (Wittgenstein 1949, §107) in der Sprache – einer Sprache, die lediglich Ausdruck unseres Denkens und Abbild der weltlichen Sachverhalte sein sollte und deren Wahrheitsgehalt lediglich von der logisch-formalen Richtigkeit verbürgt wurde.
Diese Einsicht ist epistemologischer Natur: Anders als der Redakteur oder Lektor, der beim Kollationieren den gesetzten Text anhand des Manuskripts auf seine Richtigkeit hin überprüft, haben wir nicht die Möglichkeit, unsere Aussagen mit der Wirklichkeit zu vergleichen (Wittgenstein 1968, 69). Dieser Gedanke wird zum Leitmotiv “für eine radikale Kritik an den Grundideen des Tractats und zerstört dessen Grundlagen völlig” (Kutschera 1971, 222). Es rückt dafür die “tatsächliche Sprache” (Wittgenstein 1949, §107) als Gegenstand der Erkenntnis in den Mittelpunkt von Wittgensteins Untersuchungen.
Ein Theorieverbot wird zur neuen Maßgabe: “Es darf nichts Hypothetisches in unsern Betrachtungen sein” (ebd. §109). Denn jegliche Theorie ist von Ideen getragen und “die Idee sitzt gleichsam als Brille auf unsrer Nase, und was wir ansehen, sehen wir durch sie. Wir kommen gar nicht auf den Gedanken, sie abzunehmen” (ebd. §103). In der Konsequenz rät Wittgenstein, von allen philosophischen Erklärungsversuchen abzulassen: “Alle Erklärung muss fort, und nur Beschreibung an ihre Stelle treten” (ebd. §109). Noch radikaler, nämlich selbst das Denken betreffend, formuliert er seine Forderung in §66: “Denk nicht, sondern schau!”
Was aber gibt es nach Wittgenstein schauend zu ergründen? Es ist die alltagssprachliche Verwendung der Wörter und der tatsächliche Gebrauch der Sprache, der in keiner Weise anzutasten ist (ebd. §124). “Wir analysieren nicht ein Phänomen (z. B. das Denken), sondern einen Begriff (z. B. den des Denkens), und also die Anwendung des Worts” (ebd. §383). Über die Art und Weise der Beschreibung sagt Wittgenstein: “Die Philosophie stellt eben alles bloß hin, und erklärt und folgert nichts. – Da alles offen liegt, ist auch nichts zu erklären. Denn, was etwa verborgen ist, interessiert uns nicht. ‚Philosophie‘ könne man auch das nennen, was vor allen neuen Entdeckungen und Erfindungen möglich ist” (ebd. §126). In diesem Sinne ist auch zu verstehen, dass die Beschäftigung mit dem Sprachspiel primär sei, wie es im Eingangszitat zu diesen Ausführungen zur Sprachspielphilosophie heißt. Ziel seiner Betrachtungen ist es, den Gebrauch unserer Wörter zu beschreiben und so eine “Grammatik” des Wortgebrauches zu erstellen, der es bislang an Übersichtlichkeit mangelt (ebd. §122).
Um Wittgensteins Sprachphilosophie richtig einzuschätzen, darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Beschreibung von Sprachspielen und der darin begründeten Sprachhandlungstheorie zu philosophietherapeutischen Zwecken dient. So ist “die eigentliche Entdeckung die, die mich fähig macht, das Philosophieren abzubrechen, wann ich will. – Die die Philosophie zur Ruhe bringt, so dass sie nicht mehr von Fragen gepeitscht wird, die sie selbst in Frage stellen” (ebd. §133). Als Ziel nennt er auch: “Der Fliege den Ausweg aus dem Fliegenglas zeigen” (ebd. §309). Die Fliege ist der Philosoph des Tractats, den ein Bild gefangen hielt “und heraus konnten wir nicht, denn es lag in unsrer Sprache” (ebd. §115). In diesem Sinne ist Wittgensteins späte Philosophie reine Sprachkritik: “ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache” (ebd. §109). Unter diesem Gesichtspunkt scheint seine Sprachphilosophie lediglich Nebenprodukt zu sein. An anderer Stelle rückt der Philosoph jedoch sein Interesse am Sprachgebrauch ‚um seiner selbst Willen‘ in den Vordergrund: “Wenn wir die Frage ‚warum‘ unterdrücken, werden wir oft erst die [sic] wichtigen Tatsachen gewahr; die dann in unseren Untersuchungen zu einer Antwort führen” (ebd. §471).



3.2.4. Das Konzept des Sprachspiels und die Gebrauchstheorie der Bedeutung

3.2.4.1. Sprachliche Handlungen als Sprachspiele

“Das Wort ‚Sprachspiel‘ soll hier hervorheben, dass das Sprechen der Sprache ein Teil ist einer Tätigkeit, oder einer Lebensform” (Wittgenstein 1949, §23).
Wittgenstein sieht das Sprechen unter pragmatischem Gesichtspunkt als menschliche Aktivität wie viele andere an, wie etwa Holzhacken, Turnen, Kochen usw. Diese Tätigkeit kommt in verschiedenen Situations- und Handlungskontexten vor; deshalb müssen Sprachaktivitäten stets vor dem Hintergrund der situativen und dramaturgischen Kontexte, Wittgenstein spricht von Lebensformen (siehe auch §§ 7, 19), gesehen und analysiert werden (Kutschera 1971, 223). Als Bezeichnung für diese Tätigkeiten wählt er den Begriff des Sprachspieles. Wittgenstein führt dem Leser in §23 die “Mannigfaltigkeit der Sprachspiele” vor Augen. Zu den Beispielen, die er gibt, gehören “Befehlen und nach Befehlen handeln”, “Beschreiben eines Gegenstands nach dem Ansehen, oder nach Messungen”, “Herstellen eines Gegenstandes nach einer Beschreibung (Zeichnung)”, “Ein angewandtes Rechenexempel lösen”, “Berichten eines Hergangs”. Wittgensteins Aufzählung ordnet also verschiedenste Tätigkeiten den Sprachspielen zu; für den Sprachwissenschaftler passen einige gut zu seiner Ausrichtung auf die Sprache, andere durchkreuzen sein Konzept (z. B. Herstellen eines Gegenstandes, eine Rechenaufgabe lösen). Für ihn gibt es eine Grenze zwischen dies- und jenseits der Sprache, die für Wittgenstein bedeutungslos zu sein scheint.
Wittgensteins Sprachspiel wird von Henne als “Funktionseinheit” (Henne 1975, 34) gesehen, zu dem sprachliche Handlungen ebenso zählen wie nichtsprachliche Tätigkeiten (Wittgenstein zufolge ggf. sogar ausschließlich solche). Signifikant für das Sprachspiel ist also, dass ein Satz in einer konkreten Verwendungssituation etwas leistet (Wittgenstein 1949, §183). Die formale Gegebenheit eines Behauptungssatzes, gekennzeichnet beispielsweise durch die Verwendung von Freges Behauptungszeichen, reicht dagegen nicht aus. Nach Wittgensteins Ansicht ist das lediglich eine Aussage über die Möglichkeiten unserer Sprache, jede Behauptung in der Form “Es wird behauptet, dass das und das der Fall ist” auszudrücken; ein Zug im Sprachspiel ist eine solche Umformung deswegen noch nicht und damit in Wittgensteins pragmatischem Sprachverständnis noch nicht einmal ein Satz (ebd. §22).
Dass ein Satz in der Verwendungssituation etwas leisten müsse, ein Zug im Sprachspiel sein müsse, ist der Versuch, eine umfassende Forderung für die Verwendung des Terminus Sprachspiel aufzustellen. An anderer Stelle widerspricht Wittgenstein jedoch dieser Notwendigkeit von Zielgerichtetheit und Funktionalität (“Funktionseinheit”) als Bedingung für das Sprachspiel: Sprechen sei nicht durch seinen Zweck definiert (Wittgenstein 1933, §133). Wittgenstein verweigert auch die Angabe eines anderen, gemeinsamen Kennzeichens aller Sprachspiele. Auf die Frage nach dem “Wesentlichen des Sprachspieles, und also der Sprache” entgegnet Wittgenstein (Wittgenstein 1949, §65): “Statt etwas anzugeben, was allem, was wir Sprache nennen, gemeinsam ist, sage ich, es ist diesen Erscheinungen garnicht [sic] Eines gemeinsam.” Er stellt jedoch fest, dass alle “Sprachen” in vielen verschiedenen Weisen “verwandt” seien miteinander (ebd.). Aus der Verwandtschaft leitet Wittgenstein den Begriff der “Familienähnlichkeit” ab (ebd. §67). Er erläutert den Begriff am Beispiel der Familie von “Spielen”: “Wir sehen ein kompliziertes Netz von Ähnlichkeiten, die einander übergreifen und kreuzen. Ähnlichkeiten im Großen wie im Kleinen” (ebd. §66). Dennoch gibt es kein Merkmal, das “Brettspiele, Kartenspiele, Ballspiel, Kampfspiel, usw.” (ebd.) gemeinsam hätten. Zudem leugnet Wittgenstein eine Typensystematik von Spielen – ebenso von Sprachspielen. Er kommt zu dem Ergebnis: “Man kann sagen, der Begriff ‚Spiel‘ ist ein Begriff mit verschwommenen Rändern” (ebd. §71). Aber er ist eben ein Begriff, wie ein unscharfes Foto immer noch ein Foto ist; und wir verwenden den Begriff “Spiel” trotz fehlender Exaktheit: “So spielen wir eben das Spiel (Ich meine das Sprachspiel mit dem Wort ‚Spiel‘)” (ebd.).
Die Zuordnung einer Handlung zu einem bestimmten Sprachspiel ist nicht notwendig im Moment seiner Ausführung zu klären. “Der Witz des Spiels hängt davon ab, was gewöhnlich geschieht” (Wittgenstein 1968, 60). Wittgenstein erläutert das am Beispiel des Wiegens (ebd. 60f. Anm.4): Wenn die Waage anderes als erwartet ausschlägt, schließen wir daraus, dass es dafür eine noch ungeklärte Ursache gibt, da wir gewohnt sind, dass dem so ist; wir sagen nicht, “das Wiegen habe seinen Witz verloren”. Damit kommt dem Sprachspiel eine wichtige Bedeutung für unsere Interpretation des Handlungskontextes zu. Es lässt sich somit Reziprozität von Kontext und Sprachspiel feststellen. Denn, dass der Kontext wichtigster Indikator für die Feststellung eines bestimmten Sprachspieles ist, wurde oben schon festgestellt. Auch bzgl. der Frage nach der Bedeutung einer Äußerung kommt den situativen Bedingungen eine entscheidende Rolle zu.


3.2.4.2. Die Gebrauchstheorie der Bedeutung

In der späten Sprachphilosophie Wittgensteins kommt einer Äußerung durch ihren Gebrauch eine bestimmbare Bedeutung zu. Es braucht an dieser Stelle nicht die gesamte Gebrauchstheorie der Bedeutung referiert zu werden, mit der vielzitierten Formel “Bedeutung ist Gebrauch” und dem Verweis auf §43 der Philosophischen Untersuchungen ist es jedoch nicht getan. Wittgenstein spricht in diesem Zusammenhang von der Bedeutung von Wörtern und nicht von Sätzen. In Bezug auf die Größe “Satz” spricht Wittgenstein vom Sinn anstatt von der Bedeutung des Gesagten.
Bezüglich der Wortbedeutung negiert die Gebrauchstheorie, dass Wörter wie Etiketten den Objekten der gegeben Welt angeheftet sind (Heringer 1974, 19). Einen Gegenstand lediglich zu benennen, bedeutet noch keinen Zug im Sprachspiel, ebenso wenig wie das Zeigen und Benennen einer Schachfigur einem Zug im Spiel “Schach” gleichkommt (Wittgenstein 1949, §§ 31, 49). Zudem “fragt nach der Benennung nur der sinnvoll, der schon etwas mit ihr anzufangen weiß” (ebd. §31), der also mit den betreffenden Spielregeln bereits vertraut ist. Gibt es dann so etwas wie die wörtliche Bedeutung? Autoren nach Wittgenstein versuchen der Tatsache gerecht zu werden, dass der Sprachbenutzer eine Vorstellung von der Bedeutung eines Wortes oder den Verwendungsmöglichkeiten hat, auch dann, wenn es ohne Gebrauchskontext genannt wird, indem sie unterschiedliche Bedeutungsbegriffe differenzieren; so unterscheidet Kutschera zwischen “singulärer Bedeutung”, die bestimmt ist durch die konkreten Umstände und den Zweck der jeweiligen Sprachhandlung, und “genereller Bedeutung”, die Bedeutungskomponenten beinhaltet, die wenigstens den meisten, denkbaren Verwendungsmöglichkeiten gemein ist (Kutschera 1971, 230). Unklar bleibt Manfred Bierwischs Differenzierung der wörtlichen Bedeutung: Sie konstituiere sich entweder “auf dem Weg über seinen kommunikativen Sinn” oder aufgrund von Regeln, “und diese Regeln werden selbst (irgendwie) im Rahmen des Erwerbs der wörtlichen Bedeutung (...) erworben” (Bierwisch 1979, 68).
Wittgenstein fragt nach dem, was tatsächlich passiert, wenn wir uns die kontextfreie Bedeutung eines Wortes vergegenwärtigen, oder anders gesagt, “wenn wir ein Wort verstehen” (Wittgenstein 1949, §139). Wenn wir beispielsweise das Wort “Würfel” hören, so schwebt uns ein Bild vor. Dieses Bild legt eine gewisse Verwendung nahe. Allerdings kann das Wort auch anders verwendet werden: Wittgenstein wählt ein Beispiel, in dem jemand unter Verwendung des Wortes “Würfel” auf ein dreieckiges Prisma zeigt. Die Verwendung scheint nicht zu passen (ebd.). Es kann damit jedoch die Aufgabe verbunden sein, durch Projektion einen Würfel zu erzeugen. Die Verwendung von “Würfel” ist dann passend, obwohl sie durch unser Bild nicht nahegelegt wurde. Primär ist also auch hinsichtlich der Wortbedeutung das konkrete Sprachspiel – oben war vom Primat der Sprachverwendung bzgl. des philosophischen Interesses die Rede. In diesem Sinne ist Wittgensteins Aussage zu verstehen, die Bedeutung eines Wortes sei sein Gebrauch in der Sprache (ebd. §§ 43, 138) und die Auslegung Gottlob Freges: “Das war es auch, was Frege damit meinte: ein Wort habe nur im Satzzusammenhang Bedeutung” (ebd. §49).
Auf Satzebene spricht Wittgenstein von Sinn anstatt von Bedeutung. Um den Sinn eines Satzes zu ermitteln, frage man nach den besonderen Umständen, in denen er geäußert wird; in diesen habe er dann Sinn (ebd. §117). Dass ebenfalls der Satz nur im Gebrauch sinnhaft sei, geht auch aus Wittgensteins Aufforderung hervor: “Sieh den Satz als Instrument an, und seinen Sinn als seine Verwendung” (ebd. §421). So haben verschiedene Sätze den gleichen Sinn, wenn sie unter den gegebenen situativen Umständen das Gleiche leisten (ebd. §183). Als abschließendes Indiz für die Gebrauchstheorie der Satzbedeutung dient die Antwort auf die Frage, was dann ein sinnloser Satz sei: “Wenn gesagt wird, ein Satz sei sinnlos, so ist nicht, quasi, sein Sinn sinnlos. Sondern eine Wortverbindung wird aus der Sprache ausgeschlossen, aus dem Verkehr gezogen” (ebd. §500). In der Hauptaussage von § 500 wird ausdrücklich die Gebrauchstheorie bejaht; die doppelte Verwendung des Begriffes “Sinn” belegt jedoch, dass im Denken Wittgensteins die Gebrauchstheorie der Bedeutung die verwendungsfreie Sinnhaftigkeit eines Satzes, und damit den Begriff der Bedeutung eines Satzes an sich, nicht gänzlich verdrängen und ersetzen konnte. Erinnern wir uns, dass Wittgenstein auch gar nicht daran gelegen war, eine schlüssige Theorie aufzustellen. Er will die Sprachspiele beschreiben, wie er sie vorfindet und beobachtet. Statt um eine Erklärung geht es ihm um die Beschreibung der Sprache, die wir wie eine alte Stadt bewohnen: “Ein Gewinkel von Gäßchen und Plätzen, alten und neuen Häusern, und Häusern mit Zubauten aus verschiedenen Zeiten; und dies umgeben von einer Menge neuer Vororte mit geraden und regelmäßigen Straßen und mit einförmigen Häusern” (ebd. §18). Wir wollen in der historischen Altstadt verweilen, in der bis heute reges Leben herrscht, und das Viertel erkunden, in dem die Lüge Quartier bezogen hat. Den Fragen nach der Regelhaftigkeit unseres sprachlichen Tuns und nach Wissen und Erleben des Sprachbenutzers werden wir unterwegs nachgehen.


3.3. Die Identifikation der Lüge als Sprachspiel

Fall (1): Anna verspricht Bert, mit ihm in den Zoo zu gehen, wenn er ihr bei den Hausaufgaben hilft. Sie sagt: “Wenn du mir bei den Schularbeiten hilfst, gehe ich nachher mir dir in den Zoo.” Dabei hat sie gar nicht vor, sich an ihr Versprechen zu halten. Ihr geht es lediglich darum, Bert zur Mithilfe zu veranlassen. Nach getaner Schularbeit verweigert Anna dann auch die Einhaltung ihrer Zusage. Bert wirf ihr vor, sie habe gelogen.
Fall (2): Tags darauf stellt der Lehrer fest, dass die Lösungen von Anna und Bert identisch sind. Er fragt Anna, ob sie ihre Hausaufgaben selber gemacht hat. Sie antwortet: “Ich habe meine Hausaufgaben ganz alleine gemacht.”
Im ersten Fall wird ein Versprechen gegeben, das nach erbrachter Gegenleistung nicht eingehalten wird. Im zweiten Falle wird wider besseren Wissens etwas behauptet, was nachvollziehbar nicht den Tatsachen entspricht. Wir haben bislang noch keine Definition der Lüge erarbeitet, woran wir unsere zwei Fallbeispiele messen könnten. Ich erachte es jedoch an dieser Stelle, zum vorläufigen Zwecke der Veranschaulichung, für ausreichend, dass Intuition und Sprachgefühl es befürworten, unsere Fallbeispiele als Lügen gelten zu lassen.
Gemäß Wittgensteins Sprachauffassung fragen wir nach dem, was die Beispielsätze im jeweiligen Kontext leisten. Besteht die Leistung des Satzes in (1) darin, ein Versprechen zu geben, oder darin, Bert dazu zu bewegen, ihr bei den Hausaufgaben zu helfen? Im dramaturgischen Zusammenhang der Szene sind wir geneigt zu sagen: “Ihr geht es darum, Bert zur Mithilfe zu bewegen. Dafür ist sie auch bereit zu lügen.” Andererseits kann sie ihr Ziel nur mit Hilfe eines Versprechens erreichen, dass sie ebenfalls gibt, indem sie diesen Satz äußert. Welches Sprachspiel liegt nun vor? Ein-Versprechen-geben oder Jemanden-belügen? Oder beides? Es ist zu klären, in welchem Verhältnis die beiden Sprachspiele zueinander stehen.
Ebenso in Fall (2): Die Äußerung von Anna ist einerseits eine Mitteilung; andererseits ist das, was sie berichtet, aus Sicht des eingeweihten Lesers und ohne Weiteres auch in der Erinnerung Annas nachweislich falsch. Es handelt sich also um eine Falschaussage, zu der Täuschungsabsicht kommt – aus Angst vor Strafe oder warum auch immer. In unserem Alltagsverständnis jedenfalls bezeichnen wir das als Lüge. Wie verhält sich also das Sprachspiel der Mitteilung zu dem der Lüge?


3.3.1. Sprachgebrauch als das Befolgen von Regeln

Um die Bestimmung des Sprachspiels der Lüge in Abgrenzung zu den Sprachspielen des Behauptens, Versprechens und anderen vornehmen zu können, gehen wir der Frage nach, wie sich bei Wittgenstein Sprachspiele konstituieren. Die Bedeutung der situativen Bedingungen für den Sprachgebrauch wurde bereits mehrfach unterstrichen. Jetzt gilt unsere Aufmerksamkeit der Frage, ob der situative Kontext ausreichend ist für die Verwendung eines bestimmten Sprachspieles einerseits und für die Verständigung zwischen der am Sprachspiel beteiligten Akteuren andererseits. Oder anders gefragt: “‘Ist es möglich, das, was ich im Einzelfall tue, nicht durch eine Regel zu rechtfertigen, sondern nur durch das, was gerade der Fall ist? Kann ich sagen, ich sei jetzt dazu berechtigt, diesen Satz zu verwenden – bloß aufgrund dessen, was gerade der Fall ist?‘” (Wittgenstein 1968, 68).


3.3.1.1. Das Sprachspiel und seine Regeln

Wittgenstein hat mit der Bezeichnung Sprach“spiele” gerade darauf abgezielt, dass der Sprachgebrauch in verschiedenen Kontexten jeweils spezifischen Regeln folgt, dass also für die verschiedenen Sprachspiele verschiedene Regelsysteme gelten (Kutschera 1971, 223). Ohne Regelmäßigkeit des Sprachgebrauches müsste die sprachliche Verständigung misslingen, da ohne feste Verwendungsregeln ein Wort keine feste Bedeutung und ein Satz keinen erkennbaren Sinn hätte (Vgl. die Ausführungen oben zum Sprachspiel und ergänzend Kutschera 1971, 239). Entsprechend verneint Wittgenstein die oben zitierte Frage (Wittgenstein 1968, 68).
Wie lassen sich diese das Sprachspiel fundierenden Regeln charakterisieren? Henne hat darauf hingewiesen, dass sich auch in diesem Punkt Wittgensteins späte Philosophie von seinen früheren Ansichten unterscheidet (Henne 1975, 36f.). So widerspricht Wittgenstein der Ansicht, dass Sprachspiele mit festen Kalkülen vergleichbar seien. Demnach wäre aus Axiomen ein festes Inventar von graphischen Symbolen, und zwar den Kategorialsymbolen und den Operatoren zu deren Verkettung, zu gewinnen. Diese Operatoren entsprächen den Interpretations- und Anwendungsregeln und bildeten zusammen mit den Kategorialsymbolen ein logisch-formales System. Hatte Wittgenstein früher gefordert, die Alltagssprache an einer solchen logischen Kalkülsprache zu messen, so widerspricht er in den Philosophischen Untersuchungen ausdrücklich diesem Vorgehen (Wittgenstein 1949, §§ 81, 102) – die Regeln in den Philosophischen Untersuchungen sind also nicht logischer Natur.
Erinnern wir uns, dass das Sprachspiel ein Begriff mit verschwommenen Rändern ist; d.h., das Sprachspiel ist nicht überall von Regeln begrenzt (ebd. § 68). Wir sind dennoch in der Lage und daran gewöhnt, Spiele zu spielen, ohne dass Regeln ein in sich abgeschlossenes System von Ableitungsoperatoren bildeten, das letztlich sogar von einer Rechenmaschine gehandhabt werden könnte; und so besteht auch das Sprachspiel trotz der Vagheit der konstituierenden Regeln (ebd. §100). Wittgenstein stellt darüber hinaus fest, dass wir den Regeln der Sprachverwendung “blind” folgen (ebd. §219). Im alltäglichen Sprachgebrauch werden sie nicht expliziert (Heringer 1974, 36). Werden wir danach gefragt, so sagen wir: “So handle ich eben” (Wittgenstein 1949, §217). Jede andere Erklärung wäre – als Sprachspiel beschrieben – “eine Rechtfertigung geben” dafür, dass ich so handle. Das Beispiel zeigt, dass Wittgenstein seiner Forderung nach Beschreibung alltagssprachlichen Umgangs mit Sachverhalten als ausschließlicher Erkenntnisquelle treu bleibt. So genügt ihm der Schluss, dass wir in der alltäglichen Praxis einer Regel einfach folgen wie einem Wegweiser (ebd. §85). “Der Wegweiser ist in Ordnung, – wenn er, unter normalen Verhältnissen, seinen Zweck erfüllt” (ebd. §87). Für Wittgenstein ist Definitions- und Kontrollinstanz für die Sprachspielregeln ausschließlich die gemeinsame sprachliche Praxis (Dietz 2000, 27).


3.3.1.2. Regeln beherrschen

Hinsichtlich ihrer pragmatischen Grammatik sind “verstehen”, “wissen” und “können” eng verwandte Wörter (Wittgenstein 1949, §150). Wittgenstein charakterisiert das Verstehen und Gebrauchen einer Sprache als Beherrschen einer “Technik” (ebd. §199). Technik meint dabei nicht die Möglichkeit, einen Vorgang mit technischen Kriterien zu erklären und zu bestimmen, wie es für das obige Beispiel der Rechenmaschine zutreffend wäre. Es geht Wittgenstein um die Beschreibung des “Verstehens” und um psychologische Zustände während eines Handlungsvollzugs. Ein Gitarrenvirtuose beherrscht beispielsweise die Technik des Gitarrespielens. Analog zu den Sprachspielregeln hat er sich über Jahre hinweg die Spielregeln seines Instruments und die Fertigkeiten, die sein Notenmaterial oder die Fähigkeiten des Improvisierens erfordern, angeeignet. Dieses Aneignen in Lernschritten ist ein eigens zu charakterisierender Vorgang: Eine neue Technik zu verstehen, heißt sie umzusetzen; das Beherrschen der Technik heißt “sein Handwerk ‚verstehen‘”. Während der Musiker spielt, folgt er den Regeln dann wie von selbst, obwohl “er” es ist, der musiziert. Ein ganz anderer Vorgang ist demgegenüber, eine Regel zu deuten, und auch “der Regel zu folgen glauben ist nicht: der Regel folgen” (ebd. §§ 201f.). Zur “Physiognomie” (ebd. §235) dessen, was wir im alltäglichen Leben “einer Regel folgen” nennen, gehört hingegen, dass wir von dieser “wie von einem Zauber geleitet werden” (ebd. §234).
Die Metapher fordert zur Bemerkung heraus, welche “gute Fee” uns die Regeln gegeben hat. Anders gefragt: Wie entstehen die Regeln des Sprachspieles? Wie kommt es zu ihrer Anwendung? – “Regelnfolgen” ist eine soziale Gewöhnung. Wittgenstein spricht von “Gepflogenheiten”, “Gebräuchen”, “Institutionen” (ebd. §199). In diesem Kontext lässt sich auch die Feststellung verorten, dass das Wort “Übereinstimmung” und das Wort “Regel” miteinander verwandt seien (ebd. §224).


3.3.1.3. Zu den Spielregeln des Lügens

Als Sprecher und Teilnehmer an Interaktionsgemeinschaften sind wir in der Lage, regelgeleitete Sprachspiele zu spielen, sofern wir die betreffenden Spielregeln erlernt haben – analog zu den Fertigkeiten des Musikers. Mit vielen Sprachspielen werden wir im Laufe unserer persönlichen Entwicklung vertraut. Wittgenstein veranschaulicht das am Beispiel des Sprachspieles der Lüge: “Auch das Wort ‚lügen‘ ist uns in ganz besonderer Weise beigebracht worden, und dadurch ist es mit einem bestimmten Verhalten, mit dem Gebrauch bestimmter Ausdrücke unter bestimmten Umständen verknüpft worden” (Wittgenstein 1968, 70). Durch diese Verknüpfung internalisieren wir die betreffenden Regeln, nach denen wir unsere Sprachspiele praktizieren. Wenig später führt Wittgenstein jene Umstände aus, unter denen wir das Sprachspiel “Lüge” erlernen. Dazu gehört, beim Lügen ertappt worden zu sein, da eine Vermittlung durch verbalen Austausch und ein Erleben der Konsequenzen sonst nicht stattgefunden hätte. Wie charakteristisch dieses Merkmal der potentiellen Entlarvung der Lüge für die Regeln des Sprachspieles ist, geht aus Wittgensteins Ausführungen hervor: “Um einem Kind nun den Ausdruck ‚Ich habe gelogen‘ mit seiner normalen Bedeutung beizubringen, muss sich das Kind in der normalen Weise verhalten. So muss es z. B. unter bestimmten Umständen ‚zugeben‘, dass es gelogen hat, und dabei muss es einen bestimmten Gesichtsausdruck haben usw. usf. Es mag sein, dass wir nicht dahinterkommen, ob es gelogen hat oder nicht, doch wenn wir das nie herausbekommen könnten, hätte das Wort eine andere Bedeutung” (ebd. 81). Die unentdeckte Lüge kann also nicht der Normalfall der Lüge sein. Simone Dietz schreibt: “Die Redensart ‚Lügen haben kurze Beine‘, ist kein Erfahrungssatz, sondern ein in Wittgensteins Sinn ‚grammatischer Satz‘, der die Regeln des Sprachspiels Lüge beschreibt” (Dietz 2000, 30).
Es wird aus Wittgensteins Bemerkung ersichtlich, dass es ihm um den Erwerb und die Verwendung von Sprachspielen und nicht etwa um das Erlernen des Lügenverhaltens selbst geht. Die Situation wird von ihm als gegeben vorausgesetzt und das darauf bezogene Verhalten auch. Im Beispiel Wittgensteins handelt es sich um spezifisches Lügenverhalten. Sofern das gegeben ist, kann das Kind das Sprachspiel mit dem Satz “Du hast gelogen” erlernen. Doch erst und nur im Sprachspiel drückt sich aus, dass das, was wir oder andere tun, “jemanden belügen” ist. Die Benennung der “Lüge” bleibt dabei mit dem “normalen” Verhalten der Lernsituationen unzertrennlich verbunden. Die Formel “in normaler Weise” soll Fälle ausschließen, in denen ein Kind beispielsweise einen Satz in einer Spielsituation nachsagt oder auswendig lernt, ihn also ohne den situationssignifikanten Kontext erwirbt – es handelt sich ansonsten um ein entsprechend anderes Sprachspiel.
Oben haben wir festgestellt, dass eine Benennung erst dann sinnvoll ist, wenn der Betreffende mit den Spielregeln wenigsten einigermaßen vertraut ist; d.h. für das Erlernen eines bestimmten Sprachspieles ist Voraussetzung, dass die kognitiven Fähigkeiten eines Kindes ausreichen, um die sprachspielspezifischen Kontextbedingungen zu erfassen. Voraussetzung für das Lügen ist, dass ein Kind gelernt hat, sich zu verstellen, da es in der Lage sein muss, einen Sachverhalt vorzutäuschen. Das Lächeln des Säuglings kann keine Verstellung sein, solange er das entsprechende Sprachspiel noch nicht gelernt hat. Ebenso verhält es sich mit dem Schreien. “Erst wenn das Kind gelernt hat, dass andere eine bestimmte Art des Schreiens als Ausdruck von Schmerzen auffassen, und wenn es gelernt hat, dass es diese Regeln auch ohne Schmerzen so einsetzen kann, dass andere glauben, es hätte Schmerzen, lernt es, sich zu verstellen” (ebd. 28). In diesem Sinne schreibt Wittgenstein: “Ein Kind muss viel lernen, ehe es sich verstellen kann” (Wittgenstein 1949, 577), und erst mit dem Verstellen kann es das Sprachspiel der Lüge spielen und verstehen.
Aufgrund ihrer Vermittlungsgeschichte im Lernprozess werden Regeln und Sprachspiele zu einem festen Bestandteil unseres Verhaltens. Da jedoch unsere Verhaltensmechanismen nicht unbegrenzt schnell erneuerbar sind, erhalten die Sprachspielregeln eine gewisse Konstanz. Auch hinsichtlich der Notwendigkeit von gemeinschaftlicher Findung der Regeln konkreter Sprachspiele – man bedenke die Charakterisierung als soziale Übereinstimmung und Gepflogenheit – ist von einer Gültigkeit auszugehen, die auf Haltbarkeit ausgerichtet ist. Vom sprachtheoretischen Standpunkt aus gesehen, beruht die Leistungsfähigkeit unserer Sprache gerade darauf, “dass sie in den verschiedensten und gerade auch in neuen Kontexten verwendbar ist” (Kutschera 1971, 224). Im Sinne Wittgensteins ist der Sprache hier jedoch auch das Merkmal der Flexibilität zuzurechnen. So verändern sich die Regeln für unsere Sprachspiele mit dem Wandel der Kontextbedingungen; nicht ad hoc für jeden neuen, aktuellen Zusammenhang, sondern prozesshaft: “‘make up the rules as we go along‘”, und im Falle der Modifikation situativer Umstände verändern wir die Regeln – “as we go along” (Wittgenstein 1949, §83). Dahin gehend lässt sich der pragmatische Sprachwandel darstellen und untersuchen.
Ein Beispiel dafür gibt der Wandel der gesellschaftlichen Bedeutung des Lügenvorwurfes. Gabriel Falkenberg hat sich neben der Konstitution der Lüge (darauf werde ich im nachfolgenden Kapitel zu sprechen kommen) auch mit der Zuschreibung der Lüge beschäftigt – eine Distribution, die Wittgenstein wohl nicht mitgetragen hätte. Falkenberg beschreibt die rituelle Bedeutung des Lügenvorwurfes im 16. Jahrhundert im Zusammenhang mit der Geschichte der Ehrenhändel (vgl. Falkenberg 1981, 158f.). Seit dem Mittelalter galt der Vorwurf der Lüge als ehrenrührig, da er den Vorwurf der Feigheit mitbeinhaltete. Einen Ehrenmann der Lüge zu bezichtigen hatte unweigerlich die Herausforderung zum Duell zur Konsequenz, andernfalls hätte der Betreffende seine Ehre unrühmlich verloren. Zur rituellen Handlung wurde laut Falkenberg der Lügenvorwurf im Zusammenhang mit einer Komplikation des traditionellen Duellreglements. Demnach hatte der Herausgeforderte die Wahl der Waffe, was als unbilliger Nachteil für denjenigen empfunden wurde, der aufgrund einer ehrenrührigen Handlung zum Duell herausfordern musste. Um die Wahl der Waffen wieder dem ursprünglich in seiner Ehre Angegriffenen zukommen zu lassen, war es ihm überlassen, im Gegenzug den Angreifer der Lüge zu bezichtigen. Dieser musste seinerseits zum Duell fordern und so lag die Waffenwahl beim zuerst Beleidigten.
Von dieser historischen Episode ausgehend lässt sich die pragmatische Bedeutung der Lügenzuschreibung bis in die Gegenwart nachzeichnen. Noch heute werden im Deutschen Bundestag Äußerungen sanktioniert, die “lügen”, Lüge”, “gelogen” usw. beinhalten, sofern damit ein persönlicher Vorwurf gegen einen anderen Parlamentarier erhoben wird – nur entstehen heute daraus nicht mehr Gefahren für Leib und Leben (ausführlicher dazu ebd. 159 ff.).
Es wird ersichtlich, wie eng Sprachspielkonventionen allgemein mit gesellschaftlichen Wirklichkeiten verknüpft sind. Daraus erwächst das Erfordernis, Sprachspiele für spezielle Kontexte zu untersuchen und zu beschreiben. Darauf werde ich im Zusammenhang mit den Konsequenzen für die Beschreibung der Lüge vertiefend eingehen. Zunächst gilt es aber das Wissen und Erleben des Sprechers, wenn er lügt oder die Wahrheit sagt, zu beleuchten.


3.3.2. Die Unmöglichkeit privater Erlebnisse vs. die Absicht des Lügners

3.3.2.1. Expressiver Sprachgebrauch

“Was geschieht denn eigentlich, wenn ich in dem einen Falle sage: ‘Ich sehe Rot / habe Zahnschmerzen /‘ es auch meine und nicht lüge, während ich im anderen Falle die Worte ausspreche, aber weiß, dass sie nicht zutreffen (...) ?” (Wittgenstein 1968, 68). Damit stellt Wittgenstein die Frage nach dem Verhältnis einer Äußerung zum inneren Erleben des Sprechers, die für die Lüge von wesentlicher Bedeutung ist.
Widmen wir uns zunächst der Frage, in welchem Verhältnis eigenes Erleben und sprachliche Äußerung stehen, sofern der Sprecher “meint”, was er sagt und bleiben wir dazu beim Beispiel der Zahnschmerzen. Wir erlernen das Sprachspiel “Ich habe Schmerzen” anhand einer exemplarischen Situation. Normale Umstände liegen vor, wenn der Betreffende etwa als Kind einen wehen Zahn hatte, deswegen stöhnen musste, zum Zahnarzt ging und behandelt wurde. In diesem beispielhaften Kontext kann ein Kind lernen, dass im Sprachspiel der Satz “Ich habe Zahnschmerzen”, die anderweitige Äußerung der Schmerzen – etwa durch Stöhnen – ersetzt kann (ebd. 77).
Auf die Frage der Privatheit von Empfindungen entgegnet Wittgenstein, dass die Aussage “Nur ich kann wissen, ob ich wirklich Schmerzen habe” falsch und unsinnig sei (Wittgenstein 1949, §246). Falsch deshalb, weil andere sehr wohl wissen können, ob ich Schmerzen habe, und unsinnig, da es sinnlos sei zu sagen, man wisse, dass man Schmerzen hat; man könne lediglich sagen “Ich habe Schmerzen” (ebd.). Von einem Sachverhalt kann ich nur sagen, “ich weiß darum”, sofern diesbezüglich auch “Nichtwissen” und “Zweifel” möglich sind. Für das Schmerzempfinden sind Unwissen und Zweifel jedoch ausgeschlossen (Wittgenstein 1968, 98f.).
Bei verbalen Schmerzensbekundungen handelt es sich selbst um einen Ausdruck vorhandener Schmerzen. Psychische Erlebnisse, die in Ich-Sätzen ausgedrückt werden, sind nach Wittgenstein also keine inneren Gegenstände, die anderen Personen grundsätzlich unzugänglich sind und von denen andere nur indirekt auf dem Wege der Mitteilung erfahren können. Äußerungen über psychische Erlebnisse sind selbst sprachliches Verhalten (Dietz 2000, 25). Die Sprache tritt nicht zwischen Schmerzäußerung und den Schmerz (Wittgenstein 1949, §245).
Der ausschließlich expressive Charakter, den Wittgenstein hier unserem sprachlichen Verhalten beimisst, widerspricht der Möglichkeit, dass man mit Empfindungsäußerungen lügen kann. Dass ein Satz mit den Äußerungsumständen so unmittelbar verbunden ist, bedeutet doch, dass Sprache und charakteristisches Erleben im Zusammenspiel das komplexe Verhaltensmuster bilden, das ein bestimmtes Sprachspiel kennzeichnet. Es gilt also für das Sprachspiel Schmerzen-äußern, dass der Satz “Ich habe Schmerzen” ohne entsprechende Empfindung unmöglich ist.


3.3.2.2. So tun als ob: Fake von Sprachspielen

Was ist das, wenn ich diesen Satz dennoch, also ohne Schmerzen zu empfinden, ausspreche? Hier sind Wittgenstein Bemerkungen zum Witz eines Sprachspieles relevant: Zu einem Sprachspiel gehört neben den entsprechenden Regeln auch ein bestimmter Witz (ebd. §564). Zur Veranschaulichung greife ich auf das obige Beispiel des “Wiegens” zurück: Wir wiegen, um zu erfahren, wie leicht oder schwer eine Sache oder Person ist. Vielleicht wollen wir wissen, ob sich unser eigenes Körpergewicht verändert hat. Unser Interesse zu befriedigen – oder auch Befürchtungen hinsichtlich unseres Körpergewichts auszuräumen oder zu bestätigen –, das ist der Effekt, auf den wir mit dem Spiel mit der Waage abzielen, das ist der Witz des Wiegens. Die Spielregeln des Wiegens sind dagegen anders zu beschreiben. Zu ihnen gehört, einen Gegenstand oder einen Säugling in eine Schale zu legen, die an der Waage angebracht ist; oder einen gefüllten Sack oder unseren eigenen Körper auf eine Platte zu stellen, die zur Waage gehört. Wir lesen einen Wert ab, der sich auf einer Strich- oder Ziffernskala zeigt; ein Vorgang, der selbst als Sprachspiel aufzufassen und zu beschreiben ist – und der einen eigenen Witz hat, nämlich den, das sinnlich wahrnehmbare Gewicht (eines Gegenstands oder einer Person) einer abstrakten Größe (Tonne, Kilo usw.) zuzuordnen; diese Zuordnung geschieht wiederum nach spezifischen Regeln. Äußere ich den Satz “Ich habe Schmerzen” ohne das Vorliegen der charakteristischen Umstände (Schmerzempfinden), dann ist das Spiel Schmerzen-äußern witzlos geworden. Es handelt sich in diesem Falle um den Fake des Sprachspiels, indem ich den Regeln des betreffenden Sprachspiels folge und dadurch so tue, als ob mein Handeln einen bestimmten Witz hat; dabei hat es einen ganz anderen, der zu einem anderen Sprachspiel gehört.
Ebenso ist das Verbergen nach Wittgenstein ein eigenes Sprachspiel: “Bestimmtes Verhalten unter bestimmten Umständen nennen wir: Zeigen, dass wir Zahnschmerzen haben, und ein anderes Verhalten nennen wir: unsere Zahnschmerzen Verbergen” (Wittgenstein 1968, 64). Wie das “Zahnschmerzen Verbergen”, so ist auch, den Satz “Ich habe Zahnschmerzen” ohne entsprechendes Empfinden auszusprechen, ein eigenes und an den vorliegenden Umständen zu bemessendes Sprachspiel.


3.3.2.3. Absicht und Heimlichkeit der Lüge

Dass die Sprache nicht zwischen persönliches Erleben und die Äußerung tritt, konnte damit auf Fälle eingeschränkt werden, in denen sich verbale Äußerung und eigenes Erleben decken. In diesen Fällen ist es unsinnig, davon zu sprechen, man wisse, dass man etwas Bestimmtes empfinde; psychisches Erleben ist nicht privat. Wie steht es um den Fall, dass Erleben und Äußerung auseinanderfallen, wie in Fällen der Lüge. Ein konkretes Wissen ist Voraussetzung dafür, den Fall der Lüge von jenen abzugrenzen, in denen ich über einen Sachverhalt irre. Auch Wittgenstein schließt für seine Betrachtungen den Fall aus, “in dem man aus Versehen die Unwahrheit spricht” (Wittgenstein 1968, 69).
Zur Lüge gehört die Heimlichkeit. Es scheint, als schließe Wittgensteins Absage an privates Erleben Heimlichkeiten aus. Jedoch unterscheidet sich die Heimlichkeit beim Lügen vom persönlichen Empfinden. Wittgenstein spricht über diese Heimlichkeiten im Zusammenhang mit dem Heucheln: “Wenn du dir jemanden vorstellst, der heuchelt – geheuchelt wird dann insgeheim, doch diese Geheimhaltung ist nicht die des ‚privaten Erlebnisses‘” (ebd. 93). Wittgenstein entwirft ein Modell, das die Geheimhaltung des Lügners charakterisieren soll, nämlich, “dass man lügen kann, indem man laut das eine und leise das andere sagt – und was man laut sagt ist hier die Lüge [sic]” (ebd. 70). Dieses leise (oder gar nichts sagen) ist von anderer Qualität als persönliches Erleben. Was der Lügende erlebt, könnte die Angst, entdeckt zu werden, oder Schamgefühl sein; nach Wittgenstein gibt es solche “Empfindungen (...), die für das Schwindeln charakteristisch sind” (Wittgenstein 1949, §159); das Spiel, diese Gefühle zu verbergen (analog zu obigem Beispiel), gehört zum Lügen, da letzteres ansonsten witzlos würde.
Damit ist ein Unterschied gemacht – es bleibt jedoch die Frage, wie genau sich das Bewusstsein des Lügens vom Empfinden beim Lügen abhebt. Wittgenstein konkretisiert in seinen “Bemerkungen über die Philosophie der Psychologie” dieses Bewusstsein als Absicht bzw. Intention: “Eine Lüge hat eine besondere Umgebung. Es gibt da vor allem ein Motiv. Eine Veranlassung. Das Bewusstsein des Lügens ist von der Kategorie des Bewusstseins der Absicht” (zitiert nach Dietz 2000, 35). Als eigene Kategorie bleibt die Intentionalität bei Wittgenstein unklar: “Absicht, Intention ist weder Gemütsbewegung, Stimmung, noch Empfindung, oder Vorstellung (...). Die Absicht kann man eine seelische Disposition nennen. Dieser Ausdruck ist insofern irreführend, als man eine solche Disposition in sich nicht durch Erfahrung wahrnimmt” (ebd.). Zum Zwecke der Heimlichkeit lassen sich Absichten wenigstens temporär verbergen, was die Möglichkeiten der Täuschung und der Lüge eröffnet.
Wenn Wittgenstein feststellt, dass charakteristisches Erleben und Sprachspiel unmittelbar aneinandergeknüpft sind (s. o.), so bezieht er sich dabei auf das konkrete Sprachspiel, und es geht ihm darum, den Begriff des Sprachspiels für die Beschreibung des sprachlichen Verhaltens zu prägen. In diesem Sinne sind sprachliche Ausdrücke über subjektive Erlebnisse rein expressiv. Das Sprachspiel der Lüge betrachtend lässt sich feststellen, dass Erlebnis und Verhalten zeitlich nicht zusammenfallen müssen (ebd. 64). Die psychischen Disposition desjenigen, der lügt, stellt sich folgendermaßen dar: Der Lügner spielt das Spiel des Verbergens des eigenen Erlebens. Das ist Teil dessen, was er beabsichtigt. Darüber hinaus intendiert er eine Äußerung, die nicht mit den situativen Charakteristika, wie er sie selbst erlebt, übereinstimmt. Er gebraucht damit einen sprachlichen Ausdruck losgelöst von den spezifischen Umständen, mit denen er einst verknüpft wurde. Sein Verhalten ist somit nicht mehr das gleiche, das damals für die Bedeutung konstitutiv war (Wittgenstein 1968, 70).


3.3.3. Zur Beschreibung der Lüge als Sprachspiel

Ich werde im Folgenden die Konsequenzen aus den vorangegangenen Ausführungen hinsichtlich der Identifikation und der Beschreibung der Lüge als Sprachspiel ziehen.
Dass die Lüge ein eigenes Sprachspiel ist, wird von Wittgenstein in knappen Äußerungen expliziert und lässt sich darüber hinaus aus seinen Bemerkungen zum Regelfolgen und zur psychischen Disposition des Sprachverwenders erschließen. Die Charakterisierung als Sprachspiel verwehrt eine Deutung der konstitutiven Heimlichkeit der Lüge als rein privaten Sprachgebrauch. Mit dem sog. Privatsprachenargument erklärt Wittgenstein, dass ein solcher, rein privater Sprachgebrauch unmöglich sei. Ein rein privater Sprachgebrauch sei ausgeschlossen, da es nicht möglich sei, alleine Regeln zu konstituieren, da diese Ergebnis kommunikativen Austauschs und sozialer Bewährung seien.
Die Lüge ist davon nicht betroffen, weil Heimlichkeit nicht mit privatem Regelgebrauch gleichzusetzen ist. Die Heimlichkeit und das Verbergen des eigenen Empfindens sind hingegen selbst reguläre (im Sinne Wittgensteins) Verhaltensweisen und somit Sprachspiele. Diese sind Voraussetzung für das Spiel des Lügners, für das gezeigt wurde, dass es selbst als Sprachspiel gelernt wurde wie jedes andere.
An diesem Beispiel des Sprachspieles Lüge wird deutlich, wie eng viele Sprachspiele miteinander verwoben sind. Für die Abgrenzung liefert Wittgenstein keine eindeutigen Kriterien – nicht zuletzt deshalb, weil er die Klassifikation von Sprachspielen ablehnt. In Widerspruch dazu setzt sich Simone Dietz, wenn sie die Lüge zu einem Sprachspiel zweiter Ordnung erklärt, da die Lüge “das Beherrschen bestimmter konstitutiver Sprachspiele erster Ordnung” voraussetze (Dietz 2000, 30). Vom methodischen Einwand gegen die Gliederung von Sprachspielen abgesehen, ist die Frage nach dem Verhältnis der Lüge zu den Äußerungen, mit denen man täuscht und lügt, berechtigt. Wie wir bereits gesehen haben, geht auch Wittgenstein nicht von einer Gleichrangigkeit aller denkbaren Sprachspiele aus. So zeigt er beispielsweise für das Sprachspiel der Verstellung, dass bestimmte Sprachspiele – zu denen auch die Lüge gehört – einige andere Regelkenntnisse voraussetzen.
In unseren Fällen (1) dem nicht eingehaltenen Versprechen Annas gegenüber Bert und (2) der unwahren Behauptung Annas gegenüber ihrem Lehrer stellt sich die Frage, wie sich das Sprachspiel der Lüge zu den Sprachspielen des Versprechens und Behauptens verhält. Analog zur Verstellung muss ein Sprachbenutzer erst gelernt haben, dass mit einem Satz der Form “Ich verspreche Dir, dass ich x tue, wenn du y tust” ein Kontrakt zwischen Kommunikationspartnern geschlossen wird, ehe er zu Gunsten heimlicher Absichten geäußert werden kann. Wir äußern den Satz dann sozusagen “bloß zum Schein”. Wittgenstein fragt, was von einem Sprachspiel übrig bleibt, wenn sich im Falle einer Äußerung keine der üblichen Konsequenzen daraus ergeben, und gibt die Antwort: Das Spiel habe dann seinen Witz verloren, “so dass der Ausdruck keine Bedeutung mehr hat, obwohl ich ihn natürlich noch aussprechen kann” (Wittgenstein 1968, 83). Das stimmt im Sinne der Gebrauchstheorie der Sprache mit dem überein, dass der Sinn eines Satzes aus dem resultiert, was er in einer bestimmten Situation leistet.
Um die Leistung eines Satzes unter konkreten Umständen bestimmen zu können, gilt es zu bedenken, welche Perspektive für die Beurteilung maßgeblich ist. Wittgenstein geht über weite Strecken seiner Ausführungen vom Standpunkt des Sprechers bzw. des Handelnden aus – in seinen Ausführungen zum Erlernen von Sprachspielen und Folgen von Spielregeln. Von dieser Warte aus lässt sich auch die Intention des Sprechers als Kriterium heranziehen. Um von Lüge im Zusammenhang mit der Äußerung eines Versprechens sprechen zu können, ist Voraussetzung, dass der Sprecher schon zum Zeitpunkt seiner Äußerungen beabsichtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern; im Falle von Annas Versprechen (1) handelt es sich genauer um eine in Aussicht gestellte Gegenleistung – die Erfüllung des Versprechens ist somit an eine Bedingung geknüpft. In unserem Beispielfall ist die Lügenvoraussetzung erfüllt, da Anna von vornherein nicht beabsichtigt, ihre Gegenleistung zu erbringen. Hinsichtlich des Sprachspieles Versprechen ist ihre Äußerung bedeutungslos; das Versprechen ist witzlos.
Gerade deshalb kommt das Sprachspiel der Lüge in Betracht: Die Leistung von Annas Äußerung besteht darin, durch Verstellung – vgl. den Fall des schreienden Babys – eine der für das vorgetäuschte Verhalten üblichen Konsequenzen zu erwirken, nämlich, dass Bert die Bedingung für die in Aussicht gestellte Gegenleistung erfüllt. Das ist es, was Anna beabsichtigt. Das Verbergen ihrer Intention (Heimlichkeit) ist konstitutiv für das Sprachspiel der Lüge. Anders liegt der Fall, wenn Anna sich erst zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheidet, ihre Leistung schuldig zu bleiben. Mit einer Sprachspielbestimmung zum Zeitpunkt des Gesprächs kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Vereinbarung – der Witz des Versprechens – tatsächlich erfolgte .
Dennoch käme es im geschilderten Falle nicht zu den üblichen Konsequenzen. Worin unterscheiden sich dann die Fälle aus Sicht des Gesprächspartners? Und wie ist das Verhältnis von Lüge und vorgetäuschtem Verhalten angesichts der Hörerperspektive zu beschreiben? Aufgrund von Heimlichkeit und Verstellung bleiben dem Hörer die Intentionen des Gegenübers verborgen. Aus seiner Perspektive fällt die Beurteilung dessen, was ein Satz in der konkreten Situation leistet, entsprechend anders aus. Anders wäre es, wenn unsere Sätze ausschließlich expressiven Charakter hätten. Erst die Fähigkeit des Verheimlichens und der Verstellung und die darauf abzielende Intention ermöglichen es, dass Erleben und Verhalten auseinanderfallen; für Simone Dietz eine potentielle “Zeitverschiebung”: Diese “ermöglicht einem Sprecher, mit seiner Behauptung den psychologischen Sachverhalt [das Erleben] zu negieren, ohne in einen offensichtlichen Widerspruch zu geraten, und sie ermöglicht dem Hörer, sich sowohl über die Wahrheit einer solchen Behauptung zu irren, als auch diesen Irrtum nachträglich, aufgrund eines späteren Verhaltens des Sprechers, zu korrigieren” (Dietz 2000, 64f.). Aufgrund dessen ist die Lüge systematisch möglich. Das sind die Rahmenbedingungen für unseren alltäglichen Sprachgebrauch, unter denen wir das Sprachspiel “Lüge” spielen. Es macht den Witz des Belügens aus, dass dem Hörer die Witzlosigkeit unserer Äußerungen, mit denen wir ihn belügen, (zumindest für eine gewisse Zeit) verborgen bleibt. Deshalb ist für die Sprachspielzuordnung zunächst die Perspektive des Sprechers ausschlaggebend. Zusätzlich kommt das spätere Erkennen der Lüge seitens des Hörers in Betracht, das nach Wittgenstein grundsätzlich möglich ist, jedoch nicht immer geschehen muss. Für beides müssen die näheren Umstände einschließlich des Verhaltens des Sprechers zu jenem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden.
Wie stellt sich aus der Perspektive des Hörers die Differenzierung von Lüge und Versprechen im Falle eines erst nachträglich geschehenen Gesinnungswandels dar? Für Bert ist nicht ersichtlich, ob Anna schon zum Zeitpunkt ihres Versprechens gar nicht vor hatte, mit ihm in den Zoo zu gehen, oder ob aktuelle Umstände oder ein plötzlicher Gesinnungswandel Anna davon abbrachten, ihr Versprechen einzulösen. Entsprechend könnte Bert auch im zweiten Falle einen Lügenvorwurf an Anna richten. Erinnern wir uns, dass für Wittgenstein der alltägliche Sprachgebrauch maßgeblich für die Beschreibung der Sprache ist. Es hängt von der Auseinandersetzung zwischen Anna und Bert über das fragliche Versprechen ab, ob und wie sich die Situation klärt und wie die Akteure das Geschehene deklarieren. Welche Möglichkeiten sind also denkbar? Anna kann sich entschuldigen für ihren “Rückzieher”. Damit Bert das akzeptiert, der Vermutung Glauben schenkt, dass Anna ihn nicht belogen hat, sollte sie das auch gut, nämlich mit für beide offensichtlichen Argumenten, begründen. Sie wird vielleicht zusätzlich die Erklärung abgeben, dass sie ihr Versprechen “ernst” gemeint hatte. Doch ist eine abermalige Lüge dabei nicht auszuschließen. Nach Wittgenstein gibt es keine “harten Kriterien” (ebd. 31) für adäquates Verhalten und entsprechend keine zuverlässigen Beobachtungskriterien für die Beurteilung seitens des Hörers. Unsere Verhaltenskriterien “beziehen sich auf Wahrscheinlichkeiten unter bestimmten Bedingungen und auf die innere Stimmigkeit des jeweiligen Verhaltensmusters” (ebd. 65). Hier zeigt sich erneut, dass die Ränder des Sprachspieles verschwommen sind, und seine Regeln vage.
Im zweiten Fall stellt sich das Verhältnis von Behauptung und Lüge entsprechend dar. Bei Wittgenstein finden wir den Hinweis, dass einem ausgesprochenen, lügenhaften Satz ein nur leise bzw. für sich gesprochener, wahrer Satz gegenübersteht. Lügenhaft ist ein Satz dann, “wenn unser Verhalten nicht mehr das gleiche ist wie das, welches damals für die Bedeutung konstitutiv war” (vgl. oben und Wittgenstein 1968, 70) – im Falle von Annas Äußerung verhält es sich zweifellos so. Im vorhergehenden Kapitel konnten wir uns darauf festgelegt, dass der Sprechakt der Lüge sehr wohl eine Behauptung beinhaltet. Bei Wittgenstein bleibt dagegen offen, ob zum Witz des Behauptens gehört, dass das Mitgeteilte den Tatsachen, wie sie sich für den Sprecher darstellen, entspricht, und ob die Absicht, den Gesprächspartner zu täuschen, verhindert, dass wir von Behauptungen oder Mitteilungen sprechen.
In der konkreten Situation (2) kann nicht davon gesprochen werden, dass Annas Behauptung dem Bedürfnis des Lehrers nach Aufklärung des Sachverhaltes entspricht. Läge darin der Witz des Mitteilens begründet, so müsste die Annahme des entsprechendes Sprachspieles negiert werden. Einer ganz anderen Lesart des Dialogs entspräche, dass Anna sich schlichtweg aus der Affäre zieht. Die Frage des Lehrers wäre dann lediglich eine rhetorische, mit der er seinen Zweifel kundtut, dass Anna ihre Hausaufgaben selber gemacht hat. Wenn dies der Fall sein soll, dürfte der Lehrer auf eine solche Frage nicht damit rechnen, dass seine Schülerin aufrichtig Auskunft erteilt.
“Sich aus der Affäre ziehen” und “Lügen” als alternative Sprachspiele? Das Beispiel verdeutlicht, dass alle Umstände für die Beurteilung eines Verhaltens herangezogen werden müssen. Die Ausführungen zum psychischen Erleben und zur Intentionalität des Lügenden haben ergeben, dass der Satz “Ich habe Zahnschmerzen” grundsätzlich auch zu anderen Zwecken als der reinen Schmerzensäußerung verwendet werden kann. Die Annahme einer Lüge konkurriert jedoch mit anderen Sprachspielen wie etwa der Aussage eines Schauspielers “Ich habe Zahnschmerzen” auf der Bühne. Dagegen lügt ein Angestellter, der sich bei seinem Arbeitgeber für sein Fernbleiben an jenem Arbeitstag mit demselben Satz als Ausrede entschuldigt. Jedenfalls scheint es plausibel, dass jemand dieses Verhalten als Lüge deklariert. Über das Kriterium der Plausibilität für eine konkrete Zuordnung zu einem Sprachspiel kommen wir bei Wittgenstein nicht hinaus. Maßgeblich für das Sprachspiel sind der alltägliche Sprachgebrauch und damit unsere Gewohnheiten, etwas als Lüge zu bezeichnen oder nicht.
Für die Lüge sind dabei unsere Wertvorstellungen von großer Bedeutung. Dem Begriff “Lüge” haftet der Vorwurf moralischer Verwerflichkeit an. So bezeichnet Wittgenstein das Schreien des Kindes als Verstellung und nicht als Lüge, obwohl die Regeln der Verstellung denen der Lüge in vielerlei Hinsicht gleichen. Wir vertrauen darauf, dass das schreiende Kind einen akzeptablen Grund hat, selbst wenn es keine Schmerzen hat. Ob wir Annas Entgegnung auf die Frage des Lehrers als lügenhaft verwerfen oder als akzeptables Verhalten hinnehmen, hängt von unseren Wertmaßstäben ab und davon, welche Umstände für den einzelnen Sprachteilnehmer signifikant für unmoralisches Verhalten sind. Den Fragen der Moral weiter nachzuspüren, wäre geboten, um die Tendenzen der Beurteilung und Benennung von Sprachverhalten näher zu bestimmen; dies kann aber hier nicht geleistet werden, da sie zu weit wegführen von der Frage der Pragmatik des Sprachgebrauches.
In den Beispielfällen wurden darüber hinaus bewusst Kinder als Akteure eingesetzt, da unter Kindern der Lügenvorwurf häufiger formuliert wird als in der “Erwachsenenwelt” – nach Wittgenstein ist die Benennung ein wichtiges Indiz für die Annahme eines bestimmten Sprachspieles. Das Sprachverhalten der Kinder liegt zeitlich nahe an der Phase des Erlernens von Sprachspielen, so dass sich Konturen noch deutlicher abzeichnen – zudem werden sie von Kindern deutlicher benannt. Außerdem sind leicht Umstände denkbar, unter denen Kinder die Worte “Lüge”, “lügen” etc. erlernt haben, ohne dass Begriff und Sprachspiel durch individuellen Lebenswandel modifiziert worden wären. Zudem ist das Erleben des Kindes hinsichtlich sozialer Bindungen besonders intensiv, wo hingegen andere Parameter wie gesellschaftliche Zwänge und Konventionen eine untergeordnete Rolle spielen. Das soziale Beziehungsgeflecht des Kindes ist weniger komplex als die des Erwachsenen, was sich auf die Konstitution und Modifikation von Sprachspielregeln auswirkt.

3.4. Die Forderung nach empirischer Beschreibung der Lüge

Die enge Verknüpfung der Sprachspielkonventionen mit gesellschaftlichen Wirklichkeiten zieht Konsequenzen für die Beschreibung von Sprachspielen nach sich. Es ist erforderlich, Sprachspiele für spezielle Kontexte zu untersuchen und zu beschreiben. Das umfasst sowohl die diachrone Dimension – vgl. oben das Beispiel der Geschichte des Lügenvorwurfes – als auch die synchronen Spezifika einzelner Gruppen: Beruflicher Kontext, Alter, Glaubenszugehörigkeit; alle geographischen und milieubedingten Kulturmerkmale spielen bei der Beurteilung und Beschreibung von Sprachspielen eine Rolle. Demnach gibt es nicht nur ein Sprachspiel der Lüge, dessen Regeln für die zahlreichen denkbaren Situationsumstände gelten. Um der Forderung nach getreuer Beschreibung der praktizierten Sprachspiele nachzukommen, ist es notwendig, die jeweiligen Spezifika unterschiedlichen Sprachspielen zuzuordnen:
Ein Kind, das seine Mutter belügt; ein junger Mann, der seine Partnerin belügt; ein Schulleiter, der seine Lehrkräfte belügt; ein Politiker, der die Öffentlichkeit belügt; ein asiatischer Unterhändler, der seinen amerikanischen Vertragspartner belügt; ein Angestellter, der seinen Vorgesetzten belügt oder derselbe, wenn er einen Kollegen belügt; ein Mitarbeiter einer Werbeagentur spielt ein anderes Spiel, wenn er die Lüge in Marketingmaßnahmen seines Kunden einsetzt, als wenn er bei den Verhandlungen den Kunden belügt, und wieder etwas anderes, wenn er bei der internen Abklärung der Verhandlungsbedingungen seine Mitarbeiter belügt; ein Verkehrssünder, wenn er den Polizisten belügt; derselbe, wenn er im Prozess den Richter belügt; wieder ein anderes Spiel ist es, wenn er denselben Richter vor oder nach der Sitzung belügt; ein gläubiger Katholik, der im Beichtstuhl lügt, spielt ein anderes Spiel, als wenn er seinen Pfarrer auf offener Straße belügt, usw.

Die angeführten Beispiele sind spezielle Lügenspiele; ihre Familienähnlichkeit im Sinne Wittgensteins ist unverkennbar. Um jedoch den Kontextspezifika gerecht zu werden, sind sie einzeln als Sprachspiel zu bewerten und zu beschreiben. Angesichts dieser Menge an Beispielen, die sich beliebig vermehren ließen, wird deutlich, dass der Forderung Wittgensteins nach dezidierter Beschreibung der genannten und aller weiteren Fälle hier nicht Rechnung getragen werden kann. Zudem bringen die aufgeführten Beispiele nicht zum Ausdruck, welche unterschiedlichen Erlebnisse und Erfahrungen mit dem Lügen verbunden sein können. Am Beispiel des “Lesens” hat Wittgenstein gezeigt, wie unterschiedlich unser Erleben und die Mechanismen dieser Tätigkeit sind, die allesamt mit “lesen” beschrieben werden (Wittgenstein 1949, §§ 156-172). Für das Sprachspiel des Lügens gilt ebenso wie für die Verwendung des Wortes “lesen”: “Der Gebrauch dieses Wortes unter den Umständen unsres gewöhnlichen Lebens ist uns natürlich ungemein wohl bekannt. Die Rolle aber, die das Wort in unserem Leben spielt, und damit das Sprachspiel, in dem wir es verwenden, wäre schwer auch nur in groben Zügen darzustellen” (ebd. §156).
Für den Sprachwissenschaftler schließt sich daran eine Forderung an: Die Lüge für konkrete Umstände, also spezifische, wiederkehrende Situationen in einer bestimmten Sprechergruppe, empirisch zu untersuchen. Die Ausführungen Wittgenstein bergen das Versprechen, weiter Aufschluss über das Lügenspiel zu erlangen. Mit seiner Paradigmenvielfalt und den zahlreichen Anregungen für das Auffinden weiterer Muster liefert er ein Bündel von Beschreibungsansätzen, das es auf konkretes Sprachmaterial anzuwenden gilt. Der Untersuchungsausschnitt dürfte dabei nicht zu groß gewählt werden, damit die erforderliche Umsicht – wie von Wittgenstein gezeigt – im Umgang mit den individuellen, situativen, gesellschaftlichen und kulturellen Spezifika gewahrt werden kann.

 

III. ERGEBNISSE UND AUSBLICK

Drei Etappen liegen hinter uns. Der erste Weg führte uns durch das Tal, vorbei an Felsen und Gebirgszügen, die wir nicht besteigen wollten, deren imposante Gestalt sie jedoch nicht unbemerkt und unerwähnt bleiben lassen konnte: Unsere Ausführungen zeugen vom universellen Interesse und der Vielfalt der Anschauungen, die das Thema Lüge dank seiner schillernden Farbigkeit zu allen Zeiten hervorgebracht hat. So ist die Lüge bereits den antiken Philosophen umfassende Auseinandersetzungen wert. Für das abendländische Mittelalter zitieren wir die Lügendefinition des Augustinus, für die bis heute Gültigkeitsanspruch erhoben wird. Augustinus stellt die Lüge vor allem auf die Intention des Sprechers ab; sie ist Bestandteil der seelischen Innenraum-Ontologie im Angesicht des christlichen Gottes. Nachrangig ist für Augustinus die Lüge als sprachliche Handlung und Verhaltensmuster, und damit das pragmatische Interesse an der Lüge, das wir verfolgen. Die Philosophen Kant und Nietzsche bilden die Lüge ab und andersherum spiegelt sich ihre Philosophie in der Frage der Lüge wieder. Zuletzt genannt wurde die aktuelle Relevanz der Lüge in den Naturwissenschaften, insb. in der Evolutions- und Soziobiologie.
Damit sind wir am Fuß des Berges, der Lügenpragmatik, angelangt. Ehe wir unseren Schritt in unbestimmte Richtung lenken, werfen wir einen Blick in die Karte: Die pragmatische Vorgehensweise ist von anderen sprachwissenschaftlichen Fragestellungen zu unterscheiden und ein Pragmatikverständnis zugrunde zu legen. Unserem Anliegen, die beiden zentralen Herangehensweisen an die Lüge, zum einen die Theorie, zum anderen die Beschreibung der Lügenhandlung, darzustellen, gemäß, benötigen wir für Auf- und Abstieg unterschiedliche Pragmatikbegriffe. In die Höhe geleitet uns die Handlungstheorie der Sprache mit Sprechakttheorie und Theorie der konversationalen Implikatur als signifikanten Ausprägungen. Wir folgen dabei den wissenschaftlichen Ansprüchen der Systematisierung, Verallgemeinerung, abstrakten Begriffsbestimmung und Erklärung von Sprachhandlungen. Beim Abstieg folgen wir der pragmalinguistischen Ausrichtung hin auf die Beschreibung alltagssprachlicher Gewohnheiten und kehren damit zur Lebenswirklichkeit der Städte, Dörfer und Lebensgemeinschaften zurück. Auf Ludwig Wittgenstein beruft sich die Pragmalinguistik, seine Grundlegungen bestimmen unsere Lügenauffassung auf dieser dritten Etappe.
Der pragmatischen Theorie liegt die Lüge als personale, soziale, temporale, intentionale und verbale Handlung zugrunde. Im Falle der Lüge sind diese sprachliche Handlung und das darauf bezogenes Bewusstsein des Sprechers (seine Einstellungen) entzweit. Diese These ist gegen Weinrichs “Linguistik der Lüge” zu verteidigen. Dieser versucht die Lüge als Widerspruch ausschließlich auf der Seite der Verbalhandlung zu erklären: Die Lüge ist gegeben, “wenn hinter dem (gesagten) Lügensatz ein (ungesagter) Wahrheitssatz steht, der von jenem kontradiktorisch, d.h. um das Assertionsmorphem ja/-nein, abweicht.” Dieser Ansatz greift in dreierlei Hinsicht zu kurz: Zum ersten vernachlässigt er die Frage nach der Intention des Lügenden. Damit ist es nicht möglich, die Differenzierung von Lüge und Irrtum, die sich anhand der Absichten des Sprechers entscheidet, vorzunehmen. Zum zweiten geht die Theorie, die Frage der Lüge entscheide sich am Assertionsmorphem Ja/Nein, an der Lügenhandlung vorbei, da die Kontradiktion zu wahr bzw. richtig nicht gelogen ist, sondern falsch. Die Frage der Wahrheit entscheidet nicht die der Lüge. Zuletzt ist aus pragmatischer Sicht Weinrichs Theorie als unpragmatisch zurückzuweisen. Zwar zeigt Weinrich, dass auf der Grundlage der Dialektik jede Aussage als Frage-Antwort-Spiel aufgefasst werden kann, doch ist dieses Gesprächskonstrukt zu verschieden vom alltäglichen Sprachgebrauch, als dass Weinrichs Theorie als pragmatisch verstanden werden könnte. Die aussagenlogische Kontradiktion wahr / falsch entscheidet damit nicht die pragmatische Frage der Lüge.
Zur Klärung der pragmatisch-linguistischen Frage der Lüge konnten hingegen folgende Lügenmerkmale bestimmt werden:
(I) Der Äußerungsakt ist eine Behauptung.
Aufgrund der weiteren Merkmale der Lüge, Unredlichkeit (II) und Täuschungsabsicht (III), lässt sich die Lügenhandlung näher bestimmen als missbrauchte Behauptung, und gehört somit nach Austin zu einer Gruppe von Unglücksfällen, die das Zustandekommen der Handlung nicht verhindern.
Darüber hinaus sind implizite Fälle der lügenhaften Aussage möglich. Eindeutig liegt der Fall bei der konversationalen Implikatur, da sie die eindeutige Bestimmung des Aussageinhaltes und der Mitteilungsabsicht zulässt. Die zweite Gruppe möglicher impliziter Lügen ist die der Propositionsvoraussetzungen. Als Aussagen sind sie dem propositionalen Gehalt der Behauptung implizit. Voraussetzung für mutmaßliche Lügenhandlungen dieses zweiten Typs von Aussagen ist jedoch darüber hinaus, dass Mitteilungsabsicht bzgl. der spezifischen Propositionsvoraussetzung besteht. Erst dann ist die betreffende Aussage auch Teil des vom Sprecher Gemeinten (im Sinne Grice´).
(II) Die Einstellung des Lügenden bezogen auf den Aussageinhalt ist zu kennzeichnen als Überzeugung, dass die Aussage unwahr ist.
Was weiß, glaubt oder denkt der Lügende über den Inhalt seiner Aussage? Weiß er, dass nicht stimmt, was er sagt? Die “Wissens”-Klausel hat sich als zu stark erwiesen. Eine Merkmalsbestimmung mit “zu wissen, dass etwas der Fall ist”, legt nahe, dass ein diesbezügliches Irren seitens des Sprechers ausgeschlossen ist. Um für die Lüge nicht Unfehlbarkeit des Sprechers vorauszusetzen, ist die kongnitive Einstellung des Sprechers zutreffend als “fehlende Überzeugung, dass die Aussage wahr ist” zu kennzeichnen. Zur Lüge kommt im Gegensatz zu anderen komplexen Sprechhandlungen wie die des Schauspielers auf der Bühne, der ebenfalls behauptet ohne überzeugt zu sein von der Wahrheit des Aussageinhaltes, als Kriterium hinzu, dass die Überzeugung des Lügners nicht deklariert und somit den übrigen Gesprächsteilnehmern bzw. Zuhörern verborgen bleibt.
(III) Der Lügende handelt mit Täuschungsabsicht in Bezug auf verdeckte weiterreichender Ziele.
Die Absicht des Lügenden erstreckt sich einerseits darauf, mit einer Behauptungshandlung als intentionales Verhalten, d.h. mit dem Willen, das Behauptete mitteilen zu wollen, in Erscheinung zu treten. Dieser Wille zur Behauptung hat zumindest die Qualität, billigend in Kauf zu nehmen, für seine Aussage Wahrheitsanspruch zu erheben, kontextrelevant zu handeln, die Ansicht zu erzeugen, den Wahrheitsanspruch seiner Aussage begründen zu können, und sich das Fürwahrhalten des Ausgesagten zuschreiben zu lassen. Die kognitive Einstellung des Lügenden ist dabei, dass er nicht vom Wahrheitsgehalt der Aussage überzeugt ist, sondern von dessen Gegenteil. Damit handelt es sich um die Absicht zur unredlichen Behauptung. Diese allgemeine Täuschungsabsicht geht vollständig in Bedingung (I) “Die Lüge ist eine Behauptung” auf und ist somit kein weiteres, notwendiges Merkmal der Lüge.
Der Hauptintenion des Lügenden hingegen, nämlich wozu er die Behauptung missbraucht, wurde damit nicht Rechnung getragen. Die Prototypensemantik hat gezeigt, dass auf verdeckte Ziele gerichtete Täuschungsabsicht zum allgemeinen Verständnis der Lüge gehört. Ob sie als weiteres Lügenmerkmal notwendig ist, und ob diese Ziele moralisch verwerflich zu sein müssen, ist eine offene Frage, die von der Ethik und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beantworten bleibt. In unsere Definition findet die spezielle Täuschungsabsicht als dritte Bedingung Eingang.
Das Ergebnis der pragmatischen Theorie der Lüge lautet zusammenfassend:

Jemand lügt genau dann, wenn er
(I) behauptet, dass p,
(II) der nicht-deklarierten Überzeugung ist, dass nicht-p,
(III) sein Handeln verdeckte Absichten verfolgt.

Hinweise zum Gültigkeitsanspruch dieser Begriffsbestimmung und seinen Grenzen haben wir am Ende des betreffenden Kapitels (in 2.3.) gegeben.
Unser Vorsatz war, die zentralen Herangehensweisen an die Lügenpragmatik darzulegen. So gilt es, nachdem wir mit der pragmatisch-linguistischen Theorie zu einem Ergebnis und vorläufigen Ende gekommen sind, auf eine andere Perspektive und Methode der Lügenexplikation einzugehen. Es ist dies der Standpunkt der Pragmalinguistik mit ihrem Ziel, die Lüge zu beschreiben. Wir teilen nicht Wittgensteins Ansicht, dass die Erklärung ein Scheingesims sei, dass nichts trägt, und auch nicht dessen Forderungen: “Alle Erklärung muss fort, und nur Beschreibung an ihre Stelle treten”, oder “Denk nicht, sondern schau!” (wie oben: Wittgenstein 1949, §§ 217, 109 und 106). Die Beschreibung der Lüge ist aber notwendig im Sinne einer Ergänzung der Theorie und von deren Überprüfung. So wie die Diskussion um die dritte Bedingung der theoretischen Lügenbestimmung auf die konkreten Umstände des Einzelfalles verwiesen hat, so bedürfen auch die übrigen Feststellungen der Verifikation oder Falsifikation durch empirische Beobachtungen. In unserer Metapher von der Bergerkundung ist das der Abstieg zurück zur Lebenswirklichkeit und zu den konkreten Umständen unserer Sprachhandlungen – die abstrahierende Lügenbestimmung war der Aufstieg.
Die Metapher von der Rückkehr in die Alltagswirklichkeit der Lüge ist auch in der Hinsicht sinngebend, da unsere Betrachtungen nicht mit einer exemplarischen Beschreibung in sie hineinführen, sondern sich ihr Schritt für Schritt nähern und den Blick für ihre beschreibende Explikation vorbereitend schärfen. Wir folgen dabei den Bemerkungen Wittgensteins zum Sprachspiel der Lüge und erlauben uns im Sinne der Wegbereitung eine ausführliche Darstellung der Philosophie Wittgensteins – eine Philosophie, die selbst den Weg von der frühen, erklärenden Sprachphilosophie “hinab” zur Beschreibung der Alltagssprache mit ihren Bezügen zur Lebenswirklichkeit zurückgelegt hat.
Die Ausführungen zur Tractatus-Philosophie waren an sich schon eine Zusammenfassung. Wichtigstes Ergebnis der Metaphilosophie Wittgensteins ist der erkenntnistheoretische Zweifel an der erklärenden Sprachtheorie. Sie versuche Merkmale wie das der Lüge festzustellen. Da uns der Einblick in die Welt jedoch verwehrt ist, sind solche Versuche vergeblich: “Die Erklärung eine Art Scheingesims, das nichts trägt” (wie oben: ebd. §217). Erfahrbar ist die Welt ausschließlich in und durch unseren Sprachgebrauch: In unserem Sprachgebrauch, indem wir die Verwendung eines Wortes, z. B. das der “Lüge” beobachten. Durch den Sprachgebrauch, indem wir im alltäglichen Umgang mit den Worten “Lüge”, “lügen”, “lügenhaft” etc dem anderen Lügenverhalten zuschreiben. Die Feststellung von Lügenmerkmalen bleibt auch in der Beschreibung der Lüge ausgeschlossen, da die Beschreibung selbst wieder Sprachspiel und Umgang mit den Worten “Lüge”, “lügen” und sofort ist. Die Antwort auf das erklärungssuchende “warum” kann also auch durch Beschreibung nicht gegeben werden. Doch es besteht die Hoffnung: “Wenn wir die Frage ‚warum‘ unterdrücken, werden wir oft erst die wichtigen Tatsachen gewahr; die dann in unseren Untersuchungen zu einer Antwort führen” (ebd. §471).
Zentraler Gegenstand der Untersuchung bei Wittgenstein ist das Sprachspiel. Der Sprachgebrauch im Sprachspiel ist Teil einer Tätigkeit und Ausdruck spezifischer Lebensformen. Es ist zu beschreiben, wie es der Beobachter vorfindet. Es sollen auch keine Umformungen an den geäußerten Sätzen vorgenommen werden. Dabei ist es beispielsweise möglich, ein Versprechen so umzuformulieren, dass als ein Teil der komplexen Äußerung ein Behauptungssatz entsteht. Dieser ließe sich dann in eine Gebrauchsformel einsetzen, wie wir sie für zuvor für die Lüge expliziert haben. Bei Wittgenstein geschehen die Züge im Sprachspiel jedoch genau so, wie wir sie vorfinden. Ein gelogenes Versprechen etwa bleibt ein Versprechen oder einfach eine Lüge. Nicht durch Umformung auf die Äußerungen einzuwirken und die Äußerungen hinzunehmen, wie sie sind, führt dazu, kein allgemeines Kennzeichen für alle Sprachspiele angeben zu können, und zu einem Sprachspielbegriff mit unscharfen Rändern. Wittgenstein zieht sich auf die Position zurück, dass wir das Sprachspiel mit dem Wort “Spiel” eben so spielen. Wie ein unscharfes Foto, dass deshalb nicht aufhört, ein Foto zu sein, so gilt auch für die Lüge, sie ist ein Sprachspiel mit dem Wort “lügen” und anderen, das keine scharfen Ränder besitzt, und dass sich nicht deutlich von anderen Sprachspielen abgrenzen lässt. Es bestehen Familienähnlichkeiten zwischen den Sprachspielen, die sich nur am Einzelfall näher konkretisieren lassen. Als Sprachspiel ist der Umgang mit dem Wort “Lüge”, “lügen” etc. nur im Kontext möglich; nur dort hat das Wort einen Sinn. Da “lügen” kein performatives Verb ist, wird es in der Zuschreibung von lügenhaftem Verhalten gebraucht. Das Sprachspiel stellt sich überhaupt als Einheit von Sprach- und Sozialverhalten dar. Das Benennen eines Verhalten und die Zuschreibung der Lügenhaftigkeit ist die Art und Weise, in der beim Sprachspiel Lügen diese Einheit zustande kommt. Zu untersuchen gilt also: Wer nennt welches sprachliche Verhalten “Lüge” und in welchem Kontext?
Trotz der Kontextgebundenheit des Sprachspieles folgt es bestimmten Regeln. Sie lassen sich definieren als gemeinsame soziale Praxis oder soziale Gewöhnung. Ein Kind lernt die Regeln für den Umgang mit den Sätzen “Ich habe gelogen” oder “Du hast gelogen” und damit das Sprachspiel, wenn signifikante Umstände vorliegen und dabei die entsprechenden Äußerungen gemacht werden. Dabei erlernt das Kind die Zugehörigkeit bestimmter Sätze zu einem gewissen Verhalten und bestimmten Umständen. Diese Regeln werden im Rahmen der Lebenswirklichkeit modifiziert, spezifiziert und Umständen auch revidiert: “We make up the rules as we go along”. Es besteht ein Zusammenhang zu anderen Sprachspielen. So gehört zum Lügen das Sprachspiel des Verbergens, ist dessen Voraussetzung. Auf der anderen Seite imitiert der Lügende ein Sprachspiel (Fake), etwa das des Behauptens oder das des Versprechens, was das Beherrschen der betreffenden Regeln voraussetzt. Unklar bleibt, ob das Imitat trotz seines Missbrauchs immer noch als Sprachspiel aufzufassen ist, wie wir das für den Sprechakt des unredlichen Behauptens angenommen haben. Dass das imitierte Sprachspiel seinen Witz verloren habe, der beim Versprechen darin bestehen könnte, dass sich der Sprecher auf ein späteres Verhalten festlegt, oder bei der Mitteilung, dass sich der andere darauf verlässt, wahrheitsgemäße Auskunft bekommen zu haben, deutet darauf hin, dass von dem betreffenden Sprachspiel nicht mehr die Rede sein kann. Es wären dies Fälle des Sprachspieles Lüge, dessen Witz darin liegt, dass der andere das Gesagte für gültig hält, indem er sich auf etwas verlässt, das vom Sprecher von vornherein unterminiert worden ist. Trotz dieser einseitigen Vorteilnahme ist die Lüge soziale Gewohnheit mit gemeinschaftlich konstituierten Regeln, da jeder Teilnehmer der Sprachgemeinschaft sowohl mit der Rolle des Lügners als auch mit der des Belogenen vertraut ist. Zudem gehört zum Sprachspiel der Lüge, dass es normalerweise nicht unentdeckt bleibt; zumindest gehört es zu den spezifischen Kontextbedingungen, unter denen das Sprachspiel Lüge wie oben beschrieben erlernt werden konnte.
Damit ist das Lügen auch kein Fall privaten Sprachgebrauchs, den Wittgenstein für ausgeschlossen hält. Andererseits ist das Sprachverhalten des Lügners auch kein expressiver Sprachgebrauch, da es im Verbund mit dem Fake von Sprachspielen und dem Verbergen des inneren Erlebens als weiterem Sprachspiel einhergeht. Privat im Sinne Wittgensteins sind auch nicht die zur Lüge gehörende Heimlichkeit und die Lügenabsicht. Sie sind charakteristische Empfindungen des Lügens, die als Verhalten beim Erlernen und im Umgang mit der Lüge mit im Spiel sind, und somit keine singulären Ereignisse oder Erfahrungen.
Die Bemerkungen Wittgensteins zum Sprachspiel Lüge sind letztlich keine ausreichende Darstellung des Lügenspieles. Oftmals wird die Lüge von Wittgenstein als Beispiel angeführt, um sein Verständnis von Sprachgebrauch und Sprachspiel zu veranschaulichen. Eine geschlosse Darstellung und Beschreibung kann und will daraus nicht resultieren. Die Sprachspiele zu beschreiben bleibt bei Wittgenstein eine Forderung, für deren Erfüllung er zahlreiche Anregungen geben und vor allem ein tiefgehendes Verständnis des sprachlichen Alltags vermitteln will. Dieser ist eng verbunden und komplex verknüpft mit den gesellschaftlichen Wirklichkeiten, die es in engen Ausschnitten zu betrachten und zu beschreiben gilt – eine Aufforderung nicht zuletzt an die Linguistik; und in pragmalinguistischen Untersuchungen kommt sie dieser Aufforderung bereits nach. Dass die sprachwissenschaftliche Beschreibung des Sprachspieles Lüge für einzelne Sprechergruppen und deren Kontexte Desideratum und sinnvolle Verlängerung von Wittgensteins Sprachphilosophie in die Sprachwissenschaft ist, wurde oben bereits konstatiert.
In gewisser Hinsicht waren die Ausführungen über Wittgenstein nicht nur Vor-, sondern auch eine Nachbereitung. Denn obwohl sich die Pragmalinguistik auf den Philosophen beruft, ist seine Spätphilosophie dort oft nur unzureichend rezipiert worden. Der Bedarf nach einer eigenen Auseinandersetzung mit Wittgenstein als Wegbereiter der Pragmalinguistik bleibt bestehen.
Wir enden mit einem Ausblick, welche Ergänzungen zur Theorie der Lüge und der Theorie ihrer Beschreibung sinnvoll und weiterführend sein können. Die Diskussion des Begriffes der “Regel”, der bei Wittgenstein noch unklar bleibt und damit auch der bisherige Versuch, Regeln des Sprachspiels Lüge zu explizieren, kann auf andere Autoren ausgedehnt werden. Die Bezugnahme auf den Regelbegriff John Searles könnte Zusammenhänge zwischen den beiden hier getrennt behandelten Gebieten der Sprachspielphilosophie Wittgensteins und der Sprechakttheorie erschließen.
Entgegen der Maßgabe Wittgensteins halte ich die Bildung, den Wandel und die Gültigkeit von Sprachspielregeln mit einem fundierten Begriff von “Konventionalität” für erklärbar. Eine entsprechende Begriffsklärung hat David Lewis´ in “Convention”, sowie seinen späteren Aufsatz “Languages und language” vorgenommen; sie scheint zu Wittgensteins Auffassung von Regeln als sozialer Gewöhnung zu passen, was aber erst überprüft werden muss. Nicht ausbleiben kann die Gegenüberstellung der Begiffe Konvention und Intention als Fundamentalkategorien jeglicher Theorie der zwischenmenschlichen Verständigung.
An die Frage der Bedeutung von Konventionen für das Lügenspiel schließt sich die Frage an, wie Konventionen entstehen und Bestand haben können angesichts ihres Missbrauchs durch die Lüge. Sind Kooperationsbereitschaft und Aufrichtigkeit der Sprecher conditio sine qua non für das Zustandekommen sprachlicher Konventionen, so besteht Gefahr für die Möglichkeiten, sich mittels Sprache zu verständigen. Denn Lügen können kaum als kooperative Bemühungen verstanden werden. Und dennoch scheinen sie die Gültigkeit sprachpragmatischer Regeln nicht außer Kraft zu setzen. Eine Hypothese dazu ist, dass es weniger kooperative Bemühungen der Angehörigen einer Sprachgemeinschaft als vielmehr koordinative Anstrengungen sind, die zu Konstitution und Bestand von Regeln beitragen. Als koordinative Anstrengung könnte auch die Konventionalisierung der Lüge verstanden werden, die für bleibende “Verständigungssicherheit” in einer Gruppe dadurch sorgt, dass von den Sprechern bis zu einem gewissen Grad erwartet würde, dass bestimmte Äußerungen gelogen sein können. Ist eine solche Konvention denkbar? Wie sie entstehen könnte, dafür gibt das in dieser Untersuchung verwendete Fallbeispiel des notorischen Lügners, der vom Reisenden B nach der Sicherheit auf dem Weg durch den Wald gefragt wird, erste Hinweise. Vorausgesetzt, eine solche Konvention ließe sich nachweisen: Wodurch und wie stark müsste ihre Geltung eingeschränkt sein, damit verhindert werden kann, dass zuletzt nicht der, der die Wahrheit sagt, der Lügner ist, und dass Verständigungssicherheit und kooperative Einstellung doch gefährdet würden, so dass in der Folge durch Autonomie und Willkür in der Sprachverwendung doch ein zweiter Turm von Babylon errichtet werden würde.
Nach der Ergänzung des theoretischen Rüstzeugs läge es dann an der Untersuchung empirischen Sprachmaterials, zu zeigen, wie das Lügenspiel in der Alltagswelt gespielt wird, und in seiner Regelhaftigkeit zu beschreiben. Als Methode steht die Gesprächsanalyse zur Verfügung; eine entsprechende Methodologie gälte es freilich der Untersuchung voranzustellen.
Ich hoffe und glaube, dass ein weitergehender Austausch zwischen Sprachphilosophie und linguistischer Arbeit, wie wir ihn hier vorgeschlagen haben und um den wir uns zuvor in unserer Untersuchung bemüht haben, zu weiteren interessanten Fragestellungen und Aufschlüssen über die magna questio der Lüge führen wird. Hinsichtlich einer empirischen Untersuchung kann auf dem Wege bewährter sprachwissenschaftlicher Methode und unter Bezugnahme auf die theoretischen Erörterungen, die “tatsächliche Lüge”, d.h. die Lüge als konkretisierte gesellschaftlich-kulturelle Wirklichkeit beschrieben werden. Als zweite Zielrichtung können auf dem vorgeschlagenen Wege neue Einsichten in der pragmatisch-linguistischen Sprachauffassung und in die Wahrheit und das Sein des Menschen gewonnen werden.


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