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Qualifikation - Bewerbung

Studienbeginn ist im Winter- und Sommersemester möglich. Als Beginn wird das Wintersemester empfohlen, da einige Module nur im WS beginnen und die meisten Praktika im WS angeboten werden.


Qualifikation

Die Qualifikation zum Masterstudiengang ist gegeben durch den Nachweis eines Abschlusses im Bachelorstudiengang Biologie, oder vergleichbaren Abschlusses, mit mindestens der Gesamtnote „gut“ (2,5).

Ein vergleichbarer Abschluss ist ein erster Studienabschluss aufgrund eines mindestens dreijährigen Studiums an einer Hochschule in naturwissenschaftlichen Fächern, das dem Bachelorstudium an der Universität Regensburg gleichwertig ist, mit mindestens der Gesamtnote „gut“ (2,5).

Ist die Gesamtnote schlechter als „gut“ (2,5) oder der Abschluss nicht vergleichbar, ist eine Eignungsfestsellungsprüfung abzulegen.

Berechnung der Note im Bachelor Biologie (Uni Rgbg.) siehe!

bewerbung

Bewerbungsfristen:

Beginn zum Wintersemester - 15. Juli

Beginn zum Sommersemester - 15. Januar

Bewerbungsunterlagen:

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • Bachelor-Abschlusszeugnis* (ggf. Transcript of Records; siehe Anmerkung unten)

Bewerber von außerhalb der Universität Regensburg oder von einem anderem Studiengang als Bachelor Biologie müssen zusätzlich abgeben:

  • Abiturzeugnis
  • tabellarischer Lebenslauf

Die Unterlagen von deutschen Bewerbern sind in Kopie einzureichen. Bewerber aus dem Ausland müssen beglaubigte Kopien einreichen.

*Sollte das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, bitte einen Nachweis über bisher erbrachten Studienleistung beifügen (FlexNow-Ausdruck bzw. Transcript of Records). Eine endgültige Zulassung zum Masterstudium kann in diesem Fall erst nach Vorliegen des Bachelor-Abschlusszeugnisses ausgesprochen werden.

Hinweis: Auch wenn noch Leistungen im Bachelorstudium fehlen (Bachelorarbeit oder studienbegleitende Prüfungen) müssen Sie sich zu den oben genannten Fristen bewerben.

Bewerbungen sind schriftlich zu richten an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Bachelor- und Masterstudium der Biologie:

Prof. Dr. R. Wirth
Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin
Universitätsstrasse 31
D-93053 Regensburg

Eine schriftliche Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten Sie ca. 4 Wochen später.

Die Bewerbung für Studierende aus dem Ausland erfolgt über die Studentenkanzlei!
Weitere Informationen hierzu über das Akademische Auslandsamt!
Bewerber aus dem Ausland werden vorsorglich darauf hingewiesen, dass für eine Immatrikulation der Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache zwingend erforderlich ist („DSH-Nachweis“), sowie ggf. auch ein entsprechendes Visum. Außerdem ist der Bewerbung ein Antrag auf Zulassung (application for admission) beizufügen (siehe Akademisches Auslandsamt)

einschreibung

Die Einschreibung zum Masterstudiengang der Biologie erfolgt in der Studentenkanzlei – Termine siehe Studentenkanzlei (zulassungsfreie Fächer)!
Bitte beachten Sie, dass zur Einschreibung alle Unterlagen im Original, inkl. dem Bachelor-Zeugnis und dem Zulassungsschreiben, bzw. dem Bescheid über die erfolgreich bestandene Eignungsfeststellungsprüfung, vorzulegen sind. Der Bescheid über eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung kann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschuss, Herrn Prof. Wirth abgeholt werden (Raum BIO 1.01.21; Tel. 943 1825).

Studierende aus dem Bachelor-Studiengang der Uni Regensburg

Bewerber von außerhalb

Für Studierende aus dem Bachelor-Studiengang der Uni Regensburg gilt:

Studierende die bis zur Rückmeldefrist ein endgültiges Zulassungsschreiben für den Masterstudiengang erhalten haben, schreiben sich innerhalb der Rückmeldefrist in den Masterstudiengang um.

Falls bis zur Rückmeldefrist für das folgende Semester noch keine endgültige Zulassung zum Masterstudiengang vorliegt, oder die Eignungsprüfung abgelegt werden muss, muss eine Verlängerung der Rückmeldefrist bis Semesterende (30. Sept. bzw. 31. März) in der Studentenkanzlei beantragt werden.

Falls bis zur verlängerten Rückmeldefrist am Semesterende das Bachelor-Zeugnis nicht vorliegt, können Sie sich noch für das Bachelor-Studium rückmelden. Bis spätestens Ende der ersten Vorlesungswoche, muss jedoch die endgültige Zulassung (Nachweis der endgültigen Bachelornote von mind. 2,5; bzw. die Bestätigung über eine mit Erfolg abgelegte Eignungsprüfung) in der Studentenkanzlei vorgelegt werden, um ohne Einschränkung in den Master-Studiengang umgeschrieben werden zu können. Das Bachelorzeugnis kann bis zum Ende des Semesters nachgereicht werden.

Studierende die bis Semesterende ihr Bachelor-Zeugnis erhalten, aber am Master-Eignungsverfahren teilnehmen müssen, können sich erst mit Bestehen der Prüfung rückmelden und in den Master umschreiben. Mit Erhalt des Bachelors erfolgt die Exmatrikulation im Bachelor kraft Gesetzes zum Ende des Semesters. Eine Rückmeldung in den Bachelor ist daher in diesen Fällen nicht möglich. Da bei Verlängerung der Rückmeldung faktisch jedoch erst Ende Oktober/April Exmatrikulationen ausgesprochen werden, können sich diese bis dahin für den Master noch umschreiben und rückmelden.

Für Bewerber von außerhalb gilt:

Falls bis zum Vorlesungsbeginn im jeweiligen Semester das Bachelor-Zeugnis nicht vorliegt, jedoch eine Zulassung aufgrund eines beglaubigten Nachweis über bisherige Prüfungsleistungen, bzw. ein Nachweis über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung, erfolgt die Einschreibung in den Masterstudiengang vorläufig. Das Bachelorzeugnis kann bis zum Ende des Semesters nachgereicht werden.

eignungsprüfung

Ist die Gesamtnote schlechter als „gut“ (2,5) oder der Abschluss nicht vergleichbar, ist eine Eignungsfestsellungsprüfung abzulegen.

Die Prüfung wird als mündliche Kollegialprüfung von drei Hochschullehrern (Botanik, Zoologie, Molekularbiologie) mit einer Dauer von insgesamt ca. 30 Minuten durchgeführt.

Prüfungsstoff sind die Inhalte des Bachelorstudiums Biologie (Zytologie, Anatomie und Physiologie von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen; Ökologie, Neurobiologie, Ethologie, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie, Biochemie, Mikrobiologie, Genetik und die chemischen und physikalischen Grundlagen der Biologie).

Auswahl typischer Fragen im Eignungsfeststellungsverfahren: siehe (pdf)!

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn die Prüfer mehrheitlich feststellen, dass die Leistungen den Anforderungen des Masterstudiengangs Biologie entsprechen. Die Entscheidung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Der Bescheid über eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung kann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschuss, Herrn Prof. Wirth abgeholt werden (Raum BIO 1.01.21; Tel. 943 1825).

Nicht bestandene Eignungsprüfungen können einmal wiederholt werden.

Zeitraum der Eignungsfeststellungsprüfungen: 1. Oktoberhälfte für das Wintersemester, bzw. 2. Märzhälfte für das Sommersemester.

Für alle Bewerber deren endgültige Bachelorabschlussnote bis zum, oder bis kurz vor dem Zeitraum der Eignungsfeststellungsprüfungen noch nicht bekannt ist wird eine zweiter Zeitraum in der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn im Winter- und Sommersemester angeboten.

Anmeldung zur Prüfung per E-Mail an die Studiengangskoordinatorin der Biologie.

  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Master Biologie

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