Wohnheim
Wohnen mit Kind in den Wohnheimen des Studentenwerks
In den Wohnheimen des Studentenwerks befinden sich teilweise Doppelzimmer, die für studentische Eltern geeignet sind. Die Liste der Wohnheime befindet sich auf der homepage der Universität Regensburg unter Studentenwerk – Wohnen. Im Einzelfall kann auch eine Ausnahme von dem Aufnahmekriterium Alter (Grenze: 30 Jahre) möglich sein.
Regensburg
Wohnen mit Kind in der Stadt und im Landkreis
Die weiteren Adressen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften finden Sie auf der Seite der Stadt Regensburg. Im Landkreis Regensburg gibt es eine Wohnungsbaugenossenschaft:
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft im Landratsamt Regensburg
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Wohngeld
Wohngeld
Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen die Wohnkosten zu tragen. Dieser staatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Gesamteinkommen des Haushalts, der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete ab. Empfänger von sogenannten Transferleistungen bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen.
Der/die AntragstellerIn muss einen eigenen Haushalt führen und bei der Wohngeldstelle begründen, warum er/sie nicht mehr in den Familienhaushalt ihrer Eltern zurückkehren könne oder wolle. Dabei reicht es nicht aus, beim Einwohnermeldeamt die Wohnung am Ort der Ausbildungsstelle zum ersten Wohnsitz zu erklären.
Der Personenkreis der Studierenden ist bei der Beantragung von Wohngeld besonders differenziert zu betrachten, denn unter bestimmten Umständen können sie Wohngeld erhalten, wenn die BaföG-Leistung weggefallen ist. Nicht anspruchsberechtigt auf Wohngeld sind jedenfalls auch die Studierenden, die auf Grund der Einkommenssituation der Eltern keinen BaföG-Anspruch haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Studierenden von den Eltern tatsächlich den Unterhalt erhalten. Es ist deshalb sinnvoll, sich bei der zuständigen Wohngeldbewilligungsstelle ausführlich beraten zu lassen. Dazu sollten alle sachdienlichen Unterlagen, die über die finanziellen Verhältnisse Auskunft geben (Einkommensnachweise, Bestätigungen über Kindergeld und Unterhaltszahlungen etc.), ferner Mietverträge, Immatrikulationsbescheinigung, Geburtsbescheinigung, Meldebestätigung etc., mitgebracht werden. In der Regel wird das Wohngeld ab dem Monat der Antragstellung für 12 Monate bewilligt. Der Wiederholungsantrag sollte möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
Informationen im Netz findet man unter www.wohnen.bayern.de (Wohngeld) oder www.bmvbs.de (unter: Stadtentwicklung, Wohnen – Wohnraumförderung – Wohngeld).
Das Wohngeld ist zu beantragen bei Wohnort innerhalb des Stadtgebietes
Amt für Soziales
Wohngeldstelle
Johann-Hösl-Str. 11
93053 Regenburg
Tel. 0941/507-3501
bzw. bei Wohnort innerhalb des Landreises Regensburg
Landratsamt Regensburg
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Tel. 0941/4009-263
Fax 0941/4009-299

