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Entwicklung und Struktur der Universität Regensburg
I. Die Universität Regensburg wurde am 18.7.1962 gegründet, mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags, in Regensburg eine Universität mit voll ausgebautem Forschungs- und Lehrbetrieb zu errichten. Damit ging ein jahrhundertealter Wunsch der Stadt und der Region in Erfüllung, denn bereits Herzog Albrecht IV. plante 1486 die Errichtung einer Universität in Regensburg. Erfolg hatten schließlich die gemeinsamen Bemühungen der Stadt Regensburg, der Region und nicht zuletzt des 1948 gegründeten Regensburger Universitätsvereins. Nach dem Landtagsbeschluss begann Mitte der 1960er Jahre der Aufbau der Universität: Bereits im April 1964 nahm die Universitätsbibliothek ihre Tätigkeit auf, der Grundstein für den ersten Bauteil der Universität, das Sammelgebäude, wurde im November 1965 gelegt. Im Sommer 1967 traten die vorläufige Satzung und die Wahlordnung der Universität in Kraft. Prof. Dr. Franz Mayer wurde zum ersten Rektor gewählt. Der Lehrbetrieb startete am 6.11.1967 mit 35 Professoren und 661 Studierenden. Insgesamt hatte die Universität in diesem ersten Wintersemester 1967/68 drei Fakultäten: Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, die Philosophische Fakultät und die Katholisch-Theologische Fakultät. Im Wintersemester 1968 kamen die Naturwissenschaften als weitere Fakultät dazu, im Sommer 1972 wurde die Pädagogische Hochschule Regensburg in die Universität integriert. Während die Universität strukturell wuchs, wurde auch der Campus erweitert. Nach der Fertigstellung des Sammelgebäudes 1967 konnte 1968 auch die Mensa in Betrieb genommen werden. Ein Jahr später kamen die Gebäude der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie des Fachbereichs Mathematik hinzu. In den 1970er Jahren folgten alle weiteren Fakultäts- und Verwaltungsgebäude, die Sportanlagen, die Tiefgaragen, das Zentrale Hörsaalgebäude, die Zentralbibliothek und das Rechenzentrum. Als vorerst letzter Bauteil wurde 1978 das Chemiegebäude fertig gestellt und in Betrieb genommen. Baulich entwickelt sich die Universität Regensburg weiter: zur Verbesserung der Studienbedingungen auf dem Campus in Anbetracht des doppelten Abiturjahrgangs entstand nördlich des Gebäudeteils "Wirtschaft & Recht" ein neues Hörsaal- und Vielberthgebäude mit 3.757 m² Hauptnutzfläche, das im Mai 2011 in Betrieb genommen wurde. Im Frühjahr 2011 wurde der Grundstein gelegt für das Ausweichgebäude "Naturwissenschaften West" und im Sommer 2011 haben die Arbeiten zu einer zentralen Omnibushaltestelle vor dem Sammelgebäude der Universität begonnen. Anfang der 1960er Jahre als regionale Hochschule geplant, hat sich die Universität Regensburg heute zu einer international angesehenen Einrichtung für Forschung und Lehre entwickelt. An elf Fakultäten mit 139 Studienfächern und 290 Professoren waren im Sommersemester 2011 18.338 Studierende immatrikuliert.
Das Klinikum Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) zählt zu den modernsten und wirtschaftlichsten Universitätsklinika der Bundesrepublik. Mit seiner schlanken und flexiblen Organisationsstruktur und überschaubaren Größe von etwas über 830 Betten konnte es sich in den 19 Jahren seit seiner Gründung klinisch, wissenschaftlich und wirtschaftlich bestens positionieren: Jährlich werden rund 30.000 Patienten stationär und weitere 100.000 ambulant behandelt. Als jüngstes Uniklinikum Deutschlands verfügt es über eine moderne bauliche Infrastruktur, schlanke Managementstrukturen und effizientes Prozessmanagement - dies und nicht zuletzt eine an den klinischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Zielsetzungen ausgerichtete Unternehmenskultur sichern seinen Erfolg. Auf derzeit rund 85.000 m² Nutzfläche sind 23 einzelne Kliniken bzw. Abteilungen und neun klinisch-theoretische Einrichtungen - mit insgesamt etwa 3.500 Mitarbeitern - untergebracht. Die für eine Hochleistungsmedizin notwendige Ausstattung mit medizinischen HighTech-Geräten entspricht insbesondere im Großgerätebereich dem Standard internationaler Spitzenhäuser. 1992 offiziell gegründet, fängt die Geschichte des Klinikums bereits im Jahr 1969 an, als das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Medizinischen Beirat für die Planung und Struktur der Medizinischen Fakultät berief. Die Grundsteinlegung für das Klinikum erfolgte am 26. September 1978. In einem ersten Bauabschnitt wurde 1984 die Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, das sog. Zahnklinikum, fertiggestellt und der erste Patient behandelt. Zum Wintersemester 1984/85 konnten die ersten Studierenden beginnen. Das Fach Zahnmedizin konnte damit als Vollstudium angeboten werden, die Humanmedizin damals jedoch nur bis zum Abschluss des Vorklinikums. Der Aufbau der Humanmedizin begann im Herbst 1985 mit dem zweiten Bauabschnitt des Universitätsklinikums. Der erste Patient wurde im April 1992 statiönär aufgenommen und das Universitätsklinikum nach einer schrittweisen Inbetriebnahme mit damals 452 Betten am 21. Oktober 1992 feierlich eröffnet. In einem dritten Bauabschnitt erfolgte bis Anfang 1999 der Ausbau auf 804 Betten. Seit dem Sommersemester 1996 wurde auch das Vollstudium der Humanmedizin schrittweise aufgebaut und 1999 komplettiert. Seit Beginn der medizinischen Ausbildung belegt Regensburg beim Ranking um die Lehrqualität immer wieder vordere Plätze. Die gute Lehrqualität bestätigen auch die Ergebnisse der bundesweit einheitlichen Medizinprüfungen: Hier werden regelmäßig Spitzenplätze belegt. Der weitere Ausbau des UKR schreitet zügig voran: 2006 konnten die Gebäudeteile für die neuen Institute für Humangenetik, für Immunologie und für Epidemiologie und Präventivmedizin bezogen werden. Die KinderUNiKlinik Ostbayern (= KUNO) ist seit Januar 2010 in Betrieb. Das Universitätsklinikum Regensburg verfügt nunmehr über 833 Betten und 40 tagesklinische Behandlungsplätze.
II. Die organisatorische Struktur der Universität Regensburg ist durch das Bayerische Hochschulgesetz und die Grundordnung der Universität Regensburg geregelt. Die Universitätsleitung setzt sich aus einem hauptberuflichen Vorsitzenden (dem Rektor) und vier weiteren Mitgliedern (den drei Prorektoren und dem Kanzler) zusammen. Weitere Gremien und Organe sind die Erweiterte Universitätsleitung, der Senat, der Hochschulrat, die Studiendekane, die Forschungsdekane (Forschungsrat) und das Kuratorium der Universität. Die Erweiterte Universitätsleitung stellt u. a. den Entwicklungsplan der Universität auf und beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs. Der Erweiterten Universitätsleitung gehören neben der Universitätsleitung die Dekane und die Frauenbeauftragte an. Der ärztliche Direktor und der Vorsitzende des Senats nehmen an den Sitzungen der Erweiterten Universitätsleitung mit beratender Stimme teil. Der Hochschulrat beschließt über die Grundordnung und deren Änderungen. Dem Hochschulrat gehören als Mitglieder drei Senatsvertreter der Professoren, ein Senatsvertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, ein Senatsvertreter der Studierenden und - mit beratender Stimme - ein Senatsvertreter der sonstigen Mitarbeiter sowie fünf Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft an. Die Mitglieder der Universitätsleitung, die Frauenbeauftragte und der Vorsitzende des Senats nehmen an den Sitzungen des Hochschulrats ohne Stimmrecht teil. Die nicht der Universität angehörenden Mitglieder des Hochschulrats werden durch den Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestellt. Der Studiendekan, der vom Fakultätsrat aus dem Kreis der in der Fakultät hauptberuflich tätigen Professoren gewählt wird, nimmt die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben wahr. Seine Aufgabe ist es insbesondere, das Lehrangebot mit den Prüfungs- und Studienordnungen zu vereinbaren, darauf hinzuwirken, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und dass die Studierenden angemessen betreut werden. Der Studiendekan ist auch verantwortlich für die Durchführung der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen, darüber hinaus ist er Beauftragter für das Qualitätsmanagement. Die gemeinsamen Sitzungen der Studiendekane werden vom zuständigen Prorektor koordiniert. Der Forschungsdekan, der wie der Studiendekan gewählt wird, koordiniert die wissenschaftlichen Aktivitäten der Fakultät im Hinblick auf die von der Universtität angestrebte Profilbildung. Er nimmt die Interessen der Fakultät bei der Verteilung von forschungsbezogenen Mitteln wahr. Die gemeinsamen Sitzungen der Forschungsdekane werden vom zuständigen Prorektor koordiniert. Senat und Fakultätsrat sind die Kollegialorgane, in denen Vertreter der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden gemeinsam entscheiden. Die Vertreter werden alle zwei Jahre im Rahmen der Hochschulwahl gewählt; die Vertreter der Studierenden werden jährlich neu gewählt. Das Kuratorium unterstützt die Interessen der Universität in der Öffentlichkeit. Es leistet insbesondere Hilfestellung bei der Erfüllung des Forschungs- und Lehrauftrags der Universität. Die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Universität obliegt dem studentischen Konvent. Dem studentischen Konvent gehören an: die Vertreter der Studierenden im Senat, die Mitglieder des Fachschaftenrats sowie weitere Vertreter der Studierenden, deren Zahl der der Mitglieder des Fachschaftenrats entspricht. Aus seiner Mitte wählt der studentische Konvent den Sprecherrat. Dieser besteht aus zwei Sprechern und sechs Referenten für verschiedene Aufgabenbereiche. Dem Sprecherrat obliegt die Vertretung der Interessen der gesamten Studierenden auf Universitätsebene. Das in Regensburg eingerichtete zentrale Bibliothekssystem mit einer Zentralbibliothek und mehreren ihr zugeordneten, fachlich ausgerichteten Teilbibliotheken ist das Organisationsprinzip für alle bayerischen Universitätsbibliotheken geworden.
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