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Das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt voraussichtlich im Studienjahr 2013/14 erneut Jahresstipendien an Hochschulabsolventen aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Das Stipendium dient der Finanzierung eines Promotions-, Aufbau- oder Postgraduierten-Studiums an einer bayerischen Hochschule. Es wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann auf Antrag maximal zwei Mal (auf insgesamt drei Jahre) verlängert werden. Das in zwölf Raten ausgezahlte Stipendium beträgt jährlich €8.400,- (monatl. €700,-). Alleinerziehende oder Personen mit einem nicht berufstätigen Ehegatten und mindestens einem Kind können einen Beitrag von €10.320,- (monatl. €860,-) erhalten. Interessierte Kandidaten senden bitte die vollständigen Bewerbungsunterlagen an die im entsprechenden Bewerbungsformular angegebene Adresse.
1. Dezember 2012 (Eingangsdatum!)
15. Januar 2013 (Eingangsdatum!)
=> Achtung: Bei den Terminen handelt es sich um eine Ausschlussfrist! Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für unvollständige oder nicht der vorgeschriebenen Form entsprechende Anträge.
ERSTANTRÄGE: Wichtige Hinweise zum Bewerbungsverfahren, unbedingt beachten! download
VERLÄNGERUNGSANTRÄGE: Wichtige Hinweise download
FAQs: Antworten auf häufig gestellte Fragen download
GUTACHTEN: Hinweise für die Erstellung download
Berichte ehemaliger Stipendiaten können Sie hier unter "Stipendien In" einsehen.
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