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Promovieren an der Fakultät für Chemie und Pharmazie

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen und die erforderlichen Formulare zum Promotionsverfahren.


Promotion zum Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat)


aktualisierte Prozessbeschreibungen im Rahmen der Promotionsverfahren


1. Antrag auf Annahme als Doktorand/-in

Um sich als Doktorand/in an der Fakultät für Chemie und Pharmazie anzumelden,
gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Registrieren Sie sich als Doktorand/in unter:
    https://campusportal.uni-regensburg.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y

     

  2. Füllen Sie den Antrag Antrag auf Annahme als Doktorand/-in und Antrag auf Registrierung als Doktorand/-in aus und drucken diesen aus

  3. Vereinbaren Sie per Mail
    fakultaet.chemie@verwaltung.uni-regensburg.de- -
    einen Abgeabetermin. Zu diesem Termin bringen Sie bitte (um eine korrekte und zügige Bearbeitung zu gewährleisten) die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt, im Original und mit Original-Unterschriften mit:


a.) Antrag auf Annahme als Doktorand/in

b.) aktueller Lebenslauf

c.) Zeugnis und Urkunde als Nachweis der Voraussetzung gem. § 5 Abs. 4 bzw. § 5 Abs. 5 sowie

§ 26 Abs. 1 im Original (diese werden in der

Fakultätsverwaltung kopiert und die Richtigkeit dieser

durch eine/en Mitarbeiter/in bestätigt. Sie bekommen die

Originale sofort wieder mit)

Nach Abgabe der Unterlagen, der Annahme durch die PromKom und der Unterschrift der Dekanin/des Dekans, erhalten Sie das Bestätigungsschreiben zur Annahme als Doktorand/in.


2. Antrag auf Zulassung zur Promotion

Für die Zulassung zur Promotion gehen Sie bitte wie folgt vor:

Stellen Sie sicher, dass Sie alle zwingend erforderlichen Unterlagen:

  • komplett
  • korrekt und vollständig ausgefüllt 
  • mit Originalunterschriften

vorliegen haben.

Zwingend erforderliche Unterlagen sind:

  1. Antrag auf Zulassung zur Promotion

  2. fünf Exemplare der Dissertation (alle von Ihnen unterschrieben)  -
    1 Exemplar bleibt in der Fakultätsverwaltung, die restlichen 4 Exemplare können Sie nach der Abgabe der Unterlagen, selber an den von Ihnen zusammengestellten Prüfungsausschuss weiterleiten
  3. Auskunft zu Vorstrafen

  4. aktueller Lebenslauf
  5. Eidesstattliche Erklärung 

Bei Teilnahme an der Gradituiertenschule „ChemPharm“, müssen Sie den Leistungsnachweis bei Antragstellung bereits dabei haben.

Bei Auflagen, Promotionsprüfung oder Vereinbarungen nach § 6 Abs. 6, müssen Sie den Nachweis der bestandenen Prüfung dem Antrag beifügen.

Nach Abgabe der korrekten und kompletten Unterlagen und Unterschriften der/des Vorsitzenden der PromKom, erhalten Sie das Zulassungsschreiben zur Promotion von der Fakultätsverwaltung per Mail.
Gleichzeitig werden die Gutachter/innen per Mail zur Erstellung eines Gutachtens aufgefordert.


2a. Antrag auf Zulassung zur Promotion-Cotutelle

Für die Zulassung zur Cotutelle-Promotion gehen Sie bitte wie folgt vor:

Stellen Sie sicher, dass Sie alle zwingend erforderlichen Unterlagen:

  • komplett
  • korrekt und vollständig ausgefüllt 
  • mit Originalunterschriften

vorliegen haben.

Zwingend erforderliche Unterlagen sind:

  1. Antrag auf Zulassung zur Promotion-Cotutelle

  2. ein Exemplar der Dissertation (von Ihnen unterschrieben)  -
    die restlichen Exemplare können Sie selber an den von Ihnen zusammengestellten Prüfungsausschuss weiterleiten
  3. Auskunft zu Vorstrafen

  4. aktueller Lebenslauf
  5. Eidesstattliche Erklärung 

Bei Teilnahme an der Gradituiertenschule „ChemPharm“, müssen Sie den Leistungsnachweis bei Antragstellung bereits dabei haben.

Bei Auflagen, Promotionsprüfung oder Vereinbarungen nach § 6 Abs. 6, müssen Sie den Nachweis der bestandenen Prüfung dem Antrag beifügen.

Nach Abgabe der korrekten und kompletten Unterlagen und Unterschriften der/des Vorsitzenden der PromKom, erhalten Sie das Zulassungsschreiben zur Promotion von der Fakultätsverwaltung per Mail.
Gleichzeitig werden die Gutachter/innen per Mail zur Erstellung eines Gutachtens aufgefordert.


3. Kolloquium / Promotionsprüfung

Sobald die Gutachten in der Fakultätsverwaltung eingegangen sind, wird die Auslage (=14 Tage) gestartet und Sie erhalten eine Mail mit der Bitte um „Mitteilung des Termins für das Kolloquium“

Sollte es sich bei Ihrem Promotionsvorhaben um ein Summa-Verfahren handeln, ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Gutachten und der Auslage länger.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kolloquium frühestens einen Tag nach der Beendigung der Auslage statt finden kann.

Sollten Sie Ihr Kolloquium zusätzlich zur Präsenz auch per Zoom planen, wenden Sie sich an den Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses. Dieser erstellt einen Zoom-Link und teilt uns diesen per Mail mit.


4. Veröffentlichung der Dissertation / Abgabe der Pflichtexemplare

Um Ihre Dissertation zu veröffentlichen bzw. Ihre Pflichtexemplare abzugeben, beachten Sie bitte,
dass die zwingend erforderlichen Formulare

  1. Veröffentlichung der Dissertation
  2. Druckfreigabe der Dissertation

komplett und korrekt ausgefüllt mit Originalunterschriften, persönlich in der Fakultätsverwaltung abgegeben werden müssen. Sollte Ihnen dies aufgrund eines Auslandsaufenthaltes nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Variante 1: elektronische Abgabe:

                gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Termin zur Abgabe der Formulare und eines Pflichtexemplars mit der Fakultätsverwaltung vereinbaren

Sollte ein Speervermerk von mehr als 1 Jahr vereinbart sein, ist eine Begründung
-auf dem Formular „Veröffentlichung der Dissertation/Abgabe der Pflichtexemplare- zwingend erforderlich.

Ein Speervermerk von mehr als zwei Jahren ist nur zulässig, wenn zusätzlich zu der Begründung, ein Verfahren zur Patentanmeldung noch nicht abgeschlossen ist.
Die entsprechenden Unterlagen hierzu sind dem Antrag beizulegen.

Das Formular für die Hochschulschriftenstelle wird von uns, nach erfolgter Unterschrift, entsprechend weitergeleitet bzw. Ihnen direkt mitgegeben.

  1. Vereinbaren Sie einen Abgabetermin in der Hochschulschriftenstelle der Zentralbibliothek mit Frau Cornelia Lang oder Herrn Gregor Schmidt unter der
    Telefonnr. 0941 943-3904 oder per Mail unter: dissertationen@uni-regensburg.de

                WICHTIG

Vor dem Abgabetermin bitten wir Sie die elektronische Version Ihrer Dissertation auf den
Puplikationsserver der UB hochzuladen.
Weitere Infos hierzu finden Sie unter:
https://epub.uni-regensburg.de/publications/eldiss.html)

Das Formblatt „Abgabe elektronischer Puplikationen“, dass in diesem Upload-Prozess erscheint, geben Sie bitte zusammen mit den restlichen 5 Pflichtexemplaren in der Hochschriftenstelle der Zentralbibliothek (Raum ZB 525) ab.
 

Variante 2: Verbreitung über den Buchhandel/Druck 40 Pflichtexemplare
 

  1. Falls Sie eine Verbreitung über den Buchhandel durch einen gewerblichen Verleger oder
    den Druck von 40 Pflichtexemplaren bevorzugen, vereinbaren Sie bitte einen Übergabe-
    termin mit der Fakultätsverwaltung per Email unter
                                   fakultaet.chemie@verwaltung.uni.regensburg.de

             

Nach Erhalt der Eingangsbestätigung der UB und dem Kolloquiumsprotokolles, wird Ihre Urkunde erstellt und zur Unterschrift dem/der Dekan/in vorgelegt.

Danach können Sie Ihre Urkunde abholen oder in Ausnahmefällen zusenden lassen (kontaktieren Sie hierzu bitte Fakultätsverwaltung).

Vielen Dank.



Datenschutzhinweise im Rahmen der Durchführung eines Promotionsverfahrens an der Universität Regensburg

Datenschutzerklärung PDF-Dokument 06/2019

Promotionsordnung

Ordnung zum Erwerb des Akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat.) an der Universität Regensburg

Website   

laufend aktualisiert

Englische Übersetzung / English Version

Ordnung in der Fassung vom 18. Juni 2009

PDF-Dokument 05/2018

Allgemeine Informationen zum Promotionsverfahren

Empfehlungen der DFG:
"Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" 
PDF-Dokument 05/2014
Hinweise zur Prüfung der Sicherung und 
Aufbewahrung von Primärdaten
PDF-Dokument 05/2014
Informationen zum Ablauf des Promotionsverfahrens nach Fertigstellung der Dissertation PDF-Dokument 03/2023
Memorandum zum Begriff
„kumulative Dissertationsschrift“
PDF-Dokument 06/2013


Promotion zum Doktor der Didaktik der Naturwissenschaften (Dr. phil. nat)

Anträge auf Zulassung zur Promotion und Anträge auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens können zu folgenden Terminen (Einreichfristen) über die Fakultätsverwaltung eingereicht werden:

  • 15. April
  • 15. Juni
  • 15. Oktober

Weitere Informationen finden Sie hier!


  1. Universität Regensburg
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Studieren an der Fakultät für Chemie und Pharmazie