Alleinerziehend
Alleinerziehende Ausländerinnen und Ausländer
Nichtdeutsche allein Erziehende sind nach einer Trennung mit zusätzlichen Problemen konfrontiert. Ihre Situation und Rechte hängen stark von ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland ab. Es ist wichtig, sich vor einer Trennung oder Scheidung über eventuelle Konsequenzen für den Aufenthalt in Deutschland zu informieren. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich über die Möglichkeiten einer eigenen Einbürgerung oder der des Kindes zu informieren. Auskunft über die Voraussetzungen und Konsequenzen einer Einbürgerung erhält man bei der Staatsangehörigkeitsstelle. Auf der Homepage der Stadt Regensburg findet man ausführliche Informationen zum Ausländerrecht.
Stadt Regensburg
Bürgerzentrum
Abteilung für Ausländerangelegenheiten
Neues Rathaus
Minoritenweg 6
93047 Regensburg
einwohneramt(at)regensburg.de
Weitere Informationen:
Bundesverband allein erziehender Mütter und Väter, dieser hat auch eine umfangreiche Broschüre herausgegeben: www.vamv.de oder beim Regionalverband www.vamv-bayern.de (Kontakt: Frau Rathay, Antoniusweg 4, 84069 Schierling, Tel. 09451/3503).
Finanzierung
Elterngeld für ausländische Personen
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit beanspruchen und je nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status auch Erziehungsgeld beziehen. Anspruch auf Erziehungsgeld besteht, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist und man z.B. im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Dabei darf man nicht von dem im Ausland ansässigen Arbeitgeber nur zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt sein.
Landeserziehungsgeld für ausländische Personen
Wenn Sie nicht Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz sind, ist es maßgeblich, ob mit ihrem Staat ein Abkommen besteht. Bitte erkundigen Sie sich bei:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Tel. 0941/780900
Fax 0941/78091304
avf.regensburg(at)t-online.de
Leistungen der Krankenkasse bei Ausländerinnen und Ausländern
Leistungen, die man von der Krankenkasse erhält, sind nicht abhängig von der Staatsangehörigkeit, sondern vom Versicherungsstatus.
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld bei ausländischen Personen
Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes gelten für alle Staatsangehörigen, die in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland stehen.
