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In Forschungs- und Entwicklungsverträgen finden sich Verpflichtungen, die nicht nur durch die Vertragspartei Universität Regensburg, sondern auch durch die am jeweiligen Projekt beteiligten Mitarbeiter eingehalten werden müssen.
Um sicherzustellen, daß nicht gegen diese Verpflichtungen, wie z.B. Geheimhaltung, verstoßen wird, ist von den Mitarbeitern eine Erklärung einzuholen, daß die vertraglichen Pflichten eingehalten werden.
Hierzu hat die Universität Regensburg eine Einverständnis- und Verpflichtungserklärung erstellt, die vor Projektbeginn von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu unterzeichnen und von den Projektleitern und Projektleiterinnen fortzuführen ist. Diese Erklärung erhalten Sie in der Regel bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen bzw. auf Nachfrage bei Referat IV/5.