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Im Ausland studieren

Ein Auslandsaufenthalt wird aus organisatorischen Gründen in der Regel erst für das Masterstudium empfohlen, ist jedoch auch im 5./6. Semester im Bachelorstudium möglich.

Für den Auslandsaufenthalt wird in der Regel ein Urlaubssemester beantragt. Informationen zur Beurlaubung gibt es auf den Seiten der Studentenkanzlei. Bitte beachten Sie den Hinweis der Studentenkanzlei zu Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung.

Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten während des Studiums erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt (AAA) der Universität.

Nächste Informationsveranstaltungen des AAA, siehe!

Ansprechpartner der Fakultät:

Internationalisierungsbeauftragter

( u.a. Secondos-Programm)

Prof. Dr. Peter Poschlod
Raum BIO 2.2.04
Tel. 0941 943-3108
peter.poschlod@ur.de

Austauschprogramme in Europa

(ERASMUS-Programm)

Prof. Dr. Stephan Schneuwly
Raum BIO 3.1.26
Tel. 0941 943-3067
stephan.schneuwly@ur.de

Beratung zu Anerkennungen im Masterstudium Dr. Elisabeth Brunner
Allgemeine Studienberatung Dr. Harald Huber

Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen:

im Bachelorstudiengang: Prof. Dr. Schneuwly (s.o.), Prof. Dr. Wirth

im Masterstudiengang: jeweiliger Modulverantwortlicher

Bitte besprechen Sie die mögliche Anerkennung von Studienleistungen vor dem Auslandsaufenthalt.

Der Auslandsaufenthalt kann mit 2 LP als berufsorientierte Leistung verbucht werden (für die Verbuchung Frau Brunner kontaktieren).

Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen: Akademisches Auslandsamt.

Zur Anerkennung extern erworbener Studienleistungen bitte das entsprechende Formular des Prüfungssekretariats ausfüllen. Download siehe!

  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Internationales

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