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Referat IV/5 berät und betreut Projektleiterinnen und Projektleiter in allen rechtlichen Fragen rund um die Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten.
Referat IV/5 übernimmt dabei die Erstellung und Verhandlung von Verträgen, insbesondere Forschungs- und Entwicklungsaufträge, Kooperationsverträge, EU-Verträge und Consortium Agreements, Geheimhaltungsvereinbarungen, Patent-, Lizenz- und Know-How-Verträge, Material Transfer Agreements.
Auch stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für Fragen zur Umsatzbesteuerung von Drittmittelprojekten zur Verfügung.
Hinweis: Verträge sind grundsätzlich vom Kanzler bzw. Rektor zu unterzeichnen. Vor Unterzeichnung sind Verträge Referat IV/5 bzw. Referat IV/6 zuzuleiten.