Ziele
Agenda21 an der Uni Regensburg
Folgende Ziele wurden in einer gemeinsamen Erklärung europäischer
Hochschulen unterzeichnet:
1. Institutionelle Verpflichtung
Die Universitäten sollen eine konkrete Verpflichtung für die Grundsätze
und Realisierung von Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung innerhalb der
Lehre und Forschung eingehen.
2. Umweltethik
Die Universitäten sollen bei ihren Lehrenden, Studierenden und in der
Öffentlichkeit nachhaltiges Konsumverhalten und einen ökologischen
Lebensstil fördern, indem Programme angeregt werden, die Fähigkeiten
der Wissenschaftler auszubauen, Umweltverständnis zu vermitteln.
3. Weiterbildung von Beschäftigten
Die Universitäten sollen Ausbildung, Weiterbildung und Engagement ihrer
Beschäftigten im Hinblick auf Umweltaspekte fördern, damit sie ihre
Arbeit in Verantwortung für die Umwelt ausüben können.
4. Programme zur Umweltbildung
Die Universitäten sollen in sämtlichen Bereichen Umweltaspekte
integrieren und Umweltbildungsprogramme sowohl für Dozenten und Forscher
als auch für Studierende aufstellen. Unabhängig von ihrem
Arbeitsbereich sollen sie sich alle orientieren an der globalen Herausforderung
von Umwelt und Entwicklung.
5. Interdisziplinarität
Die Universitäten sollen interdisziplinäre und fächerübergreifende
Ausbildungs- und Forschungsprogramme, bezogen auf nachhaltige Entwicklung,
als Teil ihres originären Auftrags fördern. Sie sollen versuchen, das
Konkurrenzdenken zwischen den Abteilungen und Fachbereichen zu überwinden.
6. Wissenstransfer
Die Universitäten sollen Anstrengungen fördern, um die Lücken in
der für Studierende, Akademiker, Entscheidungsträger und der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Literatur zu schließen, indem
sie informative Unterrichtsmaterialien erarbeiten, öffentliche Vorträge
organisieren und Weiterbildungsprogramme anbieten. Sie sollten auch vorbereitet
werden, sich an Umweltaudits zu beteiligen.
7. Vernetzung
Die Universitäten sollen interdisziplinäre Netzwerke von Umweltexperten
auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene bilden mit dem
Ziel, in gemeinsamen Umweltprojekten in Forschung und Lehre zusammenzuarbeiten.
Dazu soll die Mobilität von Studierenden und Lehrenden gefördert werden.
8. Partnerschaften
Die Universitäten sollen die Initiative ergreifen, Partnerschaften mit
anderen betroffenen Bereichen der Gesellschaft einzugehen, um koordinierte
Herangehensweisen, Strategien und Handlungspläne zu entwerfen und umzusetzen.
9. Fortsetzung von Weiterbildungsprogrammen
Die Universitäten sollen entsprechende Umwelt-Weiterbildungsprogramme für
verschiedene Zielgruppen entwickeln, z.B. für die Wirtschaft, Behörden,
Nicht-Regierungsorganisationen und Medien.
10. Technologietransfer
Die Universitäten sollen zu Weiterbildungsprogrammen beitragen, die dazu
dienen, bildungsfreundliche, innovative Techniken und fortschrittliche
Managementmethoden weiterzugeben.
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