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RKS-Selbstbedienungsfunktion (Mein RKS): Ich als Kurs-Teilnehmer
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| Dieser Text ist im Aufbau. Bis zu seiner Reife halten Sie sich bitte vor allem an die Beschreibung für Benutzer ab Seite 32 |
Inhaltsverzeichnis |
Zusammenfassung
Der RKS weiss natürlich nur von solchen Kursteilnahmen, die über den RKS abgewickelt wurden (Online-Anmeldung). Falls der Veranstalter seine Teilnehemrverwaltung ebenfalls über den RKS abgewickelt hat (Zulassung, Feststellung des Erfolgs usw.), kann der RKS auch Auskunft über das Ergebnis der Teilnahme geben.
Es sei dringend empfohlen, auch bei den FAQs nachzulesen, was die Benutzer so alles bewegt.
Die Sichten des Kursteilnehmers
Die übliche Ansicht
In einer solchen Liste findet man die üblichen Status-Informationen:
- Zulassung:
Anmeldeverfahren, nach dem der Veranstalter Berwerbungen um die Teilnahme entgegen nimmt und aus Bewerbern Teilnehmer macht(e).
- Status (Anmelde- bzw. Teilnehmerstatus): Mein Verhältnis zu einem Kursplatz.
- Erfolg: Erfolgreiche Teilnahme, fals diese vom Veranstalter im RKS vermerkt wurde!
Hier beginnt auch der Weg, sich online wieder abzumelden: Solange die
Abmeldefrist läuft, kann man sich von diesen Kursen selbst abmelden. Man kann sich allerdings nicht nocheinmal selbst zu dem selben Kurs anmelden s.u.
Befindet man sich auf der
Anmeldeliste einer Veranstaltung, die die
RKS-Taler verwendet, erscheint eine zusätzliche Spalte Taler mit Links 'Bieten'.
Während der Vergabephase kann der Veranstalter die Anzeige der Anmelde-Zustände unterdrücken, um die Bewerber nicht mit sich ändernden Lagen zu verwirren, solange die Vergabe noch im Gange ist:
Die Gebots-Ansicht für Kurse mit dem RKS-Taler
Wieder ist Status die zunächst wichtigste Spalte: Sie gibt Auskunft darüber, ob man (schon) im Kurs ist oder nicht. Verfahren, die einen auf Abruf belassen, entscheiden erst nach Ende der Anmeldefrist, was aus einem bezüglich der Kursteilnahme wird.
Der
RKS-Taler bietet eine echte Möglichkeit, seine Teilnahmechancen an stark nachgefragten Kursen zu erhöhen, natürlich nur, wenn man sich informiert und mitmacht!
Mehr dazu unter Der RKS-Taler, Zulassungsverfahren mit Prioritäten. (Ich würde das lesen!)
Während der Vergabephase kann der Veranstalter die Anzeige der Anmelde-Zustände unterdrücken, um die Bewerber nicht mit sich ändernden Lagen zu verwirren, solange die Vergabe noch im Gange ist:
Wahr oder falsch?
- Ich kann mich beliebig oft zur selben Veranstaltung an- und wieder abmelden
- Das hängt vom Verfahren und vom Veranstalter ab.
- Im RKS kann man einen Zyklus (Anmeldung und Anmeldung) selbst durchlaufen. Zur erneuten Anmeldung braucht man einen Administrator (s.u.)
- Es ist unerheblich, ob ich mich abmelde oder nicht.
- Darauf würde ich nicht wetten!
- Bei Sprach-Kursen entstehen Kosten, wenn man sich nicht fristgerecht abmeldet.
- Bei manchen Vorlesungen meldet man sich gleichzeitig zur Klausur an und gilt als durchgefallen, wenn man sich nicht fristgerecht abmeldet.
- Manche Kursleiter merken es sich, wenn Namen durch mehrfaches Nichterscheinen im Kurs auffallen.
- Ganz nebenbei ist es nicht nur in Zeiten knapper Ressourcen ziemlich asozial, Plätze zu belegen, die man nicht in Anspruch nimmt.
- Ich kann mich innerhalb der Frist nicht erneut zur selben Veranstaltung anmelden.
- Falsch, ich kann das nur nicht selbst tun.
- Es kommt immer wieder vor, dass man sich zu einer Veranstaltung anmeldet, dann wieder abmeldet, um sich dann schließlich doch wieder anmelden zu wollen.
- Der RKS macht das einen Zyklus lang mit: Anmeldung und eine fristgerechte Abmeldung. Beim nächsten Anmeldeversuch 'streikt' er (zurecht).
- Der Hintergrund: Mit der ersten Anmeldung wird man Mitglied der
Anmeldeliste und bekommt einen Anmelde-Zustand zugewiesen, z.B. Nachrücker. Die Abmeldung ändert nur diesen Zustand und löscht nicht den ganzen Eintrag. Alle weiteren Anmeldeversuche ergeben, dass man schon auf der Liste ist und werden somit abgebrochen.
- Das ist Absicht! In vielen Veranstaltungen gibt es erhebliche Probleme mit Leuten, die sich zu zahllosen Kursen anmelden und dann nicht erscheinen. Das macht eine Planung der benötigten Ressourcen fast unmöglich. Soll der Veranstalter mit 100 oder 40 Teilnehmern planen? Das Beispiel ist leider sehr realistisch. Noch deutlicher wir es bei kostenpflichtigen Veranstaltungen: Man belegt sicherheitshalber Plätze in mehreren Kursen und geht dann zu einem hin. Nicht belegte Plätze kosten den Veranstalter schlichtweg Geld. Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, einen Generalverdacht über alle Kursteilnehmer zu stülpen!! Alle Beteiligten haben vielfältige und gute Gründe. Das Ergebnis bleibt dennoch problematisch.
- Wie meldet man sich also erneut an?
- Wenden Sie sich an den Veranstalter, dessen Sekretariat oder an mich (dieter.piesch@rz.uni-r.de), solange die Anmeldefrist noch läuft.
- Nach Ende der Anmeldefrist bleibt nur noch der Veranstalter, da dieser allein über die Platzvergabe entscheidet.
- Siehe FAQ zur Anmeldung
Mehr davon
Was die Leute so bewegt, findet sich (teilweise) in





