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Spenden sind Geld- oder Sachzuwendungen, die von einer Person oder einem Unternehmen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke erbracht werden, ohne dass dies zu einer Gegenleistungsverpflichtung der Universität führt.
Die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (vormals: Spendenbescheinigung) ist nur möglich, wenn es sich um eine Spende zur Förderung gemeinnütziger Zwecke in Forschung und Lehre handelt.
Bestätigungen über Geld- oder Sachzuwendungen dürfen nur von der zentralen Universitätsverwaltung, Ref. IV/5 (Herr Portenhauser), ausgestellt werden.
Für Geldspenden bis 200 Euro werden keine Spendenbescheinigungen erstellt, es gilt hier ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStDV gilt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Spenden und Sponsoring.