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Studienbeiträge


Verwendung der Studienbeiträge

an der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin!
(pdf zum herunterladen)
 

Befreiung von den Studienbeiträgen aufgrund besonderer Leistungen

Die Fakultät erlässt jedes Jahr den 5-10% besten Studierenden im jeweiligen Semester und Studiengang die Studienbeiträge.

Für die Befreiung im 1. und 2. Semester sind in den Bachelorstudiengängen die Abiturnoten und in den Masterstudiengängen die Bachelornoten ausschlaggebend.

Für die Befreiung in den höheren Semestern sind die Modulnoten ausschlaggebend.

Die Befreiung wird von der Fakultät veranlasst. Ein Antrag muss hierzu von den Studierenden nicht gestellt werden.

In den Bachelor- und Masterstudiengängen wird die Befreiung einmal jährlich im Januar für das laufende Winter- und kommende Sommersemester veranlasst.

In den Lehramtsstudiengängen wird die Befreiung zweimal jährlich im Januar und Juli jeweils für das kommende Semester veranlasst.

Studierende können online über die Studentenkanzlei im HISQIS-Portal die Verwaltung ihrer Studienbeiträge einsehen.

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