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Die Fakultät befreit jedes Jahr die 5-10% besten Studierenden im jeweiligen Semester und Studiengang von der Bezahlung der Studienbeiträge.
Für die Befreiung sind im 1. und 2. Semester die Abiturnoten, und in den höheren Semestern die Modulnoten ausschlaggebend.
Die Befreiung wird von der Fakultät einmal jährlich im Januar veranlasst. Ein Antrag hierzu muss von den Studierenden nicht gestellt werden.
Studierende können online über die Studentenkanzlei im HISQIS-Portal die Verwaltung ihrer Studienbeiträge einsehen.