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FAQs - weitere Informationen

Master Biologie Studium (M.Sc.)
FAQs - weitere Informationen

Siehe auch Hinweise für Studienanfänger!

Prüfungsfrist

Das Masterstudium soll in der Regel zum Ende des vierten Fachsemesters durch Nachweis der 120 LP abgeschlossen sein. Kann ein Studierender am Ende des sechsten Semesters aus von ihm zu vertretenden Gründen die für den Abschluss des Masterstudiums nötigen 120 Leistungspunkte nicht vorweisen, gilt die Masterprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Können die ausstehenden Leistungen innerhalb der folgenden zwei Semester nicht nachgewiesen werden, so gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden. Verzögert sich der Abschluss der Masterarbeit an den Beginn des Folgesemesters, so bewirkt diese Überschreitung der Prüfungsfrist nicht das Nichtbestehen der Prüfung. (Prüfungsordnung, §26, Abs. 2)

Zusätzliche Leistungen

Falls zusätzliche Leistungen innerhalb eines Moduls erbracht werden können, kann der Studierende entscheiden, welche Leistungen mit in die Notenberechnung einfließen. Konkreter Fall: wenn drei anstatt zwei Spezialvorlesungen mit Klausur abgeschlossen werden, kann gewählt werden, welche zwei der Klausuren gewertet werden. Dies gilt nur für Module in denen mehr als zwei Vorlesungen zur Auswahl stehen. Sie gilt z.B. nicht in den Modulen Humangenetik und Genetik.

Zusätzliche Module

Falls zusätzliche Module erbracht werden, können Studierende selbst entscheiden welche drei Module in die Endnotenberechnung einfließen.
Eine Verlängerung der Regelstudienzeit (max. 6 Semester) ist durch das Belegen zusätzlicher Module nicht möglich!

Umbuchung von Leistungen

Bereits in FlexNow verbuchte Leistungen können nachträglich in ein anderes Modul umgebucht werden. Hierzu muss ein "Antrag auf Umbuchung von Leistungen in FlexNow" ausgefüllt werden und im Prüfungssekretariat der Biologie abgegeben werden.

Modulwechsel

Schwerpunkt- oder Wahlmodule können gewechselt werden. Sie müssen sich nicht auf ein Modul festlegen, und können auch nach abgelegten Prüfungen das Modul noch wechseln. Auch eine Umbuchung im FlexNow ist dann noch möglich.

FAQs Modulwechsel:

  • Kann man ein Modul wechseln, wenn man die Prüfung zu einer Veranstaltung, oder eine mündliche Modulabschlussprüfung dreimal nicht bestanden hat, oder wird man dann, wie im Bachelor exmatrikuliert? - Nein, das Masterstudium ist durch ein endgültiges Nichtbestehen einer Modulteilprüfung, oder Nichtbestehen einer mündlichen Modulabschlussprüfung, nicht beendet. Das Modul ist durch dreimaliges Nichtbestehen der Modulabschlussprüfung endgültig nicht bestanden.

Extern erbrachte Leistungen

Leistungen, die extern an einer anderen Universität (inkl. Ausland) erbracht wurden, können evtl. nach Absprache mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen anerkannt werden. Hierzu muss ein "Antrag auf Anerkennungen im Master Biologie" ausgefüllt werden, und im Prüfungssekretariat der Biologie abgegeben werden.

Notenverbesserung

Eine Notenverbesserung während der Masterarbeit ist möglich! Laut Prüfungsordnung müssen die Schwerpunktmodule vor Antritt der Masterarbeit abgeschlossen sein. Wird jedoch noch während der Masterarbeit eine zusätzliche Veranstaltung besucht, und in dieser Veranstaltung eine bessere Note erzielt, als in der ursprünglich für das Modul verbuchten Veranstaltung, so kann die Note noch ersetzt werden.

Dies gilt nur für Module in denen mehr als zwei Vorlesungen zur Auswahl stehen. Sie gilt z.B. nicht in den Modulen Humangenetik und Genetik.

Die Wiederholung einer gleichen Prüfung zur Notenverbesserung ist jedoch nicht möglich (siehe §27, Abs. 9 der Prüfungsordnung). Dies gilt auch bei einem Wechsel des Studiengangs, sowohl innerhalb der Universität Regensburg als auch außerhalb. Unzulässig ist auch ein Verfahren, in dem eine bestandene Prüfung nachträglich mit durchgefallen gewertet würde.

Bildung der Gesamtnote

Die nachfolgende Berechnung gilt für Studierende die ab dem SS 10 mit dem Masterstudium begonnen haben (Prüfungsordnung vom 25. Januar 2010). Für Studierende die vor dem SS 10 begonnen haben gilt die Berechnung der Gesamtnote in der Prüfungsordnung vom 28. November 2007. Falls jedoch die Berechnung nach der neuen Prüfungsordnung eine bessere Gesamtnote ergibt, kann der Studierende mit einem formlosen Schreiben an Herrn Prof. Wirth (Vorsitzender der Prüfungskommission Biologie) beantragen, nach der neuen Prüfungsordnung zu studieren. Wortlaut des Schreibens: "Hiermit beantrage ich die Prüfung im Masterstudiengang der Biologie nach der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Biologie an der Universität Regensburg vom 15. Februar 2006, geändert durch Satzung vom 25. Januar 2010, abzulegen."

Bildung der Gesamtnote lt. Prüfungsordnung vom Jan. 2010; ab SS 10:

Die Gesamtnote wird gebildet aus der gleich gewichteten Durchschnittsnote der drei Schwerpunktmodule (bzw. Wahlmodul) zu zwei Dritteln sowie der Note der Masterarbeit zu einem Drittel. Bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen (d.h. in jedem Rechenschritt nur eine Stelle nach Komma berücksichtigen).

Bildung der Modulnote in den Schwerpunktmodulen bzw. Wahlmodul:

Die Modulnote (meist Durchschnitt der beiden Noten zu den Vorlesungen im Modul) x 4 LP

plus

Note der mündlichen Modulabschlussprüfung x 6 LP

geteilt durch 10

Bildung der Endnote:

Durchschnitt der drei Modulnoten aus den Schwerpunktmodulen (bzw. Wahlmodul) x 2 (2/3 Wertung)

plus

Note der Masterarbeit (1/3 Wertung)

geteilt durch 3 = Endnote

IT- Ausbildung

Die studienbegleitende IT-Ausbildung ist eine vom Rechenzentrum angebotene freiwillige Zusatzausbildung und ist nicht Bestandteil des Masterstudiums der Biologie. Einzelne Veranstaltungen können als berufsqualifizierende Veranstaltung anerkannt werden.


Master Biologie

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