Von der Idee bis zum genehmigten Versuch
Das Vorgehen zum Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens erfolgt in mehreren Schritten.
- Zunächst können Sie Ihr Vorhaben mit dem Tierschutzbeauftragten der Universität besprechen. Dieser berät Sie hinsichtlich der Vorgaben des Tierschutzes.
- Ihren ersten Antragsentwurf reichen Sie dann bei uns ein. Ggf. wird der Entwurf bei offensichtlichen Unklarheiten (in erster Linie hinsichtlich des Tierschutzes) kommentiert, sodass Sie die Gelegenheit erhalten, ihn entsprechend auszubessern.
- Im Bereich der Fakultät Medizin prüft eine interne Kommission "Tierlaboratorien" Ihren Antrag. Für diese reichen Sie den ausgebesserten Antrag (Original + 12 Kopien) und zusätzlich den hausinternen Nutzungsantrag (12 Kopien) ein.
- Wir leiten diese Unterlagen an die Kommission weiter, die in regelmäßigen Sitzungen die eingegangenen Versuchsvorhaben überprüft.
- Bitte beachten Sie hierzu den Protokollauszug der Kommissionssitzung vom 27.06.2011:
Die Kommission beschließt, dass zukünftig in die Anträge zu Punkt 1.1.6.2 (biometrische Planung) zum besseren Verständnis übersichtliche Tabellen zum Versuchsdesign mit Auflistung sämtlicher Gruppen (Tierzahl, Behandlung, Eingriffe) aufzunehmen sind. Die Tabellen können ausnahmsweise im Anhang untergebracht werden, falls es das vorgegebene Formblatt "technisch" nicht anders zulässt.
Bei Versuchen mit genveränderten Tieren ist als Anlage zu Punkt 1.1.6.1 des Antrags das vollständig ausgefüllte Datenblatt zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) (siehe http://www.uni-regensburg.de/forschung/zentrale-tierlaboratorien/standorte/gvo/index.html) dem Antrag verpflichtend beizufügen.
[O.g. Datenblatt ist passwortgeschützt.]
- Je nach Qualität Ihres Genehmigungsantrags können Sie ihn - nach Einarbeitung etwaiger Verbesserungsvorschläge der Kommission - über das Büro des Tierschutzbeauftragten an die Behörde weiterleiten lassen (siehe 3.), oder er wird bei erheblichen Mängeln von der Kommission zurück gewiesen und muss grundlegend überarbeitet und erneut eingereicht werden.
- Für die Weiterleitung an die Behörde benötigen wir Ihren fertigen Antrag im Original und eine Kopie. Das Original wird zusammen mit der vorgeschriebenen Stellungnahme des Tierschutzbeauftragten an die Behörde weiter geleitet. Im Allgemeinen wird die Stellungnahme innerhalb von 10 Tagen verfasst. Über den Zeitpunkt der Weiterleitung von Antrag und Stellungnahme werden Sie von uns schriftlich informiert.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie mit ca. 3 Monaten Bearbeitungszeit rechnen. Ihr Antrag wird von einer Ethikkommission begutachtet. Die Empfehlungen der Ethikkommission fließen in die Zulassung Ihres Antrags durch die hiesige Behörde mit ein. Sie erhalten dann von dieser ein Genehmigungsschreiben mit eventuellen Auflagen, die einzuhalten sind.
Bitte beachten: Bei Rückfragen seitens der Behörde wird die Frist automatisch verlängert. Es ist also in Ihrem Interesse, den Genehmigungsantrag sorgfältig auszuarbeiten.
QM-Dokumente der Behörde
Hausinterne Dokumente
Bitte beachten Sie hierzu auch die Rubrik Informationen!