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Dreh- und Fotogenehmigung für den Campus

Film- und Fotoaufnahmen an der Universität Regensburg sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (Hausordnung der Universität Regensburg, § 8). Um eine Genehmigung für Ihre Aufnahmen zu beantragen, nutzen Sie bitte unser Antragsformular und senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Aufnahmetermin an das Referat II/2 – Kommunikation (als Fax an die 0941 943-4929 oder als PDF an die Mail-Adresse presse@ur.de). Nach Prüfung Ihres Antrags und Zustimmung durch die Universitätsverwaltung erhalten Sie die förmliche Genehmigung.

Bitte beachten Sie, dass für Aufnahmen im Bereich der Mensa und der Cafeterien eine Genehmigung durch das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz (Kontaktdaten) erforderlich ist.

Aufnahmen in der Universitätsbibliothek bedürfen einer gesonderten der Genehmigung durch den Bibliotheksdirektor (Ansprechpartner).

Für Aufnahmen in Dienstzimmern, Unterrichts- und Lehrräumen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständigen Professorinnen und Professoren.


Antragsformular für eine Dreh-/Fotogenehmigung

  1. Aktuelles

Dreh- und Fotogenehmigung

 

Fotogenehmigung 04
 
Ansprechpartner

Pressereferent
Alexander Schlaak M.A.
Telefax 0941 943-4929
presse@ur.de