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Gewaltschutzgesetz
Das Gewaltschutzgesetz bietet seit 1. Januar 2002 breitere Möglichkeiten für betroffene Frauen und Männer: zum Beispiel die Verweisung des Täters/ der Täterin aus der gemeinsamen Wohnung oder ein Kontakt- und Näherungsverbot.
Weitere Informationen
- Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Gewaltschutz in Bayern
- Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF)
- Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frauen vor Gewalt schützen
- Verein Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK e.V.)
- Frauen für Frauen.eV
Forschung
Ausgewählte Forschungen zum Thema Gewalt gegen Frauen
- Brückner, Margit (2002). Wege aus der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, eine Einführung. Frankfurt a.M.
- Dackweiler, Regina, Schäfer, Reinhilde (2002). Gewalt-Verhältnisse. Feministische Perspektiven auf Geschlecht und Gewalt. Frankfurt a.M.
- Heiliger, Anita (2000). Männergewalt gegen Frauen beenden. Opladen.
- Olbricht, Ingrid (2004). Wege aus der Gewalt - Gewalt gegen Frauen. München.
- Schweikert, Birgit (2000). Gewalt ist kein Schicksal. Nomos.
- Schweikert, Birgit, Baer, Susanne (2002). Das neue Gewaltschutzrecht. Nomos.
Beratung
Notruf und Beratung
Notruf und Beratung e.V.
Beratungs- und Fachzentrum gegen
sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen
Alte Manggasse 1
93047 Regensburg
Telefon 0941 24 171
Telefonzeiten: Mo, Di, Mi 10-14 Uhr; Do, 14-20 Uhr und nach Vereinbarung
Autonomes Frauenhaus Frauen helfen Frauen
Geschützter Wohnraum und Beratung bei Bedrohung und Mißhandlung.
Telefon 0941 24000, Tag und Nacht zu erreichen
E-Mail: info@frauenhaus-regensburg.de