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RKS: Anmelde-Zustände


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RKS: Anmelde-Zustände

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Zusammenfassung

Personen, die in die Anmelde-Liste einer Veranstaltung aufgenommen werden, deren Teilnehmer über den RKS verwaltet werden, erhalten bei der Anmeldung oder durch den Eingriff des Veranstalters eine Statusangabe, die das Verhältnis des Bewerbers/Teilnehmers zu der Veanstaltung beschreibt, den Teilnehmer-Status

Die Begriffe Teilnehmer-Status und Anmelde-Zustand werden synonym gebraucht. Sie beschreiben das selbe, nur für verschiedene Phasen der Teilnahme.

Gelegentlich werden Sie Status derzeit nicht angezeigt finden. Das bedeutet, dass der Veranstalter den Status vorübergehend verbirgt, solange z.B. ein Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.


Teilnehmer-Zustände des RKS (Teilnehmer-Status)

Wert Beschreibung
Status derzeit nicht angezeigt kein Zustand, sondern nur die Aussage, dass der Veranstalter dabei ist, den Zustand zu ändern, indem er z.B. ein Vergabeverfahren durchführt.
zum Kurs zugelassen Person kann definitiv am Kurs teilnehmen
zugelassener Nachrücker Vormals Nachrücker, jetzt zugelassener Kursteilnehmer
ausserordentlich zum Kurs zugelassen Ausserhalb der "normalen" Anmeldemodalitäten zum Kurs zugelassener Teilnehmer. Es ist Sache des Kursleiters, ausreichend Platz für diese bereitzuhalten.
bedingt zugelassen Der Kursteilnehmer ist unter bestimmten Auflagen zu der Veranstaltung zugelassen. Beispiel: Aufnahmeprüfung, fristgerechte Bezahlung.
nur zur Prüfung zugelassen Person ist nur für die Teilnahme am Leistungsnachweis zugelassen und nimmt an den Veranstaltungen NICHT teil, belegt also keinen Platz.
als Gast zugelassen Der Kursteilnehmer hat das Recht, im Kurs anwesend zu sein. Er nimmt nicht an Leistungsnachweisen teil und belegt in diesem Sinn keinen Platz. Gäste zählen also nicht für etwaige Teilnehmerbeschränkungen
auf Abruf Person ist in der Gruppe von Bewerbern, aus der die Kursteilnehmer ermittelt, z.B. ausgelost, werden. Eine Entscheidung ist nocht nicht gefallen. N.b. Erst nach Anmeldeschluss wird entschieden, wer zugelassen wird und wer nicht. Wird das Taler-Verfahren angewandt, gilt das Gleiche: Die Gebote an Spielgeld verändern die Anordnung der Bewerber, bewirken aber keine Zulassung.
Nachrücker Nachrücker: Person kann möglicherweise am Kurs teilnehmen, wenn andere Kursteilnehmer abspringen. Normalerweise werden Nachrücker durch das Datum der Anmeldung angeordnet: Je früher man sich angemeldet hat, umso näher ist man einem Kursplatz.
rechtzeitig (online) abgemeldet irgendwie rechtzeitig abgemeldet: Person war zum Kurs angemeldet, hat sich aber rechtzeitig vor Kursbeginn wieder abgemeldet. Konsequenzen aus der Anmeldung sind nicht zu befürchten. N.b. Eine erneute Anmeldung zum Kurs kann nur durch einen Administrator durchgeführt werden.
rechtzeitig schriftlich abgemeldet schriftlich abgemeldet. Das Bild:Glossariconneu.gif ZSK will wissen, auf welchem Weg sich ein Teilnehmer abgemeldet hat. Ausserhalb des ZSK ohne Bedeutung.
nicht erschienen Der Kursteilnehmer ist nicht (rechtzeitig) zum Kurs erschienen und hat sein Recht, am Kurs teilzunehmen, verwirkt. Er wurde vom Kurs ausgeschlossen.
nicht zugelassen nicht zugelassen: Person kann definitiv NICHT am Kurs teilnehmen
nicht nachgerückter Nachrücker Die Person hätte nachrücken können, war aber zum relevanten Zeitpunkt nicht erreichbar und wurde daher übergangen.
Kurs abgebrochen Der Kursteilnehmer war eine bestimmte Zeit lang im Kurs und hat ab einem bestimmten Zeitpunkt den Kurs abgebrochen.
Zulassung verwirkt Der Kursteilnehmer hat sein Recht, am Kurs teilzunehmen, verwirkt. Er wurde vom Kurs ausgeschlossen.


Wer vergibt welche Zustände?

Bei manchen Anmelde-Verfahren vergibt der RKS zum Zeitpunkt der Anmeldung einen Zustand. Dies gilt auch für die Online-Abmeldung.

Der Veranstalter hat jederzeit freien Zugriff auf die Anmeldezustände und kann diese nach Gutdünken ändern.

Letzte Änderung: 26.06.2007 von Georg Wallisch