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Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit soll in der Regel im sechsten Semester im Anschluss an das Forschungspraktikum angefertigt werden.

Sie soll zeigen, dass der Studierende die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens in seinem Fachgebiet beherrscht und selbständig auf eine begrenzte Themenstellung anwenden kann, sowie seine Ergebnisse in angemessener Weise sachlich einwandfrei und verständlich darlegen kann.

Die Bachelorarbeit umfasst einen praktischen Teil, dessen Ergebnisse in einer schriftlichen Arbeit dargelegt werden. Die formalen Vorgaben der schriftlichen Arbeit werden vom jeweiligen Betreuer vorgegeben.

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Angebote Bachelorarbeiten

Eine Bachelorarbeit kann in allen Arbeitsgruppen der Fakultät (einschließlich Vorklinik) sowie auch außerhalb der Fakultät angefertigt werden.

Arbeitsgruppen der Fakultät siehe - siehe!

Bei Interesse an einem Fachgebiet oder Thema kontaktieren Sie bitte den betreffenden Arbeitsgruppenleiter direkt (z.B. persönlich oder per E-Mail). Eventuelle Formalitäten und mögliche Zeitfenster werden Ihnen dann von dem Arbeitsgruppenleiter mitgeteilt.

In manchen Arbeitsgruppen werden die Bachelorarbeiten nach Abschluss der jeweiligen Projektpraktika verteilt. In den meisten Arbeitsgruppen werden die Arbeiten jedoch das ganze Jahr hindurch je nach Anfrage von Studierenden vergeben. Z.T. werden Abschlussarbeiten per Aushang am Schwarzen Brett des jeweiligen Lehrstuhls im Foyer Neubau Biologie oder auf der Studiumshomepage angekündigt - siehe!

Bei Schwierigkeiten einen Platz für eine Abschlussarbeit zu finden, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin (Elisabeth.Brunner@ur.de) oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss (bjoern.brembs@ur.de).

Bachelorarbeiten am Klinikum (z.B. Humangenetik, Immunologie) gelten als externe Arbeiten und müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden - weitere Informationen hierzu - siehe!

Forschungspraktikum (6 Wochen)

Das Forschungspraktikum wird in Vorbereitung auf die Bachelorarbeit absolviert. Begleitend zum Forschungspraktikum wird ein Seminar (i.d.R. Lehrstuhlseminar) besucht, in dem ein Seminarvortrag zu halten ist. Das Forschungspraktikum muss vom Studierenden in Flexnow angemeldet werden.

Zugangsvoraussetzung

Mindestens 132 LP, darunter der erfolgreiche Abschluss folgender Module: BIO-BSc-01 bis 06, mindestens drei Module aus BIO-BSc-07 bis 10, BIO-BSc-11 bis 18, BIO-BSc-24.

Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit darf somit noch eine Klausur aus dem 4. Semester (oder Biochemie A und B) und Leistungen aus den Modulen 19 bis 23 fehlen.

Siehe auch Übersicht der Zugangsvoraussetzungen: pdf!

Die fehlenden Leistungen dürfen auch noch bei der Abgabe der Bachelorarbeit fehlen. Wichtig ist, dass die Leistungen vor Ablauf der Prüfungsfrist (acht Semester) absolviert werden.

Dauer der Arbeit

Die Dauer der Bachelorarbeit beträgt max. 10 Wochen.

Die Bachelorarbeit wird mit 12 LP bewertet.

!!! Achtung: Wird die Bachelorarbeit erst im folgenden Semester abgegeben, muss für dieses Semester der Semesterbeitrag bezahlt werden. Es gibt keine Karenzzeit! Z.B. Abgabe am 1. Oktober bzw. 1. April bedeutet, dass für das WS bzw. SS noch bezahlt werden muss. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Der anteilige Studentenwerksbeitrag kann evtl. in Ausnahmefällen zurück erstattet werden. Bei Fragen zu den Semesterbeiträgen wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei.

Verlängerung der Abgabefrist

Weist der Kandidat nach, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Bearbeitung verhindert ist, wird ihm auf Antrag eine Nachfrist gewährt. Der formlose Antrag ist vom Kandidaten unverzüglich nach dem Auftreten des Grundes im zuständigen Prüfungssekretariat zu stellen.

Prüfungsristen

Das Bachelorstudium soll in der Regel zum Ende des sechsten Fachsemesters durch den Nachweis der 180 LP abgeschlossen sein. Kann ein Studierender am Ende des achten Semesters die 180 LP nicht vorweisen, gilt die Bachelorprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden.

Können die noch ausstehenden Leistungen nicht bis zum Ende des neunten Semesters nachgewiesen werden, gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden. (PO § 23)

Kann die Prüfungsfrist von acht Semestern nicht eingehalten werden, muss eine Verlängerung der Frist im Prüfungssekretariat beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Abgabetermin der Bachelorarbeit die Prüfungsfrist überschreitet. Die Verlängerung der Prüfungsfrist kann auf dem Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit mit beantragt werden. Siehe Formular Anmeldung zur Bachelorarbeit - link!

Falls nach Abgabe der Bachelorarbeit noch weitere Prüfungsleistungen ausstehen, müssen diese ebenfalls innerhalb der verlängerten Prüfungsfrist erbracht sein.

Für die Prüfungsfrist sind die Prüfungssemester ausschlaggebend, nicht die Fachsemester. Aufgrund von Corona zählen die Semester SS 20, WS 20/21 und SS 21 nicht als Prüfungssemester. Es kann somit sein, dass Sie z.B. im 8. Fachsemester sind, jedoch erst im 5. Prüfungssemester.

Anmeldung zur Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit muss vor Beginn der praktischen Arbeit im Prüfungssekretariat mit einem Formular angemeldet werden. Das Formular ist zum download auf der Seite des Prüfungsamts - link!

Der Beginn der Bachelorarbeit kann auf dem Antrag nicht zurück datiert werden. Das Datum des Antrags gilt als frühester Beginn.

Seminar begleitend zur Bachelorarbeit

Begleitend zur Bachelorarbeit muss ein Seminarvortrag gehalten werden. Das Seminar muss in Flexnow verbucht werden.

Anmeldungen in Flexnow

Für das Forschungspraktikum (BIO-BSc-25), welches der Bachelorarbeit vorgeschaltet ist, meldet sich der Studierende selbst in Flexnow an.

Das Seminar zur Bachelorarbeit (BIO-BSc-26.1) wird in Flexnow vom Prüfungsamt angemeldet und muss vom Lehrstuhl verbucht werden.

Abgabe/Anfertigung

Die Bachelorarbeit umfasst einen praktischen Teil, dessen Ergebnisse in einer schriftlichen Arbeit dargelegt werden. Die formalen Vorgaben der schriftlichen Arbeit werden vom jeweiligen Betreuer vorgegeben.

Die Bachelorarbeit kann in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden und muss sowohl eine deutsche als auch eine englische Zusammenfassung enthalten.

In die Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung einzubinden. Der Wortlaut ist dem Zulassungsschreiben vom Prüfungssekretariat zu entnehmen.

Die Bachelorarbeit ist in gebundener Form in zweifacher Ausfertigung (in dreifacher Ausfertigung nur bei externen Arbeiten) fristgemäß im Prüfungssekretariat der Biologie abzugeben. Das Prüfungssekretariat leitet die Arbeit zur Korrektur an den Gutachter weiter.

Für die Abgabe der Bachelorarbeit haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • persönliche Abgabe im Prüfungssekretariat während der Öffnungszeiten
  • Übersendung per Post (entscheidend ist dann der Poststempel), evtl. Versand per Einschreiben (somit haben auch Sie einen Nachweis über den fristgerechten Versand)
  • Einwurf in den Fristenbriefkasten vor dem Verwaltungsgebäude der Universität Ein Einwurf in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt Biologie ist NICHT zulässig.

Betreuung

Betreuer der Bachelorarbeit können alle Hochschullehrer (Prof. od.PD) der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin sein, sowie unter den Voraussetzungen der HSchPrüferV auch Habilitanden nach positiver Zwischenevaluierung und Nachwuchsgruppenleiter, die durch das Emmy Noether Programm, das Sofja Kovalevskaja Programm, das Heisenberg Programm oder gleichwertige Eliteprogramme gefördert werden. Darüber hinaus können Hochschullehrer anderer Fakultäten zur Betreuung zugelassen werden, die an der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin habilitiert wurden. Der Kandidat kann den Betreuer frei wählen. (§11 Absatz 2 der Bachlorprüfungsordnung vom 03. Mai 2016; geändert durch Satzung vom 2. Juni 2022)

Externe Bachelorarbeit

(Z.B. am Klinikum Regensburg)
Die Bachelorarbeit kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin ausgeführt werden, sofern sie dort unter Anleitung eines Hochschullehrers (Professor oder PD) durchgeführt wird der ein Zweitgutachten erstellt. Die Betreuung und somit auch das Erstgutachten der Bachelorarbeit muss jedoch durch einen Hochschullehrer der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin erfolgen. Der Hochschullehrer muss vor Ausgabe des Themas ein schriftliches Einverständnis abgeben, dass er die Betreuung übernimmt.

Falls das Forschungspraktikum ebenfalls extern absolviert wird, muss dies auf dem Antrag vermerkt werden. Auch hier muss die Betreuung durch den Hochschullehrer der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin erfolgen und von diesem auf dem Antrag zugestimmt werden. In Flexnow wird das Forschungspraktikum und das Seminar zum Bachelorarbeit beim Betreuer der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin verbucht. Bitte dort in Flexnow anmelden und den Betreuer darum bitten das Praktikum und das Seminar zu verbuchen.

Ausnahme: Forschungspraktika und Seminare zur Bachelorarbeit am Klinikum in der Humangenetik, Immunologie und Medizinischen Mikrobiologie können direkt vom Betreuer am Klinikum verbucht werden.

Zur Anmeldung muss zusätzlich zum Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Biologie" das Formular "Antrag auf Zulassung einer externen Bachelorarbeit Biologie" ausgefüllt werden, und vor Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat der Biologie abgegeben werden.

Download der Anträge: siehe!

Bachelorzeugnis / Vorgezogenen Leistungen zum Master Bio

Die Ausstellung des Bachelorzeugnisses muss im Prüfungssekretariat der Biologie beantragt werden (Antrag siehe!).

Da ab dem SS 2018 eine neue Prüfungsordnung Master Biologie in Kraft tritt, können im Bachelor zusätzlich erbrachte Leistungen nur noch bedingt als vorgezogene Leistungen zum Master verwendet werden.

Bitte beachten Sie, falls Veranstaltungen für das Masterstudium der Biologie verwendet werden können, dies im Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses vermerkt werden muss. Die Leistungen werden dann in FlexNow als vorgezogene Leistungen zum Masterstudium umgebucht, und nicht im Bachelorzeugnis angezeigt.
Achtung: Nach Erstellen des Bachelorzeugnisses ist ein Verschieben vom Bachelor in den Master, oder umgekehrt, nicht mehr möglich!

Falls Sie nach Erhalt des Bachelorzeugnisses Veranstaltungen als vorgezogene Leistungen zum Master belegen müssen diese in FlexNow unbedingt auch als solche verbucht werden. Andernfalls können diese Veranstaltungen nicht in den Master umgebucht werden.

Noch fehlende Leistungspunkte bei Abgabe der Bachelorarbeit

Zum Zeitpunkt der Abgabe der Bachelorarbeiten dürfen noch Leistungspunkte fehlen. Diese müssen jedoch innerhalb der Prüfungsfristen (s.o.) erbracht werden.

Beispiel spät möglichster Beginn der Bachelorarbeit im SS

Wenn Sie im SS das Studium noch abschließen möchten, sollte die Bachelorarbeit spätestens Mitte Juni begonnen werden. Auch wenn Sie im SS noch Projektpraktika belegen, ist der Abschluss des Studiums im SS (bis Ende September) noch möglich.

Siehe hier einen möglichen Zeitplan: PDF

Spät möglichste Abgabe

Wenn Sie das Studium im SS abschließen möchten, muss die Arbeit bis spätestens 30. September im Prüfungsamt abgegeben werden.  Im WS bis spätestens 31. März. Die Korrektur der Arbeit wird nicht mehr zur Studienzeit angerechnet sein, und Sie müssen hierfür auch nicht mehr immatrikuliert sein.


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