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Drittmittelanreizsystem

Für die universitätsinterne Forschungs­förderung und Honorierung des Forschungsengagements der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Regensburg hat die Universitätsleitung ein finanzielles Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung implementiert. Dieses umfasst derzeit fünf Förderlinien:

  • Förderlinie A: Belohnung für eingereichte Anträge bei Förderinstitutionen mit evaluiertem Begutachtungsverfahren (pauschal je € 1.000)
    Antragsformular A
  • Förderlinie B:  Bezuschussung der Einrichtung von Nachwuchsgruppen (bis zu € 5.000)
    Antragsformular B
  • Förderlinie C: Anschubfinanzierung von wissenschaftlichen Projekten (bis zu € 30.000)
    Antragsformular C
  • Förderlinie D: Erstattung von Koordinierungskosten bei Verbundanträgen (pauschal € 5.000)
    Antragsformular D
  • Förderlinie E: Belohnung für eingereichte Anträge beim European Research Council (pauschal € 3.000 pro Antrag sowie weitere € 2.000 bei Erreichen des Thresholds)
    Antragsformular E

 

Hinweise zur Antragsberechtigung in den einzelnen Förderlinien sowie die genauen Förderbedingungen finden Sie in den Richtlinien zum Finanziellen Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung.

Die Anträge werden an den Prorektor für Forschung gerichtet und elektronisch bei der Forschungsförderung unter der Emailadresse anreizsystem@ur.de eingereicht. Zusätzlich sind die Anträge in Kopie an den Forschungsdekan der jeweiligen Fakultät zu senden.

  1. Forschung

Forschungsförderung und Drittmittel

 

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