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Zum 01.10.2013 tritt eine Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes in Kraft, die die Zahlung des Studienbeitrags zum Wintersemester 2013/2014 entfallen lässt. Für die Rückmeldung zum Wintersemester 2013/2014 wird somit nur noch der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag und RVV-Ticket) erhoben. Eine Antragstellung zur Befreiung von der Studienbeitragspflicht für das Wintersemester 2013/14 ist daher nicht mehr nötig.
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