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Die Masterarbeit muss spätestens vier Wochen vor Beginn im Prüfunssekretariat angemeldet werden (siehe unten)!!!
Die Masterarbeit wird in einem Fachgebiet in einem vom Studierenden gewählten Schwerpunkt- oder Wahlmodul angefertigt. Sie ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt, und soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, ein Problem aus einem Gebiet der Biologie nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und seine Ergebnisse in angemessener Weise sachlich einwandfrei und verständlich darzulegen.
Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit sind insgesamt 80 Leistungspunkte (LP)! Darunter die erfolgreich abgeschlossenen drei Schwerpunkt- bzw. Wahlmodule inklusive der Modulabschlussprüfungen (= 72 LP) plus mindestens 8 LP aus dem Qualifikationsmodul. Die restlichen LP aus dem Qualifikationsmodul können noch während der Masterarbeit absolviert werden.
Bitte beachten: Die Aufsummierung der Leistungspunkte im FlexNow-Leistungsnachweis erfolgt erst nach erfolgreich abgelegter Modulabschlussprüfung.
Zur Anmeldung das Formular "Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit Biologie" ausfüllen, und spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat der Biologie abgeben.
Die Zeit von der Themenstellung (Registrierung) bis zur Ablieferung der Masterarbeit darf sechs Monate nicht unterschreiten und neun Monate nicht überschreiten. Auf begründeten Antrag des Aufgabenstellers (= Betreuer) kann die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu drei Monate (auf zwölf Monate) verlängert werden (formloses Schreiben mit Unterschrift des Betreuers an das Prüfungssekretariat der Biologie). Siehe auch Prüfungsfristen!
!!! Achtung: Wird die Masterarbeit erst im folgenden Semester abgegeben, muss für dieses Semester noch der Studienbeitrag bezahlt werden. Es gibt keine Karenzzeit! Z.B. Abgabe am 1. Oktober bzw.1. April bedeutet, dass für das WS bzw. SS bezahlt werden muss. Es gibt jedoch die Möglichkeit die Studienbeiträge wieder zu erhalten, wenn die Exmatrikulation bis spätestens 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgt (sofern bis dahin alle Prüfungsleistungen im Erstversuch erbracht wurden). Bei Fragen zu den Studienbeiträgen wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei.
Die Arbeit wird von einem Betreuer (=Erstgutachter) betreut, und einem Zweitgutachter zusätzlich begutachtet. Der Betreuer (Erstgutachter) und der Zweitgutachter müssen Hochschullehrer (Professor oder PD) sein, und der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin angehören. Bei einer fächerübergreifenden Masterarbeit kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Betreuers einen Hochschullehrer aus einer anderen Fakultät als Zweitgutachter bestellen.
(z.B. am Klinikum Regensburg)
Die Masterarbeit kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultät Biologie und Vorklinische Medizin ausgeführt werden, sofern sie dort unter Anleitung eines Hochschullehrers (Professor oder PD) durchgeführt wird und ein Hochschullehrer der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin vor Ausgabe des Themas schriftlich sein Einverständnis erklärt hat, die Betreuung zu übernehmen. Der anleitende Hochschullehrer ist dann Zweitgutachter.
Zur Anmeldung das Formular "Antrag auf Zulassung einer externen Masterarbeit Biologie" ausfüllen, und spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat der Biologie abgeben.
Die Masterarbeit wird vom Betreuer als Erstgutachter und von einem Zweitgutachter (Professor oder PD der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin) bewertet. Bei einer fächerübergreifenden Masterarbeit kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Betreuers einen Hochschullehrer aus einer anderen Fakultät als Zweitgutachter bestellen. Bei einer externen Masterarbeit ist der anleitende (externe) Hochschullehrer der Zweitgutachter.
Die Masterarbeit kann in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden und muss sowohl eine deutsche als auch eine englische Zusammenfassung enthalten. Sie muss in drei Exemplaren fristgemäß beim Prüfungsamt abgegeben werden.