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Bücher und Zeitschriften aus den Lesesälen können zur vorübergehenden Benutzung in einen anderen Lesesaal oder zur Anfertigung von urheberrechtlich zulässigen Kopien kurzfristig entnommen werden.
Für die Kurzentnahme ist der dafür vorgesehenen Leihschein auszufüllen.
Die Rückgabe der Bücher muß bis eine Stunde vor Schließung des Lesesaals erfolgt sein. Werden die Bücher nicht fristgerecht zurückgegeben, erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung.