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EU Beihilferahmen

Die Europäische Kommission hat zum 01.01.2007 den Gemeinschaftsrahmen für  staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (2006/C 323/01), kurz Beihilferahmen, erlassen, der nach einer zweijährigen Übergangsfrist endgültig zum 01.01.2009 in Kraft trat.

Der Beihilferahmen versagt alle staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

Die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit Art. 87 EG wird anhand einer eindeutigen Unterscheidung von wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit zur Vermeidung von Quersubventionierungen überprüft.

 Zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit zählt neben der Lehre, der Verbreitung der Forschungsergebnisse und dem Technologietransfer nur die Grundlagenforschung (z.B. DFG- und EU-Projekte).

 Zur wirtschaftlichen Tätigkeit einer Hochschule zählen nach Ansicht der Europäischen Kommission:

  • Vermietung von Infrastruktur
  • Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen
  • Auftragsforschung

 

Bei Kooperationen mit gewerblichen Partnern ist die Abgrenzung „wirtschaftlich“ – „nicht-wirtschaftlich“ im Einzelfall zu treffen.

Keine staatliche Beihilfe bei Forschungsdienstleistungen liegt dann vor, wenn die Forschungs-einrichtung ihre Dienstleistung zum Marktpreis erbringt oder, falls kein Marktpreis vorliegt, wenn die Dienstleistung zu einem Preis erbracht wird, der sowohl sämtliche Kosten als auch eine angemessene Gewinnspanne enthält. Hierfür ist die Ermittlung von Vollkosten auf Projektebene erforderlich.

Daher sind alle Forschungsprojekte, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, nach Marktpreisen anhand eines von den bayerischen Universitäten erarbeiteten Schemas zu kalkulieren.

Referat IV/6, FUTUR, steht den Projektleitern und Projektleiterinnen hier als Ansprechpartner zur Verfügung.

  1. Forschung

Forschungsförderung und Drittmittel

 

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