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FAQs - weitere Informationen

Exmatrikulation und Wiederaufnahme des Studiums in einem späteren Semester

Aufgrund der gehäuften Anfragen in letzter Zeit über die Möglichkeit sich nach dem 1. Semester zu exmatrikulieren, und das Studium ggf. im nächsten Wintersemester wieder aufzunehmen, folgender Hinweis:

Eine Exmatrikulation und die Wiederaufnahme des Studiums im übernächsten Semester sind aus rechtlicher Sicht untauglich! Die Einschreibung kann nur in das 3. Semester erfolgen. Eine erneute Einschreibung in das 1. Semester ist NICHT möglich. Des Weiteren werden bei einer späteren Fortsetzung des Studiums alle Leistungen und somit auch die Fehlversuche übernommen. Insbesondere aber wird die in der Prüfungsordnung niedergelegte Jahresfrist zur Ablegung studienbegleitender Leistungen (vgl. § 18 Abs. 9 Satz 4 PO) durch Exmatrikulation nicht unterbrochen. Das heißt, dass nach der Exmatrikulation etwaige Wiederholungsfristen weiterlaufen mit dem Ergebnis, dass ein Kandidat aufgrund Fristablaufs eine Prüfung endgültig nicht bestehen könnte, obwohl er gar nicht (mehr) immatrikuliert war. 

Anorganisch-chemisches Praktikum mit begleitendem Seminar

Voraussetzung für den Besuch des Praktikums und des Seminars ist die erfolgreich bestandene Klausur zur Vorlesung "Allgemeine Chemie" im 1. Semester.

Berechnung der Gesamtnote im Bachelor-Studium / Zulassung zum Master-Studium        

Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus 7 Modulnoten (Module Biologie I bis Biologie IV, sowie Naturwissenschaften I bis Naturwissenschaften III), sowie der doppelt gewichteten Bachelor-Arbeit. Zur Zulassung zum weiterführenden Master-Studium muss diese Gesamtnote mindestens 2,5 betragen. Die Vorlesung „Virologie“ kann für das Projektmodul I als biologische Spezialvorlesung anerkannt werden.

Bildung der Modulnote:
Multipliziere die Note der benoteten studienbegleitenden Prüfungen des Moduls (Modulteilprüfung) mit den jeweiligen LPs der Prüfungen; Bilde die Summe und teile durch die Gesamt-LPs.

Beispiele:

Modul Biologie I

Prüfung

Note LP Note x LP

Vorlesung Allg. Biologie - bot.-zyt. Teil

2 2,5 5

Übung zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen

2 5 10

Vorlesung Allg. Biologie – zoologischer Teil

2 2,5 5

Übung zur Zytologie und Anatomie der Tiere

2 5 10

Summe

15 30

Modulnote: 30 (Summe der mit den LPs gewichteten Noten) / 13 (Summe der LPs) = 2,5

Modul Biologie II

Prüfung

Note

LP

Note x LP

VL Ökologie

3

3

9

FuS Pflanzen

2

5

10

FuS Tiere

2,7

5

13,5

Summe

 

13

32,5

Modulnote: 32,5 (Summe der mit den LPs gewichteten Noten) / 13 (Summe der LPs) = 2,5

Bildung der Bachelor-Gesamtnote:
Addiere die Modulnoten der 7 Module (Biologie I-IV; NW I-III) und die zweifach gewichtete Note der Bachelorarbeit, und teile durch 9.

Beachte: Bei der Bildung von Durchschnittsnoten (Modulnote und Bachelor-Gesamtnote) wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Z.B. 2,588 wird 2,5 und ist somit ausreichend für die Zulassung zum Master Biologie an der Universität Regensburg.

zusätzliche Leistungen

überschüssige Leistungspunkte

Falls in einer Veranstaltung mehr Leistungspunkte vergeben werden, als für die Verbuchung erforderlich, können die übrigen Leistungspunkte nicht für einen anderen Bereich verwendet werden. Beispiel: Für eine nicht-biologische Veranstaltung werden 4 LP vergeben. Für die Verbuchung sind jedoch nur 2 LP erforderlich. Die übrigen 2 LP können dann nicht in einem anderem Bereich (z.B. Wahlpflichtvorlesung) verbucht werden.

Bachelorzeugnis

Die Ausstellung des Bachelorzeugnisses muss im Prüfungssekretariat der Biologie beantragt werden (Antrag siehe!).

Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen die im Bachelor als zusätzliche Leistungen abgelegt wurden für das Masterstudium der Biologie verwendet werden können. Dies muss im Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses vermerkt werden. Die Leistungen werden dann in FlexNow als vorgezogene Leistungen zum Masterstudium umgebucht, und nicht im Bachelorzeugnis angezeigt.
Achtung: Nach Erstellen des Bachelorzeugnisses ist ein Verschieben vom Bachelor in den Master, oder umgekehrt, nicht mehr möglich!

Prüfungsfristen

Das Bachelorstudium soll in der Regel zum Ende des sechsten Fachsemesters durch den Nachweis der 180 LP abgeschlossen sein. Kann ein Studierender am Ende des achten Semesters die 180 LP nicht vorweisen, gilt die Bachelorprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Können die ausstehenden Leistungen innerhalb der folgenden zwei Semester nicht nachgewiesen werden, so gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden. (PO; §17)

Jahresfrist bei Prüfungen

Wird der Leistungsnachweis nicht innerhalb eines Jahres nach dem Termin der ersten Prüfung erbracht, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden (Prüfungsordnung §18; Abs. 9; Satz 4).
Ausnahmen:
1. Der Termin der 2. Wiederholungsprüfung ist identisch mit dem Termin der nächsten regulären Prüfung, und die nächste reguläre Prüfung verzögert sich für einige Tage über ein Jahr hinaus.
2. Die Frist konnte wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit nicht eingehalten werden.
Grundsätzlich gilt jedoch: Die Prüfungen sind jeweils zum ersten möglichen Zeitpunkt abzulegen (PO: §18, Abs. 6, Satz 2). D. h. die Jahresfrist verlängert sich nur bis zum nächstfolgenden Prüfungstermin.

Anmeldungen zu Prüfungen              

Sie müssen sich zum erstmöglichen Prüfungstermin, selbstständig im FlexNow-System anmelden. Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen (jeweils den erstmöglichen) müssen ebenfalls im FlexNow erfolgen. Nicht abgelegte Prüfungen werden als durchgefallen gewertet; dies gilt auch für Prüfungen, von denen Sie sich abmelden!

 

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit

Sollten Sie wegen Erkrankung an einer Prüfung nicht teilnehmen können, ist dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen („Prüfungs-Unfähigkeit“), das unverzüglich, zusammen mit einer Rücktrittserklärung, im Prüfungs-Sekretariat (Raum Bio 2.2.17) vorzulegen ist.
Siehe hierzu auch!

Wiederholung von Klausuren zur Notenverbesserung

Eine Wiederholung von Klausuren zur Notenverbesserung ist ausdrücklich NICHT gestattet (siehe §18, Abs. 9 der Prüfungsordnung). Dies gilt auch bei einem Wechsel des Studiengangs (egal ob innerhalb der Universität Regensburg, oder von außerhalb).
Unzulässig ist auch ein Verfahren, in dem eine bestandene Klausur nachträglich mit durchgefallen gewertet würde.
Also: die erzielte Note ist endgültig!

Wertungen der Vorlesungen „Immunologie I“ (Prof. Männel)  und „Virologie I u. II “ (Prof. Modrow):

Für alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 2009/2010 mit dem Bachelorstudium begonnen haben, gilt folgende Regelung:

Die Vorlesung „Immunologie I“  und die Vorlesungen „Virologie I u. II“  können verbucht werden als:
- Wahlpflichtvorlesung im Modul Naturwissenschaften III
- nicht-biologische oder biologische Spezialvorlesung im Projektmodul I

Für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/2010 mit dem Bachelorstudium begonnen haben, gilt folgende Regelung:

Die Vorlesung „Immunologie I“ kann verbucht werden als:
- Wahlpflichtvorlesung im Modul Naturwissenschaften III
- nicht-biologische Spezialvorlesung im Projektmodul I

Die Vorlesungen „Virologie I u. II“  können als biologische Spezialvorlesung im Projektmodul I verbucht werden.

Für alle Fälle gilt natürlich, dass jede Veranstaltung nur einmal angerechnet wird!

  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Bachelor Biologie

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