Hilfskräfte im Visier

Tarifverhandlungen für "HiWis" werden im März fortgesetzt

Am 17. Januar trafen sich Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Gewerkschaften ÖTV und GEW in Frankfurt. Nach zweijähriger Unterbrechung wurden damit die Verhandlungen über einen Tarifvertrag für studentische "Hilfskräfte" wiederaufgenommen. Bisher herrscht der für den öffentlichen Dienst einmalige Zustand, daß eine ganze Beschäftigtengruppe in ungeschützten Verhältnissen arbeitet und dabei gravierende Unterschiede in der Bezahlung hinnehmen muß.

So verdient ein studentischer Beschäftigter an der Universität Saarbrücken in der Stunde 17.50 Mark, während in Bayern die Vergütungen je nach Universität lediglich bei ca. 10 Mark liegen. Ebensowenig existiert eine verbindliche Regelung über Einstellungskriterien, Urlaubsanspruch, Fortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz usw. Auch heikle Punkte wie die rechtliche Situation bei Unfällen während der Arbeitszeit konnten ohne Tarifvertrag noch nicht geklärt werden. Mancher HiWi hat diesbezüglich schon böse Erfahrungen gemacht.
Ende 1992 lag ein Tarifvertrag zur Regelung dieser Punkte unterschriftsreif vor. Der Abschluß wurde jedoch im letzten Moment insbesondere durch das bayerische Kultusministerium verhindert. In den Verhandlungen am 17. Januar unterbreitete die TdL als Vertreterin der Arbeitgeberseite ein neues Angebot, das weit unter den Vorgaben des Entwurfs von 1992 lag und in mehreren Bundesländern erhebliche Einkommensunterschiede für studentische Hilfskräfte zur Folge hätte. Die Verhandlungen sollen nun im März fortgesetzt werden, wobei die Gewerkschaften für die Annahme des Entwurfs von 1992 eintreten.
Der angestrebte Tarifvertrag sieht eine gleichartige Stundenvergütung von 17.93 Mark für alle "HiWis" an Universitäten, FHs und Gesamthochschulen vor. Durch die Tariferhöhungen von 1993 und 1994, die bisher den Hilfskräften vorenthalten wurden, würde das stündliche Einkommen nun bei 18.84 Mark liegen. Das Argument, durch höhere Vergütungen könnten dann aber auch nur weniger "HiWis" beschäftigt werden, zieht dabei nicht: nach Maßgabe des Tarifvertrags ergäbe sich durch die Auslagerung der Vergütungen für studentische Beschäftigte in planmäßige Personalstellen eine erhebliche Entlastung für die Hochschulen. Diese hätten umsomehr die Möglichkeit, die in den Länderetats aufgrund der eigenen Richtlinien wie der tarifvertraglichen Verpflichtungen angehäuften Mittel für studentisches Personal einzufordern.
Einen Tarifvertrag wird es nur geben, wenn sich die Betroffenen selbst dafür engagieren. An der Uni Regensburg existiert seit Dezember ein gemeinsamer Arbeitskreis des Sozialreferats des Studentischen SprecherInnenrats und der örtlichen Studierendengruppe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der für den Tarifvertrag eintritt. Regelmäßiger Treff siehe Veranstaltungskalender: GEW. Matthias B. Lauer



Siehe auch: Beim Kanzler nachgefragt
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