Startseite UR

Ziel der Gleichstellungsarbeit ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.
Welcome to the Equal Opportunities Office at Regensburg University. International visitors are referred to our English pages.
AKTUELL
Am 13.Mai wurde das 4. Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg für das nichtwissenschaftliche Personal vom Kanzler der Universität Herrn Dr. Christian Blomeyer und dem Gleichstellungsbeauftragten Dr. Emanuel Finger unterzeichnet.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei den Behörden des Freistaates Bayern erstellen die Dienststellen in regelmäßigen Abständen ein Gleichstellungskonzept, in dem die Situation der weiblichen Beschäftigten beschrieben und Unterschiede gegenüber den männlichen Beschäftigten dargestellt werden.
Zudem sind Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen im Rahmen der dienst- und arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten zu treffen, sowie Initiativen zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entwickeln.
Das nunmehr vorliegende Gleichstellungskonzept gilt für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Regensburg. Es schreibt das dritte Gleichstellungskonzept der Universität Regensburg vom 30.06.2007 fort.
Nähere Informationen zum 4.Gleichstellungskonzept finden Sie unter:
Eine Kurzübersicht der Umfrageergebnisse unserer Mitarbeiterbefragung finden Sie unter "Themen" als "Umfrage zur Gleichstellung".
Berufstätige möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst zu Hause betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten. Meistens lassen sich Familie und Beruf nicht gut vereinbaren, Unternehmen bieten dafür bisher zu wenig Möglichkeiten. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an. Es gibt zwar bereits die Möglichkeit, für häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen, jedoch ist die Freistellung unbezahlt und kommt daher aus Gründen der finanziellen und beruflichen Nachteile für viele Berufstätige nicht in Frage. Mit der Familienpflegezeit will man Berufstätigen helfen Verantwortung für ihre Angehörigen zu übernehmen. Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei dann aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber in diesem Fall weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit sich Zeit für eine kommende Pflegephase anzusparen. Dies wird dann mit der Lohnfortzahlung in der Pflegezeit verrechnet.