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Zulassungsarbeit

Informationen zur Zulassungsarbeit („schriftliche Hausarbeit“) bei den Lehrämtern aller Schularten

 

Anmeldung

  • Die Zulassungsarbeit muss nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden.
  • Sie wird nicht im flexnow eingetragen.

 

Umfang

  • Eine Zulassungsarbeit muss mindestens mit „ausreichend“ und mit mindestens 10 LP bewertet sein (LPO § 29 Abs. 11).
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 10 Wochen (Vollzeit).
  • Als Vorbereitung auf die Zulassungsarbeit im Fach Biologie kann das "Forschungsorientierte Praktikum" als Wahlpflichtveranstaltung in Modul BIO-LA-M 07c Nr. 2 absolviert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website Studium / Bachelor of Science Biologie / Projektpraktika im Studiengang Lehramt Bio.

 

Begutachtung

  • Es wird ein Gutachten geschrieben und dem Formular des Prüfungsamts (abzuholen beim Prüfungsamt für LA-Studiengänge) beigelegt. Das Gutachten enthält die Note und die Leistungspunkte.
  • Es ist nicht möglich, Komma‐Noten zu vergeben. Die Arbeit wird mit ganzen Noten bewertet.

 

Abgabe beim Prüfungsamt

  • Die Zulassungsarbeit wird beim Prüfungsamt als Druckexemplar in deutscher Sprache zusammen mit dem Gutachten und dem Formular abgegeben.
  • Auf dem Formular des Prüfungsamtes wird die Note in ganze Noten angegeben.


Anerkennung als Bachelor‐ oder Masterarbeit:

Im Falle einer Anerkennung einer Zulassungsarbeit als Bachelor‐ oder Masterarbeit im Zuge eines zusätzlichen Erwerbs eines Bachelor‐ bzw. Masterabschlusses gelten die Bestimmungen der entsprechenden Prüfungsordnungen (Prüfungsordnung Biologie: z.B. § 7 Bewertung von Prüfungsleistungen; § 20 und 21 Bachelorarbeit; § 29 und 30 Masterarbeit).
Weitere Informationen finden Sie hier

 


Anerkennung der Zulassungsarbeit im Zuge eines Promotionsvorhabens zum Dr. rer. nat. (nur LA GY)

Im Falle einer Anerkennung im Zuge eines Promotionsvorhabens in RIGeL ist vom Betreuer des Promotionsvorhabens die Gleichwertigkeit der Zulassungsarbeit mit einer Master‐ oder Diplomarbeit zu bescheinigen. Gleichwertigkeit liegt in der Regel vor, wenn für die Bearbeitung des Themas der Zulassungsarbeit mindestens sechs Monate vorgesehen waren (§ 25, Abs. 8 der Ordnung zum Erwerb des akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften an der Universität Regensburg). Damit später die Gleichwertigkeit noch bescheinigt werden kann, ist vom Betreuer der Zulassungsarbeit eine Bescheinigung über die Dauer der Zulassungsarbeit zu erstellen. (formloses Schreiben)


  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Lehramt Biologie Zulassungsarbeit

 

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