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Quellen

Die an dieser Stelle aufgeführten schriftlichen Zeugnisse zur navis lusoria  gehören in die Zeit zwischen 350 – 450 n.Chr.  Eine zweisprachige Übersicht der wichtigsten Quellenstellen ist hier abrufbar. Weiteren Zeugnissen finden Sie in der hier aufgeführten Forschungsliteratur.


Amm. Marc. 17, 2, 3 (= Ammianus Marcellinus) – Eisepisode – Winter 357/8 n.Chr.: Furcht Barbaren könnten eine mondlose (!) Nacht abwarten – (ne obseruata nocte illuni barbari gelu uinctum amnem peruaderent)

Julian ließ "täglich von Sonnenuntergang bis zum ersten Morgengrauen Soldaten mit Kreuzern [!] auf dem Fluss hin und her fahren. Dadurch sollte die Eisfläche zerbrochen werden und niemand so leicht eine Möglichkeit zum Ausbrechen erhalten." (Übers. H. Seyfarth)

(ne obseruata nocte illuni barbari gelu uinctem amnem peruaderent, cotidie a sole in uesperum flexo ad usqe lucis principium lusoriis nauibus discurrere flumen ultro citroque milites ordinauit, ut crustis pruinarum diffractis nullus ad erumpendi copiam facile perueniret)


Amm. Marc. 17, 1, 4 – 357 n.Chr.: Julian erfährt, dass ihn die Alamannen hinhalten wollen – schickt bei Nacht einen Verwüstungstrupp mit Schiffen.

‚Darum ließ er zur Zeit des ersten Schlafs achthundert Soldaten auf mittelgroßen schnellfahrenden Booten einschiffen; sie sollten den Fluss hinauffahren, an Land gehen und alles, was sie finden konnten, mit Feuer und Schwert verwüsten.’ (Übers. H. Seyfarth)

(Caesar noctis prima quiete nauigiis modicis et uelocibus octingentos imposuit milites, † eorum uiginti [od. eorum XX] sursum uersum decurso egressi, quidquid inuenire potuerint, ferro uiolarent et flammis)

                [hier nicht explizit von Lusorien die Rede, aber sicher damit gemeint]


Amm. Marc. 18, 2, 12 -  359 n.Chr. (Erneuter Feldzug gegen die Alamannen):

‚Der Cäsar zog nun Lupicinus zur Beratung heran und erteilte zuverlässigen Tribunen den Befehl, je dreihundert Soldaten ohne Gepäck mit Pfählen bereitzustellen, die jedoch nicht wissen sollten, was geschehen und wohin marschiert werden müsse. Zu später Nachtzeit wurden sie zusammengerufen und alle in Küstenboote [!] eingeschifft, soweit die vierzig, die damals vorhanden waren, sie aufnehmen konnten.

Sie erhielten den Befehl, flussabwärts zu fahren, und zwar in so großer Stille, dass sogar die Ruder nicht gebraucht werden sollten, damit das Geräusch der Wellen die Barbaren nicht aufmerksam machte. So drangen die Soldaten dank ihrer geistigen und körperlichen Behendigkeit auf das jenseitige Ufer vor, während die Feind noch die Wachtfeuer der Unsrigen beobachteten.’ (Übers. H. Seyfarth)

(et ascito Lupicino in consilium Caesar certis imperauit tribunis, ut trecentenos pararent cum sudibus milites expeditos, quid agi quoue iri deberet, penitus ignorantes. Et collecti nocte prouecta impositique omnes, quos lusoriae naues quadraginta, quae tunc aderant solae, ceperunt, decurrere iubentur per flumen adeo taciti, ut etiam remi suspenderentur, ne barbaros sonitus excitaret undarum, atque mentis agilitate et corporum, dumhostes nostrorum ignes obseruant, aduersas perrupere milites ripas.)


Zosimus, Historia Nova 3,10 (Julian zieht im Sommer 361 donauabwärts von Ulm nach Banostor (ant. Bononia), in der Nähe von Sirmium, um den Feldzug gegen seinen Vetter Constantius II.  zu eröffnen; vgl. dazu ergänzend Amm. Marc. 21,9,2-6 und Claudius Mamertinus, Paneg. 11 (3) 6-8)

(1) Der Sommer stand schon auf der Höhe, da hatte Julianus die Angelegenheiten mit den Barbaren jenseits des Rheins geregelt und die einen durch Krieg gezwungen, sich ruhig zu verhalten, die anderen aber durch vorausliegende Erfahrungen belehrt, dem Frieden gegenüber dem Krieg den Vorzug zu geben. Und nun rüstet er sein Heer für einen langen Weg, stellte an die Spitze der Städte und Grenzgebiete Zivilbeamte und Militärs und marschierte mit seiner Streitmacht in Richtung Alpen.

(2) Er betrat Rätien, von wo die Donau ihren Ausgang nimmt und an Noricum sowie ganz Pannonien, ferner an Dakien, dem thrakischen Mösien und dem Skythenland vorbeifließt, um schließlich in den Pontos Euxeinos zu münden. Nachdem Iulianus Flussschiffe hatte bauen lassen, fuhr er selbst mit dreitausend Mann den Strom hinab und befahl zwanzigtausend Mann auf dem Landweg Sirmium zu erreichen.

(3) Andauerndes Rudern zusammen mit der Strömung des Flusses, außerdem die Hilfe der etesischen Winde brachten Iulianus schon am elften Tage in die Nähe von Sirmium. Als sich die Kunde von der Ankunft des Kaisers verbreitete, meinten fast alle, dass es sich bei dem Ankömmling um Constantius handle, und so war beim Empfang des Iulianus die Überraschung allgemein und man nahm das Ereignis als ein Vorzeichen. Kurz darauf brach auch die Streitmacht, die ihn von Gallien her begleitet hatte, in Sirmium ein, worauf er dem römischen Senat und den in Italien stehenden Truppen schrieb, sie sollten die Städte sichern, da er ja die kaiserliche Macht ausübe (Übers. n. O. Veh)


Veg.  (= Vegetius, Epitoma rei militaris) 2, 1, 4 (um 420 n.Chr.)

  Classis item duo genera sunt: unum liburnarum, aliud lusoriarum  


 Veg. 4, 46, 9

De lusoriis, quae in Danubio agrarias cottidianis tutantur excubiis, reticendum puto, quia artis amplius in his frequentior usus invenit, quam vetus doctrina monstraverat.

 

„Über die Lusorien, die auf der Donau in täglichem Wachdienst ihre Posten beschützen, glaube ich, kann ich schweigen, weil die häufigere Praxis bei ihnen mehr Kunst gefunden hat, als die alte Gelehrsamkeit aufgezeigt hatte." (Übers. D. Baatz). 


C. Th.  (= Codex Theodosianus) 7, 17 -  Aus: Pharr, Clyde (Ed. u. Übers. u.a.), The Theodosian Code and Novels and the Sirmondian Constitutions. A Translation with Commentary, Glossary, and Bibliography, Princeton 1952.

Titel 17: Flusspatrouillenfahrzeuge auf der Donau (De Lusoriis Danuvii)

               

                 Imperatores und Augusti Honorius und Theodosius an Constans, den Magister Militum von Thrakien.

Wir ordnen an, dass der Moesischen Grenze (limiti Mysiaco) 90 neu (kürzlich? recenti) gebaute Flusspatrouillenfahrzeuge (lusorias) zugeteilt werden sollen, und dass dazu 10 weitere durch die Reparatur alter Fahrzeuge (ex veterum reparatione) hinzukommen sollen.

An der Skythischen Grenze, die ziemlich ausgedehnt und umfangreich ist (latius diffusiusque), [sollen] 110 [derartige] neue [Fahrzeuge aufgestellt werden], und 15 sollen durch die Reparatur alter (antiquarum instauratione) dazukommen.

Es soll die Regelung beachtet werden, dass [nach o.a. Bauprogramm oder sofort?] jedes Jahr (per singulos annos) am mösischen Limes durch die Renovierung alter Fahrzeuge (veterum renovatione) 4 Aufklärungsfahrzeuge (iudicariae – reconaissance patrol craft) und 10 Küstenpatrouillenfahrzeuge (agrarienses – inshore patrol craft) hergestellt werden sollen. Am Skythischen [limes] jedoch sollen [jedes Jahr] 5 iudicariae und 12 agrarienses vollkommen neu erbaut werden (novae de integro constructae). Diese sollen durch die Instanz des Dux (ducis instantia) mit all ihrer Ausrüstung und Bewaffnung (instrumentis suis universis armatae) versehen werden und sollen unter der Verantwortung seines Mitarbeiterstabes (apparitionis eius periculo) gebaut werden, damit durch diese Verstärkung (hoc supplemento)[of reconstructed craft - durch wiederhergestellte Fahrzeuge] der Neuaufbau der gesamten Fahrzeugzahl (integri numeri constituti reparatio) innerhalb von sieben Jahren (per septennium) rasch vollendet werden soll (maturetur), und eure Erhabenheit (sublimitate tua)[der Mag.Mil.!] sollen durch ihre Anstrengung (industria) sich um die Dinge kümmern, von denen die Herstellung und der Bau (contextio vel constructio) dieser Fahrzeuge abhängen.

Wir glauben, dass diese Sache in rechter Weise angeordnet wurde, und wir befehlen, darüber informiert zu werden. Denn wenn die angegebene Zahl an Flusspatrouillenfahrzeugen (memoratus lusoriarum numerus) samt ihrer Ausrüstung (cum omni suo instrumento) nicht hergestellt wird, soll der Dux, unter dessen Amtszeit diese Anordnung vernachlässigt wurde, mit einer Strafsumme von 30 Pfund Gold bestraft werden, sein Mitarbeiterstab (officium eius) soll aber 50 Pfund zahlen müssen. Der Stab eurer Erhabenheit (sublimitatis tuae officio) soll ebenfalls einer Strafzahlung von 50 Pfund Gold unterworfen werden, wenn sie nicht jedes Jahr dem Stab des ‚Master of soldiers’ (magisteria potestas) melden, dass die [befohlene] Zahl fertiggestellt wurde, oder zumindest, dass sie wegen Nachlässigkeit nicht erreicht wurde.

[Anm.: bei Pharr – ‚if they should not report  officially to the office of the master of soldiers that the number for each year has been completed, or at least that this number has been left unfinished because of neglect.’

Original: sin non per singulos annos aut conpletum numerum aut certe neglegentia praetermissum magisteriae potestati suggesserit.]

Nichtsdestoweniger soll die Regelung beachtet werden, dass, wenn diese Fahrzeuge gemäß der Anordnung eurer Erhabenheit für die Gefahr des Krieges hergestellt/vorbereitet worden sind (ad belli aleam praeparatis), und sie gut befestigte Basen wählen um [von dort] Konflikte oder eine Gelegenheit für Expeditionen auszuspähen (in conflictus specula munitissimam stationem vel discursus opportunitatem), dann sollen nur diejenigen Fahrzeuge für den Transport militärischer Nachschubgüter abgestellt werden (transvectioni speciei annonariae secernantur), die aus alten zusammengeflickt wurden (ex veteribus [...] reformatae).

Gegeben am 5. Tag vor den Kalenden des Februars zu Constantinopel im Jahr des 5. Konsulats unseres Herrn Theodosius Augustus und dem Konsulat dessen, der noch ange-kündigt werden soll. – 28. Januar 412.


(Siehe ergänzend hierzu die Novellen des Theodosius 24,5 vom 12. September 442, in der den für die Ausstattung der Grenztruppen zuständigen duces u.a. erneut die Sorge für und die Reparatur (curam refectio-nemque) der Lager und Flusspatrouillenboote (castrorum [...] lusoriarumque), gemäß den alten Anordnungen auferlegt wird.

„… Darüber hinaus glauben wir, dass folgendes als ständige Verantwortung eurer Exzellenz [i.e. der im Gesetz angesprochene magister officiorum] auferlegt werden muss, nämlich, dass ihr jedes Jahr im Januar darauf achtet, uns im sacrum consistorium durch euren persönlichen Bericht darüber zu informieren, wie es der Zahl der Soldaten geht und wie die Pflege der Lager und der Flusspatrouillenboote an den Grenzen von Thrakien, ebenso wie von Illyricum, auch des Orients und von Pontus, und zusätzlich denen der Thebais und Libyens voranschreitet (ut tam Thracici quam Inlyrici nec non etiam Orientalis ac Pontici limitis, Aegyptiaci insuper Thebaici Libyci quemadmodum se militum numerus habeat castrorumque ac lusoriarum cura procedat).“



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Navis Lusoria

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