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Fellowships

1. Studentenförderwerk

Voraussetzungen
  • Alter ≤ 28 Jahre
  • ≤ 3 Jahre zwischen Studienabschluss und Promotion
  • keine Abschlussförderung der Arbeit
  • mindestens 1 nichttouristischer Auslandsaufenthalt nach der Schulzeit
Ausschluss
  • Förderung für denselben Zweck
  • > 10 h/Woche vergütete Arbeit in Lehre und Forschung
  • > 5 h/Woche anderweitige Erwerbstätigkeit

Förderung für 2 Jahre, bei ausreichender Begründung 1 Jahr Verlängerung möglich


2. Dr. Hilmer Stiftung

Voraussetzungen
  • Alter ≤ 30 Jahre
  • Studium der Pharmazie/Medizin/Naturwissenschaften mit überdurchschnittlichen Ergebnissen

Der Bewerbung sind beizufügen: Begründung des Antrags, Beschreibung des Promotionsvorhabens, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnis der Abschlussprüfung, Gutachten von zwei Hochschullehrern sowie die Zusage der Hochschule bzw. der wissenschaftlichen Einrichtung, das Promotionsvorhaben zu ermöglichen. Förderung für 1 Jahr, 1 Jahr Verlängerung möglich.


3. Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung

Voraussetzungen
  • Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Auswärtigen Amtes
  • alle Fachrichtungen
  • engagierte Studierende und Promovierende , die zu den Schwerpunkten der Stiftung arbeiten und sich aktiv mit den Zielen der Heinrich-Böll-Stiftung auseinandersetzen
  • Studierende und Promovierende, die überdurchschnittliche wissenschaftliche Leistungen mit der Bereitschaft zur Übernahme von gesellschaftlicher und politischer Verantwortung verbinden

Förderung für 2-3 Jahre




  1. HOMEPAGE UR

Pharmacology and Toxicology

Prof. Dr.

Jens Schlossmann


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CH 24.2.80

Phone: +49 941 943-4771

Fax:     +49 941 943-4772

martina.wechler@ur.de