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Ein Auslandsaufenthalt wird aus organisatorischen Gründen in der Regel erst für das Masterstudium empfohlen, ist jedoch auch im 5./6. Semester im Bachelorstudium möglich.
Für den Auslandsaufenthalt wird in der Regel ein Urlaubssemester beantragt. Informationen zur Beurlaubung gibt es auf den Seiten der Studentenkanzlei. Bitte beachten Sie den Hinweis der Studentenkanzlei zu Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung.
Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten während des Studiums erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt (AAA) der Universität.
Nächste Informationsveranstaltungen des AAA, siehe!
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Internationalisierungsbeauftragter ( u.a. Secondos-Programm) |
Prof. Dr. Peter Poschlod |
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Austauschprogramme in Europa |
Prof. Dr. Stephan Schneuwly |
| Beratung zu Anerkennungen im Masterstudium | Dr. Elisabeth Brunner |
| Allgemeine Studienberatung | Dr. Harald Huber |
im Bachelorstudiengang: Prof. Dr. Schneuwly (s.o.), Prof. Dr. Wirth
im Masterstudiengang: jeweiliger Modulverantwortlicher
Bitte besprechen Sie die mögliche Anerkennung von Studienleistungen vor dem Auslandsaufenthalt.
Der Auslandsaufenthalt kann mit 2 LP als berufsorientierte Leistung verbucht werden (für die Verbuchung Frau Brunner kontaktieren).
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen: Akademisches Auslandsamt.
Zur Anerkennung extern erworbener Studienleistungen bitte das entsprechende Formular des Prüfungssekretariats ausfüllen. Download siehe!