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Mit dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7. FRP) hat erstmals ein Rahmenprogramm eine Laufzeit von sieben Jahren (2007 - 2013). Für das 7. FRP steht ein Budget von insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro zu Verfügung.
Die Generaldirektion Forschung der EU stellt ebenfalls vielfältige Informationen zum Thema Forschen und Förderung von Forschung in Europa zur Verfügung.
Auf nationaler Ebene bietet die Serviceplattform KoWi (Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen) viele nützliche Informationen zum 7. FRP, sie wird durch die gemeinschaftlich organisierten großen deutschen Wissenschaftsorganisationen betrieben.
Eine weitere nationale Serviceeinrichtung ist das EU-Büro des BMBF. Dieses betreibt auch die Kontaktstelle für „Frauen in die EU-Forschung“ und zahlreiche Nationale Kontaktstellen (NKS), diese sind vom Bundesministerium als Mittler zwischen Antragstellern, der EU-Kommission und dem Ministerium eingerichtet worden.
Das 7. Forschungsrahmenprogramm setzt sich maßgeblich aus den vier “Spezifischen Programmen” Kooperation, Ideen, Menschen und Kapazitäten zusammen. Jedes der Spezifischen Programme geht mit einer bestimmten Zielsetzung, einer eigenen Struktur und eigenen Antragsbedingungen einher.

Im spezifischen Programm Kooperation liegt der Förderschwerpunkt des Rahmenprogramms, hier stehen rund 2/3 des Gesamtbudgets zur Verfügung. Wie der Name des Arbeitsprogramms ausdrückt, steht im Mittelpunkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Teilnehmern aus Europa und den Drittstaaten.
Das Programm ist in 10 thematische Prioritäten aufgeteilt (siehe Darstellung).
Das spezifische Programm Ideen wird durch den Europäischen Forschungsrat (ERC) implementiert, in zwei Programmen wird innovative Grundlagenforschung gefördert. Die Starting Independent Researcher Grants (ERC Starting Grants) und die Advanced Investigator Grants (ERC Advanced Grants) sind themenoffen und richten sich an alle Fächer und Disziplinen.
Die Förderung grenzüberschreitender Mobilität und der personelle Austausch zwischen Wissenschaft und Industrie ist Kern dieses spezifischen Programms. Erreicht werden soll dies in Begleitung einer strukturierten Ausbildung von Forschern in allen Phasen ihres beruflichen Werdegangs
In diesem spezifischen Programm werden der Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten und deren optimale Nutzung gefördert. Dies soll durch folgende Programme erreicht werden: Forschungsinfrastrukturen, Forschung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Wissensorientierte Regionen, Forschungspotenzial, Wissenschaft in der Gesellschaft, Kohärente Entwicklung der Forschungspolitik, Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit, Regionale Dimensionen, Synergien zwischen Strukturfonds, CIP und FRP.
Die Förderinstrumente definieren Inhalt und Größe der Forschungsprojekte. Diese Förderformen unterscheiden sich je nach spezifischem Programm in dem die Ausschreibung erfolgt. Im Ausschreibungstext sind die zulässigen Instrumente für den jeweiligen Aufruf zu finden.
Bei Anträgen an den ERC, für Unterstützungsmaßnahmen und Marie-Curie-Stipendien, bzw. wenn im Arbeitsprogramm definiert, gelten spezielle Regeln.
Aufrufe zur Bewerbung um Projekte in den einzelnen Förderprogrammen, die sogenannten „Calls for Proposals“, werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht und in einer Übersicht auf dem Teilnehmerportal bereitgestellt.
Hier finden Sie auch die wichtigsten Dokumente zum jeweiligen Bewerbungsaufruf, neben dem Ausschreibungstext sind dies hauptsächlich das Arbeitsprogramm und der Leitfaden für Antragsteller (Guide for Applicants).
Darüber hinaus sollten Sie die Musterzuwendungsvereinbarung (Model Grant Agreement) und ggf. Dokumente zum relevanten Förderinstrument und den Finanzierungsregeln konsultieren, die Sie hier finden.
Die Antragstellung erfolgt im 7. FRP ausschließlich auf elektronischem Weg über "SEP" (Submission & Evaluation in the Participant Portal). Mit SEP kann sich nur für eine elektronische Einreichung von Anträgen registrieren, wer über eine validierte E-Mail-Adresse verfügt. Diese erhält man durch Einrichten eines sogenannten ECAS-Accounts (European Commission Authentification Service).
Innerhalb des Systems SEP werden die Formulare des Antragsteils A online zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt. Die Grunddaten des geplanten Projekts sind im Formular A1 festgehalten, dies sind: Titel, Akronym, Dauer und "Keywords" (auf dieser Basis werden die Gutachter für die Bewertung des Antrags ausgewählt, deshalb sollten diese möglichst präzise definiert werden). In dem so genannten "Abstract" wird eine inhaltliche Zusammenfassung der Projektinhalte wiedergegeben, der Textumfang ist limitiert.
Jeder Projektpartner füllt ein separates Formular A2 aus, in dem die Daten zur eigenen Einrichtung sowie zu administrativ und inhaltlich zuständigen Kontaktpersonen dargestellt werden.
Formular A3 enthält die Kostenübersicht für das gesamte Projekt.
Im Teil B des Antrags folgt eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens, er wird zusammen mit den A-Formularen über EPSS eingereicht.
Verantwortlich für die Erstellung und Einreichung des Antrags ist die koordinierende Einrichtung (der Koordinator), die Erstellung des Antrags ist in der Regel aber eine Leistung des gesamten Konsortiums.
Ab dem Jahr 2014, im Anschluss an das 7. Forschungsrahmenprogramm, wird die europäische Forschungsförderung unter dem Programmnamen Horizont 2020 geführt werden. Das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation befindet sich derzeit noch im Beschlussverfahren, alle im Folgenden vorgestellten Inhalte und Neuerungen sind also noch nicht rechtlich bindend.
Horizont 2020 soll in seiner siebenjährigen Laufzeit mit einem Gesamtbudget von 80 Milliarden Euro ausgestattet sein und die europäische Forschung und Innovation insbesondere unter folgenden drei Aspekten fördern:
- europäische Spitzenforschung soll auf exzellenter Basis in wissenschaftsgetriebener Themenfindung gefördert werden
- den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechend soll die europäische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden, um industriell eine Spitzenposition zu halten bzw. zu erreichen
- Fragestellungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen sollen bearbeitet werden
Die bisher bekannten Förderinstrumente und Rahmenbedingungen sollen entsprechend angepasst werden, um diese Ziele zu verwirklichen und insbesondere eine reibungslose Umsetzung geeigneter Forschungsergebnisse in marktreife Produkte oder Dienstleistungen zu erreichen.
Am 30. November 2011 wurde von Seiten der Europäischen Kommission ein Vorschlag zu Horizont 2020 unterbreitet, dieser wird aktuell verhandelt. Das Ende des Gesetzgebungsverfahrens und somit die Verabschiedung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation wird für Mitte 2013 erwartet.
Mit ersten Ausschreibungen kann Ende 2013 gerechnet werden.
Der Vorschlag der Kommission sieht eine Aufteilung des Programms in vier Teile (Parts) vor:
- European Research Council (ERC)
- Marie Curie – Maßnahmen
- Future- and Emerging Technologies (FET)
- Forschungsinfrastrukturen
- Leadership in enabling and industrial technologies; zugehörige Themen sind Information and Communication Technologies, Nanotechnologies, Advanced Materials, Biotechnology, Advanced Manufacturing and Processing, Space
- Vereinfachter Zugang zu Risikofinanzierung
- Innovation in KMU
- Health, Demographic Change and Well-Being
- Food Security, Sustainable Agriculture, Marine and Maritime Research and the Bio-Economy
- Secure, Clean and Efficient Energy
- Smart, Green and Integrated Transport
- Climate Action, Resource Efficiency and Raw Materials
- Inclusive, Innovative and Secure Societies
Der JRC wird mit seinen Forschungsprojekten sowohl zu Teil 2 „Industrial Leadership”, als auch zum Teil 3 „Societal Challenges” beitragen. Die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) werden mit ca. 2 Mrd. € gefördert.
Hier einige wesentliche Änderungen der vorgeschlagenen Beteiligungsregelungen im Vergleich zum 7. Forschungsrahmenprogramm:
- Förderquoten; es soll nur noch eine Förderquote je Projekt geben, standardmäßig soll dies eine maximale Förderquote von 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten sein, überwiegend marktnahe Aktivitäten (Demonstrationsaktivitäten, Serviceinnovationen, experimentelle Entwicklungen) sollen maximal 70% der gesamten erstattungsfähigen Kosten erhalten. Möglich ist in einzelnen Ausschreibungen auch die Verwendung von „lump sums“ und „scale of unit costs“
- Indirekte Kosten; diese sollen standardmäßig mit 20% der erstattungsfähigen direkten Kosten in allen Förderformen gefördert werden, ausgenommen von den indirekten Kosten sind Unteraufträge
- Zeitnachweise; grundsätzlich muss weiterhin eine Dokumentation, der für das Projekt geleisteten Arbeitszeit erfolgen, Ausnahme ist eine Anstellung des Projektpersonals zu 100% in einem EU-Projekt
- Audit-Zertifikate sollen bereits ab einer Zuwendungshöhe von 325.000,- € fällig werden
- Förderformen; neben der Projektförderung sollen auch verstärkt Preise vergeben werden
- Verbreitung von Forschungsergebnissen; die open access – Bestimmungen sollen ausgeweitet werden, die Definition von Forschungsergebnissen wurde erweitert und umfasst jetzt sowohl die Bereiche neue Kenntnisse und Schutzrechte, als auch Daten
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission, der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen KoWi oder der Nationalen Kontaktstelle für das Europäische Forschungsrahmenprogramm.