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Finanzielle Förderung

  

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Bayerisches Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

 

Stipendien 2013

Bewerbungsschluss 28.02.2013 und Förderbeginn 01.06.2013

 


Anspruch auf Arbeitslosengled nach Stipendienablauf

Um im Notfall nach der Förderung finanziell abgesichert zu sein, sollten Sie folgende Regelungen zum Arbeitslosengeld beachten:

Die rechtlichen Grundlagen für das Arbeitslosengeld enthält das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Danach hat gem. § 117 SGB III einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer

1. arbeitslos ist,
2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und
3. die Anwartschaftszeit erfüllt hat.

Die Anwartschaftszeit hat gem. § 123 SGB III erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung als Beschäftigter oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig war (z.B. Elternzeit). Für die Erfüllung der Anwart-schaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen, weil der Monat gem. § 339 SGB III mit 30 Tagen gerechnet wird.
Die Rahmenfrist (gem. § 124 SGB III) beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Zur Leistungsberatung und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team Akademische Berufe der Agentur für Arbeit Regensburg unter der Rufnummer 01801 555 111.
  


Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS)

Um die Chancengleichheit an der Universität Regensburg zu fördern, stellt die Universitätsleitung der Frauenbeauftragten der Universität seit 1999 im Rahmen des „Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung“ jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung.

Damit sollen zum einen die Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität gefördert und andererseits die Fortschritte der Fakultäten in der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags honoriert werden. Diese Gelder werden an die elf Fakultäten der Universität weitergegeben. Die Vergabe richtet sich nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, welcher die Leistungen der Fakultäten hinsichtlich ihrer Förderung von Frauen berücksichtigt. Diese dezentrale Mittelvergabe bietet die Möglichkeit, mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der einzelnen Nachwuchswissenschaftlerinnen zu nehmen.

 


Gleichstellungspreis der Universität Regensburg 2011/12

Bereits zum sechsten Mal erfolgt in diesem Jahr die Ausschreibung des Gleichstellungs- preises der Universität Regensburg. Mit diesem Wettbewerb unter den Fakultäten und den zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen möchte die Universität die Erfüllung ihres Gleichstellungsauftrags unterstützen. Prämiert wird das überzeugendste Konzept dazu.

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern gehört zu den wesent- lichen Aufgaben unserer Universität und kann nur von uns allen gemeinsam bewältigt werden. Der Gleichstellungspreis soll dafür ein Anreiz sein. Ihre Ideen und Konzepte für kreative und innovative Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit spezifisch für Ihre eigene Fakultät oder Einrichtung sind ein Teil vom Ganzen und bringen die gesamte Universität in diesm Bereich voran.

Wir möchten Sie deshalb alle aufrufen, sich aktiv an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2012.

 


Weitere Informationen zur Forschungsförderung

Referate IV/5 der Universität Regensburg (Forschungsförderung und Drittmittel)

 

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Ansprechpartnerin Frauenförderung

Referentin der Universitäts-Frauenbeauftragten
Katja Weber-Khan, M.A.
Weber-khan Foto

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Telefon 0941 943-3581

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