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Förderberatung

Die Forschungsförderung der Universität Regensburg, angesiedelt im Referat IV/5, ist für Sie als Serviceeinrichtung eine zentrale Anlaufstelle wenn es um Fragen rund um das Einwerben von Drittmitteln für Forschungsvorhaben geht.

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zu nationalen, europäischen und internationalen Mittelgebern und deren Förderprogrammen. Zum einen durch den wöchentlich erscheinenden Newsletter, dieser ist im Bereich Service zu abonnieren. Zum anderen durch persönliche Beratung zu Ihrem individuellen Forschungsvorhaben.
Darüber hinaus unterstützt Sie die Forschungsförderung bei der Antragsstellung und beim Transfer von Projekten beim Wechsel der Einrichtung.

Durch Vorträge und Veranstaltungen, durchgeführt von kompetenten Fachreferentinnen und Fachreferenten, entweder zu speziellen Förderprogrammen oder Workshops zur Vertiefung der Kenntnisse im Bereich des Verfassens wissenschaftlicher Projektanträge, vermittelt die Forschungsförderung bedarfsgerecht Wissen zur erfolgreichen Partizipation an Forschungsvorhaben.
Welche Veranstaltungen in nächster Zeit durchgeführt werden, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Bereich in der Rubrik Service.

Vervollständigt wird das Serviceangebot der Universität durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Referats IV/6 FUTUR, die in Fragen des Wissens- und Technologietransfers zwischen Universität und Wirtschaft beraten.


Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Antragstellung (mind. 4 Wochen vor der Deadline!) Kontakt mit dem Referat IV/5 auf, damit Ihr Antrag im Hinblick auf die notwendigen Formalien und das Budget durchgesehen werden kann. Ist die Antragstellung durch die Universität verlangt, sind die Unterlagen zur Einholung einer rechtsverbindlichen Unterschrift durch Rektor oder Kanzler der Universität über das Referat IV/5 einzureichen.

Gemäß Nr. 2.1.2. der Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Drittmitteln an Hochschulen ist es zwingend vorgeschrieben, dass bei Anträgen an öffentliche Drittmittelgeber, mit Ausnahme der DFG (Normalverfahren) und Stiftungen öffentlicher Einrichtungen (soweit nicht Vorgaben des Geldgebers entgegenstehen), die Verwaltung (Referat IV/5) eingebunden werden soll.

Bei Anträgen auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen oder Graduiertenkollegs ist das Ref. IV/5 folgendermaßen zu beteiligen:
- Information über Vorliegen eines positiven Vorbescheids
- Prüfung des Antrags rechtzeitig vor dessen Drucklegung


Das Einbringen von Eigenbeteiligungen / Eigenmitteln in ein Forschungsvorhaben ist unbedingt vorab mit der Universität abzustimmen. Sollte für das Forschungsvorhaben zusätzliche räumliche Kapazität benötigt werden, ist diesbezüglich ebenfalls bereits während der Antragstellung Kontakt mit der Universitätsverwaltung aufzunehmen.

  1. Forschung

Forschungsförderung und Drittmittel

 

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