1. Name der Studieneinheit: Studieneinheit
Namenkunde (Onomastik)
2. Fachgebiet / Verantwortlich: Germanistik
/ Indogermanische
Sprachwissenschaft / Slavistik
/
PD Dr. E. Hansack
3.
Inhalte / Lehrziele: Theoretische
und praktische Namenkunde:
Theorie
des Namens (als Teil der Sprachtheorie), Erforschung der Namensysteme von
Einzelsprachen, konkrete Forschungsprojekte (z.B. “Bavaria Slavica”), Namendidaktik.
4. Voraussetzungen: Ausreichende
Sprachkenntnisse des jeweiligen Faches, die notwendigen Kenntnisse der
diachronen und der synchronen Sprachwissenschaft.
5. Bedingungen / verwendbar in: Frei kombinierbares
Nebenfach.
6. Modularer Aufbau: Erst
Basismodul, dann Aufbaumodul.
7. Kursangebot / zeitlicher Rahmen: In
jedem Modul werden die erforderlichen Kurse innerhalb von 2
Semestern angeboten; die Module werden nacheinander, nicht parallel angeboten.
8. Die
Endnote der gesamten Studieneinheit wird aus dem Durchschnitt der Noten der
erworbenen Module ermittelt.
ONO - M 01
1.
Name des Moduls: Basismodul
Namenkunde (Onomastik)
2. Fachgebiet / Verantwortlich: Germanistik / Indogermanische
Sprachwissenschaft / Slavistik
/
PD Dr. E. Hansack
3. Inhalte / Lehrziele: Erwerb von
Grundkenntnissen in den Bereichen:
Allgemeine Namenkunde, Theorie des Namens, Namensysteme,
Quellenkunde, Archivarbeit, Anlage von Namensammlungen, Namendidaktik,
Namenauskünfte, Namenkunde und Nachbardisziplinen (Archäologie,
Siedlungsgeschichte, Siedlungsgeographie, Soziologie, Psychologie u.a.).
4. Voraussetzungen: Ausreichende
Sprachkenntnisse des jeweiligen Faches, die notwendigen Kenntnisse der diachronen
und der synchronen Sprachwissenschaft.
5.
Bedingungen: —
6. Wie häufig wird das Modul
angeboten? Die Kurse werden im
Studienjahr einmal angeboten.
7.
In welcher Zeit kann das Modul absolviert werden? 2 Semester.
8.
Zusammensetzung:
|
Nr. |
Veranstaltungen |
SWS |
LP |
|
|
A
Pflichtbereich |
|
|
|
1 |
Ein PS oder eine Ü oder eine V „Einführung in die
Namenkunde“ (interdisziplinär oder fachbezogen) |
2 |
7 |
|
2 |
Ein PS oder eine Ü oder eine V zur Theorie des Namens, zu Namensystemen in Einzel- oder Kontaktsprachen, zu
Namenkunde und Nachbardisziplinen, zur Namendidaktik |
2 |
7 |
|
|
|
|
|
|
|
B
Wahlbereich |
|
|
|
3 |
Ein PS oder eine Ü oder eine V zur Theorie des Namens, zu Namensystemen in Einzel- oder Kontaktsprachen, zu
Namenkunde und Nachbardisziplinen, zur Namendidaktik |
1-2 |
3,5-7 |
|
4 |
Ein Einführungskurs in die
Sprachwissenschaft
|
2 |
4 |
|
5 |
Ein PS oder eine Ü oder eine
V zu einer älteren Sprachstufe
|
1-2 |
3,5-7 |
|
|
|
|
|
|
|
Summe
aus dem Pflichtbereich |
4 |
14 |
9.
Die Veranstaltungen sind im Rahmen der für die Prüfungen gesetzten Fristen
wiederholbar.
10.
Die Endnote des Moduls wird aus dem Durchschnitt der Noten in den Veranstaltungen
Nr. 1 und Nr. 2 ermittelt.
ONO - M 02
1.
Name des Moduls: Aufbaumodul
Namenkunde (Onomastik)
2. Fachgebiet / Verantwortlich: Germanistik /
Indogermanische Sprachwissenschaft / Slavistik
/
PD Dr. E. Hansack
3. Inhalte / Lehrziele: Erwerb von
vertieften Kenntnissen in den Bereichen:
Personennamen; Geographische Namen; Namensysteme in
Einzelsprachen; Namensysteme in Kontaktsprachen; Textlinguistik des Namens;
Namen in der Literatur; Übersetzung von Namen; Namendidaktik u.a.m.
4. Voraussetzungen: Ausreichende
Sprachkenntnisse des jeweiligen Faches, die notwendigen Kenntnisse der
diachronen und der synchronen Sprachwissenschaft.
5. Bedingungen: Erfolgreicher
Abschluss des Basismoduls Namenkunde
(Onomastik).
6. Wie häufig wird das Modul
angeboten? Die Kurse werden im
Studienjahr einmal angeboten.
7.
In welcher Zeit kann das Modul absolviert werden? 2 Semester.
8.
Zusammensetzung:
|
Nr. |
Veranstaltungen |
SWS |
LP |
|
|
A
Pflichtbereich |
|
|
|
1 |
Ein HS oder eine Ü oder eine V zu den unter Punkt 3
angeführten Themenkomplexen |
2 |
7 |
|
2 |
Ein HS oder eine Ü oder eine V zu den unter Punkt 3
angeführten Themenkomplexen |
2 |
7
|
|
|
|
|
|
|
|
B
Wahlbereich |
|
|
|
3 |
Ein HS oder eine Ü oder eine V zu den unter Punkt 3
angeführten Themenkomplexen oder zu anderen Namenarten |
1-2 |
3,5-7 |
|
|
|
|
|
|
|
Summe
aus dem Pflichtbereich |
4 |
14 |
9.
Die Veranstaltungen sind im Rahmen der für die Prüfungen gesetzten Fristen wiederholbar.
10.
Die Endnote des Moduls wird aus dem Durchschnitt der Noten in den
Veranstaltungen Nr. 1 und Nr. 2 ermittelt.