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Zulassungsarbeit

 

Informationen zur Zulassungsarbeit („schriftliche Hausarbeit“) bei den Lehrämtern aller Schularten

 

Anmeldung

  • Die Zulassungsarbeit muss nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden.
  • Sie wird nicht im flexnow eingetragen.

 

Umfang

  • Eine Zulassungsarbeit muss mindestens mit „ausreichend“ und mit mindestens 10 LP bewertet sein (LPO § 29 Abs. 11).
  • Studierenden, deren Zulassungsarbeit eine längere vorbereitende Laborphase vorausgegangen ist und die sich die Zulassungsarbeit auch im Rahmen des Bachelorstudiengangs als Bachelorarbeit (12 LP) anrechnen lassen wollen, wird die zusätzlich investierte Zeit im Rahmen eines offiziell angebotenen Arbeitsgruppenseminars oder eines offiziell angebotenen Laborpraktikums im Umfang von 2 LP gutgeschrieben. Diese 2 LP können sie im „freien Bereich“ des Lehramtsstudiums verwenden.
    Hierzu stellt der Studierende einen Antrag auf Anrechnung der beiden Leistungspunkte auf den freien Bereich mit dem Anerkennungsformular des Prüfungsamtes: „Antrag auf Leistungsanerkennung“.
    Ein Muster finden Sie hier.
  • Studierende, die eine Anrechnung der Zulassungsarbeit als Masterarbeit im Masterstudiengang Biologie anstreben, investieren die zusätzliche vorbereitende Laborphase freiwillig. Auch sie können sich 2 LP für ein Arbeitsgruppenseminar oder ein Laborpraktikum im freien Bereich des Lehramtsstudiums verbuchen lassen. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten werden im Rahmen des Lehramtsstudiums nicht berücksichtigt.

 

Begutachtung

  • Es wird ein Gutachten geschrieben und dem (bekannten) Formular des Prüfungsamts beigelegt. Das Gutachten enthält die Note und die Leistungspunkte.
  • Es ist zwar möglich, Komma‐Noten zu vergeben, das Prüfungsamt wird die Komma‐Note jedoch zu einer ganzen Note runden und als ganze Note verrechnen.

 

Abgabe beim Prüfungsamt

  • Die Zulassungsarbeit wird beim Prüfungsamt als Druckexemplar in deutscher Sprache zusammen mit dem Gutachten und dem Formular abgegeben.
  • Auf dem Formular des Prüfungsamtes wird die Note in ganze Noten angegeben. Komma‐Noten werden in Klammern angegeben. Außerdem soll neben der Note die Anzahl der Leistungspunkte dokumentiert werden:
    Beispiel: Note 1 (1,5); Leistungspunkte (15)
     


Anerkennung als Bachelor‐ oder Masterarbeit
:

Im Falle einer Anerkennung einer Zulassungsarbeit als Bachelor‐ oder Masterarbeit im Zuge eines zusätzlichen Erwerbs eines Bachelor‐ bzw. Masterabschlusses gelten die Bestimmungen der entsprechenden Prüfungsordnungen (Prüfungsordnung Biologie: z.B. § 7 Bewertung von Prüfungsleistungen; § 20 und 21 Bachelorarbeit; § 29 und 30 Masterarbeit).

 


Anerkennung im Zuge eines Promotionsvorhabens

Im Falle einer Anerkennung im Zuge eines Promotionsvorhabens in RIGeL ist vom Betreuer des Promotionsvorhabens die Gleichwertigkeit der Zulassungsarbeit mit einer Master‐ oder Diplomarbeit zu bescheinigen. Gleichwertigkeit liegt in der Regel vor, wenn für die Bearbeitung des Themas der Zulassungsarbeit mindestens sechs Monate vorgesehen waren (§ 25, Abs. 8 der Ordnung zum Erwerb des akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften an der Universität Regensburg). Damit später die Gleichwertigkeit noch bescheinigt werden kann, ist vom Betreuer der Zulassungsarbeit eine Bescheinigung über die Dauer der Zulassungsarbeit zu erstellen.

  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Lehramt Biologie Zulassungsarbeit

 

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