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Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung gilt als Sonderform des Mobbings, wobei es im Gegensatz dazu konkret den Kontakt zwischen zwei Personen, dem Täter und einem Opfer, betrifft. In den meisten Fällen ist ein großes Machtgefälle zwischen Täter und Opfer zu beobachten und besonders oft werden Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Motivationsgrund ist häufig die Demonstration von Macht.


Als sexuelle Belästigung gilt

   
  • Sexistische, geschlechtsbezogene, entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen
  • Unerwünschte körperliche Annäherungen
  • Androhung von Repressalien
  • Aufdrängen von sexuellen Handlungen
  • Androhung von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • Versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Stalking

Betroffene Personen empfinden dies als beleidigend und fühlen sich in ihrer Würde verletzt.

  

Auswirkungen auf das Opfer

  • Verlust der Arbeitsmotivation
  • Depressionen
  • Angstzustände
  • Psychische Erkrankungen
  • Arbeitsunfähigkeit


Aus Angst vor Verleumdung oder dem Arbeitsplatzverlust schweigen die Opfer häufig. Vorallem auch weil sie oft mit negativen Reaktionen seitens der Arbeitgeber konfrontiert werden. Sexuelle Belästigung ist im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.

Schutz vor sexueller Belästigung bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

 


Ansprechpartner
 

Beschwerdestelle

Dr. Emanuel Finger

Rechenzentrum
Zimmer 0.05
Telefon 0941 943-1546
Fax 0941 943-81-1546
E-Mail gleichstellung.chf@zea.uni-regensburg.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Personalratsvorsitzende und Mobbingbeauftragte

Ines Tietz

Personalrat
Ch Zimmer 11.01.11
Telefon 0941 943-2384
Fax 0941943-3240
E-Mail ines.tietz@bibliothek.uni-regensburg.de
www.uni-regensburg.de/universitaet/personalrat
http://www-nw.uni-regensburg.de/~.tii24091.bibliothek.uni-regensburg.de/Mobbing.htm
Sprechstunden nach Vereinbarung

 

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Ansprechpartner Gleichstellungsstelle

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Dr. Emanuel Finger

Gleichstellungsbeauftragter
 

Michaela Schießl

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte