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Finanzielle Förderung

Stipendien im Rahmen des „Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“

  • Habilitationsstipendien
  • Postdoc-Stipendien
  • Promotionsabschlussförderungen

werden einmal pro Jahr für Nachwuchswissenschaftlerinnen im Rahmen des oben genannten Programmes vergeben.

Bitte nehmen Sie bei Interesse nach der Bekanntgabe zunächst ein beratendes Gespräch mit der Fakultätsfrauenbeauftragten wahr.

Die Anträge müssen dann zu einem rechtzeitig ausgeschriebenen Termin bei den Fakultätsfrauenbeauftragten und der Koordinationsstelle für Chancengleichheit und Familie eingereicht werden.
Die Fakultätsfrauenbeauftragte gibt zu jedem Antrag ein Votum ab. Außerdem entscheidet eine fakultätsinterne Vergabekommission unter dem Vorsitz der Frauenbeauftragten über die Reihung der Anträge, die schriftlich begründet wird.
Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch ein zentrales Gremium, dem auch die Universitätsfrauenbeauftragten angehören.

Mehr dazu finden Sie hier... 

Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS) der Universität Regensburg

Seit 1999 stellt die Universitätsleitung jedes Jahr den Frauenbeauftragten der Fakultäten Mittel im Rahmen des Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung (FAS) zur Verfügung. Damit können Nachwuchswissenschafterlinnen der Universität im Rahmen ihrer Qualifikation individuell gefördert werden, beispielsweise durch Reisekosten-, Weiterbildungs- , Druckkostenzuschüsse, anteilige Finanzierung von SHK- oder WHK-Stellen, Anschaffung von Literatur bzw. Software oder der Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen oder Gastvorträgen.

Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier

Die Mittel werden dezentral von der Fakultätsfrauenbeauftragten vergeben, die die Kriterein für die Mittelvergabe, die fakultätsinternen Modalitäten und den Antragstermin per Mail mitteilt.

Mobilitätsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten/Forschungsreisen

Zur gezielten Unterstützung sowie zur Förderung der Mobilität von Nachwuchswissenschaftlerinnen vergibt die Universität Regensburg im Rahmen der über das Professorinnenprogramm II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingeworbenen Mittel für den Zeitraum von 2014-2018 jährlich Stipendien zur Finanzierung längerfristiger, vertiefender Forschungsreisen oder Auslandsaufenthalte zur Weiterqualifizierung und internationalen Vernetzung von Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Bitte nehmen Sie bei Interesse nach der Bekanntgabe zunächst ein beratendes Gespräch mit der Fakultätsfrauenbeauftragten wahr. Die Fakultätsfrauenbeauftragte sammelt die Anträge und ein Auswahlgremium der Fakultät erstellt ein Votum zur Bewerbung sowie nimmt im Fall von mehreren Bewerbungen eine Reihung vor.

Mehr dazu finden Sie hier...

Mutterschutzüberbrückungspauschale

Die Universität Regensburg leistet im Rahmen der Förderung durch das Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder finanzielle Unterstützung in Form einer Mutterschutzüberbrückungspauschale zur Überbrückung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsverbotes für werdende und stillende Mütter im Sinne des Mutterschutzgesetzes.

In den Förderrichtlinien heißt es
„Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient
(I) der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht;
(II) der Kompensation des aufgrund der Schwangerschaft/des Mutterschutzes bedingten Ausfalls der Lehre durch Bereitstellung von Finanzmitteln;
(III) der Finanzierung wissenschaftlicher Hilfskräfte zur Unterstützung der experimentellen Labortätigkeit von Schwangeren, die von Beschäftigungsverboten betroffen sind.“
Die Fakultätsfrauenbeauftragte wird informiert und gibt dazu ihr Votum ab.
Mehr dazu finden Sie hier...


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Fakultät für Chemie und Pharmazie

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