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"Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, ein begrenztes Problem aus einem Gebiet der Biologie nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und seine Ergebnisse in angemessener Weise sachlich einwandfrei und verständlich darzulegen." (§ 20, Abs. 1 der Prüfungsordnung)
Sie wird im Anschluss an das im Rahmen des Projektmoduls III zu absolvierende Forschungspraktikum angefertigt.
Die Bachelorarbeit umfasst einen praktischen Teil, dessen Ergebnisse in einer schriftlichen Arbeit dargelegt werden. Die formalen Vorgaben der schriftlichen Arbeit werden vom jeweiligen Betreuer vorgegeben.
Mind. sechs Wochen; max. drei Monate.
Auf begründeten Antrag des Aufgabenstellers kann die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu einen Monat verlängert werden (formloses Schreiben mit Unterschrift des Betreuers an das Prüfungssekretariat der Biologie).
!!! Achtung: Wird die Bachelorarbeit erst im folgenden Semester abgegeben, muss für dieses Semester noch der Studienbeitrag bezahlt werden. Es gibt keine Karenzzeit! Z.B. Abgabe am 1. Oktober bzw. 1. April bedeutet, dass für das WS bzw. SS noch bezahlt werden muss.
Die Bachelorarbeit muss spätestens vier Wochen vor Beginn im Prüfunssekretariat angemeldet werden!!!
Zur Anmeldung das Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Biologie" ausfüllen, und spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat der Biologie abgeben.
Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens 140 Leistungspunkte erreicht sind, darunter die erfolgreich absolvierten Module Biologie I bis IV, Naturwissenschaften I und II, das Praxismodul sowie die Projektpraktika I und II. Aus den Projektmodulen und dem Modul NW III dürfen somit noch Leistungen fehlen.
Die Bachelorarbeit kann in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden und muss sowohl eine deutsche als auch eine englische Zusammenfassung enthalten.
Sie ist in gebundener Form in zweifacher Ausfertigung (in dreifacher Ausfertigung nur bei externen Arbeiten) fristgemäß im Prüfungssekretariat der Biologie abzugeben.
In die Arbeit ist eine Erklärung mit folgendem Wortlaut einzubinden: "Ich habe die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. Unterschrift"
Der Betreuer muss Hochschullehrer (Professor oder PD) sein, und der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin angehören.
(Z.B. am Klinikum Regensburg)
Die Bachelorarbeit kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin ausgeführt werden, sofern sie dort unter Anleitung eines Hochschullehrers (Professor oder PD) durchgeführt wird der ein Zweitgutachten erstellt. Die Betreuung und somit auch das Erstgutachten der Bachelorarbeit muss jedoch durch einen Hochschullehrer der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin erfolgen. Der Hochschullehrer muss vor Ausgabe des Themas ein schriftliches Einverständnis abgeben, dass er die Betreuung übernimmt.
Falls das Forschungspraktikum ebenfalls extern absolviert wird, muss dies auf dem Antrag vermerkt werden. Auch hier muss die Betreuung durch den Hochschullehrer der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin erfolgen und von diesem auf dem Antrag zugestimmt werden. Zur Verbuchung des Forschungspraktikums in FlexNow muss der Anleiter des Praktikums einen Schein ausstellen, welcher dann vom Betreuer in FlexNow verbucht wird.
Zur Anmeldung das Formular "Antrag auf Zulassung einer externen Bachelorarbeit Biologie" ausfüllen, und spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat der Biologie abgeben.