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RKS: Anmelde-Liste


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RKS: Anmelde-Liste

Aus RZ Wiki

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Die Anmeldeliste zeigt, solange kein Kursleiter explizit Löschungen vornimmt, alle Personen, die sich (online) um die Teilnahme an dem zugehörigen Kurs beworben haben. Selbstverständlich haben nur Kurse, die ihre Teilnehmer im RKS verwalten, eine solche Liste im RKS. Sie ist jederzeit frei einsehbar zur Verfügung und veröffentlicht folgende Daten, die im übrigen nicht dem Datenschutz unterliegen: Name, Zeitpunkt der Anmeldung, Status des Bewerbers bzw. Teilnehmers.


Inhalt der Anmelde-Liste

  • Name der BewerberIn
  • Datum der Aufnahme in die Liste der Bewerber um einen Kursplatz
  • Anmelde-Status, d.h. Verhältnis zum Kurs: zugelassen, Nachrücker usw.

Bild:Anf 009.gif

Voreingestellt ist diese Liste nach dem Nachnamen sortiert (s.u.).

Der Veranstalter kann für jeden Kurs einzeln einstellen, ob die Anmelde-Zustände angezeigt werden oder nicht. Die Idee dahinter ist, die Teilnehmer während eines Vergabeverfahrens nicht zu verwirren.

Bild:Editkursnb 0020.gif

Ab Juli 2011

Die hier beschriebenen Änderungen sind seit dem 1. Juli 2011 in Betrieb.


Bei Zugriff von "außerhalb" der Universität werden Name und Vorname anonymisiert:

Bild:RKS 01.jpg

Bild:RKS 04.jpg

Mehr dazu in RKS: Anonymisierte Teilnehmerlisten

Status der Bewerber bzw. Teilnehmer

Von besonderer Bedeutung ist das Verständnis der ausgewiesenen Anmelde-Zustände:

Wert Beschreibung
Status derzeit nicht angezeigt kein Zustand, sondern nur die Aussage, dass der Veranstalter dabei ist, den Zustand zu ändern, indem er z.B. ein Vergabeverfahren durchführt.
zum Kurs zugelassen Person kann definitiv am Kurs teilnehmen
zugelassener Nachrücker Vormals Nachrücker, jetzt zugelassener Kursteilnehmer
ausserordentlich zum Kurs zugelassen Ausserhalb der "normalen" Anmeldemodalitäten zum Kurs zugelassener Teilnehmer. Es ist Sache des Kursleiters, ausreichend Platz für diese bereitzuhalten.
bedingt zugelassen Der Kursteilnehmer ist unter bestimmten Auflagen zu der Veranstaltung zugelassen. Beispiel: Aufnahmeprüfung, fristgerechte Bezahlung.
nur zur Prüfung zugelassen Person ist nur für die Teilnahme am Leistungsnachweis zugelassen und nimmt an den Veranstaltungen NICHT teil, belegt also keinen Platz.
als Gast zugelassen Der Kursteilnehmer hat das Recht, im Kurs anwesend zu sein. Er nimmt nicht an Leistungsnachweisen teil und belegt in diesem Sinn keinen Platz. Gäste zählen also nicht für etwaige Teilnehmerbeschränkungen
auf Abruf Person ist in der Gruppe von Bewerbern, aus der die Kursteilnehmer ermittelt, z.B. ausgelost, werden. Eine Entscheidung ist nocht nicht gefallen. N.b. Erst nach Anmeldeschluss wird entschieden, wer zugelassen wird und wer nicht. Wird das Taler-Verfahren angewandt, gilt das Gleiche: Die Gebote an Spielgeld verändern die Anordnung der Bewerber, bewirken aber keine Zulassung.
Nachrücker Nachrücker: Person kann möglicherweise am Kurs teilnehmen, wenn andere Kursteilnehmer abspringen. Normalerweise werden Nachrücker durch das Datum der Anmeldung angeordnet: Je früher man sich angemeldet hat, umso näher ist man einem Kursplatz.
rechtzeitig (online) abgemeldet irgendwie rechtzeitig abgemeldet: Person war zum Kurs angemeldet, hat sich aber rechtzeitig vor Kursbeginn wieder abgemeldet. Konsequenzen aus der Anmeldung sind nicht zu befürchten. N.b. Eine erneute Anmeldung zum Kurs kann nur durch einen Administrator durchgeführt werden.
rechtzeitig schriftlich abgemeldet schriftlich abgemeldet. Das Bild:Glossariconneu.gif ZSK will wissen, auf welchem Weg sich ein Teilnehmer abgemeldet hat. Ausserhalb des ZSK ohne Bedeutung.
nicht erschienen Der Kursteilnehmer ist nicht (rechtzeitig) zum Kurs erschienen und hat sein Recht, am Kurs teilzunehmen, verwirkt. Er wurde vom Kurs ausgeschlossen.
nicht zugelassen nicht zugelassen: Person kann definitiv NICHT am Kurs teilnehmen
nicht nachgerückter Nachrücker Die Person hätte nachrücken können, war aber zum relevanten Zeitpunkt nicht erreichbar und wurde daher übergangen.
Kurs abgebrochen Der Kursteilnehmer war eine bestimmte Zeit lang im Kurs und hat ab einem bestimmten Zeitpunkt den Kurs abgebrochen.
Zulassung verwirkt Der Kursteilnehmer hat sein Recht, am Kurs teilzunehmen, verwirkt. Er wurde vom Kurs ausgeschlossen.

Die vergebenen Zustände hängen vom Anmeldeverfahren ab. Viele Fragen hierzu beantwortet das RKS-FAQ

Wichtige Anmerkungen

Warum man sich nicht nach einer Abmeldung selbst wieder anmelden kann ..
Die Anmeldung besteht darin, dass man in die Anmelde-Liste aufgenommen wird. Hat man sich abgemeldet, ist man immer noch auf der Anmeldeliste, nur in einem anderen Zustand und kann nicht erneut aufgenommen werden.
Das FAQ des RKS ist eine Fundgrube
Siehe FAQ für Kursteilnehmer


Sortieren und Speichern

Die Sortierreihenfolge kann man ebenso ändern wie den Umfang der Liste. Man kann sie auch abspeichern und mitnehmen.

Bild:Anf 010.gif

Bei zeitabhängigen Anmeldeverfahren kann man z.B. nach den Anmeldedatum sortieren, um seine Chancen, als Nachrücker in den Kurs zu kommen, zu taxieren.


Empfohlene Links

Letzte Änderung: 26.06.2007 von Georg Wallisch